Rede von Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Teil von Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 11a und 11b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgere.
Das Protokoll 21/59 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister Klingbeil! Schauen wir in die vergangenen Jahrzehnte, dann ist klar: Eine langfristige und diversifizierte Anlage am Kapitalmarkt ist für Sparer als ergänzende Altersvorsorge an sich sehr attraktiv. In den letzten 20 Jahren lagen jährliche Renditen von ETFs oder Indexfonds, beispielsweise orientiert am MSCI World oder auch am DAX oder an verschiedenen Staatsfonds, im Median zwischen 7 bis 11 Prozent, und das trotz Finanzkrise, Coronakrise oder geopolitischer Umbrüche in diesen Jahren.
Rund um die Jahrtausendwende haben daher auch viele Staaten in Europa unterschiedliche staatlich geförderte kapitalgedeckte Instrumente bei der Alterssicherung eingeführt, damit eben die Bürgerinnen und Bürger bei der Altersvorsorge von dieser positiven Entwicklung am weltweiten Kapitalmarkt profitieren, als Ergänzung beispielsweise, auch in Deutschland, zur gesetzlichen und auch betrieblichen Altersvorsorge. In Deutschland wurde deswegen 2002 die staatlich geförderte Riester-Rente zur privaten Alterssicherung eingeführt. In der Spitze – mein Kollege Brodesser hat es gesagt – waren knapp 16 Millionen Abschlüsse vorhanden, von denen heute aber nur noch knapp mehr als die Hälfte bespart werden. Dies zeigt an sich: Die Menschen, auch hier in Deutschland, wollen grundsätzlich auch privat für das Alter vorsorgen; aber sie brauchen dafür Produkte, die für sie attraktiv sind.
Riester war als Rente sicher gut gemeint; aber wir wissen schon lange: Sie war aufgrund von Konstruktionsfehlern nicht nur zu kompliziert, durch hohe Abschlussprodukte und Verwaltungskosten teils auch zu teuer und vor allem durch die starre 100-Prozent-Garantieregel letztlich zu renditeschwach. Die überwiegende Mehrheit der Riester-Produkte konnte daher mit ihrer Nettorendite leider nicht einmal die geringe Inflation der vergangenen zwei Jahrzehnte vollständig ausgleichen.
Genau das soll das Altersvorsorgereformgesetz nun ändern. Der Gesetzentwurf bringt als Riester-Nachfolger nämlich nun vier konkrete, wirksame Verbesserungen auf den Weg: Mehr Renditechancen; weniger Kosten für die Sparer; es wird einfacher und transparenter und schließlich mehr staatliche Förderung für alle. Damit wird Riester reformiert und die staatlich geförderte private Altersvorsorge gestärkt.
Erstens: mehr Renditechancen. Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht endlich auch renditeorientiertes Sparen ohne starre Garantievorgaben. Altersvorsorge mit ETFs oder renditeorientierten Fonds ist nun endlich möglich. Aber auch Produkte mit Garantiestufen zwischen 80 bis 100 Prozent bleiben weiter möglich.
Relationen
- part_of → Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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