Protokoll der 1053. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1053. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1053
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1053. Sitzung
Berlin, Freitag, den 11. April 2025
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Würdigung der Verdienste des
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen,
Stephan Weil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
1. Geschäftsordnungen für den
Vermittlungsausschuss, für den Gemeinsamen
Ausschuss und für das Verfahren nach
Artikel 115d des Grundgesetzes
(Drucksache 146/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 77
Absatz 2 Satz 2, Artikel 53a Absatz 1
Satz 4, Artikel 115d Absatz 2 Satz 4 GG . 102
2. Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen
Bekämpfung der Verabreichung
sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub-
und Sexualdelikten – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 128/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
3. Entschließung des Bundesrates –
„Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und
vereinfachen“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 137/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
4. Entschließung des Bundesrates zum künftigen
Umgang mit dem Wolf in Deutschland und
Europa – Antrag der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen –
(Drucksache 119/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 110
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 111
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 112
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 143h)
(Drucksache 59/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 107
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 121*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 121*
Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 121*, 121*
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 122*
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 122*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 123*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 108
6. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 92/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 115
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
7. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres
und schnelleres Europa – Mitteilung über
die Umsetzung und Vereinfachung
COM(2025) 47 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 80/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 116
8. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Der Weg zum
nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 78/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 116
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 117
9. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
nichtfinanzielle Statistiken zu
Gewerbeimmobilien
COM(2025) 100 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 108/25, zu Drucksache 108/25) 117
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
10. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und
(EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab
denen die Mitgliedstaaten bestimmte
Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen erfüllen müssen
COM(2025) 80 final; Ratsdok. 6595/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 111/25, zu Drucksache 111/25) 117
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
11. Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-
Verordnung und der GAP-
Konditionalitäten-Verordnung (Drucksache 94/25) . . . . . 118
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
12. Zweite Verordnung zur Änderung der
Personenstandsverordnung (Drucksache 95/25) . 118
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123*
13. Verordnung über die Standards für die
Übermittlung elektronischer Akten von Behörden
und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts an die Gerichte im gerichtlichen
Verfahren
(Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) (Drucksache 81/25) 118
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
14. Verordnung zur Erleichterung der
Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen,
Solaranlagen und Telekommunikationsnetze
(Drucksache 82/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
15. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Verteidigungsindustrie“ – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 66/25)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss
der Kommission für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF),
Sektion: Pflanzenschutzmittel
(Gesetzgebung) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 98/25) . . . . 118
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 66/1/25 . . . . . . . . . . 123*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 98/1/25 . . . . . . . . . . 123*
16. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 109/25) . . . 118
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 109/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 123*
17. Benennung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4
BEVVG – (Drucksache 114/25) . . . . . . . . . 118
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 114/1/25 . . . . . . . . . . . . . 123*
18. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 107/25) . . . . . . . . . . . . . 118
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 123*
19. Entschließung des Bundesrates „Förderung
der Weiterbildung für Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzte“ – Antrag des
Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/25) . . . . . 112
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 112
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
20. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938
hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der
Sicherung der Gasversorgung vor der
Wintersaison
COM(2025) 99 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 35 GO BR –
(Drucksache 105/25, zu Drucksache 105/25) 119
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
21. Entschließung des Bundesrates
„Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien
stärken“ – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 161/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 113
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
22. Entschließung des Bundesrates „80 Jahre
Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in
Europa stärken“ – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Saarland und Hamburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 164/25) 102
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 102
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 105
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 106
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 107
23. Entschließung des Bundesrates zur
notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur
Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im
Transformationsprozess der
Krankenhausreform – Antrag des Landes Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 166/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 114
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 119
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsident D r . A n d r e a s B o v e n -
s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister,
Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien
Hansestadt Bremen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Michael Richter, Minister der Finanzen
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Tobias Lindner, Staatsminister im Auswärtigen
Amt
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr und bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit
1053. Sitzung
Berlin, den 11. April 2025
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
einen schönen guten Morgen! Und ich füge aus
gegebenem Anlass hinzu: Moin!
Ich eröffne die 1053. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich
noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt
zu geben:
Am 8. April 2025 hat die rheinland-pfälzische
Landesregierung Herrn Staatsminister Philipp F e r n i s
zum neuen stellvertretenden Mitglied des Bundesrates
bestellt. – Herzlichen Glückwunsch!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir in
die Beratung der Vorlagen eintreten, wende ich mich an
den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen,
unseren Kollegen Stephan Weil, der heute zum letzten
Mal als Mitglied des Bundesrates an einer unserer
Plenarsitzungen teilnimmt.
Lieber Stephan, mit dir verliert unser Haus ein
vertrautes Gesicht, einen erfahrenen Politiker und einen – das
würde ich in unser aller Namen sagen – allseits
geschätzten Kollegen. Seit über zwölf Jahren gehörst du dem
Bundesrat als niedersächsischer Ministerpräsident an.
Das waren sicherlich zwölf bewegte Jahre, ereignisreiche
Jahre. Mit der dir eigenen sehr ruhigen Art hast du sie gut
begleitet im Sinne deines Bundeslandes, aber auch im
Sinne der Bundesrepublik Deutschland gut gestaltet. In
dieser langen Zeit hast du – das sind wichtige statistische
Daten deines Arbeitens – an 89 Plenarsitzungen
teilgenommen und hierbei mehr als 30 Mal das Wort ergriffen.
Du bist nach den Kollegen Ministerpräsidenten Haseloff
und Kretschmann der dienstälteste Regierungschef in
unserer Runde.
Bereits im ersten Jahr deiner Bundesratsmitgliedschaft
übernahmst du das Amt des Bundesratspräsidenten.
Angesichts der vielen Gepflogenheiten in diesem Haus, die
man natürlich allesamt kennen muss – die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sie am besten und können
einen dann gut lenken und leiten –, war das sicherlich
eine große Herausforderung gleich zu Beginn, wenn man
diese Gepflogenheiten eben noch nicht alle kennt. Aber
auch das hast du mit Bravour gemeistert. Von November
2013 bis Oktober 2014 standest du unserem Haus als
Präsident vor. Als überzeugter Föderalist betontest du
hierbei immer wieder den besonderen Stellenwert des
Bundesrates in unserem Verfassungssystem, auf den
insbesondere die 16 Länder stolz sein könnten. Gerade
auch der Austausch mit unseren internationalen Freunden
und Partnern auf deinen Reisen als Bundesratspräsident
hat diese Überzeugung weiter bestärkt. Zum Ende deiner
Präsidentschaft stelltest du abschließend fest – ich darf an
dieser Stelle zitieren –:
Der Föderalismus, der Staatsaufbau von unten
nach oben, die Mitbestimmung gesamtstaatlicher
Entscheidungen durch die Länder – alles dies ist
in der Bundesrepublik gelebte Praxis, und zwar
mit durchaus ansehnlichen Ergebnissen.
Dieses Zitat zeigt auch, dass du nicht immer zu
Überschwang und zu großen, pathetischen Worten geneigt
hast. „Ansehnliche Ergebnisse“, sage ich mal, ist eine
moderate Beschreibung für das Wirken und Werken von
dieser Stelle aus, aber in deinem Wortgebrauch in diesem
Zusammenhang doch schon geradezu überschwänglich.
Politik bürgernah zu gestalten, um die Menschen in
unserem Land, aber auch in Europa mitzunehmen, war
für dich stets von großer Bedeutung. Im Rahmen der
6. EU-Subsidiaritätskonferenz, die während deiner
Präsidentschaft im Bundesrat ausgerichtet wurde, bekräftigtest
du dies mit den Worten – ich zitiere abermals –: „Wir
müssen wegkommen von einem Europa der Eliten, wir
müssen hinkommen zu einem Europa der Bürgerinnen
und Bürger.“
Nicht nur für das Europa der Bürgerinnen und Bürger
war das handlungsleitend in deiner Politik, sondern
insbesondere auch für dich als Ministerpräsident des Landes
Niedersachsen, der sich immer nah bei den Bürgerinnen
und Bürgern gesehen hat, dort auch gewesen ist und
deshalb sehr wohl um ihre Sorgen und Nöte wusste,
gleichzeitig aber auch die Eigenschaft besessen hat, das,
was sich im Konkreten als Problem formuliert hat, auf
der abstrakten Ebene einer Lösung zuzuführen. Ich finde,
das ist eine sehr hilfreiche Eigenschaft, wenn man
erfolgreich Politik gestalten möchte. Lieber Stephan, du hast
über sie verfügt.
Besonders hervorzuheben ist ferner deine Fähigkeit,
auch bei schwierigen Verhandlungen zu vermitteln und
politische Lager zu einen, um bestmögliche Lösungen für
unser Land zu erzielen. Das galt für die Arbeit des
Bundesrates und – wir alle durften schon in den Genuss
kommen – für die Arbeit der
Ministerpräsidentenkonferenz im Besonderen. Du hast immer eine Möglichkeit
gesehen, wie man Dinge zusammenführen kann, wie man
das in Ruhe miteinander besprechen kann, wie man die
Schnittmenge dort sucht, wo sie ist, und sich vor allem
darauf konzentriert, um die Dinge dann auf dieser Ebene
auch voranzutreiben. Das hat dir über die Parteigrenzen
hinweg eine große Anerkennung verschafft.
Lieber Stephan, ich möchte dir an dieser Stelle im
Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete
langjährige Zusammenarbeit sowie dein
außerordentliches Engagement ganz herzlich danken. Ich wünsche dir
für die Zukunft alles erdenklich Gute und, dass du die
Zeit, die du jetzt hast, genießen wirst. Du hast bereits
bekundet, dass das deine feste Absicht ist. Wir wünschen
dir das im ganz Besonderen und uns, dass wir positiv auf
unsere gemeinsame Zeit zurückzublicken. Ich kann für
mich nur sagen: Ich habe viel von dir gelernt und werde
mir einiges davon bewahren. Ich wünsche dir alles
erdenklich Gute. Bleib gesund! Und ich hoffe, wir sehen
uns an vielen anderen Stellen wieder.
Da du ja erklärtermaßen das Wandern liebst, kann ich
vielleicht auch noch sagen – zumindest für mich,
vielleicht aber auch für die Kolleginnen und Kollegen hier im
Kreise –: Unsere Bundesländer sind wunderbar
erwanderbar. Insofern freuen wir uns schon, wenn du auf uns
zukommst, und wir werden alle eine wunderbare
Wanderstrecke für dich ausweisen können, sodass du dann
noch mal im föderalen Sinne in unserem Land unterwegs
sein kannst. Dabei alles Gute, viel Freude, ein herzliches
Dankeschön und Glück auf!
(Beifall – Präsidentin Anke Rehlinger überreicht
Ministerpräsident Stephan Weil einen
Blumenstrauß – Kurzer Fototermin im Halbrund)
Nun kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen
in vorläufiger Form mit 23 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 22
und 5 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 4
werden die Punkte 19, 21 und 23 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur
Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Geschäftsordnungen für den
Vermittlungsausschuss, für den Gemeinsamen Ausschuss und für
das Verfahren nach Artikel 115d des
Grundgesetzes (Drucksache 146/25)
Der Bundestag hat am 25. März 2025 beschlossen, die
Geschäftsordnungen für den Vermittlungsausschuss, den
Gemeinsamen Ausschuss sowie für das Verfahren nach
Artikel 115d des Grundgesetzes unverändert für die
21. Wahlperiode zu übernehmen. Sie bedürfen der
Zustimmung des Bundesrates.
Wer den drei Geschäftsordnungen in der vom
Bundestag beschlossenen Fassung zustimmen möchte, den
bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22:
TOP 22
Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende
Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa
stärken“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 164/25)
Dem Antrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg
beigetreten.
Es liegen dazu Wortmeldungen vor. Als erstem
Redner erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident
Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank, Frau Präsidentin! – Guten Morgen, meine Damen
und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der
Entschließung unter dem Titel „80 Jahre Ende Zweiter
Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“ erinnern
wir an den Jahrestag der Befreiung durch die Alliierten
aus West und Ost. Der 8. Mai 1945, das Schweigen der
Waffen bedeutete das Ende des Zweiten Weltkrieges.
Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es mehr
denn je unsere Pflicht, die Erinnerungskultur zu leben
und zu unterstreichen. Wir müssen dem Leid der vielen
Menschen und den Schicksalen der Opfer des Krieges
stets aufs Neue gedenken und gleichzeitig immer wieder
die NS-Vergangenheit als Teil unserer Geschichte
akzeptieren. Die Schoah – lassen Sie mich das deutlich sagen –
war ein Zivilisationsbruch. Gerade deshalb sind solche
Gedenktage wichtig, um die Erinnerungen daran zu
erhalten und an die nächsten Generationen weiterzutragen.
Der 8. Mai 1945 war für Deutschland und Europa ein
Tag der Befreiung von der NS-Gewaltherrschaft. Das
Gedenken an den 8. Mai ist heute wichtiger denn je, so
scheint mir. Denn während die Stimmen der
Überlebenden der Schoah und der Menschheitsverbrechen des
Zweiten Weltkrieges immer weiter verstummen, werden
die Stimmen derer lauter, die diese geschehenen
Verbrechen relativieren wollen und die dieses Kapitel der
deutschen Geschichte vergessen machen oder umschreiben
wollen. Diese Stimmen werden auch in deutschen
Parlamenten lauter. Ich finde, dem müssen wir mit aller
Deutlichkeit entgegentreten. Deswegen ist es gut, dass wir
heute auch hier im Bundesrat ein Zeichen setzen. „Nie
wieder!“ bleibt unser gemeinsamer Auftrag.
