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Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) In welcher Höhe wird die Bundesregierung im Jahr 2026 Bedarfsplanfinanzierungsvereinbarungen im Bereich des Bedarfsplans Schiene unterzeichnen (bitte die Vereinbarungen jeweils auflisten), und welche Finanzmittel stehen im Zeitraum 2026 bis 2030 nach aktuellem Stand für zusätzliche Bedarfsplanfinanzierungsvereinbarungen zur Verfügung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Vor dem Hintergrund der für den Neu- und Ausbau verfügbaren Haushaltsmittel können von den 2026 erforderlichen Baufinanzierungsvereinbarungen (einschließlich der Überhänge aus dem Vorjahr) erforderliche, insbesondere mit Blick auf die Bestandsnetzrelevanz bedeutende Ausbauvorhaben in Angriff genommen werden. Dies betrifft nach aktuellem Stand voraussichtlich die zweite Baustufe der ABS Berlin–Dresden und den Planfeststellungsabschnitt 2.0 des Rhein-Ruhr-Expresses. Der Finanzbedarf dieser beiden Vorhaben beläuft sich in den Jahren 2026 bis 2030 auf 323 Millionen Euro. Im selben Zeitraum stehen unter der aktuellen Finanzlinie noch weitere rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung, die ganz oder in überwiegendem Maße für die notwendigen Kostenfortschreibungen der laufenden Vorhaben benötigt werden. Ob und welche Spielräume sich dabei für den Neuabschluss von Finanzierungsvereinbarungen noch ergeben, kann nur im Lichte der jährlichen Kostenfortschreibungen beurteilt werden.

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