polradar

Protokoll der 1053. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 11.04.2025 · WP 21 · 1053 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1053. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1053 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1053. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. April 2025 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 1. Geschäftsordnungen für den Vermittlungsausschuss, für den Gemeinsamen Ausschuss und für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Drucksache 146/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 77 Absatz 2 Satz 2, Artikel 53a Absatz 1 Satz 4, Artikel 115d Absatz 2 Satz 4 GG . 102 2. Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 128/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 3. Entschließung des Bundesrates – „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4. Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa – Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen – (Drucksache 119/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 110 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 111 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 112 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h) (Drucksache 59/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 107 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 121* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 121* Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 121*, 121* Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 122* Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 122* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 123* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 108 6. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 92/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 115 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 7. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres und schnelleres Europa – Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung COM(2025) 47 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 80/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 116 8. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 78/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 116 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 117 9. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtfinanzielle Statistiken zu Gewerbeimmobilien COM(2025) 100 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 108/25, zu Drucksache 108/25) 117 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 10. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen COM(2025) 80 final; Ratsdok. 6595/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 111/25, zu Drucksache 111/25) 117 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 11. Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS- Verordnung und der GAP- Konditionalitäten-Verordnung (Drucksache 94/25) . . . . . 118 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 12. Zweite Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung (Drucksache 95/25) . 118 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123* 13. Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) (Drucksache 81/25) 118 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 14. Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze (Drucksache 82/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 15. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Verteidigungsindustrie“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 66/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel (Gesetzgebung) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 98/25) . . . . 118 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 66/1/25 . . . . . . . . . . 123* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 98/1/25 . . . . . . . . . . 123* 16. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 109/25) . . . 118 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 109/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 123* 17. Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache 114/25) . . . . . . . . . 118 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 114/1/25 . . . . . . . . . . . . . 123* 18. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 107/25) . . . . . . . . . . . . . 118 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 123* 19. Entschließung des Bundesrates „Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/25) . . . . . 112 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 112 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 20. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison COM(2025) 99 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 35 GO BR – (Drucksache 105/25, zu Drucksache 105/25) 119 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 21. Entschließung des Bundesrates „Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 113 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 22. Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 164/25) 102 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 102 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 105 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 106 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 107 23. Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 166/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 114 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 119 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsident D r . A n d r e a s B o v e n - s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Julia Willie Hamburg, Kultusministerin Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Michael Richter, Minister der Finanzen Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Tobias Lindner, Staatsminister im Auswärtigen Amt Sören Bartol, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit 1053. Sitzung Berlin, den 11. April 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen guten Morgen! Und ich füge aus gegebenem Anlass hinzu: Moin! Ich eröffne die 1053. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Am 8. April 2025 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung Herrn Staatsminister Philipp F e r n i s zum neuen stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, wende ich mich an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, unseren Kollegen Stephan Weil, der heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates an einer unserer Plenarsitzungen teilnimmt. Lieber Stephan, mit dir verliert unser Haus ein vertrautes Gesicht, einen erfahrenen Politiker und einen – das würde ich in unser aller Namen sagen – allseits geschätzten Kollegen. Seit über zwölf Jahren gehörst du dem Bundesrat als niedersächsischer Ministerpräsident an. Das waren sicherlich zwölf bewegte Jahre, ereignisreiche Jahre. Mit der dir eigenen sehr ruhigen Art hast du sie gut begleitet im Sinne deines Bundeslandes, aber auch im Sinne der Bundesrepublik Deutschland gut gestaltet. In dieser langen Zeit hast du – das sind wichtige statistische Daten deines Arbeitens – an 89 Plenarsitzungen teilgenommen und hierbei mehr als 30 Mal das Wort ergriffen. Du bist nach den Kollegen Ministerpräsidenten Haseloff und Kretschmann der dienstälteste Regierungschef in unserer Runde. Bereits im ersten Jahr deiner Bundesratsmitgliedschaft übernahmst du das Amt des Bundesratspräsidenten. Angesichts der vielen Gepflogenheiten in diesem Haus, die man natürlich allesamt kennen muss – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sie am besten und können einen dann gut lenken und leiten –, war das sicherlich eine große Herausforderung gleich zu Beginn, wenn man diese Gepflogenheiten eben noch nicht alle kennt. Aber auch das hast du mit Bravour gemeistert. Von November 2013 bis Oktober 2014 standest du unserem Haus als Präsident vor. Als überzeugter Föderalist betontest du hierbei immer wieder den besonderen Stellenwert des Bundesrates in unserem Verfassungssystem, auf den insbesondere die 16 Länder stolz sein könnten. Gerade auch der Austausch mit unseren internationalen Freunden und Partnern auf deinen Reisen als Bundesratspräsident hat diese Überzeugung weiter bestärkt. Zum Ende deiner Präsidentschaft stelltest du abschließend fest – ich darf an dieser Stelle zitieren –: Der Föderalismus, der Staatsaufbau von unten nach oben, die Mitbestimmung gesamtstaatlicher Entscheidungen durch die Länder – alles dies ist in der Bundesrepublik gelebte Praxis, und zwar mit durchaus ansehnlichen Ergebnissen. Dieses Zitat zeigt auch, dass du nicht immer zu Überschwang und zu großen, pathetischen Worten geneigt hast. „Ansehnliche Ergebnisse“, sage ich mal, ist eine moderate Beschreibung für das Wirken und Werken von dieser Stelle aus, aber in deinem Wortgebrauch in diesem Zusammenhang doch schon geradezu überschwänglich. Politik bürgernah zu gestalten, um die Menschen in unserem Land, aber auch in Europa mitzunehmen, war für dich stets von großer Bedeutung. Im Rahmen der 6. EU-Subsidiaritätskonferenz, die während deiner Präsidentschaft im Bundesrat ausgerichtet wurde, bekräftigtest du dies mit den Worten – ich zitiere abermals –: „Wir müssen wegkommen von einem Europa der Eliten, wir müssen hinkommen zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger.“ Nicht nur für das Europa der Bürgerinnen und Bürger war das handlungsleitend in deiner Politik, sondern insbesondere auch für dich als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, der sich immer nah bei den Bürgerinnen und Bürgern gesehen hat, dort auch gewesen ist und deshalb sehr wohl um ihre Sorgen und Nöte wusste, gleichzeitig aber auch die Eigenschaft besessen hat, das, was sich im Konkreten als Problem formuliert hat, auf der abstrakten Ebene einer Lösung zuzuführen. Ich finde, das ist eine sehr hilfreiche Eigenschaft, wenn man erfolgreich Politik gestalten möchte. Lieber Stephan, du hast über sie verfügt. Besonders hervorzuheben ist ferner deine Fähigkeit, auch bei schwierigen Verhandlungen zu vermitteln und politische Lager zu einen, um bestmögliche Lösungen für unser Land zu erzielen. Das galt für die Arbeit des Bundesrates und – wir alle durften schon in den Genuss kommen – für die Arbeit der Ministerpräsidentenkonferenz im Besonderen. Du hast immer eine Möglichkeit gesehen, wie man Dinge zusammenführen kann, wie man das in Ruhe miteinander besprechen kann, wie man die Schnittmenge dort sucht, wo sie ist, und sich vor allem darauf konzentriert, um die Dinge dann auf dieser Ebene auch voranzutreiben. Das hat dir über die Parteigrenzen hinweg eine große Anerkennung verschafft. Lieber Stephan, ich möchte dir an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete langjährige Zusammenarbeit sowie dein außerordentliches Engagement ganz herzlich danken. Ich wünsche dir für die Zukunft alles erdenklich Gute und, dass du die Zeit, die du jetzt hast, genießen wirst. Du hast bereits bekundet, dass das deine feste Absicht ist. Wir wünschen dir das im ganz Besonderen und uns, dass wir positiv auf unsere gemeinsame Zeit zurückzublicken. Ich kann für mich nur sagen: Ich habe viel von dir gelernt und werde mir einiges davon bewahren. Ich wünsche dir alles erdenklich Gute. Bleib gesund! Und ich hoffe, wir sehen uns an vielen anderen Stellen wieder. Da du ja erklärtermaßen das Wandern liebst, kann ich vielleicht auch noch sagen – zumindest für mich, vielleicht aber auch für die Kolleginnen und Kollegen hier im Kreise –: Unsere Bundesländer sind wunderbar erwanderbar. Insofern freuen wir uns schon, wenn du auf uns zukommst, und wir werden alle eine wunderbare Wanderstrecke für dich ausweisen können, sodass du dann noch mal im föderalen Sinne in unserem Land unterwegs sein kannst. Dabei alles Gute, viel Freude, ein herzliches Dankeschön und Glück auf! (Beifall – Präsidentin Anke Rehlinger überreicht Ministerpräsident Stephan Weil einen Blumenstrauß – Kurzer Fototermin im Halbrund) Nun kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 23 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 22 und 5 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 4 werden die Punkte 19, 21 und 23 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Geschäftsordnungen für den Vermittlungsausschuss, für den Gemeinsamen Ausschuss und für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Drucksache 146/25) Der Bundestag hat am 25. März 2025 beschlossen, die Geschäftsordnungen für den Vermittlungsausschuss, den Gemeinsamen Ausschuss sowie für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes unverändert für die 21. Wahlperiode zu übernehmen. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Wer den drei Geschäftsordnungen in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22: TOP 22 Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 164/25) Dem Antrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg beigetreten. Es liegen dazu Wortmeldungen vor. Als erstem Redner erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Entschließung unter dem Titel „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“ erinnern wir an den Jahrestag der Befreiung durch die Alliierten aus West und Ost. Der 8. Mai 1945, das Schweigen der Waffen bedeutete das Ende des Zweiten Weltkrieges. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es mehr denn je unsere Pflicht, die Erinnerungskultur zu leben und zu unterstreichen. Wir müssen dem Leid der vielen Menschen und den Schicksalen der Opfer des Krieges stets aufs Neue gedenken und gleichzeitig immer wieder die NS-Vergangenheit als Teil unserer Geschichte akzeptieren. Die Schoah – lassen Sie mich das deutlich sagen – war ein Zivilisationsbruch. Gerade deshalb sind solche Gedenktage wichtig, um die Erinnerungen daran zu erhalten und an die nächsten Generationen weiterzutragen. Der 8. Mai 1945 war für Deutschland und Europa ein Tag der Befreiung von der NS-Gewaltherrschaft. Das Gedenken an den 8. Mai ist heute wichtiger denn je, so scheint mir. Denn während die Stimmen der Überlebenden der Schoah und der Menschheitsverbrechen des Zweiten Weltkrieges immer weiter verstummen, werden die Stimmen derer lauter, die diese geschehenen Verbrechen relativieren wollen und die dieses Kapitel der deutschen Geschichte vergessen machen oder umschreiben wollen. Diese Stimmen werden auch in deutschen Parlamenten lauter. Ich finde, dem müssen wir mit aller Deutlichkeit entgegentreten. Deswegen ist es gut, dass wir heute auch hier im Bundesrat ein Zeichen setzen. „Nie wieder!“ bleibt unser gemeinsamer Auftrag. Für uns Länder ist dieser 80. Jahrestag auf besondere Weise ein Tag des Erinnerns und des Mahnens. Wir sind dankbar dafür, dass die Alliierten Deutschland von der NS-Herrschaft befreit und uns die Möglichkeit eröffnet haben, in einer friedlichen und freiheitlichen Demokratie zu leben. Ich darf heute auch daran erinnern, dass beim demokratischen Neuaufbau die Neugründung der Länder der erste Meilenstein war. Die föderalistische Idee, die bereits in der Paulskirche geboren worden war, erfuhr starken Rückenwind durch die westlichen Alliierten. Im Juni 1947 gab es die erste und bis zur Wiedervereinigung einzige gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz. Mein Bundesland Rheinland-Pfalz ist unmittelbar aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen. Dass wir heute hier im Bundesrat mit 16 Ländern eines wiedervereinigten Deutschlands gemeinsam gedenken können als Teil einer starken, modernen und schützenden Demokratie in Frieden mit unseren Nachbarn, ist das Ergebnis europäischer Versöhnung. Als rheinlandpfälzischer Ministerpräsident kann ich aus ganz persönlicher Erfahrung unterstreichen, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit heute ganz wesentlich zu unserem Alltag gehört. Die Menschen pendeln nach Frankreich, Luxemburg und Belgien und umgekehrt zu uns nach Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland- Pfälzer leben, arbeiten und kaufen im Nachbarland ein. Oft sind Straßburg, Metz und Luxemburg für uns näher als Berlin. Und das ist nicht nur geografisch zu verstehen. Das gemeinsame Lebensgefühl verbindet uns über nationale Grenzen hinweg. Wir spüren, wie wertvoll diese Offenheit ist. Offene Grenzen sind gerade für uns ein Garant für wirtschaftlichen Erfolg und ein gutes Zusammenleben mit unseren Nachbarn. Dies gilt es trotz aller Herausforderungen zu bewahren. Denn lange Zeit war das Verhältnis zu unseren westlichen Nachbarn von Feindschaft geprägt – von Erbfeindschaft, um diesen schlimmen Begriff zu nennen. Wer die Vergangenheit kennt, weiß, dass Frieden, Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Wir müssen sie jeden Tag aufs Neue verteidigen. Ich habe das Gefühl, auch dies gilt umso mehr in diesen Zeiten – und auch in Europa. Die Realität verpflichtet uns, die Errungenschaften der Nachkriegszeit zu bewahren. Europa ist – und darf es auch nie werden – keine kalte, bürokratische, technokratische Idee. Vielmehr ist Europa zunächst einmal ein solidarisches Friedensversprechen. Wir alle sind aufgerufen, dieses Versprechen zu schützen und zu erneuern, in dem Wissen, dass es täglich aufs Neue verteidigt werden muss. Rheinland-Pfalz erinnert innerhalb des Jahres 2025 an verschiedenen Orten an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Das reicht von grenzüberschreitenden Gottesdiensten mit unseren Partnerregionen in Frankreich über Gedenkfeiern bis hin zu Friedensveranstaltungen. Dieses gemeinsame Erinnern macht stark und zeigt, dass Friedensarbeit immer vor Ort beginnt und ganz oft aus dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger kommt. Bei „80 Jahre Brücken für den Frieden“ im Friedensmuseum Brücke von Remagen durfte ich einmal mehr erleben, dass es eine engagierte Gesellschaft ist, die die stabilsten Brücken baut. Ja, unsere Zukunft braucht Erinnerung. Deshalb sind unsere Gedenkorte so wichtig, um unsere Geschichte fassbar, greifbar und nahbar zu machen und um die Erinnerung langfristig über die Zeitzeugen hinaus aufrechtzuerhalten. Erinnerungsarbeit und somit auch Arbeit für den Frieden beginnen vor Ort. Wir müssen sie deshalb unabdingbar weiter unterstützen und in unserer Zeit tragen. Mein großer Dank gilt an dieser Stelle all jenen, die sich in der Erinnerungskultur engagieren. Es ist unsere Pflicht, insbesondere mit Blick auf unsere junge Generation, jeder Form von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegenzugehen. Wenn wir den 80. Jahrestag des Kriegsendes begehen, steht nicht der Triumph eines Volkes über das andere im Mittelpunkt. Vielmehr gedenken wir dem Niedergang des Faschismus und der Wiedergeburt der Demokratie und der Menschenrechte. Wir müssen uns als Länder, als wiedervereinigtes Deutschland und als gemeinsames Europa weiterhin für einen dauerhaften Frieden und für die Sicherheit in Europa starkmachen. Auch dies sage ich gerade als Ministerpräsident eines Landes, das eine langjährige und enge Verbundenheit mit den USA pflegt. Und ich sage es in diesen Zeiten besonders gerne: Diese Partnerschaft ist auch eine Freundschaft. Die amerikanischen Streitkräfte und ihre Familien, rund 50 000 Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz, sind ein fester Bestandteil unseres Alltags. Und natürlich schmerzt es uns in Rheinland-Pfalz besonders, dass wir aktuell erleben, dass unser transatlantisches Bündnis Risse zeigt. Unser Grundgesetz von 1949 ist der Rahmen für unser Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Demokratie. In dem Bewusstsein unser aller Verantwortung haben wir uns das Grundgesetz gegeben, um in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. So steht es in der Präambel. Es gilt, diese Grundordnung zu schützen und ihren Gehalt zu bewahren. Dies geht vor allem in Europa. Und dies geht vor allem, wenn wir dabei auch den Blick auf die Regionen und auf die Kommunen nicht verschleiern. Wir müssen unsere Zukunft sichern, und wir müssen insbesondere den jungen Generationen deutlich machen, dass ein Leben in Freiheit, in einem demokratischen Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit ist und dass wir alle miteinander gefordert sind, diese Vorstellung von unserer Zukunft gemeinsam zu schützen. Darum werbe ich auch als Ministerpräsident eines Landes, das wie alle Länder in Deutschland durch die Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges geprägt ist. Wir dürfen nicht vergessen, woher wir kommen. Lassen Sie uns deshalb das Morgen und Übermorgen prägen, nicht mit dem Blick nach hinten, sondern mit dem Blick in die eigene Geschichte! Ich will noch mal den Punkt aufnehmen, der uns alle bewegt: Wer heute „Nie wieder!“ sagt, der darf es nicht beim Sagen belassen, sondern muss handeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Schweitzer! – Ich rufe jetzt auf: die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dir, lieber Alexander Schweitzer, und dem Land Rheinland-Pfalz ganz herzlich für diese Initiative danken, der wir uns sehr gerne anschließen. Gerade in diesen Zeiten, in denen uns die nationalen und internationalen Herausforderungen beschäftigen und wir nach Antworten suchen, in Deutschland eine neue Regierung gebildet wird, ist es wichtig, einen Schritt rauszugehen aus dem politischen Alltag und daran zu erinnern, wie groß unsere historische Verantwortung ist. Das tun wir heute, indem wir an das Ende des Zweiten Weltkrieges erinnern, das sich bald zum 80. Mal jährt. Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Aufgabe von uns Ländern. Das haben wir mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. März ausdrücklich unterstrichen, und es ist gut, dass wir heute auch als Bundesrat klar Stellung beziehen. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US- amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus. Deutschland trägt die Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg. Deutschland und die Deutschen haben unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht. Deutsche waren verantwortlich für millionenfachen Mord. Auch wenn unsere Generation keine Schuld daran trägt, tragen wir doch Verantwortung – Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen deshalb jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten. Dazu gehören auch die Angriffe auf das Existenzrecht des Staates Israel. Das haben wir hier im Bundesrat in einer gemeinsamen Entschließung im Oktober 2023 betont. In unserem Land Mecklenburg- Vorpommern haben wir im Januar den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufgenommen. Der Tag der Befreiung, der 8. Mai, ist in unserem Bundesland seit 1999 ein landesweiter Gedenktag. Wir wissen, wo wir herkommen und wozu wir verpflichtet sind. Zur historischen Wahrheit gehört auch, dass Deutschland sich nicht selbst vom Nationalsozialismus befreit hat. Dazu war der Widerstand gegen Hitler, so mutig dieser auch war, nicht stark genug. Ja, Deutsche haben bis zum Schluss fanatisch gekämpft. Noch in diesen Apriltagen vor 80 Jahren sind dort, wo ich aufgewachsen bin, in Seelow, auf den Seelower Höhen – in Brandenburg, lieber Dietmar Woidke –, 45 000 sowjetische und deutsche Soldaten in einer der letzten großen Schlachten des Zweiten Weltkriegs getötet worden. Ich bin aufgewachsen mit dem Ehrenmal, aufgewachsen mit den Tausenden Kreuzen, die uns vor Augen führen, wie sinnlos Kriege sind. Es waren die Alliierten, die Deutschland befreit haben. Menschen aus aller Welt haben ihr Leben dafür gegeben, vor allem Russen, Ukrainer, US- Amerikaner, Briten und Franzosen. Dafür sind wir bis heute dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dankbar sind wir auch für die neue Chance, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bekommen hat. Der 8. Mai steht für Befreiung und Hoffnung, denn mit dem Wiederaufbau begann die Suche nach einem dauerhaften Frieden in Europa. Zwei Jahre später sprach der US-amerikanische Präsident Truman von einer Wegscheide – ich zitiere – „zwischen der alten Ära nationalen Misstrauens, wirtschaftlicher Feindseligkeit und Isolationismus und der neuen Ära gemeinsamer Zusammenarbeit, um den Wohlstand der Menschen auf der ganzen Welt zu erhöhen“. Das sind Worte, die auf beiden Seiten des Atlantiks nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Deutschland war Teil dieser Hoffnung, und auch dafür sind wir dankbar. Aber die Welt blieb nach 1945 weiter geteilt, und die neue Grenze verlief zwischen zwei deutschen Staaten. Das Leben verlief für Menschen in Ost und West daher nach dem Krieg völlig unterschiedlich. Ich habe dieses Leben in der ehemaligen DDR 15 Jahre erlebt. Nach Kriegsende waren 45 Jahre nötig, bis Deutschland wieder ein vereintes Land war. Wir erinnern in der Entschließung des Bundesrates an die friedliche Revolution in der DDR und an die Freiheitsbewegung in Osteuropa – ein historischer Glücksfall und gleichzeitig die Leistung mutiger Menschen in Ostdeutschland und in vielen anderen Ländern. Wir feiern in diesem Jahr 35 Jahre deutsche Einheit im schönen Saarland und damit auch 35 Jahre Bestehen der ostdeutschen Bundesländer, auch meines Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern. Das vereinte Deutschland ist heute Teil der Europäischen Union und mit allen Nachbarn in Frieden und Freiheit verbunden. Auch dafür sind wir dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind gerade die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum haben wir im Land Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit pflegen wir mit unseren polnischen Nachbarn, zum Beispiel im Rahmen der Metropolregion Stettin. Alle 16 Länder treten heute aktiv für Frieden und den internationalen Austausch ein. Wir sehen am 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs eine eindringliche Mahnung, dieses Band noch enger zu knüpfen. Das Ende des Zweiten Weltkriegs hat Hoffnung gemacht auf einen dauerhaften Frieden in Europa und der Welt. Das Ende des Kalten Krieges hat diese Hoffnung neu belebt und gestärkt, auch bei mir persönlich. Als mein Sohn vor 18 Jahren geboren wurde, war ich sicher, dass ihm das vergönnt ist, was mir nicht vergönnt war: aufzuwachsen in einem vereinten Deutschland, in Demokratie und Freiheit und auch Frieden. Und ich war mir, als meine Tochter vor neun Jahren geboren wurde, auch sicher, dass das so bleibt. Diese Sicherheit ist brüchig geworden. Heute sind Frieden und Sicherheit in Europa bedroht durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Außerdem stellt der Präsident der USA die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten infrage. Mehr denn je brauchen wir ein starkes vereintes Europa. Das betonen wir in aller Deutlichkeit. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai weiter. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass das gelingt – für ein freiheitliches, friedliches und demokratisches Europa und auch Deutschland! – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Kollegin Schwesig! – Ich rufe auf: die Ministerpräsidentin des Saarlands, Anke Rehlinger. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 21. März 1945 endete für die Saarländerinnen und Saarländer der Zweite Weltkrieg. Die US- Armee hatte die Saar endgültig von der Nazidiktatur befreit. Der letzte militärische Widerstand war gebrochen. Genau zehn Jahre zuvor, 1935, also vor 90 Jahren, hatte sich die überwältigende Mehrheit der saarländischen Bevölkerung in einer Volksabstimmung dafür entschieden, zu Deutschland zurückzukehren – oder „heim ins Reich“, wie man an der Saar damals sagte –, trotz Hitler und den Nazis. Dieses Bekenntnis haben die Menschen teuer bezahlt, viele mit ihrem Leben. Denn dieser globale Krieg dauerte an der Saar nicht nur bis kurz vor seinem offiziellen Ende am 8. Mai. Er verlief in den Jahren ab 1942 mit den flächendeckenden Bombardierungen dieser Montanregion an der Grenze und den heftigen Gefechten entlang des Westwalls nicht nur besonders blutig und tödlich, sondern er nahm auch nicht zuletzt an der Saar als einer deutschen Grenzregion bereits im Herbst 1939 seinen Anfang mit den ersten Evakuierungen zur Vorbereitung des Frankreich-Feldzuges. Der Zweite Weltkrieg hat weltweit Millionen Menschenleben gefordert, Europa zerstört, Familien auseinandergerissen und unsere Nachbarn in Angst und Schrecken versetzt. Das Morden der Nazis beschränkte sich dabei nicht nur auf die Schlachtfelder und auf Zivilisten im Krieg, sondern wurde zudem potenziert durch die Bekämpfung aller Andersdenkenden, durch systematische Zwangsarbeit und Vertreibung, vor allem aber auch durch die Hölle des Holocaust. 80 Jahre liegt das Ende dieses epochalen Infernos nun zurück. Doch sind die Narben, die dieser Krieg und die Naziherrschaft geschlagen haben, tief. Ich durfte als Bundesratspräsidentin am Gedenktag der Befreiung von Auschwitz im Januar teilnehmen, mit einer noch großen Zahl von Überlebenden. Es war sehr eindrücklich, zu erleben, wie sie berichtet haben von ihrer Zeit dort. Es war aber mindestens genauso eindrücklich, wie sie deutlich gemacht haben, dass sie nicht stehen bleiben wollen im Gedenken an die Vergangenheit, sondern vor allem für die Zukunft mahnen wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darum geht es, wenn es um die Lehren geht, die daraus gezogen werden. Sie sind Grundlage unserer Demokratie und Freiheit, unseres Verständnisses von Menschenwürde und unseres ewigen Auftrags, ein Volk guter Nachbarn zu sein, wie es Willy Brandt ausdrückte. Die Verantwortung, die uns daraus erwächst, bleibt heute mehr denn je sehr aktuell. Meine Damen und Herren, der Zweite Weltkrieg war auch schrecklicher Höhepunkt und entsetzliches Ende einer Entfremdung zwischen Deutschen und Franzosen, die über Jahrhunderte gewachsen war und sich schon zuvor immer wieder, insbesondere im Ersten Weltkrieg, blutig entlud. Deutsche und Franzosen hatten Kenntnis voneinander und Verständnis füreinander verloren. Die Feindschaft wurde beschworen, die gemeinsamen Wurzeln verdrängt. In den saarländischen und lothringischen Dörfern entlang der Grenze führte das auch ohne den Krieg zu Verwerfungen, denn die Menschen lebten zeitweise abwechselnd auf der einen oder anderen Seite der sich immer wieder verändernden Grenze. Viele waren miteinander verwandt, und an mancher Stelle trennte sie nicht einmal der Fluss, sondern nur eine Straße. Nur wenige Meter entschieden darüber, zu welcher Seite der Erbfeindschaft man gehörte und wer im Zweifelsfall auf wen zu schießen hatte. Diese Unklarheit im Kleinen wurde im Großen eine Herausforderung zu Beginn der deutsch-französischen Aussöhnung. Zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, also vor 70 Jahren, einigten sich Adenauer und de Gaulle darauf, den Saarländerinnen und Saarländern die Wahl zu geben, zu wem sie sich zugehörig fühlen. Wieder entschieden sie sich für Deutschland. Die Akzeptanz dieses Votums auf deutscher und auf französischer Seite ist so etwas wie das inoffizielle Ende der deutsch-französischen Erbfeindschaft. Gerade dort, wo Grenzen einst Frontlinien waren, ist heute Freundschaft gewachsen. Das Saarland war und ist ein besonderer Ort der deutsch-französischen Geschichte und ein Symbol der Versöhnung. Die deutsch-französische Partnerschaft, von vielen als ein Wunder der Geschichte beschrieben, kann weltweit Vorbild sein, dass auch schlimmste Feindschaften beigelegt werden können. Meine Damen und Herren, ein Blick in die Welt von heute, insbesondere nach der sogenannten Zeitenwende, suggeriert, dass dieses Modell der Aussöhnung ein Stück weit aus der Mode gekommen zu sein scheint. Nach dem Ende des Kalten Krieges waren viele der Auffassung – und ich zähle mich dazu –, dass in Europa Krieg, das gewaltsame Verschieben von Grenzen und Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung der Vergangenheit angehören. Allerspätestens der 24. Februar 2022 hat uns leider eines Besseren belehrt. Daraus ziehen wir Konsequenzen, was die Resilienz unseres Landes und Europas betrifft. Das ist auch richtig so. Nicht eine neue Kriegslüsternheit treibt uns dazu, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass Krieg eben nicht die Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln ist, sondern das Versagen von Politik manifestiert und deshalb durch Abschreckung und Stärke verhindert werden muss. Die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und seine deutsche Ursache mahnt uns auch heute, 80 Jahre danach, kriegerische Politik und kriegerische Auseinandersetzungen zu geißeln. Diese Aufgabe hat nichts an Aktualität eingebüßt. Krieg hat nichts Heroisches, Krieg hat nichts Schöpferisches, Krieg hat nichts Klärendes. Krieg bedeutet Leid, Zerstörung, Gewalt und Elend – bis heute. Das wird uns leider täglich beim Blick auf die Ukraine klar. Die Nazis waren die Letzten, die den Krieg nach Deutschland gebracht haben. Wir brauchen weder neue Nazis noch einen neuen Krieg, weder in Deutschland noch anderswo. Beides haben wir zu verhindern. Das ist unsere wichtigste Aufgabe. Gerade vor dem Hintergrund, vor 80 Jahren Frieden in Freiheit erkämpft zu haben, müssen wir dafür einstehen. Lassen Sie uns dabei Vorbild bleiben, damit Frieden und Aussöhnung möglich bleiben, und zwar in alle Himmelsrichtungen! – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rehlinger! – Das Wort hat Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der 8. Mai 1945 war eine tiefe Zäsur in der deutschen und europäischen Geschichte. Darüber ist bereits viel gesagt und viel geschrieben worden. Ich kann mich noch gut an die Debatten in meiner Jugend erinnern: War es ein Tag der Befreiung oder der Tag der Niederlage? Am Ende hat sich die Lesart der Befreiung durchgesetzt. Eine Befreiung von dem Schrecken einer NS-Diktatur, die neben Terror und Unterdrückung sechs Jahre Krieg und über 60 Millionen Tote mit sich brachte. Doch für meinen persönlichen Geschmack war diese Lesart immer auch ein wenig bequem, denn eine Befreiung von etwas bedeutete, dass man eben nicht Teil dessen