Für uns Länder ist dieser 80. Jahrestag auf besondere
Weise ein Tag des Erinnerns und des Mahnens. Wir sind
dankbar dafür, dass die Alliierten Deutschland von der
NS-Herrschaft befreit und uns die Möglichkeit eröffnet
haben, in einer friedlichen und freiheitlichen Demokratie
zu leben. Ich darf heute auch daran erinnern, dass beim
demokratischen Neuaufbau die Neugründung der Länder
der erste Meilenstein war. Die föderalistische Idee, die
bereits in der Paulskirche geboren worden war, erfuhr
starken Rückenwind durch die westlichen Alliierten. Im
Juni 1947 gab es die erste und bis zur Wiedervereinigung
einzige gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz.
Mein Bundesland Rheinland-Pfalz ist unmittelbar aus
der französischen Besatzungszone hervorgegangen. Dass
wir heute hier im Bundesrat mit 16 Ländern eines
wiedervereinigten Deutschlands gemeinsam gedenken
können als Teil einer starken, modernen und schützenden
Demokratie in Frieden mit unseren Nachbarn, ist das
Ergebnis europäischer Versöhnung. Als
rheinlandpfälzischer Ministerpräsident kann ich aus ganz
persönlicher Erfahrung unterstreichen, dass grenzüberschreitende
Zusammenarbeit heute ganz wesentlich zu unserem
Alltag gehört. Die Menschen pendeln nach Frankreich,
Luxemburg und Belgien und umgekehrt zu uns nach
Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-
Pfälzer leben, arbeiten und kaufen im Nachbarland ein.
Oft sind Straßburg, Metz und Luxemburg für uns näher
als Berlin. Und das ist nicht nur geografisch zu verstehen.
Das gemeinsame Lebensgefühl verbindet uns über
nationale Grenzen hinweg. Wir spüren, wie wertvoll diese
Offenheit ist.
Offene Grenzen sind gerade für uns ein Garant für
wirtschaftlichen Erfolg und ein gutes Zusammenleben
mit unseren Nachbarn. Dies gilt es trotz aller
Herausforderungen zu bewahren. Denn lange Zeit war das
Verhältnis zu unseren westlichen Nachbarn von Feindschaft
geprägt – von Erbfeindschaft, um diesen schlimmen
Begriff zu nennen. Wer die Vergangenheit kennt, weiß,
dass Frieden, Freiheit und Demokratie keine
Selbstverständlichkeit sind. Wir müssen sie jeden Tag aufs Neue
verteidigen. Ich habe das Gefühl, auch dies gilt umso
mehr in diesen Zeiten – und auch in Europa.
Die Realität verpflichtet uns, die Errungenschaften der
Nachkriegszeit zu bewahren. Europa ist – und darf es
auch nie werden – keine kalte, bürokratische,
technokratische Idee. Vielmehr ist Europa zunächst einmal ein
solidarisches Friedensversprechen. Wir alle sind
aufgerufen, dieses Versprechen zu schützen und zu erneuern, in
dem Wissen, dass es täglich aufs Neue verteidigt werden
muss.
Rheinland-Pfalz erinnert innerhalb des Jahres 2025 an
verschiedenen Orten an das Ende des Zweiten
Weltkrieges vor 80 Jahren. Das reicht von grenzüberschreitenden
Gottesdiensten mit unseren Partnerregionen in Frankreich
über Gedenkfeiern bis hin zu Friedensveranstaltungen.
Dieses gemeinsame Erinnern macht stark und zeigt, dass
Friedensarbeit immer vor Ort beginnt und ganz oft aus
dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger kommt.
Bei „80 Jahre Brücken für den Frieden“ im
Friedensmuseum Brücke von Remagen durfte ich einmal mehr
erleben, dass es eine engagierte Gesellschaft ist, die die
stabilsten Brücken baut.
Ja, unsere Zukunft braucht Erinnerung. Deshalb sind
unsere Gedenkorte so wichtig, um unsere Geschichte
fassbar, greifbar und nahbar zu machen und um die
Erinnerung langfristig über die Zeitzeugen hinaus
aufrechtzuerhalten. Erinnerungsarbeit und somit auch Arbeit für den
Frieden beginnen vor Ort. Wir müssen sie deshalb
unabdingbar weiter unterstützen und in unserer Zeit tragen.
Mein großer Dank gilt an dieser Stelle all jenen, die sich
in der Erinnerungskultur engagieren. Es ist unsere Pflicht,
insbesondere mit Blick auf unsere junge Generation,
jeder Form von Antisemitismus, extremistischen,
rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen
Bestrebungen entschieden entgegenzugehen. Wenn wir
den 80. Jahrestag des Kriegsendes begehen, steht nicht
der Triumph eines Volkes über das andere im
Mittelpunkt. Vielmehr gedenken wir dem Niedergang des
Faschismus und der Wiedergeburt der Demokratie und der
Menschenrechte.
Wir müssen uns als Länder, als wiedervereinigtes
Deutschland und als gemeinsames Europa weiterhin für
einen dauerhaften Frieden und für die Sicherheit in
Europa starkmachen. Auch dies sage ich gerade als
Ministerpräsident eines Landes, das eine langjährige und enge
Verbundenheit mit den USA pflegt. Und ich sage es in
diesen Zeiten besonders gerne: Diese Partnerschaft ist
auch eine Freundschaft. Die amerikanischen Streitkräfte
und ihre Familien, rund 50 000 Männer und Frauen in
Rheinland-Pfalz, sind ein fester Bestandteil unseres
Alltags. Und natürlich schmerzt es uns in Rheinland-Pfalz
besonders, dass wir aktuell erleben, dass unser
transatlantisches Bündnis Risse zeigt.
Unser Grundgesetz von 1949 ist der Rahmen für unser
Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Demokratie. In
dem Bewusstsein unser aller Verantwortung haben wir
uns das Grundgesetz gegeben, um in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen. So steht es in
der Präambel. Es gilt, diese Grundordnung zu schützen
und ihren Gehalt zu bewahren. Dies geht vor allem in
Europa. Und dies geht vor allem, wenn wir dabei auch
den Blick auf die Regionen und auf die Kommunen nicht
verschleiern.
Wir müssen unsere Zukunft sichern, und wir müssen
insbesondere den jungen Generationen deutlich machen,
dass ein Leben in Freiheit, in einem demokratischen
Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit ist und dass wir
alle miteinander gefordert sind, diese Vorstellung von
unserer Zukunft gemeinsam zu schützen. Darum werbe
ich auch als Ministerpräsident eines Landes, das wie alle
Länder in Deutschland durch die Geschehnisse des
Zweiten Weltkrieges geprägt ist. Wir dürfen nicht vergessen,
woher wir kommen. Lassen Sie uns deshalb das Morgen
und Übermorgen prägen, nicht mit dem Blick nach
hinten, sondern mit dem Blick in die eigene Geschichte! Ich
will noch mal den Punkt aufnehmen, der uns alle bewegt:
Wer heute „Nie wieder!“ sagt, der darf es nicht beim
Sagen belassen, sondern muss handeln. – Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schweitzer! – Ich rufe
jetzt auf: die Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte dir, lieber Alexander Schweitzer,
und dem Land Rheinland-Pfalz ganz herzlich für diese
Initiative danken, der wir uns sehr gerne anschließen.
Gerade in diesen Zeiten, in denen uns die nationalen und
internationalen Herausforderungen beschäftigen und wir
nach Antworten suchen, in Deutschland eine neue
Regierung gebildet wird, ist es wichtig, einen Schritt
rauszugehen aus dem politischen Alltag und daran zu erinnern,
wie groß unsere historische Verantwortung ist. Das tun
wir heute, indem wir an das Ende des Zweiten
Weltkrieges erinnern, das sich bald zum 80. Mal jährt.
Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung
aus der Geschichte gerecht zu werden und für die
Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Aufgabe von uns
Ländern. Das haben wir mit dem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. März ausdrücklich
unterstrichen, und es ist gut, dass wir heute auch als Bundesrat
klar Stellung beziehen.
Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-
amerikanische Truppen das Konzentrationslager
Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April
für die Befreiung Deutschlands und Europas vom
Nationalsozialismus. Deutschland trägt die Verantwortung für
den Zweiten Weltkrieg. Deutschland und die Deutschen
haben unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht.
Deutsche waren verantwortlich für millionenfachen
Mord. Auch wenn unsere Generation keine Schuld daran
trägt, tragen wir doch Verantwortung – Verantwortung,
die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass
so etwas nie wieder passiert.
Wir müssen deshalb jeder Form von Antisemitismus,
allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen
und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden
entgegentreten. Dazu gehören auch die Angriffe auf das
Existenzrecht des Staates Israel. Das haben wir hier im
Bundesrat in einer gemeinsamen Entschließung im
Oktober 2023 betont. In unserem Land Mecklenburg-
Vorpommern haben wir im Januar den Schutz jüdischen
Lebens als Staatsziel in unsere Landesverfassung
aufgenommen. Der Tag der Befreiung, der 8. Mai, ist in
unserem Bundesland seit 1999 ein landesweiter Gedenktag.
Wir wissen, wo wir herkommen und wozu wir
verpflichtet sind. Zur historischen Wahrheit gehört auch,
dass Deutschland sich nicht selbst vom
Nationalsozialismus befreit hat. Dazu war der Widerstand gegen Hitler,
so mutig dieser auch war, nicht stark genug. Ja, Deutsche
haben bis zum Schluss fanatisch gekämpft. Noch in
diesen Apriltagen vor 80 Jahren sind dort, wo ich
aufgewachsen bin, in Seelow, auf den Seelower Höhen – in
Brandenburg, lieber Dietmar Woidke –, 45 000
sowjetische und deutsche Soldaten in einer der letzten großen
Schlachten des Zweiten Weltkriegs getötet worden. Ich
bin aufgewachsen mit dem Ehrenmal, aufgewachsen mit
den Tausenden Kreuzen, die uns vor Augen führen, wie
sinnlos Kriege sind. Es waren die Alliierten, die
Deutschland befreit haben. Menschen aus aller Welt haben ihr
Leben dafür gegeben, vor allem Russen, Ukrainer, US-
Amerikaner, Briten und Franzosen. Dafür sind wir bis
heute dankbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dankbar sind wir
auch für die neue Chance, die Deutschland nach dem
Zweiten Weltkrieg bekommen hat. Der 8. Mai steht für
Befreiung und Hoffnung, denn mit dem Wiederaufbau
begann die Suche nach einem dauerhaften Frieden in
Europa. Zwei Jahre später sprach der US-amerikanische
Präsident Truman von einer Wegscheide – ich zitiere –
„zwischen der alten Ära nationalen Misstrauens,
wirtschaftlicher Feindseligkeit und Isolationismus und der
neuen Ära gemeinsamer Zusammenarbeit, um den
Wohlstand der Menschen auf der ganzen Welt zu erhöhen“.
Das sind Worte, die auf beiden Seiten des Atlantiks nicht
in Vergessenheit geraten dürfen. Deutschland war Teil
dieser Hoffnung, und auch dafür sind wir dankbar.
Aber die Welt blieb nach 1945 weiter geteilt, und die
neue Grenze verlief zwischen zwei deutschen Staaten.
Das Leben verlief für Menschen in Ost und West daher
nach dem Krieg völlig unterschiedlich. Ich habe dieses
Leben in der ehemaligen DDR 15 Jahre erlebt. Nach
Kriegsende waren 45 Jahre nötig, bis Deutschland wieder
ein vereintes Land war. Wir erinnern in der
Entschließung des Bundesrates an die friedliche Revolution in der
DDR und an die Freiheitsbewegung in Osteuropa – ein
historischer Glücksfall und gleichzeitig die Leistung
mutiger Menschen in Ostdeutschland und in vielen
anderen Ländern.
Wir feiern in diesem Jahr 35 Jahre deutsche Einheit im
schönen Saarland und damit auch 35 Jahre Bestehen der
ostdeutschen Bundesländer, auch meines Bundeslands
Mecklenburg-Vorpommern. Das vereinte Deutschland ist
heute Teil der Europäischen Union und mit allen
Nachbarn in Frieden und Freiheit verbunden. Auch dafür sind
wir dankbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind gerade die
deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft
zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete
Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen. Die
Zusammenarbeit im Ostseeraum haben wir im Land
Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer
Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge
Zusammenarbeit pflegen wir mit unseren polnischen Nachbarn,
zum Beispiel im Rahmen der Metropolregion Stettin.
Alle 16 Länder treten heute aktiv für Frieden und den
internationalen Austausch ein. Wir sehen am 80.
Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs eine eindringliche
Mahnung, dieses Band noch enger zu knüpfen.
Das Ende des Zweiten Weltkriegs hat Hoffnung
gemacht auf einen dauerhaften Frieden in Europa und der
Welt. Das Ende des Kalten Krieges hat diese Hoffnung
neu belebt und gestärkt, auch bei mir persönlich. Als
mein Sohn vor 18 Jahren geboren wurde, war ich sicher,
dass ihm das vergönnt ist, was mir nicht vergönnt war:
aufzuwachsen in einem vereinten Deutschland, in
Demokratie und Freiheit und auch Frieden. Und ich war mir,
als meine Tochter vor neun Jahren geboren wurde, auch
sicher, dass das so bleibt. Diese Sicherheit ist brüchig
geworden. Heute sind Frieden und Sicherheit in Europa
bedroht durch den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine. Außerdem stellt der Präsident der USA die
wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den
europäischen Staaten infrage.
