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Rede von Günter Baumgartner (CDU/CSU) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / rede 16.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 54. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 27a und 27b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrec.

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Rede von Günter Baumgartner (CDU/CSU) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir wieder zurück zum Verkehrsrecht. Wir sprechen heute über ein Gesetz, welches einen grundlegenden Modernisierungsschub für unser Straßenverkehrsrecht bedeutet. Mit dem Gesetz schaffen wir in vielerlei Hinsicht Grundlagen für Digitalisierung, Grundlagen für Innovation und damit Grundlagen für Erleichterungen im Verkehrsbereich. Ich will zwei Themen aus dem Änderungsgesetz näher beleuchten. Diese Gesetzesänderung setzt – Herr Reichardt hat es angesprochen – unter anderem beim widerrechtlichen Handel mit Punkten in Flensburg ein klares Signal. Meine Damen und Herren, wer Verkehrsverstöße begeht, soll sich künftig nicht mehr so einfach von den Punkten freikaufen können. Verkehrssicherheit darf kein Geschäftsmodell sein. Mit hohen Bußgeldern gegen solche Praktiken schützen wir künftig die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates und sorgen damit für mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Ein weiteres Thema ist die Anpassung der Begrifflichkeiten wie hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen an europäische Standards. Damit wird auch die rechtliche Grundlage für Mobilität der Zukunft in unserem Land, insbesondere für automatisiertes und autonomes Fahren, gelegt. In meinem Wahlkreis in Bad Birnbach startete bereits 2017 der erste autonom fahrende Bus Deutschlands – ein riesiges Medienecho, Sie können es sich sicherlich vorstellen –, inzwischen aber ist dieses Projekt leider eingestellt. Das Pilotprojekt in Bad Birnbach hat auf der einen Seite eindrucksvoll gezeigt, wie autonomes Fahren, autonome Shuttlebusse den öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum sinnvoll ergänzen können. Jedoch musste auf der anderen Seite in dieser Pilotphase im Bus immer noch ein Fahrbegleiter mitfahren. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir dem Innovationsstandort Deutschland für autonomes Fahren kräftigen Schub verleihen, damit Projekte wie in Bad Birnbach in absehbarer Zeit vollständig autonom, ohne Begleitpersonal und damit wirtschaftlich betrieben werden können.

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