war, von dem man befreit wurde. Befreiung suggerierte für mich irgendwie auch einen kollektiven Widerstand gegen die Tyrannei. Rhetorisch begab man sich also aus meiner Sicht in eine Opferrolle, weit weg von den Verbrechen der Täter. Meine Damen und Herren, wir wissen nicht erst seit den Historikerkommissionen in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, dass viele Deutsche Täter, Mitläufer, Sympathisanten oder schlicht Ignoranten waren. Das Vermächtnis des 8. Mai 1945 ist deshalb nicht die Frage, ob es eine Befreiung oder Niederlage war. Das Vermächtnis ist unsere historische Verantwortung, so etwas nie wieder geschehen zu lassen. In den letzten Jahren wurde mit Blick auf die jüngsten Wahlergebnisse sehr oft der Vergleich zur Weimarer Republik bemüht. Die Parteien der Mitte verlieren an Unterstützung, Parteien des linken und rechten Randes hingegen scheinen auf einem ungebremsten Wachstumskurs. Deutschland, so unterstellt der Vergleich mit Weimar, stünde am Scheideweg, seine historischen Fehler zu wiederholen. Ich sehe das nicht so, und das aus zwei Gründen: Zum einen haben wir eine demokratische Rechtsstaatlichkeit in unserem Land erreicht, der wir vertrauen können und vertrauen müssen. Ja, wir müssen wachsam sein, aber wir sollten unserer Gesellschaft und ihren Institutionen nicht generell misstrauen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns eine wehrhafte Demokratie hinterlassen. Das unterscheidet uns strukturell von Weimar. Zum anderen kennen wir die bittere Erfahrung der Weimarer Zeit und können entsprechend handeln. Aufgabe der Politik ist es, unsere vielfältige Gesellschaft zusammenzuhalten. Doch wir haben es in den letzten Jahren alle gemeinsam zugelassen – auch wir Politiker –, Bürger mit anderen Meinungen als – in Anführungszeichen – „Pack“ zu bezeichnen. Wir haben mediale Entrüstung über bestimmte Äußerungen von öffentlichen Personen befeuert und Debatten darüber geführt, ob jemand aufgrund seiner Äußerung oder seiner Zweifel an der Politik noch ins öffentlich-rechtliche Fernsehen gehört oder nicht. Diese Form des aufgezwungenen Konformismus hat in unserer Gesellschaft Spuren, um nicht zu sagen: Risse, hinterlassen. Diese Risse müssen wir sehr schnell heilen. Denn die Spaltung unserer Gesellschaft, die Verhärtung der Positionen und die Unüberwindlichkeit politischer Positionen sind das große Gift für eine funktionierende Demokratie. Insoweit unterscheiden wir uns von den Protagonisten der Weimarer Republik: Die Mehrheit in unserem Land steht hinter dem Grundgesetz, hinter unserem demokratischen und rechtsstaatlichen Aufbau und – ja – auch hinter den Parteien, die sich dafür einsetzen. Lassen Sie uns den 8. Mai 1945 als Tag der Mahnung und der Verantwortung verstehen, einer Verantwortung, das Einende in unserer Gesellschaft zu betonen, und den Weg eines demokratisch organisierten, rechtsstaatlich funktionierenden und wirtschaftlich erfolgreichen Europas weitergehen! – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h) (Drucksache 59/25) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. Es ist die Wortmeldung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Ihren so überaus freundlichen Worten, Frau Präsidentin, habe ich einen Moment gezögert, meine Wortmeldung aufrechtzuerhalten. Die Diskrepanz zur Realität könnte allzu auffällig werden, aber vielleicht ist Ihnen ja an einem letzten Dokument niedersächsischer Überschwänglichkeit gelegen. (Heiterkeit) Mit diesem Tagesordnungspunkt schließt sich für mich ein beruflicher Kreis. Das ist heute meine letzte Bundesratssitzung; aber das erste Mal eine größere öffentliche Verantwortung habe ich für neun Jahre als Stadtkämmerer meiner Heimatstadt Hannover getragen. Das war um die Jahrtausendwende, und das waren extrem miese Zeiten für die kommunalen Kassen. Meine Stadt hatte wie viele andere auch hohe Defizite, katastrophale Mehrjahresplanungen. Wir haben ein Konsolidierungsprogramm nach dem nächsten durchgekämpft und uns tatsächlich zehn Jahre später erholt, aber nicht dank heroischer Sparbemühungen, sondern infolge eines wirtschaftlichen Aufschwungs. Das war denjenigen Kommunen vergönnt, die selber über eine ausreichende Wirtschaftskraft verfügt haben. Viele andere Städte, Kreise und Gemeinden sind in einer tiefen Strukturschwäche zurückgeblieben; sie spüren bis heute die Folgen einer Krise, die jetzt schon einige Jahrzehnte zurückliegt. Das wiegt umso schwerer, weil wir uns inmitten einer neuen Krise befinden, die ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat. Gegen Ende des Jahres 2024 hat sich das kumulierte Haushaltsdefizit der deutschen Kommunen auf etwa 29 Milliarden Euro gesteigert. Und es wird weiter steigen; da muss man kein Prophet sein. Die Kassenkredite – immer das wahre Barometer für den Zustand der kommunalen Finanzen – werden ebenfalls einstweilen weiter steigen. Die Ursachen liegen ebenso wie bei der Krise um das Jahr 2000 herum unter anderem in stetig steigenden Sozialkosten, die die Kommunen am Ende des Tages nicht nennenswert beeinflussen können, sie liegen auch in weiteren Kostensteigerungen, und sie liegen darin, dass die Wirtschaft nunmehr im fünften Jahr stagniert oder sogar rückläufig ist. Zum Glück haben wir es derzeit nicht mit einer Steuergesetzgebung zu tun, die das Ganze noch komplizierter macht. Das war nämlich in der vorangegangenen Krise zu beobachten. Aber es ändert nichts: Unsere kommunalen Kassen befinden sich in einer strukturellen Schieflage. Und noch einmal: Wir wissen alle, wie die Prognosen für das laufende Jahr sind; wir kennen die Risiken, die der Wirtschaft in den nächsten Jahren, zum Beispiel von der internationalen Ebene her, drohen. Das alles verheißt nichts Gutes. Viele Länder haben sich in der Zwischenzeit bemüht, ihren Kommunen nach Kräften zur Seite zu stehen. Wir in Niedersachsen haben erst kürzlich mit einem Paket in Höhe von 640 Millionen Euro versucht, unseren Kommunen zumindest ein wenig Marscherleichterung zu verschaffen; aber noch nicht einmal das reicht bei uns derzeit aus, um tatsächlich einen jahresbezogenen Ausgleich erzielen zu können. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen führt aus meiner Sicht um eine simple Schlussfolgerung kein Weg herum: Der Bund muss Mitverantwortung übernehmen. Dem Bund kann es nicht egal sein, wenn die kommunale Ebene erneut in weiten Bereichen wieder in eine Schieflage zu rutschen droht. Der Bund muss zur Kenntnis nehmen, dass viele gesellschaftliche Themen eben nicht im Bundesgesetzblatt oder in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder geregelt werden, sondern vor Ort, und dass wir allesamt ein großes Interesse an handlungsfähigen Kommunen haben. Der Bund muss Mitverantwortung übernehmen. Ich will ausdrücklich würdigen, dass in der nun vorliegenden Koalitionsvereinbarung dafür – man muss sagen: zum ersten Mal – klipp und klar ein Vorschlag gemacht wird. Es wird vorgeschlagen, jährlich 250 Millionen Euro für Maßnahmen der Länder zur Verfügung zu stellen. Man darf wohl davon ausgehen, dass damit Zinsbeihilfen gemeint sind. Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Ich will allerdings hinzufügen: Das würde in vielen Fällen auf die neue Regelung angerechnet werden, nach der die Länder ihrerseits die Möglichkeit haben, Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen. Das ist nichtsdestotrotz ein guter Anfang, aber ich finde, dass es nicht das letzte Wort sein kann. Wir müssen endlich dazu kommen, dass wir die Voraussetzungen für eine echte Entschuldung schaffen und nicht Städte, Kreise und Gemeinden in eine Situation bringen, aus der sie nach menschlichem Ermessen nicht mehr – und das ist leider die Realität in größeren Teilen Deutschlands – herauskommen werden. Natürlich gibt es auch an dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes manches zu kritisieren. Zum Beispiel: Warum soll das eigentlich eine einmalige Möglichkeit sein? Wissen wir denn, wie viele Krisen dieser Art noch auf uns warten? Oder aber: Es sollte selbstverständlich sein, dass die Bemühungen, die Länder unternommen haben, ihren Kommunen zu helfen, auch angerechnet werden. Nichtsdestotrotz empfinde ich den Vorschlag der jetzt aus dem Amt scheidenden Bundesregierung als ein Signal, dass wir über ein Thema reden, das wirklich ansteht, und eine Lösung herbeiführen müssen. Wir können nicht sehenden Auges zulassen, dass in einer zweiten großen Krise viele Kommunen in die absolute Perspektivlosigkeit hineinrutschen. Insofern würde ich mich außerordentlich freuen, wenn die Länder, denen das ja von Verfassungs wegen zusteht, nicht nur ihren Teil der Verantwortung übernehmen, sondern vor allen Dingen auch nicht darin nachlassen, den Bund mit in die Verantwortung hineinzuziehen. Das wünsche ich mir sehr. Damit bin ich auf der Zielgerade dieses Beitrages angelangt. Es ist meine letzte Rede im Bundesrat. Ich kann sagen: Ich habe die Arbeit im Bundesrat, die Zusammenarbeit in der Ländergemeinschaft immer als wirklich erfreulich empfunden, und zwar insbesondere dann, wenn wir einig gewesen sind. Dem lag eine ganz simple Überlegung zugrunde: Wenn die Länder uneinig sind, dann haben sie keinen Einfluss; wenn wir dagegen einig sind, dann haben wir jede Menge politisches Gewicht. Der gesunde Menschenverstand spricht also dafür, dass alle Länder sich so oft wie möglich darum bemühen, gemeinsame Positionen zu entwickeln und sie gemeinsam – häufig gegenüber dem Bund – zu vertreten. Das ist gut für jedes einzelne Land, aber auch für Deutschland insgesamt. Insofern: Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit im Bundesrat! Über die ansehnlichen Ergebnisse, die wir erzielt haben, hinaus ist vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle Luft nach oben. Es ist uns auch in den vergangenen zwölf Jahren nicht gelungen, ein wenig mehr Leben in diese Bude hier hineinzubringen. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall) Ich habe das nie verstanden und wünsche mir das sehr. Ebenso wenig habe ich nach dem Ende meiner Bundesratspräsidentschaft verstanden, warum eine Wiederwahl nicht möglich sein soll. Das ist nämlich wirklich ein schönes Amt. Das kann ich allen nur empfehlen, die es vor sich haben. Es wäre einer der Gründe gewesen, warum ich hätte versuchen sollen, vielleicht doch noch über diese Legislaturperiode hinaus weiterzumachen. Aber dann habe ich es mir doch verkniffen. Ich bedanke mich herzlich für die Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen persönlich, Ihren Ländern und dem Föderalismus von ganzem Herzen alles Gute. – Tschüss! (Lebhafter Beifall) Präsidentin Anke Rehlinger: Lieber Stephan Weil, ein weiterer ansehnlicher Beleg dafür, warum wir dich vermissen werden. Herzlichen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) sowie zwei Erklärungen zu Protokoll von Herrn Minister Crumbach (Brandenburg). Frau Ministerin Bernhardt (Mecklenburg-Vorpommern), Herr Minister Meyer (Niedersachsen) und Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) haben ebenfalls je eine Protokollerklärung abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Die Ausschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.- Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 128/25) 1 Anlagen 1 bis 7 Es hat hierzu das Wort: Herr Minister Dr. Limbach aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema K.