Mehr denn je brauchen wir ein starkes vereintes
Europa. Das betonen wir in aller Deutlichkeit. Es liegt an uns,
an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des
Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit
weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai weiter. Lassen
Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass das gelingt – für
ein freiheitliches, friedliches und demokratisches Europa
und auch Deutschland! – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Kollegin Schwesig! – Ich rufe auf: die
Ministerpräsidentin des Saarlands, Anke Rehlinger.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Am 21. März 1945 endete für die
Saarländerinnen und Saarländer der Zweite Weltkrieg. Die US-
Armee hatte die Saar endgültig von der Nazidiktatur
befreit. Der letzte militärische Widerstand war
gebrochen. Genau zehn Jahre zuvor, 1935, also vor 90 Jahren,
hatte sich die überwältigende Mehrheit der
saarländischen Bevölkerung in einer Volksabstimmung dafür
entschieden, zu Deutschland zurückzukehren – oder
„heim ins Reich“, wie man an der Saar damals sagte –,
trotz Hitler und den Nazis. Dieses Bekenntnis haben die
Menschen teuer bezahlt, viele mit ihrem Leben. Denn
dieser globale Krieg dauerte an der Saar nicht nur bis
kurz vor seinem offiziellen Ende am 8. Mai. Er verlief in
den Jahren ab 1942 mit den flächendeckenden
Bombardierungen dieser Montanregion an der Grenze und den
heftigen Gefechten entlang des Westwalls nicht nur
besonders blutig und tödlich, sondern er nahm auch nicht
zuletzt an der Saar als einer deutschen Grenzregion
bereits im Herbst 1939 seinen Anfang mit den ersten
Evakuierungen zur Vorbereitung des Frankreich-Feldzuges.
Der Zweite Weltkrieg hat weltweit Millionen
Menschenleben gefordert, Europa zerstört, Familien
auseinandergerissen und unsere Nachbarn in Angst und Schrecken
versetzt. Das Morden der Nazis beschränkte sich dabei
nicht nur auf die Schlachtfelder und auf Zivilisten im
Krieg, sondern wurde zudem potenziert durch die
Bekämpfung aller Andersdenkenden, durch systematische
Zwangsarbeit und Vertreibung, vor allem aber auch
durch die Hölle des Holocaust. 80 Jahre liegt das Ende
dieses epochalen Infernos nun zurück. Doch sind die
Narben, die dieser Krieg und die Naziherrschaft
geschlagen haben, tief.
Ich durfte als Bundesratspräsidentin am Gedenktag der
Befreiung von Auschwitz im Januar teilnehmen, mit
einer noch großen Zahl von Überlebenden. Es war sehr
eindrücklich, zu erleben, wie sie berichtet haben von
ihrer Zeit dort. Es war aber mindestens genauso
eindrücklich, wie sie deutlich gemacht haben, dass sie nicht stehen
bleiben wollen im Gedenken an die Vergangenheit,
sondern vor allem für die Zukunft mahnen wollen. Meine
sehr verehrten Damen und Herren, darum geht es, wenn
es um die Lehren geht, die daraus gezogen werden. Sie
sind Grundlage unserer Demokratie und Freiheit, unseres
Verständnisses von Menschenwürde und unseres ewigen
Auftrags, ein Volk guter Nachbarn zu sein, wie es Willy
Brandt ausdrückte. Die Verantwortung, die uns daraus
erwächst, bleibt heute mehr denn je sehr aktuell.
Meine Damen und Herren, der Zweite Weltkrieg war
auch schrecklicher Höhepunkt und entsetzliches Ende
einer Entfremdung zwischen Deutschen und Franzosen,
die über Jahrhunderte gewachsen war und sich schon
zuvor immer wieder, insbesondere im Ersten Weltkrieg,
blutig entlud. Deutsche und Franzosen hatten Kenntnis
voneinander und Verständnis füreinander verloren. Die
Feindschaft wurde beschworen, die gemeinsamen
Wurzeln verdrängt. In den saarländischen und lothringischen
Dörfern entlang der Grenze führte das auch ohne den
Krieg zu Verwerfungen, denn die Menschen lebten
zeitweise abwechselnd auf der einen oder anderen Seite der
sich immer wieder verändernden Grenze. Viele waren
miteinander verwandt, und an mancher Stelle trennte sie
nicht einmal der Fluss, sondern nur eine Straße. Nur
wenige Meter entschieden darüber, zu welcher Seite der
Erbfeindschaft man gehörte und wer im Zweifelsfall auf
wen zu schießen hatte.
Diese Unklarheit im Kleinen wurde im Großen eine
Herausforderung zu Beginn der deutsch-französischen
Aussöhnung. Zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs, also vor 70 Jahren, einigten sich Adenauer
und de Gaulle darauf, den Saarländerinnen und
Saarländern die Wahl zu geben, zu wem sie sich zugehörig
fühlen. Wieder entschieden sie sich für Deutschland. Die
Akzeptanz dieses Votums auf deutscher und auf
französischer Seite ist so etwas wie das inoffizielle Ende der
deutsch-französischen Erbfeindschaft. Gerade dort, wo
Grenzen einst Frontlinien waren, ist heute Freundschaft
gewachsen. Das Saarland war und ist ein besonderer Ort
der deutsch-französischen Geschichte und ein Symbol
der Versöhnung. Die deutsch-französische Partnerschaft,
von vielen als ein Wunder der Geschichte beschrieben,
kann weltweit Vorbild sein, dass auch schlimmste
Feindschaften beigelegt werden können.
Meine Damen und Herren, ein Blick in die Welt von
heute, insbesondere nach der sogenannten Zeitenwende,
suggeriert, dass dieses Modell der Aussöhnung ein Stück
weit aus der Mode gekommen zu sein scheint. Nach dem
Ende des Kalten Krieges waren viele der Auffassung –
und ich zähle mich dazu –, dass in Europa Krieg, das
gewaltsame Verschieben von Grenzen und Gräueltaten
gegen die Zivilbevölkerung der Vergangenheit
angehören. Allerspätestens der 24. Februar 2022 hat uns leider
eines Besseren belehrt. Daraus ziehen wir Konsequenzen,
was die Resilienz unseres Landes und Europas betrifft.
Das ist auch richtig so. Nicht eine neue Kriegslüsternheit
treibt uns dazu, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass
Krieg eben nicht die Fortsetzung von Politik mit anderen
Mitteln ist, sondern das Versagen von Politik manifestiert
und deshalb durch Abschreckung und Stärke verhindert
werden muss. Die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg
und seine deutsche Ursache mahnt uns auch heute,
80 Jahre danach, kriegerische Politik und kriegerische
Auseinandersetzungen zu geißeln. Diese Aufgabe hat
nichts an Aktualität eingebüßt.
Krieg hat nichts Heroisches, Krieg hat nichts
Schöpferisches, Krieg hat nichts Klärendes. Krieg bedeutet Leid,
Zerstörung, Gewalt und Elend – bis heute. Das wird uns
leider täglich beim Blick auf die Ukraine klar. Die Nazis
waren die Letzten, die den Krieg nach Deutschland
gebracht haben. Wir brauchen weder neue Nazis noch einen
neuen Krieg, weder in Deutschland noch anderswo.
Beides haben wir zu verhindern. Das ist unsere wichtigste
Aufgabe. Gerade vor dem Hintergrund, vor 80 Jahren
Frieden in Freiheit erkämpft zu haben, müssen wir dafür
einstehen. Lassen Sie uns dabei Vorbild bleiben, damit
Frieden und Aussöhnung möglich bleiben, und zwar in
alle Himmelsrichtungen! – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rehlinger! – Das Wort
hat Herr Staatsminister Pentz aus Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Der 8. Mai 1945 war eine tiefe Zäsur in der deutschen
und europäischen Geschichte. Darüber ist bereits viel
gesagt und viel geschrieben worden. Ich kann mich noch
gut an die Debatten in meiner Jugend erinnern: War es
ein Tag der Befreiung oder der Tag der Niederlage? Am
Ende hat sich die Lesart der Befreiung durchgesetzt. Eine
Befreiung von dem Schrecken einer NS-Diktatur, die
neben Terror und Unterdrückung sechs Jahre Krieg und
über 60 Millionen Tote mit sich brachte. Doch für
meinen persönlichen Geschmack war diese Lesart immer
auch ein wenig bequem, denn eine Befreiung von etwas
bedeutete, dass man eben nicht Teil dessen war, von dem
man befreit wurde. Befreiung suggerierte für mich
irgendwie auch einen kollektiven Widerstand gegen die
Tyrannei. Rhetorisch begab man sich also aus meiner
Sicht in eine Opferrolle, weit weg von den Verbrechen
der Täter.
Meine Damen und Herren, wir wissen nicht erst seit
den Historikerkommissionen in zahlreichen öffentlichen
Einrichtungen und Unternehmen, dass viele Deutsche
Täter, Mitläufer, Sympathisanten oder schlicht
Ignoranten waren. Das Vermächtnis des 8. Mai 1945 ist deshalb
nicht die Frage, ob es eine Befreiung oder Niederlage
war. Das Vermächtnis ist unsere historische
Verantwortung, so etwas nie wieder geschehen zu lassen.
In den letzten Jahren wurde mit Blick auf die jüngsten
Wahlergebnisse sehr oft der Vergleich zur Weimarer
Republik bemüht. Die Parteien der Mitte verlieren an
Unterstützung, Parteien des linken und rechten Randes
hingegen scheinen auf einem ungebremsten
Wachstumskurs. Deutschland, so unterstellt der Vergleich mit
Weimar, stünde am Scheideweg, seine historischen Fehler zu
wiederholen. Ich sehe das nicht so, und das aus zwei
Gründen:
Zum einen haben wir eine demokratische
Rechtsstaatlichkeit in unserem Land erreicht, der wir vertrauen
können und vertrauen müssen. Ja, wir müssen wachsam sein,
aber wir sollten unserer Gesellschaft und ihren
Institutionen nicht generell misstrauen. Die Mütter und Väter des
Grundgesetzes haben uns eine wehrhafte Demokratie
hinterlassen. Das unterscheidet uns strukturell von
Weimar.
Zum anderen kennen wir die bittere Erfahrung der
Weimarer Zeit und können entsprechend handeln.
Aufgabe der Politik ist es, unsere vielfältige Gesellschaft
zusammenzuhalten. Doch wir haben es in den letzten
Jahren alle gemeinsam zugelassen – auch wir Politiker –,
Bürger mit anderen Meinungen als – in
Anführungszeichen – „Pack“ zu bezeichnen. Wir haben mediale
Entrüstung über bestimmte Äußerungen von öffentlichen
Personen befeuert und Debatten darüber geführt, ob jemand
aufgrund seiner Äußerung oder seiner Zweifel an der
Politik noch ins öffentlich-rechtliche Fernsehen gehört
oder nicht. Diese Form des aufgezwungenen
Konformismus hat in unserer Gesellschaft Spuren, um nicht zu
sagen: Risse, hinterlassen. Diese Risse müssen wir sehr
schnell heilen. Denn die Spaltung unserer Gesellschaft,
die Verhärtung der Positionen und die
Unüberwindlichkeit politischer Positionen sind das große Gift für eine
funktionierende Demokratie. Insoweit unterscheiden wir
uns von den Protagonisten der Weimarer Republik: Die
Mehrheit in unserem Land steht hinter dem Grundgesetz,
hinter unserem demokratischen und rechtsstaatlichen
Aufbau und – ja – auch hinter den Parteien, die sich dafür
einsetzen.
Lassen Sie uns den 8. Mai 1945 als Tag der Mahnung
und der Verantwortung verstehen, einer Verantwortung,
das Einende in unserer Gesellschaft zu betonen, und den
Weg eines demokratisch organisierten, rechtsstaatlich
funktionierenden und wirtschaftlich erfolgreichen
Europas weitergehen! – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Es liegen keine
weiteren Wortmeldungen vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? Ich bitte
um Ihr Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 143h) (Drucksache 59/25)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. Es ist die
Wortmeldung des niedersächsischen Ministerpräsidenten
Stephan Weil.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Ihren so überaus
freundlichen Worten, Frau Präsidentin, habe ich einen
Moment gezögert, meine Wortmeldung
aufrechtzuerhalten. Die Diskrepanz zur Realität könnte allzu auffällig
werden, aber vielleicht ist Ihnen ja an einem letzten
Dokument niedersächsischer Überschwänglichkeit gelegen.
(Heiterkeit)
Mit diesem Tagesordnungspunkt schließt sich für mich
ein beruflicher Kreis. Das ist heute meine letzte
Bundesratssitzung; aber das erste Mal eine größere öffentliche
Verantwortung habe ich für neun Jahre als
Stadtkämmerer meiner Heimatstadt Hannover getragen. Das war um
die Jahrtausendwende, und das waren extrem miese
Zeiten für die kommunalen Kassen. Meine Stadt hatte wie
viele andere auch hohe Defizite, katastrophale
Mehrjahresplanungen. Wir haben ein Konsolidierungsprogramm
nach dem nächsten durchgekämpft und uns tatsächlich
zehn Jahre später erholt, aber nicht dank heroischer
Sparbemühungen, sondern infolge eines wirtschaftlichen
Aufschwungs. Das war denjenigen Kommunen vergönnt,
die selber über eine ausreichende Wirtschaftskraft verfügt
haben. Viele andere Städte, Kreise und Gemeinden sind
in einer tiefen Strukturschwäche zurückgeblieben; sie
spüren bis heute die Folgen einer Krise, die jetzt schon
einige Jahrzehnte zurückliegt. Das wiegt umso schwerer,
weil wir uns inmitten einer neuen Krise befinden, die
ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat.
Gegen Ende des Jahres 2024 hat sich das kumulierte
Haushaltsdefizit der deutschen Kommunen auf etwa
29 Milliarden Euro gesteigert. Und es wird weiter
steigen; da muss man kein Prophet sein. Die Kassenkredite –
immer das wahre Barometer für den Zustand der
kommunalen Finanzen – werden ebenfalls einstweilen weiter
steigen. Die Ursachen liegen ebenso wie bei der Krise um
das Jahr 2000 herum unter anderem in stetig steigenden
Sozialkosten, die die Kommunen am Ende des Tages
nicht nennenswert beeinflussen können, sie liegen auch
in weiteren Kostensteigerungen, und sie liegen darin,
dass die Wirtschaft nunmehr im fünften Jahr stagniert
oder sogar rückläufig ist.
Zum Glück haben wir es derzeit nicht mit einer
Steuergesetzgebung zu tun, die das Ganze noch komplizierter
macht. Das war nämlich in der vorangegangenen Krise zu
beobachten. Aber es ändert nichts: Unsere kommunalen
Kassen befinden sich in einer strukturellen Schieflage.
Und noch einmal: Wir wissen alle, wie die Prognosen für
das laufende Jahr sind; wir kennen die Risiken, die der
Wirtschaft in den nächsten Jahren, zum Beispiel von der
internationalen Ebene her, drohen. Das alles verheißt
nichts Gutes.
Viele Länder haben sich in der Zwischenzeit bemüht,
ihren Kommunen nach Kräften zur Seite zu stehen. Wir
in Niedersachsen haben erst kürzlich mit einem Paket in
Höhe von 640 Millionen Euro versucht, unseren
Kommunen zumindest ein wenig Marscherleichterung zu
verschaffen; aber noch nicht einmal das reicht bei uns
derzeit aus, um tatsächlich einen jahresbezogenen
Ausgleich erzielen zu können. Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen führt aus
meiner Sicht um eine simple Schlussfolgerung kein Weg
herum: Der Bund muss Mitverantwortung übernehmen.
Dem Bund kann es nicht egal sein, wenn die kommunale
Ebene erneut in weiten Bereichen wieder in eine
Schieflage zu rutschen droht. Der Bund muss zur Kenntnis
nehmen, dass viele gesellschaftliche Themen eben nicht
im Bundesgesetzblatt oder in den Gesetz- und
Verordnungsblättern der Länder geregelt werden, sondern vor
Ort, und dass wir allesamt ein großes Interesse an
handlungsfähigen Kommunen haben. Der Bund muss
Mitverantwortung übernehmen.
Ich will ausdrücklich würdigen, dass in der nun
vorliegenden Koalitionsvereinbarung dafür – man muss
sagen: zum ersten Mal – klipp und klar ein Vorschlag
gemacht wird. Es wird vorgeschlagen, jährlich 250
Millionen Euro für Maßnahmen der Länder zur Verfügung zu
stellen. Man darf wohl davon ausgehen, dass damit
Zinsbeihilfen gemeint sind. Das ist ein deutlicher Schritt in
die richtige Richtung. Ich will allerdings hinzufügen: Das
würde in vielen Fällen auf die neue Regelung
angerechnet werden, nach der die Länder ihrerseits die
Möglichkeit haben, Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen. Das ist
nichtsdestotrotz ein guter Anfang, aber ich finde, dass es nicht das
letzte Wort sein kann. Wir müssen endlich dazu kommen,
dass wir die Voraussetzungen für eine echte
Entschuldung schaffen und nicht Städte, Kreise und Gemeinden in
eine Situation bringen, aus der sie nach menschlichem
Ermessen nicht mehr – und das ist leider die Realität in
größeren Teilen Deutschlands – herauskommen werden.
Natürlich gibt es auch an dem vorliegenden Entwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes
manches zu kritisieren. Zum Beispiel: Warum soll das
eigentlich eine einmalige Möglichkeit sein? Wissen wir
denn, wie viele Krisen dieser Art noch auf uns warten?
Oder aber: Es sollte selbstverständlich sein, dass die
Bemühungen, die Länder unternommen haben, ihren
Kommunen zu helfen, auch angerechnet werden.
Nichtsdestotrotz empfinde ich den Vorschlag der jetzt aus dem
Amt scheidenden Bundesregierung als ein Signal, dass
wir über ein Thema reden, das wirklich ansteht, und eine
Lösung herbeiführen müssen. Wir können nicht sehenden
Auges zulassen, dass in einer zweiten großen Krise viele
Kommunen in die absolute Perspektivlosigkeit
hineinrutschen. Insofern würde ich mich außerordentlich freuen,
wenn die Länder, denen das ja von Verfassungs wegen
zusteht, nicht nur ihren Teil der Verantwortung
übernehmen, sondern vor allen Dingen auch nicht darin
nachlassen, den Bund mit in die Verantwortung hineinzuziehen.
Das wünsche ich mir sehr.
Damit bin ich auf der Zielgerade dieses Beitrages
angelangt. Es ist meine letzte Rede im Bundesrat. Ich kann
sagen: Ich habe die Arbeit im Bundesrat, die
Zusammenarbeit in der Ländergemeinschaft immer als wirklich
erfreulich empfunden, und zwar insbesondere dann, wenn
wir einig gewesen sind. Dem lag eine ganz simple
Überlegung zugrunde: Wenn die Länder uneinig sind, dann
haben sie keinen Einfluss; wenn wir dagegen einig sind,
dann haben wir jede Menge politisches Gewicht. Der
gesunde Menschenverstand spricht also dafür, dass alle
Länder sich so oft wie möglich darum bemühen,
gemeinsame Positionen zu entwickeln und sie gemeinsam –
häufig gegenüber dem Bund – zu vertreten. Das ist gut
für jedes einzelne Land, aber auch für Deutschland
insgesamt. Insofern: Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit
im Bundesrat!
Über die ansehnlichen Ergebnisse, die wir erzielt
haben, hinaus ist vielleicht noch an der einen oder anderen
Stelle Luft nach oben. Es ist uns auch in den vergangenen
zwölf Jahren nicht gelungen, ein wenig mehr Leben in
diese Bude hier hineinzubringen.
(Heiterkeit und vereinzelt Beifall)
Ich habe das nie verstanden und wünsche mir das sehr.
Ebenso wenig habe ich nach dem Ende meiner
Bundesratspräsidentschaft verstanden, warum eine Wiederwahl
nicht möglich sein soll. Das ist nämlich wirklich ein
schönes Amt. Das kann ich allen nur empfehlen, die es
vor sich haben. Es wäre einer der Gründe gewesen,
warum ich hätte versuchen sollen, vielleicht doch noch über
diese Legislaturperiode hinaus weiterzumachen. Aber
dann habe ich es mir doch verkniffen.
Ich bedanke mich herzlich für die Zusammenarbeit.
Ich wünsche Ihnen persönlich, Ihren Ländern und dem
Föderalismus von ganzem Herzen alles Gute. – Tschüss!
(Lebhafter Beifall)
Präsidentin Anke Rehlinger: Lieber Stephan
Weil, ein weiterer ansehnlicher Beleg dafür, warum wir
dich vermissen werden. Herzlichen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es
gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) sowie zwei
Erklärungen zu Protokoll von Herrn Minister
Crumbach (Brandenburg). Frau Ministerin Bernhardt
(Mecklenburg-Vorpommern), Herr Minister Meyer
(Niedersachsen) und Herr Minister Goldschmidt
(Schleswig-Holstein) haben ebenfalls je eine
Protokollerklärung abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
Die Ausschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurf
keine Einwendungen zu erheben. Wer dieser
Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen
Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-
Tropfen zur Begehung von Raub- und
Sexualdelikten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 128/25)
1 Anlagen 1 bis 7
Es hat hierzu das Wort: Herr Minister Dr. Limbach aus
Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Das Thema K.-o.-Tropfen steht nicht zum ersten Mal
auf der Tagesordnung dieses Hauses. Erst vor drei
Wochen hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet,
mit der wir eine klare Erwartung formuliert haben:
Straftaten unter Einsatz psychotroper Substanzen,
insbesondere zur Ermöglichung von Sexual- und Raubdelikten,
müssen konsequent und schuldangemessen geahndet
werden. Wir haben die Bundesregierung daher
aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Warum dann heute zu demselben Thema eine
Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen? Weil wir, so ist
meine Überzeugung, in dieser Frage keine Zeit zu verlieren
haben. Die neue Bundesregierung muss sich erst finden.
Wo ihre rechtspolitischen Prioritäten liegen werden, wird
sich zeigen. Die Opfer von K.-o.-Tropfen fragen aber
jetzt: Warum wird das, was uns angetan wurde, nicht
genauso ernst genommen wie der Einsatz eines Messers
oder einer anderen Waffe?
Beim Einsatz von K.-o.-Tropfen handelt es sich um
eine gezielte und hinterhältige Methode, den Willen eines
Menschen gewaltsam auszuschalten. Die betroffene
Person wird bewusst in einen Zustand gebracht, in dem sie
sich nicht mehr schützen, wehren oder auch nur bewusst
erleben kann, was ihr angetan wird. Die damit
verbundenen Risiken für Leib und Leben sind erheblich. Es geht
hier nicht nur um den Verlust der Kontrolle, sondern
auch um eine massive Gefährdung der körperlichen
Unversehrtheit. Ob die Tatwaffe fest ist wie ein Messer oder
flüssig wie K.-o.-Tropfen, macht schlicht keinen
Unterschied. Die medizinischen Tatsachen sind lange bekannt.
Sie belegen, dass beim Einsatz von K.-o.-Tropfen, vor
allem in Kombination mit Alkohol oder
Betäubungsmitteln, die Täter buchstäblich mit dem Leben ihrer Opfer
spielen. Bewusstlosigkeit, Erbrechen und
Orientierungslosigkeit bringen die Opfer in Lebensgefahr.
Meine Damen und Herren, die Scham muss die Seite
wechseln. Auch ich möchte, dass die Opfer zu Wort
kommen. Es gibt zuhauf entsprechende Berichte, unter
anderem in den sozialen Netzwerken und den Medien in
Deutschland und in Österreich. Es sind Berichte von
Frauen, aber auch von Männern. All diese Berichte lassen
erkennen, dass die Opfer sich beschmutzt fühlen, verraten
und im Stich gelassen und dass sie sich teilweise sogar
selbst die Schuld geben an dem, was ihnen angetan
wurde. Ich zitiere nur einige der Stimmen.
Eine Betroffene berichtete, sie sei nach einer Party
bewusstlos geworden und erst im Krankenhaus wieder zu
sich gekommen, dort hingebracht vom Notarzt. Sie war
beinahe erstickt, und als sie wieder zu sich kam, musste
sie sich von anderen erzählen lassen, was mit ihr
geschehen war. Dieses Gefühl des Ausgeliefertseins, des
Kontrollverlusts habe sie tief erschüttert.
Ein zweiter Betroffener schilderte, dass das Geschehen
für ihn wie ein Bombeneinschlag gewesen sei, ein
plötzlicher Verlust von Sicherheit und Halt. Der Versuch, sich
zu erinnern, sei für ihn zu einer quälenden Endlosschleife
geworden. Immer wieder habe er gedanklich neu
angesetzt, aber an derselben Stelle riss die Erinnerung jedes
Mal abrupt ab.
Eine dritte Stimme beschrieb, wie sie nach dem
Übergriff vollkommen orientierungslos war. Sie konnte weder
Zustimmung noch Ablehnung äußern zu dem, was ihr
angetan wurde. Als sie später allein in ihrer Wohnung
war, überkam sie eine tiefe Verunsicherung. Der einst
vertraute Raum wirkte fremd und bedrohlich. Eine
Panikattacke folgte, als ihr bewusst wurde, dass sie das
Geschehene nicht einfach ungeschehen machen konnte.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir für
diese Opfer ein deutliches Zeichen setzen. Dafür steht
dieser Gesetzesantrag, der für Raub und Vergewaltigung
unter Verwendung von K.-o.-Tropfen eine erhöhte
Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Vor dem Hintergrund
der Gefährlichkeit und der Hinterhältigkeit dieser Taten
bitte ich Sie: Lassen Sie uns nicht warten! Lassen Sie uns
gleich Nägel mit Köpfen machen! Die Länder sind sehr
wohl in der Lage, die notwendigen Änderungen im
Strafgesetzbuch anzustoßen, und der Bundestag kann sie
alsbald beschließen. Ich bitte um Unterstützung für diese
Initiative. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Dr. Limbach!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend
sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Entschließung des Bundesrates – „Agrarpolitik
gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/25)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur
Beratung zu, und zwar dem Agrarausschuss –
federführend – sowie dem EU-Ausschuss, dem Finanzausschuss
und dem Umweltausschuss – mitberatend.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entschließung des Bundesrates zum künftigen
Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa –
Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 119/25)
Dem Antrag ist Thüringen beigetreten.
Als erstem Redner erteile ich Herrn Minister Meyer
aus Niedersachsen das Wort.
Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Vor fast 25 Jahren, im Jahr 2000, tauchte das erste
Wolfsrudel in der Lausitz auf. Das war damals die
Rückkehr einer ausgestorbenen Art. 2012, zwölf Jahre später,
hatten wir dann das erste Rudel in Niedersachsen, in der
Lüneburger Heide. Heute gibt es über 200 Wolfsrudel in
Deutschland, die meisten davon in Brandenburg, in
Niedersachsen, eine stattliche Zahl; das ist die Realität, die
man zur Kenntnis nehmen muss. Das ist eine
Erfolgsgeschichte des Naturschutzes, aber es ist natürlich klar, dass
dies erhebliche Auswirkungen auf unsere
Weidetierhaltung hat. Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben
bedroht, diese Realität muss man zur Kenntnis nehmen.
Ich bin meinem Ministerpräsidenten Stephan Weil
sehr dankbar, der eben betont hat, was möglich ist, wenn
die Länder einig sind. In diesem Fall hat er gesagt: „Es
muss etwas passieren“, und einen einstimmigen
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz herbeigeführt,
um den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, damit wir in
den Ländern, wo es erhebliche Nutztierschäden in der
Weidetierhaltung gibt, die Möglichkeit haben, zu
reagieren. Die Schafe sind für uns in Niedersachsen als
Küstenland an den Deichen existenziell wichtig. Insofern
brauchen wir neue Regelungen. Ich bin sehr froh, dass wir es
geschafft haben, dass die aktuell noch amtierende
Bundesregierung zugestimmt hat und diese Realität zur
Kenntnis nimmt.
Europaweit hat sich die Zahl der Wölfe in den letzten
20 Jahren mehr als verdoppelt. Deshalb war es richtig,
dass Deutschland zugestimmt hat, den Schutzstatus des
Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“
auf „geschützt“ zu ändern, denn er ist zwar zu schützen –
der Erhaltungszustand muss gewährleistet sein –, aber
eben nicht mehr vom Aussterben bedroht.
Ich bin sehr froh, dass der einstimmige Beschluss der
Umweltministerkonferenz im federführenden
Umweltausschuss noch mal eingebracht wurde. Es gibt auch
einen Vorschlag der EU. Insofern ist der Antrag aus
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zwar in der
Sache richtig, aber ein bisschen aus der Zeit gefallen,
weil er die EU dazu auffordert, sie solle einen Vorschlag
vorlegen, den Schutzstatus zu verändern. Dieser
Vorschlag liegt bereits vor – dem Parlament im
Schnellverfahren und dem Ministerrat. Wir Umweltminister haben
den Bund einstimmig dazu aufgefordert, dem aktuellen
Verfahren zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfs auf
EU-Ebene zuzustimmen. Dann kann der Schutzstatus
möglicherweise schon im Mai, wenn das Ganze auf der
Tagesordnung des Europaparlaments steht und es eine
Mehrheit dafür gibt, geändert werden, sodass wir in den
Ländern sofort Möglichkeiten haben, zu handeln. Wir
müssten also nicht abwarten, bis Bund und EU etwas
getan haben, sondern wir würden sofort von der
Änderung des Schutzstatus profitieren. Deshalb haben wir
diesen einstimmigen Beschluss im federführenden
Ausschuss noch mal eingebracht, statt jetzt neu zu
diskutieren.
Ich finde auch die Maßgabe, die wir und die EU
damals gemacht haben, richtig: Wir diskutieren
ausschließlich über den Wolf. Das kann man im Schnellverfahren
machen. Wenn es auch noch um alle möglichen anderen
Tierarten ginge, dann würde das – so wie man die EU
kennt – ziemlich lange dauern. Deshalb haben wir uns
einstimmig dafür starkgemacht, dass es ausschließlich um
die Art Wolf geht, weil wir hier eine andere
Bestandsentwicklung haben als bei anderen Tierarten. Insofern
wäre es gut, wenn wir schnell zu einem regional
differenzierten Bestandsmanagement kämen.
Warum haben wir ein Problem mit dem Antrag aus
Brandenburg? Niedersachsen ist das Land, das in der
Vergangenheit die meisten Abschussgenehmigungen
erteilt und auch umgesetzt hat – wenn man denn den
Wolf gefunden hat. Wir haben über ein Dutzend
Abschussgenehmigungen erteilt. Das machen unsere Kreise
und Kommunen. Wenn es jetzt darum geht, zu
beschließen, dass der Bundesrat feststellt, dass es bislang nicht
gelungen ist, rechtssichere Regelungen auf Bundesebene
zu schaffen, dann kann Niedersachsen das nicht
mitmachen, denn wir können nicht abwarten. Wahrscheinlich
werden auch in diesem Jahr unsere Landkreise
Schnellabschussverfahren genehmigen, wenn die
Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ja, das ist schwierig; aber wir
haben rechtssichere Möglichkeiten.
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat
entschieden, dass Schnellabschussverfahren im Falle eines
Risses grundsätzlich vereinbar mit Bundesrecht sind.
Man muss auch keine vorherige Identifizierung
vornehmen. Man kann sogar mehrere Wölfe entnehmen. Die
Kommunen in Niedersachsen wollen diese Möglichkeit
nutzen, und ich werde es ihnen nicht untersagen, bis es
eine Neuregelung auf EU- oder Bundesebene gibt.
Deshalb können wir diesem Satz leider nicht zustimmen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie der Empfehlung des
Umweltausschusses, die ja dem einstimmigen Beschluss
der letzten Umweltministerkonferenz entspricht,
zustimmen. Die Zielrichtung ist richtig. Ich hoffe, dass das dann
schnell gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt
wird, damit wir über den Abschuss von Einzeltieren zu
einem regional differenzierten Bestandsmanagement
kommen.
Ein letzter Punkt, der mir ebenso wichtig ist: Wir
müssen auch die Schafhalter, die Weidetierhalter im Auge
behalten. Der Wolf wird in einem guten
Erhaltungszustand in den Regionen bleiben. Deshalb müssen wir die
Schafhalter und die Ziegenhalter beim Zaunbau, beim
Herdenschutz unterstützen. Das muss vom Staat
finanziert werden. Wir in Niedersachsen stellen schon jetzt
sehr viel Geld zur Verfügung. Deshalb habe ich mich
sehr gefreut, dass im Koalitionsvertrag der neuen
Bundesregierung der Herdenschutz betont wird und den
Ländern deutlich mehr Geld dafür zur Verfügung gestellt
werden soll. Wir würden uns wünschen, dass auch der
Bundesrat sagt, dass er an der Seite der Schafhalterinnen
und Schafhalter steht.
Wir sind überzeugt, dass wolfsabweisende
Präventionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um
den Verlust von Weidetieren zu reduzieren und die
Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen.
Niedersachsen hat gerade eine neue Prämie eingeführt:
Schaf- und Ziegenhalter bekommen sehr unbürokratisch
40 Euro pro Tier im Binnenland und 50 Euro pro Schaf
am Deich für ihre Leistungen für den Naturschutz und für
den Herdenschutz. Und weil der Wolf ja nicht wieder
ausgerottet wird, sondern bleibt, würden wir uns
wünschen, dass wir beides schaffen: bessere Möglichkeiten
für Entnahmen dort, wo es Herausforderungen und
Probleme gibt, aber auch Unterstützung der Weidetierhalter.
Dann hätten wir das erreicht, wofür wir jahrelang
gestritten haben: mehr Sachlichkeit in der Politik. Wenn der
Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, dann muss
man auch Möglichkeiten schaffen, ihn dort, wo er
Probleme macht, zu entnehmen. Deshalb plädiere ich sehr
dafür, dass wir an dieser Stelle der Empfehlung des
Umweltausschusses folgen. – Danke schön!
Präsidentin Anke Rehlinger: Danke, Minister
Meyer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister
Jung aus Hessen.
Ingmar Jung (Hessen): Vielen Dank! – Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass
wir heute hier eine große Einigkeit haben und
dementsprechend agieren, weil dadurch – wir haben ja eben den
Appell von Herrn Ministerpräsident Weil gehört – unser
politisches Gewicht sehr stark ist. Wer sich einmal mit
Weidetierhaltern, die in Gegenden tätig sind, in denen es
Wolfsvorkommen gibt, unterhalten hat, weiß, mit
welcher Sorge, mit welcher Verzweiflung, mit welcher Angst
sie teilweise morgens zu ihrer Herde kommen, weil sie
nicht wissen, ob etwas Schreckliches passiert ist.
Teilweise sagen sie uns: Wenn ihr nicht endlich Lösungen
findet, dann gebe ich meinen Beruf auf. – Wer einmal
gesehen hat, was so ein Wolfsriss in einer Herde
veranstalten kann, der weiß, dass wir an dieser Stelle etwas tun
müssen.
Ich bin sehr froh und dankbar über die Entwicklung,
die im letzten Jahr stattgefunden hat. Man muss es einmal
sagen: Dass wir heute an dieser Stelle stehen, hätte ich
vor einem Jahr nicht für möglich gehalten. Noch vor
einem Jahr, als wir das Hessische Jagdgesetz geändert
haben, wurde uns vorgeworfen: Ihr betreibt eine reine
Show, es gibt eh keine Schutzstatusänderung! Ihr macht
etwas, was am Ende sowieso keine Wirkung hat! – Wir
dagegen haben gesagt: Wir wollen vorbereitet sein und
weiter darauf hinwirken, dass sich der Schutzstatus
irgendwann ändert. – Daraufhin wurde uns
entgegengehalten: Es gibt doch ein rechtssicheres Verfahren, nämlich
das Schnellabschussverfahren.
Bezüglich des Brandenburger Antrags vertrete ich
daher eine andere Auffassung als Sie, Herr Kollege Meyer.
Ich glaube, dass es gerade der Vorteil dieses Antrags ist,
zu betonen, dass es bislang nicht gelungen ist,
rechtssichere Regelungen auf Bundesebene zu schaffen. Denn
man kann doch nach den Erfahrungen, die wir in den
letzten Monaten gemacht haben, beim besten Willen
nicht behaupten, dass wir ein rechtssicheres Verfahren
haben. Ich weiß, das OVG Niedersachsen hat gesagt, dass
ein Abschuss grundsätzlich möglich ist, aber wie der
einzelne Bescheid am Ende rechtssicher gestaltet werden
soll, ist doch noch nicht so ganz klar. Insofern haben wir
im Moment kein rechtssicheres Verfahren, weshalb ich
den Brandenburger Antrag für sympathisch halte.
Ich erinnere mich noch sehr genau: Als ich vor neun
Monaten im Bundestag zu diesem Thema eine Rede
gehalten habe, wurde mir in Zwischenrufen vorgehalten,
dass doch alles gelöst sei; die Länder müssten halt nur in
der Lage sein, ordentliche Bescheide zu schreiben. So ist
die Diskussion noch vor einigen Monaten gelaufen. Das
können wir doch wirklich nicht nach draußen als Lösung
verkaufen gegenüber den Leuten, die in großer Sorge
sind, die Kulturlandschaftsschutz betreiben, die ernsthaft
Weidetierhaltung betreiben und die verzweifelt sind.
Deswegen bin ich froh, dass die Bundesregierung ihre
Meinung geändert und für eine Änderung der Berner
Konvention gesorgt hat und wir dadurch nun auch eine
Änderung der FFH-Richtlinie bekommen werden. Ich bin
dankbar, dass wir uns als Länder einig sind und so gut
zusammengearbeitet haben.
Es wurde angesprochen, dass wir, bevor die MPK das
beschlossen hat, in der Umweltministerkonferenz einen
guten gemeinsamen Beschluss, wenn auch auf kleinerer
Flamme, gefasst haben und so diese Entwicklung
angestoßen haben. Somit sind wir heute – auch das hätte ich
am Anfang nicht für möglich gehalten – an dem Punkt,
dass die Schutzstatusänderung unmittelbar bevorsteht.
Jetzt muss auch die neue Bundesregierung handeln, wenn
sie im Amt ist. Sie muss dafür sorgen, dass die
Änderungen im nationalen Recht vorbereitet werden. Wir
brauchen – das ist richtig; auch das teile ich grundsätzlich –
ein klares, regional differenziertes Bestandmanagement.
Das ist eine wichtige Aufgabe, und das muss die
Bundesregierung mit den Ländern gemeinsam hinkriegen. Das
muss am Ende pragmatisch sein, das muss am Ende
rechtssicher sein, und es muss unkompliziert sein. Denn
wenn wir jetzt das nächste Verfahren einführen, bei dem
wir wieder nicht genau wissen, wie wir es am Ende
handhaben sollen, und es wieder besonders kompliziert
machen, dann haben wir ein Problem und laufen Gefahr,
dass wir das, was wir in den letzten Monaten an
Vertrauen erworben haben, verspielen. Wir müssen uns immer
vergegenwärtigen: Weidetierhaltung, gerade in
Mittelgebirgslagen, wie wir sie in Hessen mit der Rhön haben, ist
in gewisser Weise systemrelevant – für Naturschutz, für
Kulturlandschaftsschutz, für Biodiversität. Es darf nicht
länger an politischer Unentschlossenheit scheitern, dass
wir Lösungen für die Menschen finden, die dort draußen
tätig sind. In diesem Sinne sollten wir alle gemeinsam die
neue Bundesregierung auffordern, zeitnah pragmatische
Lösungen zu finden. Ich glaube, dann sind wir auf einem
sehr guten Weg. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Staatsminister Jung!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Der federführende Umweltausschuss empfiehlt dem
Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung
anzunehmen.
Ihr Handzeichen bitte für diese Neufassungsmaßgabe
in Ziffer 1! – Minderheit.
Dann jetzt bitte Ihr Handzeichen für die vom
Agrarausschuss empfohlene Änderungsmaßgabe in Ziffer 2! –
Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates „Förderung der
Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und
-ärzte“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/25)
Aus Baden-Württemberg liegt eine Wortmeldung von
Herrn Minister Lucha vor.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
glaube, wir sind uns einig: Kinder und Jugendliche sind
das Fundament, auf dem die Zukunft unserer Gesellschaft
aufbaut. Dass wir die Gesundheit und das Wohlergehen
von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise im
Blick haben müssen, hat uns die Pandemie – und vor
allem deren Folgen – gezeigt. Ich glaube, das ist in
unserem gemeinsamen Handeln absolut zu setzen.
Wir müssen feststellen, dass die kinder- und
jugendärztliche Versorgungslage immer angespannter wird.
Diese Situation ist nicht ganz neu. Die Gründe sind
bekannt: altersbedingte Ruhestände, Rückgaben von
Kassenzulassungen – im Prinzip eine markante Auswirkung
der Politik der 90er-Jahre, des damaligen
Gesundheitsministers: ein Niederlassungsstopp, ohne in die Zukunft zu
gucken, ohne eine homogene Personalentwicklung im
Blick zu haben. Darum müssen wir heute, wenn wir
Gesundheitsversorgung denken, auch über Zyklen von 10,
20 oder 30 Jahren denken. Ich hoffe, das gelingt uns mit
der neuen Bundesregierung.
Auf alle Fälle werden die Versorgungsengpässe in der
Kinder- und Jugendmedizin noch größer werden. Die
Zahlen sind eindeutig. Nicht nur in unserem schönen
Baden-Württemberg, sondern auch in der ganzen
Bundesrepublik wird über ein Drittel der Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzte in den nächsten fünf bis zehn
Jahren in den Ruhestand gehen. Dieses Phänomen betrifft
bei Gott nicht nur die ländlichen Regionen. Vielmehr
zeichnet sich auch in den größeren Städten dieses
besorgniserregende Bild ab.
Der Sicherstellungsauftrag liegt bei der ärztlichen
Selbstverwaltung, aber wir müssen auch auf politischer
Ebene handeln. Ich sehe hier im Plenum eine Kollegin,
die auch an dem damaligen GMK-Beschluss beteiligt
war. Wir haben 2023 auf unserer
Gesundheitsministerkonferenz nämlich den Bund aufgefordert, die kinder-
und jugendärztliche Facharztweiterbildung von der
Kontingentierung zu befreien. Maßnahmen wie diese stärken
dauerhaft die kinderärztliche Versorgung. Und genau
diese Maßnahmen benötigen wir jetzt.
Es geht ganz konkret darum, die
Weiterbildungsförderung in der Kinder- und Jugendmedizin zu
entkontingentieren. Dazu soll sie der Weiterbildungsförderung in der
Allgemeinmedizin gleichgestellt werden. Man kann
sagen, die Kinderärztin/der Kinderarzt ist die
Hausärztin/der Hausarzt für Heranwachsende. Wir müssen einmal
die Verhältnisse sehen: Aktuell stehen bundesweit für die
kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung nur
250 Stellen zur Verfügung, in der
allgemeinmedizinischen fachärztlichen Weiterbildung 2 000. Wir haben
eine Deckelung für den Bereich der Kinder- und
Jugendmedizin.
Wir als Land Baden-Württemberg haben aus Mitteln
der sektorenübergreifenden Versorgung kurzfristig zehn
Weiterbildungsstellen selbst finanziert. Aber das ist
natürlich nur eine Übergangslösung, das kann nicht
dauerhaft sein. Die Deckelung verhindert, dass wir mehr
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zur Verfügung
haben. Das muss sich ändern. Der nun aus dem Amt
scheidende Bundesgesundheitsminister hat diesen Beschluss
aus dem Jahr 2023 schlicht ignoriert und einfach nichts
getan. Die neue Regierung muss nun handeln, bevor es zu
spät ist.
Das Argument, die Lage in der kinder- und
jugendärztlichen Versorgung sei nicht mit der Lage in der
hausärztlichen Versorgung vergleichbar, können wir nicht
gelten lassen. Es ist auch nicht richtig. Aus eigener
Erfahrung als Eltern oder Großeltern in der Sorge um die
Versorgung der Kinder wissen Sie – und das erleben wir jetzt
wieder –, dass es bei postpandemischen Infektionswellen
zu einer Zuspitzung kommt. Das sorgt für Unruhe. Es ist
ein wesentlicher Bestandteil der Verpflichtung im
Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dass Kinder
und Jugendliche adäquat versorgt werden. Deswegen,
meine Damen und Herren, haben wir diesen
Entschließungsantrag eingebracht. Ich glaube, es ist an der Zeit.
Ich habe im Koalitionsvertrag der die neue Regierung
tragenden Parteien gelesen, dass die kinder- und
jugendmedizinische Versorgung gestärkt werden soll. Wir
leisten schon mal einen praktischen Beitrag. Unser Antrag
liegt vor. Es könnte die erste Tat in 100 Tagen sein.
Lassen Sie uns die kinder- und jugendmedizinische
Weiterbildung entkontingentieren! – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Danke, Herr Lucha!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem
Finanzausschuss und dem Ausschuss für
Kulturfragen – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates
„Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/25)
Hierzu hat das Wort: Frau Staatsministerin Binz.
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn ein Kind in eine Ehe von zwei Frauen
hineingeboren wird, dann wird rechtlich gesehen zunächst nur ein
Elternteil, nämlich die Mutter, die das Kind geboren hat,
zum Elternteil. Die zweite Mutter bleibt erst mal rechtlich
unsichtbar, und zwar so lange, bis die Familie das
Verfahren der sogenannten Stiefkindadoption durchlaufen
hat. Dieses Verfahren ist jedoch ein bürokratischer
Kraftakt. Er kostet Zeit, er raubt Nerven, und die betroffenen
Familien empfinden ihn – und ich finde, völlig zu Recht –
als psychisch belastend und auch als diskriminierend und
entwürdigend.
Dieses Verfahren hat auch gewaltige rechtliche
Folgen: Solange das Adoptionsverfahren läuft, hat das
geborene Kind faktisch nur einen Elternteil. Das wirft für die
Betroffenen viele Fragen auf: Was ist, wenn der
biologischen Mutter in dieser Zeit etwas zustößt? Was ist, wenn
sie sich aus gesundheitlichen Gründen nach der Geburt
nicht um das Kind kümmern kann? Diese Situation
schließt auch Sorgerechts- oder Unterhaltspflichten für
den zweiten Elternteil aus. Es ist also eine rechtliche
Situation, die zu großer Verunsicherung in diesen
Familien führt, auch schon während der Schwangerschaft.
Bei heterosexuellen Paaren jedoch wird der Ehemann
automatisch der Vater, auch wenn er nicht der
biologische Vater ist. Und ist er nicht mit der Frau verheiratet,
dann kann er schon während der Schwangerschaft durch
einen relativ einfachen Prozess die Vaterschaft
anerkennen. Er muss also kein Adoptionsverfahren durchlaufen,
um der rechtliche Vater des Kindes zu werden. Somit
haben wir es hier mit einer faktischen
Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien zu tun. Im Jahr 2017
haben wir in Deutschland die Ehe für alle geöffnet –
übrigens damals auf der Grundlage einer
Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz. Acht Jahre später ist es nun
endlich an der Zeit, auch das Abstammungsrecht zu
reformieren und Zwei-Mütter-Familien in Deutschland
rechtlich wirklich gleichzustellen. Denn „Ehe für alle“
darf nicht bedeuten: Rechte nur für manche.
Besonders am Herzen sollten uns hierbei auch die
Kinder liegen, denn sie sind es, die am stärksten unter der
aktuellen Gesetzeslage leiden. Das geltende Recht
verwehrt ihnen nämlich den zweiten Elternteil ab Geburt.
Ich denke, es ist im Sinne des Kindeswohles und auch im
Sinne der Grundrechte aller Kinder, von Geburt an zwei
rechtliche Elternteile zu haben. Die Kinder, die in Zwei-
Mütter-Familien geboren werden, sind jedoch nach
aktuellem Stand des Abstammungsrechts immer noch
unzureichend rechtlich abgesichert – und das nur, weil ihre
Eltern zwei Frauen sind. Ich bin der festen Überzeugung:
Das Recht der Kinder auf zwei Elternteile muss gewahrt
werden. Dazu müssen wir jetzt das Abstammungsrecht
ändern. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht.
Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung zu
einer Änderung des Abstammungsrechts aufgefordert.
Die Änderung soll die Diskriminierung von Zwei-Mütter-
Familien beenden und die rechtliche Absicherung der
neugeborenen Kinder verbessern. Als Lösungsweg
schlagen wir vor, insbesondere die bisher geltende rechtliche
Definition der Mutterschaft dahin gehend zu erweitern,
dass die Ehefrau der gebärenden Frau auch rechtliche
Mutter eines Kindes wird. Auch die Anerkennung der
Mutterschaft muss in Anlehnung an § 1592 BGB
ermöglicht werden. Der nicht gebärenden Frau soll dadurch ein
gleichwertiger rechtlicher Mutterschaftsstatus gewährt
werden. Der Vollständigkeit halber möchte ich
hinzufügen, dass die heute vorliegende Entschließung keinen
abschließenden Charakter besitzt. Der Reformbedarf
beim Abstammungsrecht ist so umfangreich, wie die
gelebten Familienkonstellationen in unserem Land
vielfältig sind. Allerdings nehmen wir die seit Jahren
bestehenden Nöte der Zwei-Mütter-Familien zum Anlass, uns
heute insbesondere für diese Familien starkzumachen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue
mich darauf, wenn der rheinland-pfälzische Vorschlag
konstruktiv in den Ausschüssen beraten und hoffentlich
in einer der nächsten Plenarsitzungen beschlossen wird.
Gehen wir einen weiteren Schritt gemeinsam in Richtung
rechtliche Gleichstellung!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Binz!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend
sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren –
mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23:
TOP 23
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen
Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der
Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess
der Krankenhausreform – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 166/25)
Aus Brandenburg hat jetzt Frau Ministerin Müller das
Wort.
Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir
stehen an einem entscheidenden Punkt für die Zukunft
unserer Krankenhausversorgung. Die
Krankenhausreform, wie sie Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten
ist, ist in ihrer Zielrichtung richtig. Sie will Qualität
stärken, Spezialisierung fördern, Ressourcen effizient
einsetzen. Eine Reform dieser Tragweite braucht aber ein
stabiles Fundament. Doch dieses Fundament bröckelt, bevor
die eigentliche Reform ihre Wirkung entfalten kann.
Zwischen dem Reformbeginn und der vollen
Wirksamkeit der neuen Finanzarchitektur im Jahr 2029 klafft
eine Finanzierungslücke, und diese droht zur
Existenzfrage vieler Krankenhäuser zu werden. Schon im
gemeinsamen Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 hatten sich
Bund und Länder darauf verständigt, dass zur
Grundstruktur der Reform die notwendige finanzielle
Ausstattung gehört. Doch genau daran fehlt es derzeit. Die
Finanzregelungen, die mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen wurden, greifen erst ab
dem Jahr 2027, und voll wirksam werden sie sogar erst
ab dem Jahr 2029. Aber was passiert bis dahin? Die
Antwort sehen wir schon jetzt: Die wirtschaftliche Lage der
Krankenhäuser spitzt sich dramatisch zu.
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft rechnet eine
überwältigende Mehrheit – und das heißt: vier von fünf
Kliniken – im laufenden Jahr mit einem Defizit. Zwei
Drittel der Häuser erwarten eine weitere
Verschlechterung. Das ist keine Momentaufnahme. Das ist das
Ergebnis struktureller Unterfinanzierung, verstärkt durch die
Pandemie, durch steigende Personal- und Sachkosten,
sinkende Fallzahlen und nicht zuletzt durch eine
Inflation, die deutlich über den Steigerungsraten des
Landesbasisfallwertes lag. Viele Häuser stehen heute nicht am
Beginn eines Strukturwandels, sondern am Rand der
Zahlungsunfähigkeit. Das ist die Realität in der Stadt, auf
dem Land, in der Fläche. Und wenn wir diese Realität
ignorieren, gefährden wir die Reform selbst. Denn wie
sollen sich Krankenhäuser transformieren, wenn sie
vorher schließen müssen?
Wir sprechen hier nicht über abstrakte Zahlen. Wir
sprechen über Versorgungssicherheit, über medizinische
Daseinsvorsorge. Wir sprechen über Menschen. Wir
sprechen über Pflegerinnen und Pfleger, über
Notaufnahmen, über Patientinnen und Patienten, für die
wohnortnahe Versorgung nicht eine Frage des Komforts ist,
sondern eine Voraussetzung für eine verlässliche und
zeitgerechte medizinische Behandlung. Und deshalb sagen wir
mit diesem Antrag ganz klar: Die Transformation braucht
eine Brücke, und diese Brücke muss jetzt gebaut werden.
Wir brauchen eine bundesweit abgestimmte
Überbrückungsfinanzierung, um die wirtschaftlich
angeschlagenen Häuser zu stabilisieren, damit sie diesen Weg
überhaupt mitgehen können. Es reicht nicht, auf zukünftige
Reformwirkungen zu verweisen. Es reicht auch nicht, auf
Prüfbitten hinzuweisen. Wir brauchen jetzt etwas
Konkretes, eine tragfähige finanzielle Unterstützung. Der
Bund muss seiner Verantwortung für eine nachhaltige
Betriebskostenfinanzierung nachkommen. Für einen
strukturellen Inflationsausgleich braucht es eine
basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes und eine
klare Zusage zusätzlicher Bundesmittel, um drohende
Standortschließungen in der Übergangsphase zu
verhindern.
Die Länder haben ihre Verantwortung erkannt, unsere
Planungen laufen. Die Gespräche mit den Trägern sind
im Gang. Die Bereitschaft zur Neuausrichtung ist da.
Aber wir dürfen den Wandel nicht durch wirtschaftliche
Not erzwingen – und schon gar nicht durch
unkontrollierte Strukturbrüche. Planung gehört in die Hände der
Länder und nicht in die der Insolvenzgerichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine
Krankenhauslandschaft, die modern ist, aber auch
menschlich, die wirtschaftlich arbeitet, aber nicht am
Rande der Insolvenz, die Zukunft gestaltet, aber nicht an
der Versorgung spart. Lassen Sie uns gemeinsam ein
starkes Signal setzen für den Schutz der Versorgung, für
Verlässlichkeit in der Reformpolitik und für unsere
Krankenhausstruktur, die diesen Wandel überleben muss,
um ihn gestalten zu können! Die Zeit zum Handeln ist
jetzt. Unterstützen Sie daher unseren Antrag! – Vielen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank für die
Wortmeldung!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage dem Gesundheitsausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 92/25)
Hierzu liegt die Wortmeldung von Herrn Minister
Hermann aus Baden-Württemberg vor.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das Straßenverkehrsgesetz regelt sehr viele Dinge, weite
Bereiche des Straßenverkehrs, und im Straßenverkehr
und in der Technik des Straßenverkehrs ändert sich
ständig etwas. Deswegen haben die Verkehrsminister und
Verkehrsministerinnen der Länder in mehreren
Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz auf den Reform- und
Veränderungsbedarf hingewiesen. Die Bundesregierung,
die noch im Amt ist, hat in der Übergangszeit doch noch
einiges geleistet. Manchmal hatte ich den Eindruck, sie
hat in den wenigen Monaten des Übergangs schneller
gearbeitet und mehr geschafft als in den drei Jahren
zuvor. Jedenfalls begrüßen wir grundsätzlich diesen
Vorschlag, sehen allerdings noch Änderungsbedarf, wie sich
in den Anträgen zeigt.
Worum geht es? Was muss geändert werden?
Beispiel „autonomes Fahren“: Hier wird derzeit auf
Landesebene von den Regierungspräsidien und auf
Bundesebene vom KBA genehmigt. Mit der neuen
Gesetzgebung soll eindeutig klargestellt werden, wer zuständig ist.
Es soll möglich sein, dass Fahrzeuge, die autonom fahren
können, deren Typen aber noch nicht genehmigt sind,
wenigstens eine Erprobungsgenehmigung bekommen,
und zwar klar und eindeutig seitens des Bundes. Hier
passiert sehr viel. Wir arbeiten ja beispielsweise im
öffentlichen Verkehr an autonomen Shuttleverkehren.
Zweites Beispiel: digitale Parkraumkontrolle. Manche
in Deutschland halten das für Science-Fiction, es ist aber
in vielen europäischen Ländern schon üblich, dass man
mit Scan-Fahrzeugen Parkplätze oder Straßen abfährt und
überprüft, ob das Parken zulässig ist, ob bezahlt worden
ist. Das ist eine Technik, die eigentlich vorhanden ist und
dringend in Deutschland eingeführt und gesetzlich
abgesichert werden müsste. Wir haben in Baden-Württemberg
genau das erst jüngst in einem Landesmobilitätsgesetz
ermöglicht. Wir glauben aber: Das ist eigentlich eine
Bundessache. Das muss bundesweit einheitlich geregelt
werden. Warum ist das wichtig? Wir stellen einfach fest, dass
vielfach falsch geparkt wird. Das ist gefährlich –
gefährlich für Kinder, für Fußgänger und Fußgängerinnen –,
weil Falschparken oft Sichtbehinderung bedeutet, zum
Beispiel vor Einfahrten, wo man gar nicht parken sollte.
Die Kommunen sagen uns oft: Wir würden gerne
überprüfen, aber wir haben keine Leute. – Scan-Fahrzeuge
können ein Vielfaches dessen leisten, was Personal
leistet, und das Personal ist, wie wir wissen, schwer zu
bekommen. Im Sinne von Sicherheit ist es also ein großer
Fortschritt, dass man das jetzt tun kann.
Drittes Beispiel: Bürokratieabbau. Alle reden davon,
hier ist jetzt mal ein Beispiel, wie es einfacher geht: Es
soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden. Den
gibt es zwar schon anderswo, aber wenn er auch bei uns
eingeführt wird, wäre das ein großer Sprung. Das würde
vieles vereinfachen. Langes Warten oder Anstehen bei
Behörden würde damit hinfällig. Und vor allen Dingen
könnten Menschen, die Regeln gebrochen haben und
Bußgelder bezahlen müssen, so natürlich leichter verfolgt
werden.
Letztes Beispiel: Es geht auch um Änderungen von
Sanktionen im Bereich Betrug. Ich weiß nicht, ob Sie das
wissen: Man bekommt ja Punkte in Flensburg, wenn man
beispielsweise zu schnell fährt, und es gibt inzwischen
ein Geschäftsmodell, über das man die Punkte
verschieben kann, dass also Leute sagen: Ich übernehme das für
dich, aber nicht umsonst, sondern gegen Geld. – Es gibt
Firmen, die das organisieren. Das wollen wir
unterbinden. Erstens, dass man das überhaupt machen kann.
Zweitens wollen wir schon dort ansetzen, wo Firmen
dafür werben, dass sie das organisieren. Das soll auch
schon strafbar sein.
Sie sehen also: Jede Menge vernünftige Punkte stehen
in diesem Gesetz. Deswegen kann man im Prinzip
zustimmen, und den Änderungs- und
Verbesserungsvorschlägen auch. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Hermann!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer ist für Ziffer 2? – Mehrheit.
Wer ist für Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 13.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein einfacheres und schnelleres Europa –
Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
COM(2025) 47 final
(Drucksache 80/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Der Weg zum nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen
COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25
(Drucksache 78/25)
Hierzu haben wir die Wortmeldung von Minister
Gruhner aus Thüringen.
Stefan Gruhner (Thüringen): Vielen Dank! – Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
will zunächst sagen: Es ist gut, dass wir als Länder heute
hier gemeinsam eine deutliche Stellungnahme
vornehmen. Und ich will mich als Vorsitzender der
Europaministerkonferenz – Thüringen hat gerade deren Vorsitz
inne – herzlich dafür bedanken. Wir alle wissen: Der
MFR stellt die Weichen für eine Art neue Generation
europäischer Finanzpolitik. Das ist gerade in unserer Zeit,
die ja durchaus von Krisen und gewaltigen
Herausforderungen geprägt ist, wichtig.
Aber klar ist auch: Wir sprechen nicht nur über
Zahlen, sondern wir sprechen eben auch über
Handlungsfähigkeit. Wir sprechen über Prioritäten. Wir sprechen auch
über die Verantwortungsgemeinschaft innerhalb Europas.
Deshalb ist für uns als Länder sehr klar – und das machen
wir heute ja auch deutlich –, dass ein starker europäischer
Finanzrahmen regionale Perspektiven braucht und die
Prinzipien, auf die sich Europa immer verlassen konnte.
Das sind: Partnerschaft, das Mehrebenensystem, aber
auch die Subsidiarität; das will ich ausdrücklich
unterstreichen. Diese Prinzipien – alle, die überzeugte
Europäer sind, wissen das – sind keine Folklore. Vielmehr sind
sie die Grundlage dafür, dass europäische Politik vor Ort
bei den Menschen ankommt und dass Investitionen auch
dort spürbar sind, wo es die Menschen am ehesten
merken. Und deswegen ist regionale Verantwortung so
wichtig, und deswegen ist es bedeutsam, dass das in den
europäischen Strukturen sichtbar bleibt.
Wir haben – das habe ich erwähnt – auf unsere
Initiative hin diese Stellungnahme erarbeitet, diesen
Beschlussvorschlag unterbreitet. Das ist ein gutes und
wichtiges Signal. Herzlichen Dank dafür! Wir senden damit
eine sehr klare Botschaft an die EU-Kommission, aber
auch an die Bundesregierung, mit dem klaren Signal: Die
Länder sind bereit zur Mitgestaltung, aber sie erwarten
auch, einbezogen zu werden.
Die Kommission schlägt vor, künftig mit einem
sogenannten Singleplan pro Mitgliedstaat zu arbeiten, in
Verbindung mit Fördermitteln und strategischen
Reformzielen. Auf den ersten Blick mag dieser Ansatz politisch
attraktiv sein. Er birgt aber erhebliche Risiken, denn er
steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu unseren
bewährten Prinzipien europäischer Strukturpolitik: zum
regionenspezifischen Ansatz, zur geteilten
Mittelverwaltung und auch zur Subsidiarität. Wir sagen sehr deutlich:
Wenn Fördermittel an zentrale nationale Pläne gebunden
werden, droht letztlich eine Entkopplung von regionalen
Bedarfen und damit auch ein Verlust an Akzeptanz, ein
Verlust an Wirkung vor Ort, ein Verlust an Identifikation.
Der Abbau übermäßiger Bürokratie ist natürlich
entscheidend, damit gute Ideen schneller Wirkung entfalten
können. Letztlich bleibt es aber dabei: Die Regionen sind
nicht das Problem europäischer Strukturpolitik. Sie sind
der Schlüssel europäischer und erfolgreicher
Strukturpolitik; das ist das Signal, das wir hier richtigerweise sehr
klar aussenden müssen. An diesen Punkten muss sich am
Ende auch der MFR messen lassen. Die Verwaltung,
Programmierung, Umsetzung europäischer Fördermittel
muss auch künftig insgesamt in der Verantwortung der
Länder und der Regionen in Europa bleiben, weil
letztlich nur so das Ziel einer starken regionalen
Verantwortung verankert bleibt.
Ich will noch ein paar generelle Bemerkungen zum
Thema Kohäsion und auch zur GAP machen. Die
Kohäsionspolitik, das wissen wir, ist das Rückgrat
europäischer Investitionen vor Ort, und sie ist neben der GAP
auch das Gesicht Europas in der Fläche. Deswegen
fordern wir in der Stellungnahme mindestens
gleichbleibende Mittel für die Kohäsionspolitik, zuzüglich
Inflationsausgleich, und den Erhalt der drei bewährten
Regionenkategorien. Die Erfahrungen zeigen – und das wissen wir
alle, die wir Verantwortung in den Ländern tragen –, dass
so passgenaue, wirkungsvolle Fördermaßnahmen
entstehen. Genau diese Strukturen dürfen jetzt nicht durch die
vorliegenden Pläne ausgehöhlt werden. Kohäsion braucht
immer Verlässlichkeit. Das gilt ganz besonders für die
europäische territoriale Zusammenarbeit, von der wir
Länder sehr stark profitieren. Und ich will deutlich
unterstreichen: Mit der Zentralisierung der Interreg-Mittel auf
nationaler Ebene würde ein Verlust des europäischen
Mehrwerts einhergehen. Die Gemeinsame Agrarpolitik –
auch darin sind wir uns sehr einig –, ist am Ende mehr als
ein Förderinstrument. Sie ist ein Garant für
Ernährungssicherheit, für gleichwertige Lebensverhältnisse und
letztlich auch für einen nachhaltigen ländlichen Raum.
Deswegen auch hier: Die GAP braucht Verlässlichkeit im
neuen MFR.
Ich will sehr deutlich sagen – und das haben wir auch
verankert –: Wir begrüßen, dass die Kommission die
Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ins
Zentrum stellt. Das ist richtig. Der geplante
Wettbewerbsfonds kann hierbei ein sehr gutes und richtiges
Instrument sein, etwa zur Unterstützung von
strategischen Technologien, zur Unterstützung der industriellen
Souveränität Europas und zur Unterstützung von
Innovationen. Gleichzeitig – darauf weisen wir hin – müssen
bereits leistungsfähige Programme bestehen bleiben, die
genau diese Ziele verfolgen, insbesondere – das will ich
noch mal wiederholen – die geteilte Mittelverwaltung.
Deshalb gilt: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, ja!
Aber ohne Doppelstrukturen und ohne bürokratischen
Mehraufwand. Was gut ist: Die Kommission spricht in
ihrer Mitteilung von mehr Effizienz und Wirkung. Auch
wir sagen: Ja! Aber das geht nur mit frühzeitiger
Klarheit, schlanken Verfahren und praktikablen Regeln.
Deshalb fordern wir in der Stellungnahme die rechtzeitige
Vorlage des Legislativrahmens im Sommer 2025 und die
Rückkehr zur bewährten „n+3“-Regelung. Starre
Mittelbindungen und programmatische Überschneidungen
haben in der Vergangenheit zu Effizienzverlusten im EU-
Haushalt geführt. Deswegen noch mal kurz auf den
Punkt: Vereinfachung ist keine Option, sie ist Pflicht.
Ich will abschließend sagen, dass es gut ist, dass in
diesen Zeiten europäische Finanzpolitik weiterentwickelt
und natürlich auch wirtschaftliche Transformation
vorangetrieben wird. Das sichert den Zusammenhalt Europas.
Klar bleibt aber auch: Am Ende kann Strukturpolitik,
kann Förderpolitik nicht nur in Brüssel und den
nationalen Hauptstädten entschieden werden. Vielmehr geht es
darum, dass das in den Ländern und in den Kommunen
gelebt wird. Und dafür setzen wir jetzt ein klares Signal.
Alle, die überzeugte Europäer sind, wissen, dass das
Subsidiaritätsprinzip ganz klar zu Europa gehört. Das
darf an dieser Stelle nicht ausgehöhlt werden, und
deswegen braucht es dieses klare, dieses deutliche Signal.
Ich will mich noch mal herzlich dafür bedanken, dass wir
dies hier auch gemeinsam so formuliert haben.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Gruhner!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 8, zunächst ohne die Sätze 5 und 6! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 5 und 6 der
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9, zunächst ohne den Satz 3! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Satz 3 der Ziffer 9! –
Mehrheit.
Ziffer 11, zunächst nur die Sätze 1 und 2! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die übrigen Sätze der
Ziffer 11! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über nichtfinanzielle
Statistiken zu Gewerbeimmobilien
COM(2025) 100 final
(Drucksache 108/25, zu Drucksache 108/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 14.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 13.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu TOP 10:
TOP 10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien
(EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der
Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte
Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen erfüllen müssen
COM(2025) 80 final; Ratsdok. 6595/25
(Drucksache 111/25, zu Drucksache 111/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 7 bis 12.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Ziffern 22 bis 27
gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-
Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-
Verordnung (Drucksache 94/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
entsprechend zugestimmt.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 3/20251
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
12 und 15 bis 18.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist damit so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Verordnung über die Standards für die Übermittlung
elektronischer Akten von Behörden und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im
gerichtlichen Verfahren
(Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) (Drucksache 81/25)
Keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr
Handzeichen für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Dann frage ich Sie nun, wer der Verordnung gemäß
Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen in unveränderter
Fassung zustimmen möchte. – Mehrheit.
Dann ist entsprechend so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Verordnung zur Erleichterung der
Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und
Telekommunikationsnetze (Drucksache 82/25)
Keine Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wir beginnen mit den Maßgabeempfehlungen zur
Verordnung:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
1 Anlage 8
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ich frage nun: Wer möchte der Verordnung in
unveränderter Fassung zustimmen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt noch zur Entschließung.
Wer dafür ist, die Entschließung aus Ziffer 8 zu
fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu TOP 20:
TOP 20
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle der
Gasspeicherung bei der Sicherung der
Gasversorgung vor der Wintersaison
COM(2025) 99 final
(Drucksache 105/25, zu Drucksache 105/25)
Keine Wortmeldungen.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Vorlage zur
Kenntnis zu nehmen.
Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat von der Vorlage Kenntnis
genommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die Tagesordnung
der heutigen Sitzung erledigt. Dafür danke ich Ihnen ganz
herzlich.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 23. Mai 2025, 9.30 Uhr, in gewohnter
Form.
Bis dahin wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest und
erholsame Feiertage. Vielen Dank!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.19 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2025 – Gemeinsam
voran: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union
COM(2025) 45 final
(Drucksache 93/25)
Ausschusszuweisung: EU
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf
den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus)
COM(2025) 106 final
(Drucksache 118/25, zu Drucksache 118/25)
Ausschusszuweisung: EU – AV – U
Beschluss: Kenntnisnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen den Bericht über die 1052. Sitzung
ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht
gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Erklärung
von Staatssekretär Rudolf Hoogvliet
(Baden-Württemberg)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Das Land Baden-Württemberg lehnt den
Gesetzentwurf ab. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene
Grundgesetzänderung, um die Übernahme von
kommunalen Altschulden durch den Bund zu ermöglichen, wäre
ein ungerechtfertigter Eingriff in die föderale Ordnung.
Die Kommunen sind Teil der Länder. Langfristig und
dauerhaft für solide kommunale Finanzen zu sorgen, ist
vorrangig Aufgabe der Länder. Hierzu gehört auch die
Entschuldung übermäßig verschuldeter Kommunen und
die Vermeidung eines erneuten Schuldenaufbaus. Die
angedachte Schuldenübernahme des Bundes ginge
zulasten der Länder, die ihrer Verantwortung gegenüber ihren
Kommunen bisher nachgekommen sind. Sie würde daher
falsche Anreize für die Zukunft setzen. Anstelle der
angedachten Altschuldenübernahme sollte der Bund durch
ihn veranlasste Kosten bei den Ländern und Kommunen
kompensieren. Dies gilt sowohl für die Einführung neuer
beziehungsweise die Erhöhung bereits bestehender
Standards als auch im Hinblick auf Rechtsakte der
Europäischen Union. Denn die kommunalen Haushalte sind in
erheblichem Maß von Vollzugsaufgaben geprägt und
belastet, die durch die Bundesgesetzgebung veranlasst
sind. Der Bund ist in der Pflicht, für die von ihm bei den
Kommunen verursachten Kosten auch für eine
entsprechend auskömmliche dauerhafte Finanzierung Sorge zu
tragen.
Anlage 2
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Der Freistaat Bayern begrüßt grundsätzlich die
Zielrichtung des Gesetzes, die teils unter erheblichem
finanziellen Druck stehenden Kommunen zu entlasten. Er
lehnt allerdings den hierfür von der gegenwärtigen
Bundesregierung vorgesehenen Weg ab. Die einseitige
Fokussierung auf Liquiditätskredite ist aufgrund der
unterschiedlichen Belastungsstrukturen der Kommunen nicht
für eine bedarfsgerechte Unterstützung geeignet.
Angesichts der naturgemäß enormen Schwankung von
Kassenkrediten erscheint auch die angedachte
Stichtagsregelung wenig sachgerecht. Ungeachtet dessen widerspricht
die Schaffung eines Finanzierungstatbestandes für den
Bund dem klaren Ziel nach Trennung der
Finanzierungsverantwortung innerhalb des Bundesstaats und stellt
einen durchgreifenden Eingriff in die grundgesetzliche
Kompetenzverteilung dar. Ein solcher Schritt ist isoliert,
das heißt abseits einer grundlegenden, strukturellen
Reform der Bund-Länder- und Länder-Länder-
Finanzbeziehungen und insbesondere einer Rückkehr zu einem
gerechten Finanzausgleichssystem, nicht denkbar.
Anlage 3
Erklärung
von Minister Robert Crumbach
(Brandenburg)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen
stellen fest, dass das für die ostdeutschen Länder wichtige
Thema der aus dem Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) resultierenden Lasten in der
Begründung des Gesetzentwurfes angesprochen wird,
ohne eine in die Zukunft gerichtete Lösung dieser
Problematik zu skizzieren. Die Mitfinanzierung gesetzlicher
Renten stellt eine enorme Belastung für die Haushalte der
ostdeutschen Länder dar. Bisher haben die ostdeutschen
Länder in den Jahren 1991 bis 2024 rund 72 Milliarden
Euro für die Versorgungsleistungen nach dem AAÜG
aufgewendet.
Die finanziellen Belastungen der ostdeutschen Länder
aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen sind
trotz der in 2020 beschlossenen Erhöhung der
Bundesbeteiligung am Zusatzversorgungssystem des AAÜG um
10 Prozentpunkte auf 50 Prozent weiterhin hoch.
Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen
betonen, dass es sich bei der Finanzierung der Sonder-
und Zusatzversorgungsrenten der ehemaligen DDR um
ein Thema des Rentenrechts handelt, das in die
Zuständigkeit des Bundes fällt. Daher ist die vollständige
Übernahme der AAÜG-Lasten durch den Bund geboten. Die
ostdeutschen Länder fordern daher die Bundesregierung
erneut auf, einen weiteren Entlastungsschritt im Rahmen
eines konkreten Stufenplans bis zu einer vollständigen
Übernahme der sich aus dem AAÜG ergebenden Lasten
vorzunehmen.
Anlage 4
Erklärung
von Minister Robert Crumbach
(Brandenburg)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Das Land Brandenburg begrüßt grundsätzlich das
Vorhaben des Bundes, die Voraussetzungen für eine
einmalige Beteiligung des Bundes an
Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen zu schaffen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kontroll- und
Sanktionsmöglichkeiten des Bundes werfen jedoch
verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere ermöglicht
er mittelbar Eingriffe in die kommunale Finanzwirtschaft
durch bundesrechtliche Vorgaben zum Haushalts- und
Aufsichtsrecht der Länder und greift damit in ganz
erheblicher Weise in das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung ein.
Gemäß Artikel 143h Absatz 2 und 4 Grundgesetz
werden die Länder im Ergebnis verpflichtet, im
Einvernehmen mit dem Bund geeignete haushaltsrechtliche und
kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen,
die künftig übermäßige kommunale Liquiditätskredite
verhindern sollen. Dazu sollen die Länder vor Erlass der
Regelungen das Einvernehmen mit dem Bund herstellen
und dem Bund regelmäßig Bericht zu Umsetzung und
Wirkung erstatten. Im Fall einer nicht vollständigen
Umsetzung der Regelungen sind Sanktionen vorgesehen,
zum Beispiel Zahlungen des jeweiligen Landes an den
Bund. Aus Sicht des Landes Brandenburg bestehen gegen
derartig weitreichende Regelungen erhebliche Bedenken.
Anlage 5
Erklärung
von Ministerin Jacqueline Bernhardt
(Mecklenburg-Vorpommern)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erkennt an, dass
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige
Beteiligung des Bundes an Entschuldungsmaßnahmen der
Länder für ihre Kommunen geschaffen werden sollen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden und
werden große Anstrengungen unternommen, um hoch
verschuldeten Kommunen zu helfen und die kommunalen
Kassenkredite zurückzuführen. Dafür wurde
insbesondere das Sondervermögen „Kommunaler
Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen. Diesem
Fonds wurden erste Beträge bereits in 2018 und 2019
sowie seit 2020 jährlich 50 Millionen Euro zugeführt. Die
Mittel werden eingesetzt, um einerseits die negativen
kommunalen Haushaltssalden und andererseits die die
kommunalen Haushalte stark belastenden
Wohnungsbaualtschulden abzubauen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus,
dass es sich bei den in der Gesetzesbegründung bereits
genannten Länderprogrammen nur um eine beispielhafte
Aufzählung handelt und auch der „Kommunale
Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ in den
Anwendungsbereich der vorgeschlagenen
Grundgesetzänderung fällt.
Daher wird erwartet, dass im weiteren Verfahren,
insbesondere bei der einzelgesetzlichen Umsetzung, die
Entschuldungsmaßnahmen des Landes sowohl in Bezug
auf den Abbau negativer kommunaler Haushaltssalden
als auch auf die Reduzierung der
Wohnungsbaualtschulden Berücksichtigung finden wird.
Anlage 6
Erklärung
von Minister Christian Meyer
(Niedersachsen)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Das Land Niedersachsen begrüßt die mit dem
Gesetzentwurf zum Ausdruck kommende Bereitschaft des
Bundes, sich konstruktiv an der Lösung des Problems der
übermäßigen Verschuldung der Kommunen zu
beteiligen. Es appelliert an alle am Gesetzgebungsverfahren
Beteiligten, ihren Beitrag zu einem zügigen Gelingen
dieses wichtigen Vorhabens zu leisten, und geht davon
aus, dass die Länder bei der Erarbeitung der noch
ausstehenden Umsetzungsmaßnahmen frühzeitig und
angemessen beteiligt werden.
Das Land Niedersachsen hält es für konsequent,
zusätzlich auch laufende Entschuldungsprogramme zu
berücksichtigen. Dabei muss allerdings eine
Berücksichtigung aller länderspezifisch aufgelegten
Entschuldungsprogramme unabhängig von ihrer jeweiligen inhaltlichen
wie auch zeitlichen Ausgestaltung gewährleistet sein,
soweit es sich um Programme handelt, die eine
Entlastung der Kommunen von den Folgen übermäßiger
Verschuldung zum Ziel haben und bereits mit Wirkung vor
dem 31. Dezember 2024 in Kraft getreten sind.
Insbesondere hier erscheint eine enge Abstimmung mit den
jeweiligen Ländern bei der Erarbeitung der weiteren Schritte
als angezeigt.
Ferner ist das Land Niedersachsen der Überzeugung,
dass die mit dem Gesetzesentwurf einhergehenden
Eingriffsrechte und Administrationspflichten auf das
unbedingt erforderliche Maß zu beschränken sind.
Anlage 7
Erklärung
von Minister Tobias Goldschmidt
(Schleswig-Holstein)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Das Land Schleswig-Holstein hat sich in der
Vergangenheit auf Bundesebene dafür eingesetzt, einen
bundesweiten Altschuldentilgungsfonds, insbesondere für
Kommunen, einzurichten. Die grundsätzliche
Zielrichtung des Gesetzentwurfs wird daher unterstützt.
Bedauerlicherweise leidet der Gesetzentwurf jedoch an
wesentlichen Mängeln, die bereits mehrfach vorgetragen wurden.
Wesentliche Aspekte werden weiterhin ausgeblendet. So
sind die Schuldenstände von Kommunen und Ländern
gemeinsam zu betrachten, um bundesweite Verzerrungen
zu vermeiden. Ferner finden die bisherigen finanziellen
Anstrengungen der Länder im Rahmen von
Entschuldungsprogrammen sowie anderweitige finanzielle
Maßnahmen zum Abbau kommunaler Schulden zulasten der
Landesverschuldung nicht hinreichend Berücksichtigung.
So dürfte die Verschuldung der Landesebene unter
anderem in kausalem Zusammenhang mit der Ausstattung der
Kommunen zur Sicherung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit stehen.
Anlage 8
Umdruck 3/2025
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1053. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 12
Zweite Verordnung zur Änderung der
Personenstandsverordnung (Drucksache 95/25)
II.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 15
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Ratsarbeitsgruppe
„Verteidigungsindustrie“ (Drucksache 66/25, Drucksache 66/1/25)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
für den Ständigen Ausschuss der Kommission für
Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
(SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel
(Gesetzgebung) (Drucksache 98/25,
Drucksache 98/1/25)
Punkt 16
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden
Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“
(Drucksache 109/25)
Punkt 17
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden
Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
(Drucksache 114/25, Drucksache 114/1/25)
III.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 18
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 107/25)]
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - "Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsproze (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Sch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtfinanzielle Statistiken zu Gewerbeimmobilien KOM(2025) 100 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle de (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil (Ansprache)
- spoke_in ← Alexander Schweitzer (Rede)
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede)
- spoke_in ← Britta Müller (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Ingmar Jung (Rede)
- spoke_in ← Jacqueline Bernhardt (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Katharina Binz (Rede)
- spoke_in ← Manfred Lucha (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Robert Crumbach (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Rudolf Hoogvliet (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefan Gruhner (Rede)
- spoke_in ← Stephan Weil (Rede)
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)