-o.-Tropfen steht nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung dieses Hauses. Erst vor drei Wochen hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, mit der wir eine klare Erwartung formuliert haben: Straftaten unter Einsatz psychotroper Substanzen, insbesondere zur Ermöglichung von Sexual- und Raubdelikten, müssen konsequent und schuldangemessen geahndet werden. Wir haben die Bundesregierung daher aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Warum dann heute zu demselben Thema eine Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen? Weil wir, so ist meine Überzeugung, in dieser Frage keine Zeit zu verlieren haben. Die neue Bundesregierung muss sich erst finden. Wo ihre rechtspolitischen Prioritäten liegen werden, wird sich zeigen. Die Opfer von K.-o.-Tropfen fragen aber jetzt: Warum wird das, was uns angetan wurde, nicht genauso ernst genommen wie der Einsatz eines Messers oder einer anderen Waffe? Beim Einsatz von K.-o.-Tropfen handelt es sich um eine gezielte und hinterhältige Methode, den Willen eines Menschen gewaltsam auszuschalten. Die betroffene Person wird bewusst in einen Zustand gebracht, in dem sie sich nicht mehr schützen, wehren oder auch nur bewusst erleben kann, was ihr angetan wird. Die damit verbundenen Risiken für Leib und Leben sind erheblich. Es geht hier nicht nur um den Verlust der Kontrolle, sondern auch um eine massive Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit. Ob die Tatwaffe fest ist wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen, macht schlicht keinen Unterschied. Die medizinischen Tatsachen sind lange bekannt. Sie belegen, dass beim Einsatz von K.-o.-Tropfen, vor allem in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, die Täter buchstäblich mit dem Leben ihrer Opfer spielen. Bewusstlosigkeit, Erbrechen und Orientierungslosigkeit bringen die Opfer in Lebensgefahr. Meine Damen und Herren, die Scham muss die Seite wechseln. Auch ich möchte, dass die Opfer zu Wort kommen. Es gibt zuhauf entsprechende Berichte, unter anderem in den sozialen Netzwerken und den Medien in Deutschland und in Österreich. Es sind Berichte von Frauen, aber auch von Männern. All diese Berichte lassen erkennen, dass die Opfer sich beschmutzt fühlen, verraten und im Stich gelassen und dass sie sich teilweise sogar selbst die Schuld geben an dem, was ihnen angetan wurde. Ich zitiere nur einige der Stimmen. Eine Betroffene berichtete, sie sei nach einer Party bewusstlos geworden und erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen, dort hingebracht vom Notarzt. Sie war beinahe erstickt, und als sie wieder zu sich kam, musste sie sich von anderen erzählen lassen, was mit ihr geschehen war. Dieses Gefühl des Ausgeliefertseins, des Kontrollverlusts habe sie tief erschüttert. Ein zweiter Betroffener schilderte, dass das Geschehen für ihn wie ein Bombeneinschlag gewesen sei, ein plötzlicher Verlust von Sicherheit und Halt. Der Versuch, sich zu erinnern, sei für ihn zu einer quälenden Endlosschleife geworden. Immer wieder habe er gedanklich neu angesetzt, aber an derselben Stelle riss die Erinnerung jedes Mal abrupt ab. Eine dritte Stimme beschrieb, wie sie nach dem Übergriff vollkommen orientierungslos war. Sie konnte weder Zustimmung noch Ablehnung äußern zu dem, was ihr angetan wurde. Als sie später allein in ihrer Wohnung war, überkam sie eine tiefe Verunsicherung. Der einst vertraute Raum wirkte fremd und bedrohlich. Eine Panikattacke folgte, als ihr bewusst wurde, dass sie das Geschehene nicht einfach ungeschehen machen konnte. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir für diese Opfer ein deutliches Zeichen setzen. Dafür steht dieser Gesetzesantrag, der für Raub und Vergewaltigung unter Verwendung von K.-o.-Tropfen eine erhöhte Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit und der Hinterhältigkeit dieser Taten bitte ich Sie: Lassen Sie uns nicht warten! Lassen Sie uns gleich Nägel mit Köpfen machen! Die Länder sind sehr wohl in der Lage, die notwendigen Änderungen im Strafgesetzbuch anzustoßen, und der Bundestag kann sie alsbald beschließen. Ich bitte um Unterstützung für diese Initiative. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Limbach! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Entschließung des Bundesrates – „Agrarpolitik gemeinsam weiterentwickeln und vereinfachen“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/25) Es gibt keine Wortmeldungen. Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Agrarausschuss – federführend – sowie dem EU-Ausschuss, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss – mitberatend. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa – Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 119/25) Dem Antrag ist Thüringen beigetreten. Als erstem Redner erteile ich Herrn Minister Meyer aus Niedersachsen das Wort. Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fast 25 Jahren, im Jahr 2000, tauchte das erste Wolfsrudel in der Lausitz auf. Das war damals die Rückkehr einer ausgestorbenen Art. 2012, zwölf Jahre später, hatten wir dann das erste Rudel in Niedersachsen, in der Lüneburger Heide. Heute gibt es über 200 Wolfsrudel in Deutschland, die meisten davon in Brandenburg, in Niedersachsen, eine stattliche Zahl; das ist die Realität, die man zur Kenntnis nehmen muss. Das ist eine Erfolgsgeschichte des Naturschutzes, aber es ist natürlich klar, dass dies erhebliche Auswirkungen auf unsere Weidetierhaltung hat. Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht, diese Realität muss man zur Kenntnis nehmen. Ich bin meinem Ministerpräsidenten Stephan Weil sehr dankbar, der eben betont hat, was möglich ist, wenn die Länder einig sind. In diesem Fall hat er gesagt: „Es muss etwas passieren“, und einen einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz herbeigeführt, um den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, damit wir in den Ländern, wo es erhebliche Nutztierschäden in der Weidetierhaltung gibt, die Möglichkeit haben, zu reagieren. Die Schafe sind für uns in Niedersachsen als Küstenland an den Deichen existenziell wichtig. Insofern brauchen wir neue Regelungen. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, dass die aktuell noch amtierende Bundesregierung zugestimmt hat und diese Realität zur Kenntnis nimmt. Europaweit hat sich die Zahl der Wölfe in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Deshalb war es richtig, dass Deutschland zugestimmt hat, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern, denn er ist zwar zu schützen – der Erhaltungszustand muss gewährleistet sein –, aber eben nicht mehr vom Aussterben bedroht. Ich bin sehr froh, dass der einstimmige Beschluss der Umweltministerkonferenz im federführenden Umweltausschuss noch mal eingebracht wurde. Es gibt auch einen Vorschlag der EU. Insofern ist der Antrag aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zwar in der Sache richtig, aber ein bisschen aus der Zeit gefallen, weil er die EU dazu auffordert, sie solle einen Vorschlag vorlegen, den Schutzstatus zu verändern. Dieser Vorschlag liegt bereits vor – dem Parlament im Schnellverfahren und dem Ministerrat. Wir Umweltminister haben den Bund einstimmig dazu aufgefordert, dem aktuellen Verfahren zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene zuzustimmen. Dann kann der Schutzstatus möglicherweise schon im Mai, wenn das Ganze auf der Tagesordnung des Europaparlaments steht und es eine Mehrheit dafür gibt, geändert werden, sodass wir in den Ländern sofort Möglichkeiten haben, zu handeln. Wir müssten also nicht abwarten, bis Bund und EU etwas getan haben, sondern wir würden sofort von der Änderung des Schutzstatus profitieren. Deshalb haben wir diesen einstimmigen Beschluss im federführenden Ausschuss noch mal eingebracht, statt jetzt neu zu diskutieren. Ich finde auch die Maßgabe, die wir und die EU damals gemacht haben, richtig: Wir diskutieren ausschließlich über den Wolf. Das kann man im Schnellverfahren machen. Wenn es auch noch um alle möglichen anderen Tierarten ginge, dann würde das – so wie man die EU kennt – ziemlich lange dauern. Deshalb haben wir uns einstimmig dafür starkgemacht, dass es ausschließlich um die Art Wolf geht, weil wir hier eine andere Bestandsentwicklung haben als bei anderen Tierarten. Insofern wäre es gut, wenn wir schnell zu einem regional differenzierten Bestandsmanagement kämen. Warum haben wir ein Problem mit dem Antrag aus Brandenburg? Niedersachsen ist das Land, das in der Vergangenheit die meisten Abschussgenehmigungen erteilt und auch umgesetzt hat – wenn man denn den Wolf gefunden hat. Wir haben über ein Dutzend Abschussgenehmigungen erteilt. Das machen unsere Kreise und Kommunen. Wenn es jetzt darum geht, zu beschließen, dass der Bundesrat feststellt, dass es bislang nicht gelungen ist, rechtssichere Regelungen auf Bundesebene zu schaffen, dann kann Niedersachsen das nicht mitmachen, denn wir können nicht abwarten. Wahrscheinlich werden auch in diesem Jahr unsere Landkreise Schnellabschussverfahren genehmigen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ja, das ist schwierig; aber wir haben rechtssichere Möglichkeiten. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass Schnellabschussverfahren im Falle eines Risses grundsätzlich vereinbar mit Bundesrecht sind. Man muss auch keine vorherige Identifizierung vornehmen. Man kann sogar mehrere Wölfe entnehmen. Die Kommunen in Niedersachsen wollen diese Möglichkeit nutzen, und ich werde es ihnen nicht untersagen, bis es eine Neuregelung auf EU- oder Bundesebene gibt. Deshalb können wir diesem Satz leider nicht zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn Sie der Empfehlung des Umweltausschusses, die ja dem einstimmigen Beschluss der letzten Umweltministerkonferenz entspricht, zustimmen. Die Zielrichtung ist richtig. Ich hoffe, dass das dann schnell gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt wird, damit wir über den Abschuss von Einzeltieren zu einem regional differenzierten Bestandsmanagement kommen. Ein letzter Punkt, der mir ebenso wichtig ist: Wir müssen auch die Schafhalter, die Weidetierhalter im Auge behalten. Der Wolf wird in einem guten Erhaltungszustand in den Regionen bleiben. Deshalb müssen wir die Schafhalter und die Ziegenhalter beim Zaunbau, beim Herdenschutz unterstützen. Das muss vom Staat finanziert werden. Wir in Niedersachsen stellen schon jetzt sehr viel Geld zur Verfügung. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, dass im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung der Herdenschutz betont wird und den Ländern deutlich mehr Geld dafür zur Verfügung gestellt werden soll. Wir würden uns wünschen, dass auch der Bundesrat sagt, dass er an der Seite der Schafhalterinnen und Schafhalter steht. Wir sind überzeugt, dass wolfsabweisende Präventionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um den Verlust von Weidetieren zu reduzieren und die Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen. Niedersachsen hat gerade eine neue Prämie eingeführt: Schaf- und Ziegenhalter bekommen sehr unbürokratisch 40 Euro pro Tier im Binnenland und 50 Euro pro Schaf am Deich für ihre Leistungen für den Naturschutz und für den Herdenschutz. Und weil der Wolf ja nicht wieder ausgerottet wird, sondern bleibt, würden wir uns wünschen, dass wir beides schaffen: bessere Möglichkeiten für Entnahmen dort, wo es Herausforderungen und Probleme gibt, aber auch Unterstützung der Weidetierhalter. Dann hätten wir das erreicht, wofür wir jahrelang gestritten haben: mehr Sachlichkeit in der Politik. Wenn der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, dann muss man auch Möglichkeiten schaffen, ihn dort, wo er Probleme macht, zu entnehmen. Deshalb plädiere ich sehr dafür, dass wir an dieser Stelle der Empfehlung des Umweltausschusses folgen. – Danke schön! Präsidentin Anke Rehlinger: Danke, Minister Meyer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister Jung aus Hessen. Ingmar Jung (Hessen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute hier eine große Einigkeit haben und dementsprechend agieren, weil dadurch – wir haben ja eben den Appell von Herrn Ministerpräsident Weil gehört – unser politisches Gewicht sehr stark ist. Wer sich einmal mit Weidetierhaltern, die in Gegenden tätig sind, in denen es Wolfsvorkommen gibt, unterhalten hat, weiß, mit welcher Sorge, mit welcher Verzweiflung, mit welcher Angst sie teilweise morgens zu ihrer Herde kommen, weil sie nicht wissen, ob etwas Schreckliches passiert ist. Teilweise sagen sie uns: Wenn ihr nicht endlich Lösungen findet, dann gebe ich meinen Beruf auf. – Wer einmal gesehen hat, was so ein Wolfsriss in einer Herde veranstalten kann, der weiß, dass wir an dieser Stelle etwas tun müssen. Ich bin sehr froh und dankbar über die Entwicklung, die im letzten Jahr stattgefunden hat. Man muss es einmal sagen: Dass wir heute an dieser Stelle stehen, hätte ich vor einem Jahr nicht für möglich gehalten. Noch vor einem Jahr, als wir das Hessische Jagdgesetz geändert haben, wurde uns vorgeworfen: Ihr betreibt eine reine Show, es gibt eh keine Schutzstatusänderung! Ihr macht etwas, was am Ende sowieso keine Wirkung hat! – Wir dagegen haben gesagt: Wir wollen vorbereitet sein und weiter darauf hinwirken, dass sich der Schutzstatus irgendwann ändert. – Daraufhin wurde uns entgegengehalten: Es gibt doch ein rechtssicheres Verfahren, nämlich das Schnellabschussverfahren. Bezüglich des Brandenburger Antrags vertrete ich daher eine andere Auffassung als Sie, Herr Kollege Meyer. Ich glaube, dass es gerade der Vorteil dieses Antrags ist, zu betonen, dass es bislang nicht gelungen ist, rechtssichere Regelungen auf Bundesebene zu schaffen. Denn man kann doch nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gemacht haben, beim besten Willen nicht behaupten, dass wir ein rechtssicheres Verfahren haben. Ich weiß, das OVG Niedersachsen hat gesagt, dass ein Abschuss grundsätzlich möglich ist, aber wie der einzelne Bescheid am Ende rechtssicher gestaltet werden soll, ist doch noch nicht so ganz klar. Insofern haben wir im Moment kein rechtssicheres Verfahren, weshalb ich den Brandenburger Antrag für sympathisch halte. Ich erinnere mich noch sehr genau: Als ich vor neun Monaten im Bundestag zu diesem Thema eine Rede gehalten habe, wurde mir in Zwischenrufen vorgehalten, dass doch alles gelöst sei; die Länder müssten halt nur in der Lage sein, ordentliche Bescheide zu schreiben. So ist die Diskussion noch vor einigen Monaten gelaufen. Das können wir doch wirklich nicht nach draußen als Lösung verkaufen gegenüber den Leuten, die in großer Sorge sind, die Kulturlandschaftsschutz betreiben, die ernsthaft Weidetierhaltung betreiben und die verzweifelt sind. Deswegen bin ich froh, dass die Bundesregierung ihre Meinung geändert und für eine Änderung der Berner Konvention gesorgt hat und wir dadurch nun auch eine Änderung der FFH-Richtlinie bekommen werden. Ich bin dankbar, dass wir uns als Länder einig sind und so gut zusammengearbeitet haben. Es wurde angesprochen, dass wir, bevor die MPK das beschlossen hat, in der Umweltministerkonferenz einen guten gemeinsamen Beschluss, wenn auch auf kleinerer Flamme, gefasst haben und so diese Entwicklung angestoßen haben. Somit sind wir heute – auch das hätte ich am Anfang nicht für möglich gehalten – an dem Punkt, dass die Schutzstatusänderung unmittelbar bevorsteht. Jetzt muss auch die neue Bundesregierung handeln, wenn sie im Amt ist. Sie muss dafür sorgen, dass die Änderungen im nationalen Recht vorbereitet werden. Wir brauchen – das ist richtig; auch das teile ich grundsätzlich – ein klares, regional differenziertes Bestandmanagement. Das ist eine wichtige Aufgabe, und das muss die Bundesregierung mit den Ländern gemeinsam hinkriegen. Das muss am Ende pragmatisch sein, das muss am Ende rechtssicher sein, und es muss unkompliziert sein. Denn wenn wir jetzt das nächste Verfahren einführen, bei dem wir wieder nicht genau wissen, wie wir es am Ende handhaben sollen, und es wieder besonders kompliziert machen, dann haben wir ein Problem und laufen Gefahr, dass wir das, was wir in den letzten Monaten an Vertrauen erworben haben, verspielen. Wir müssen uns immer vergegenwärtigen: Weidetierhaltung, gerade in Mittelgebirgslagen, wie wir sie in Hessen mit der Rhön haben, ist in gewisser Weise systemrelevant – für Naturschutz, für Kulturlandschaftsschutz, für Biodiversität. Es darf nicht länger an politischer Unentschlossenheit scheitern, dass wir Lösungen für die Menschen finden, die dort draußen tätig sind. In diesem Sinne sollten wir alle gemeinsam die neue Bundesregierung auffordern, zeitnah pragmatische Lösungen zu finden. Ich glaube, dann sind wir auf einem sehr guten Weg. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Staatsminister Jung! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Der federführende Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. Ihr Handzeichen bitte für diese Neufassungsmaßgabe in Ziffer 1! – Minderheit. Dann jetzt bitte Ihr Handzeichen für die vom Agrarausschuss empfohlene Änderungsmaßgabe in Ziffer 2! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Entschließung des Bundesrates „Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/25) Aus Baden-Württemberg liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Lucha vor. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig: Kinder und Jugendliche sind das Fundament, auf dem die Zukunft unserer Gesellschaft aufbaut. Dass wir die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise im Blick haben müssen, hat uns die Pandemie – und vor allem deren Folgen – gezeigt. Ich glaube, das ist in unserem gemeinsamen Handeln absolut zu setzen. Wir müssen feststellen, dass die kinder- und jugendärztliche Versorgungslage immer angespannter wird. Diese Situation ist nicht ganz neu. Die Gründe sind bekannt: altersbedingte Ruhestände, Rückgaben von Kassenzulassungen – im Prinzip eine markante Auswirkung der Politik der 90er-Jahre, des damaligen Gesundheitsministers: ein Niederlassungsstopp, ohne in die Zukunft zu gucken, ohne eine homogene Personalentwicklung im Blick zu haben. Darum müssen wir heute, wenn wir Gesundheitsversorgung denken, auch über Zyklen von 10, 20 oder 30 Jahren denken. Ich hoffe, das gelingt uns mit der neuen Bundesregierung. Auf alle Fälle werden die Versorgungsengpässe in der Kinder- und Jugendmedizin noch größer werden. Die Zahlen sind eindeutig. Nicht nur in unserem schönen Baden-Württemberg, sondern auch in der ganzen Bundesrepublik wird über ein Drittel der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Dieses Phänomen betrifft bei Gott nicht nur die ländlichen Regionen. Vielmehr zeichnet sich auch in den größeren Städten dieses besorgniserregende Bild ab. Der Sicherstellungsauftrag liegt bei der ärztlichen Selbstverwaltung, aber wir müssen auch auf politischer Ebene handeln. Ich sehe hier im Plenum eine Kollegin, die auch an dem damaligen GMK-Beschluss beteiligt war. Wir haben 2023 auf unserer Gesundheitsministerkonferenz nämlich den Bund aufgefordert, die kinder- und jugendärztliche Facharztweiterbildung von der Kontingentierung zu befreien. Maßnahmen wie diese stärken dauerhaft die kinderärztliche Versorgung. Und genau diese Maßnahmen benötigen wir jetzt. Es geht ganz konkret darum, die Weiterbildungsförderung in der Kinder- und Jugendmedizin zu entkontingentieren. Dazu soll sie der Weiterbildungsförderung in der Allgemeinmedizin gleichgestellt werden. Man kann sagen, die Kinderärztin/der Kinderarzt ist die Hausärztin/der Hausarzt für Heranwachsende. Wir müssen einmal die Verhältnisse sehen: Aktuell stehen bundesweit für die kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung nur 250 Stellen zur Verfügung, in der allgemeinmedizinischen fachärztlichen Weiterbildung 2 000. Wir haben eine Deckelung für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin. Wir als Land Baden-Württemberg haben aus Mitteln der sektorenübergreifenden Versorgung kurzfristig zehn Weiterbildungsstellen selbst finanziert. Aber das ist natürlich nur eine Übergangslösung, das kann nicht dauerhaft sein. Die Deckelung verhindert, dass wir mehr Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zur Verfügung haben. Das muss sich ändern. Der nun aus dem Amt scheidende Bundesgesundheitsminister hat diesen Beschluss aus dem Jahr 2023 schlicht ignoriert und einfach nichts getan. Die neue Regierung muss nun handeln, bevor es zu spät ist. Das Argument, die Lage in der kinder- und jugendärztlichen Versorgung sei nicht mit der Lage in der hausärztlichen Versorgung vergleichbar, können wir nicht gelten lassen. Es ist auch nicht richtig. Aus eigener Erfahrung als Eltern oder Großeltern in der Sorge um die Versorgung der Kinder wissen Sie – und das erleben wir jetzt wieder –, dass es bei postpandemischen Infektionswellen zu einer Zuspitzung kommt. Das sorgt für Unruhe. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Verpflichtung im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dass Kinder und Jugendliche adäquat versorgt werden. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Ich glaube, es ist an der Zeit. Ich habe im Koalitionsvertrag der die neue Regierung tragenden Parteien gelesen, dass die kinder- und jugendmedizinische Versorgung gestärkt werden soll. Wir leisten schon mal einen praktischen Beitrag. Unser Antrag liegt vor. Es könnte die erste Tat in 100 Tagen sein. Lassen Sie uns die kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung entkontingentieren! – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Danke, Herr Lucha! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entschließung des Bundesrates „Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/25) Hierzu hat das Wort: Frau Staatsministerin Binz. Katharina Binz (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Kind in eine Ehe von zwei Frauen hineingeboren wird, dann wird rechtlich gesehen zunächst nur ein Elternteil, nämlich die Mutter, die das Kind geboren hat, zum Elternteil. Die zweite Mutter bleibt erst mal rechtlich unsichtbar, und zwar so lange, bis die Familie das Verfahren der sogenannten Stiefkindadoption durchlaufen hat. Dieses Verfahren ist jedoch ein bürokratischer Kraftakt. Er kostet Zeit, er raubt Nerven, und die betroffenen Familien empfinden ihn – und ich finde, völlig zu Recht – als psychisch belastend und auch als diskriminierend und entwürdigend. Dieses Verfahren hat auch gewaltige rechtliche Folgen: Solange das Adoptionsverfahren läuft, hat das geborene Kind faktisch nur einen Elternteil. Das wirft für die Betroffenen viele Fragen auf: Was ist, wenn der biologischen Mutter in dieser Zeit etwas zustößt? Was ist, wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen nach der Geburt nicht um das Kind kümmern kann? Diese Situation schließt auch Sorgerechts- oder Unterhaltspflichten für den zweiten Elternteil aus. Es ist also eine rechtliche Situation, die zu großer Verunsicherung in diesen Familien führt, auch schon während der Schwangerschaft. Bei heterosexuellen Paaren jedoch wird der Ehemann automatisch der Vater, auch wenn er nicht der biologische Vater ist. Und ist er nicht mit der Frau verheiratet, dann kann er schon während der Schwangerschaft durch einen relativ einfachen Prozess die Vaterschaft anerkennen. Er muss also kein Adoptionsverfahren durchlaufen, um der rechtliche Vater des Kindes zu werden. Somit haben wir es hier mit einer faktischen Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien zu tun. Im Jahr 2017 haben wir in Deutschland die Ehe für alle geöffnet – übrigens damals auf der Grundlage einer Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz. Acht Jahre später ist es nun endlich an der Zeit, auch das Abstammungsrecht zu reformieren und Zwei-Mütter-Familien in Deutschland rechtlich wirklich gleichzustellen. Denn „Ehe für alle“ darf nicht bedeuten: Rechte nur für manche. Besonders am Herzen sollten uns hierbei auch die Kinder liegen, denn sie sind es, die am stärksten unter der aktuellen Gesetzeslage leiden. Das geltende Recht verwehrt ihnen nämlich den zweiten Elternteil ab Geburt. Ich denke, es ist im Sinne des Kindeswohles und auch im Sinne der Grundrechte aller Kinder, von Geburt an zwei rechtliche Elternteile zu haben. Die Kinder, die in Zwei- Mütter-Familien geboren werden, sind jedoch nach aktuellem Stand des Abstammungsrechts immer noch unzureichend rechtlich abgesichert – und das nur, weil ihre Eltern zwei Frauen sind. Ich bin der festen Überzeugung: Das Recht der Kinder auf zwei Elternteile muss gewahrt werden. Dazu müssen wir jetzt das Abstammungsrecht ändern. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht. Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung zu einer Änderung des Abstammungsrechts aufgefordert. Die Änderung soll die Diskriminierung von Zwei-Mütter- Familien beenden und die rechtliche Absicherung der neugeborenen Kinder verbessern. Als Lösungsweg schlagen wir vor, insbesondere die bisher geltende rechtliche Definition der Mutterschaft dahin gehend zu erweitern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau auch rechtliche Mutter eines Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft muss in Anlehnung an § 1592 BGB ermöglicht werden. Der nicht gebärenden Frau soll dadurch ein gleichwertiger rechtlicher Mutterschaftsstatus gewährt werden. Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass die heute vorliegende Entschließung keinen abschließenden Charakter besitzt. Der Reformbedarf beim Abstammungsrecht ist so umfangreich, wie die gelebten Familienkonstellationen in unserem Land vielfältig sind. Allerdings nehmen wir die seit Jahren bestehenden Nöte der Zwei-Mütter-Familien zum Anlass, uns heute insbesondere für diese Familien starkzumachen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich darauf, wenn der rheinland-pfälzische Vorschlag konstruktiv in den Ausschüssen beraten und hoffentlich in einer der nächsten Plenarsitzungen beschlossen wird. Gehen wir einen weiteren Schritt gemeinsam in Richtung rechtliche Gleichstellung! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Binz! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23: TOP 23 Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 166/25) Aus Brandenburg hat jetzt Frau Ministerin Müller das Wort. Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen an einem entscheidenden Punkt für die Zukunft unserer Krankenhausversorgung. Die Krankenhausreform, wie sie Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, ist in ihrer Zielrichtung richtig. Sie will Qualität stärken, Spezialisierung fördern, Ressourcen effizient einsetzen. Eine Reform dieser Tragweite braucht aber ein stabiles Fundament. Doch dieses Fundament bröckelt, bevor die eigentliche Reform ihre Wirkung entfalten kann. Zwischen dem Reformbeginn und der vollen Wirksamkeit der neuen Finanzarchitektur im Jahr 2029 klafft eine Finanzierungslücke, und diese droht zur Existenzfrage vieler Krankenhäuser zu werden. Schon im gemeinsamen Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Grundstruktur der Reform die notwendige finanzielle Ausstattung gehört. Doch genau daran fehlt es derzeit. Die Finanzregelungen, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen wurden, greifen erst ab dem Jahr 2027, und voll wirksam werden sie sogar erst ab dem Jahr 2029. Aber was passiert bis dahin? Die Antwort sehen wir schon jetzt: Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser spitzt sich dramatisch zu. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft rechnet eine überwältigende Mehrheit – und das heißt: vier von fünf Kliniken – im laufenden Jahr mit einem Defizit. Zwei Drittel der Häuser erwarten eine weitere Verschlechterung. Das ist keine Momentaufnahme. Das ist das Ergebnis struktureller Unterfinanzierung, verstärkt durch die Pandemie, durch steigende Personal- und Sachkosten, sinkende Fallzahlen und nicht zuletzt durch eine Inflation, die deutlich über den Steigerungsraten des Landesbasisfallwertes lag. Viele Häuser stehen heute nicht am Beginn eines Strukturwandels, sondern am Rand der Zahlungsunfähigkeit. Das ist die Realität in der Stadt, auf dem Land, in der Fläche. Und wenn wir diese Realität ignorieren, gefährden wir die Reform selbst. Denn wie sollen sich Krankenhäuser transformieren, wenn sie vorher schließen müssen? Wir sprechen hier nicht über abstrakte Zahlen. Wir sprechen über Versorgungssicherheit, über medizinische Daseinsvorsorge. Wir sprechen über Menschen. Wir sprechen über Pflegerinnen und Pfleger, über Notaufnahmen, über Patientinnen und Patienten, für die wohnortnahe Versorgung nicht eine Frage des Komforts ist, sondern eine Voraussetzung für eine verlässliche und zeitgerechte medizinische Behandlung. Und deshalb sagen wir mit diesem Antrag ganz klar: Die Transformation braucht eine Brücke, und diese Brücke muss jetzt gebaut werden. Wir brauchen eine bundesweit abgestimmte Überbrückungsfinanzierung, um die wirtschaftlich angeschlagenen Häuser zu stabilisieren, damit sie diesen Weg überhaupt mitgehen können. Es reicht nicht, auf zukünftige Reformwirkungen zu verweisen. Es reicht auch nicht, auf Prüfbitten hinzuweisen. Wir brauchen jetzt etwas Konkretes, eine tragfähige finanzielle Unterstützung. Der Bund muss seiner Verantwortung für eine nachhaltige Betriebskostenfinanzierung nachkommen. Für einen strukturellen Inflationsausgleich braucht es eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes und eine klare Zusage zusätzlicher Bundesmittel, um drohende Standortschließungen in der Übergangsphase zu verhindern. Die Länder haben ihre Verantwortung erkannt, unsere Planungen laufen. Die Gespräche mit den Trägern sind im Gang. Die Bereitschaft zur Neuausrichtung ist da. Aber wir dürfen den Wandel nicht durch wirtschaftliche Not erzwingen – und schon gar nicht durch unkontrollierte Strukturbrüche. Planung gehört in die Hände der Länder und nicht in die der Insolvenzgerichte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine Krankenhauslandschaft, die modern ist, aber auch menschlich, die wirtschaftlich arbeitet, aber nicht am Rande der Insolvenz, die Zukunft gestaltet, aber nicht an der Versorgung spart. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Signal setzen für den Schutz der Versorgung, für Verlässlichkeit in der Reformpolitik und für unsere Krankenhausstruktur, die diesen Wandel überleben muss, um ihn gestalten zu können! Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Unterstützen Sie daher unseren Antrag! – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank für die Wortmeldung! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 92/25) Hierzu liegt die Wortmeldung von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg vor. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Straßenverkehrsgesetz regelt sehr viele Dinge, weite Bereiche des Straßenverkehrs, und im Straßenverkehr und in der Technik des Straßenverkehrs ändert sich ständig etwas. Deswegen haben die Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen der Länder in mehreren Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz auf den Reform- und Veränderungsbedarf hingewiesen. Die Bundesregierung, die noch im Amt ist, hat in der Übergangszeit doch noch einiges geleistet. Manchmal hatte ich den Eindruck, sie hat in den wenigen Monaten des Übergangs schneller gearbeitet und mehr geschafft als in den drei Jahren zuvor. Jedenfalls begrüßen wir grundsätzlich diesen Vorschlag, sehen allerdings noch Änderungsbedarf, wie sich in den Anträgen zeigt. Worum geht es? Was muss geändert werden? Beispiel „autonomes Fahren“: Hier wird derzeit auf Landesebene von den Regierungspräsidien und auf Bundesebene vom KBA genehmigt. Mit der neuen Gesetzgebung soll eindeutig klargestellt werden, wer zuständig ist. Es soll möglich sein, dass Fahrzeuge, die autonom fahren können, deren Typen aber noch nicht genehmigt sind, wenigstens eine Erprobungsgenehmigung bekommen, und zwar klar und eindeutig seitens des Bundes. Hier passiert sehr viel. Wir arbeiten ja beispielsweise im öffentlichen Verkehr an autonomen Shuttleverkehren. Zweites Beispiel: digitale Parkraumkontrolle. Manche in Deutschland halten das für Science-Fiction, es ist aber in vielen europäischen Ländern schon üblich, dass man mit Scan-Fahrzeugen Parkplätze oder Straßen abfährt und überprüft, ob das Parken zulässig ist, ob bezahlt worden ist. Das ist eine Technik, die eigentlich vorhanden ist und dringend in Deutschland eingeführt und gesetzlich abgesichert werden müsste. Wir haben in Baden-Württemberg genau das erst jüngst in einem Landesmobilitätsgesetz ermöglicht. Wir glauben aber: Das ist eigentlich eine Bundessache. Das muss bundesweit einheitlich geregelt werden. Warum ist das wichtig? Wir stellen einfach fest, dass vielfach falsch geparkt wird. Das ist gefährlich – gefährlich für Kinder, für Fußgänger und Fußgängerinnen –, weil Falschparken oft Sichtbehinderung bedeutet, zum Beispiel vor Einfahrten, wo man gar nicht parken sollte. Die Kommunen sagen uns oft: Wir würden gerne überprüfen, aber wir haben keine Leute. – Scan-Fahrzeuge können ein Vielfaches dessen leisten, was Personal leistet, und das Personal ist, wie wir wissen, schwer zu bekommen. Im Sinne von Sicherheit ist es also ein großer Fortschritt, dass man das jetzt tun kann. Drittes Beispiel: Bürokratieabbau. Alle reden davon, hier ist jetzt mal ein Beispiel, wie es einfacher geht: Es soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden. Den gibt es zwar schon anderswo, aber wenn er auch bei uns eingeführt wird, wäre das ein großer Sprung. Das würde vieles vereinfachen. Langes Warten oder Anstehen bei Behörden würde damit hinfällig. Und vor allen Dingen könnten Menschen, die Regeln gebrochen haben und Bußgelder bezahlen müssen, so natürlich leichter verfolgt werden. Letztes Beispiel: Es geht auch um Änderungen von Sanktionen im Bereich Betrug. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen: Man bekommt ja Punkte in Flensburg, wenn man beispielsweise zu schnell fährt, und es gibt inzwischen ein Geschäftsmodell, über das man die Punkte verschieben kann, dass also Leute sagen: Ich übernehme das für dich, aber nicht umsonst, sondern gegen Geld. – Es gibt Firmen, die das organisieren. Das wollen wir unterbinden. Erstens, dass man das überhaupt machen kann. Zweitens wollen wir schon dort ansetzen, wo Firmen dafür werben, dass sie das organisieren. Das soll auch schon strafbar sein. Sie sehen also: Jede Menge vernünftige Punkte stehen in diesem Gesetz. Deswegen kann man im Prinzip zustimmen, und den Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen auch. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist für Ziffer 2? – Mehrheit. Wer ist für Ziffer 4! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 13. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres und schnelleres Europa – Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung COM(2025) 47 final (Drucksache 80/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25 (Drucksache 78/25) Hierzu haben wir die Wortmeldung von Minister Gruhner aus Thüringen. Stefan Gruhner (Thüringen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst sagen: Es ist gut, dass wir als Länder heute hier gemeinsam eine deutliche Stellungnahme vornehmen. Und ich will mich als Vorsitzender der Europaministerkonferenz – Thüringen hat gerade deren Vorsitz inne – herzlich dafür bedanken. Wir alle wissen: Der MFR stellt die Weichen für eine Art neue Generation europäischer Finanzpolitik. Das ist gerade in unserer Zeit, die ja durchaus von Krisen und gewaltigen Herausforderungen geprägt ist, wichtig. Aber klar ist auch: Wir sprechen nicht nur über Zahlen, sondern wir sprechen eben auch über Handlungsfähigkeit. Wir sprechen über Prioritäten. Wir sprechen auch über die Verantwortungsgemeinschaft innerhalb Europas. Deshalb ist für uns als Länder sehr klar – und das machen wir heute ja auch deutlich –, dass ein starker europäischer Finanzrahmen regionale Perspektiven braucht und die Prinzipien, auf die sich Europa immer verlassen konnte. Das sind: Partnerschaft, das Mehrebenensystem, aber auch die Subsidiarität; das will ich ausdrücklich unterstreichen. Diese Prinzipien – alle, die überzeugte Europäer sind, wissen das – sind keine Folklore. Vielmehr sind sie die Grundlage dafür, dass europäische Politik vor Ort bei den Menschen ankommt und dass Investitionen auch dort spürbar sind, wo es die Menschen am ehesten merken. Und deswegen ist regionale Verantwortung so wichtig, und deswegen ist es bedeutsam, dass das in den europäischen Strukturen sichtbar bleibt. Wir haben – das habe ich erwähnt – auf unsere Initiative hin diese Stellungnahme erarbeitet, diesen Beschlussvorschlag unterbreitet. Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Herzlichen Dank dafür! Wir senden damit eine sehr klare Botschaft an die EU-Kommission, aber auch an die Bundesregierung, mit dem klaren Signal: Die Länder sind bereit zur Mitgestaltung, aber sie erwarten auch, einbezogen zu werden. Die Kommission schlägt vor, künftig mit einem sogenannten Singleplan pro Mitgliedstaat zu arbeiten, in Verbindung mit Fördermitteln und strategischen Reformzielen. Auf den ersten Blick mag dieser Ansatz politisch attraktiv sein. Er birgt aber erhebliche Risiken, denn er steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu unseren bewährten Prinzipien europäischer Strukturpolitik: zum regionenspezifischen Ansatz, zur geteilten Mittelverwaltung und auch zur Subsidiarität. Wir sagen sehr deutlich: Wenn Fördermittel an zentrale nationale Pläne gebunden werden, droht letztlich eine Entkopplung von regionalen Bedarfen und damit auch ein Verlust an Akzeptanz, ein Verlust an Wirkung vor Ort, ein Verlust an Identifikation. Der Abbau übermäßiger Bürokratie ist natürlich entscheidend, damit gute Ideen schneller Wirkung entfalten können. Letztlich bleibt es aber dabei: Die Regionen sind nicht das Problem europäischer Strukturpolitik. Sie sind der Schlüssel europäischer und erfolgreicher Strukturpolitik; das ist das Signal, das wir hier richtigerweise sehr klar aussenden müssen. An diesen Punkten muss sich am Ende auch der MFR messen lassen. Die Verwaltung, Programmierung, Umsetzung europäischer Fördermittel muss auch künftig insgesamt in der Verantwortung der Länder und der Regionen in Europa bleiben, weil letztlich nur so das Ziel einer starken regionalen Verantwortung verankert bleibt. Ich will noch ein paar generelle Bemerkungen zum Thema Kohäsion und auch zur GAP machen. Die Kohäsionspolitik, das wissen wir, ist das Rückgrat europäischer Investitionen vor Ort, und sie ist neben der GAP auch das Gesicht Europas in der Fläche. Deswegen fordern wir in der Stellungnahme mindestens gleichbleibende Mittel für die Kohäsionspolitik, zuzüglich Inflationsausgleich, und den Erhalt der drei bewährten Regionenkategorien. Die Erfahrungen zeigen – und das wissen wir alle, die wir Verantwortung in den Ländern tragen –, dass so passgenaue, wirkungsvolle Fördermaßnahmen entstehen. Genau diese Strukturen dürfen jetzt nicht durch die vorliegenden Pläne ausgehöhlt werden. Kohäsion braucht immer Verlässlichkeit. Das gilt ganz besonders für die europäische territoriale Zusammenarbeit, von der wir Länder sehr stark profitieren. Und ich will deutlich unterstreichen: Mit der Zentralisierung der Interreg-Mittel auf nationaler Ebene würde ein Verlust des europäischen Mehrwerts einhergehen. Die Gemeinsame Agrarpolitik – auch darin sind wir uns sehr einig –, ist am Ende mehr als ein Förderinstrument. Sie ist ein Garant für Ernährungssicherheit, für gleichwertige Lebensverhältnisse und letztlich auch für einen nachhaltigen ländlichen Raum. Deswegen auch hier: Die GAP braucht Verlässlichkeit im neuen MFR. Ich will sehr deutlich sagen – und das haben wir auch verankert –: Wir begrüßen, dass die Kommission die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum stellt. Das ist richtig. Der geplante Wettbewerbsfonds kann hierbei ein sehr gutes und richtiges Instrument sein, etwa zur Unterstützung von strategischen Technologien, zur Unterstützung der industriellen Souveränität Europas und zur Unterstützung von Innovationen. Gleichzeitig – darauf weisen wir hin – müssen bereits leistungsfähige Programme bestehen bleiben, die genau diese Ziele verfolgen, insbesondere – das will ich noch mal wiederholen – die geteilte Mittelverwaltung. Deshalb gilt: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, ja! Aber ohne Doppelstrukturen und ohne bürokratischen Mehraufwand. Was gut ist: Die Kommission spricht in ihrer Mitteilung von mehr Effizienz und Wirkung. Auch wir sagen: Ja! Aber das geht nur mit frühzeitiger Klarheit, schlanken Verfahren und praktikablen Regeln. Deshalb fordern wir in der Stellungnahme die rechtzeitige Vorlage des Legislativrahmens im Sommer 2025 und die Rückkehr zur bewährten „n+3“-Regelung. Starre Mittelbindungen und programmatische Überschneidungen haben in der Vergangenheit zu Effizienzverlusten im EU- Haushalt geführt. Deswegen noch mal kurz auf den Punkt: Vereinfachung ist keine Option, sie ist Pflicht. Ich will abschließend sagen, dass es gut ist, dass in diesen Zeiten europäische Finanzpolitik weiterentwickelt und natürlich auch wirtschaftliche Transformation vorangetrieben wird. Das sichert den Zusammenhalt Europas. Klar bleibt aber auch: Am Ende kann Strukturpolitik, kann Förderpolitik nicht nur in Brüssel und den nationalen Hauptstädten entschieden werden. Vielmehr geht es darum, dass das in den Ländern und in den Kommunen gelebt wird. Und dafür setzen wir jetzt ein klares Signal. Alle, die überzeugte Europäer sind, wissen, dass das Subsidiaritätsprinzip ganz klar zu Europa gehört. Das darf an dieser Stelle nicht ausgehöhlt werden, und deswegen braucht es dieses klare, dieses deutliche Signal. Ich will mich noch mal herzlich dafür bedanken, dass wir dies hier auch gemeinsam so formuliert haben. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Gruhner! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 8, zunächst ohne die Sätze 5 und 6! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 5 und 6 der Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9, zunächst ohne den Satz 3! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Satz 3 der Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 11, zunächst nur die Sätze 1 und 2! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die übrigen Sätze der Ziffer 11! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtfinanzielle Statistiken zu Gewerbeimmobilien COM(2025) 100 final (Drucksache 108/25, zu Drucksache 108/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 14. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 13. Ziffer 12! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu TOP 10: TOP 10 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen COM(2025) 80 final; Ratsdok. 6595/25 (Drucksache 111/25, zu Drucksache 111/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 7 bis 12. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Ziffern 22 bis 27 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS- Verordnung und der GAP-Konditionalitäten- Verordnung (Drucksache 94/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20251 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 12 und 15 bis 18. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist damit so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) (Drucksache 81/25) Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Dann frage ich Sie nun, wer der Verordnung gemäß Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen in unveränderter Fassung zustimmen möchte. – Mehrheit. Dann ist entsprechend so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze (Drucksache 82/25) Keine Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir beginnen mit den Maßgabeempfehlungen zur Verordnung: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. 1 Anlage 8 Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ich frage nun: Wer möchte der Verordnung in unveränderter Fassung zustimmen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen jetzt noch zur Entschließung. Wer dafür ist, die Entschließung aus Ziffer 8 zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu TOP 20: TOP 20 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison COM(2025) 99 final (Drucksache 105/25, zu Drucksache 105/25) Keine Wortmeldungen. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat von der Vorlage Kenntnis genommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 23. Mai 2025, 9.30 Uhr, in gewohnter Form. Bis dahin wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage. Vielen Dank! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.19 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2025 – Gemeinsam voran: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union COM(2025) 45 final (Drucksache 93/25) Ausschusszuweisung: EU Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) COM(2025) 106 final (Drucksache 118/25, zu Drucksache 118/25) Ausschusszuweisung: EU – AV – U Beschluss: Kenntnisnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen den Bericht über die 1052. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Erklärung von Staatssekretär Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) zu Punkt 5 der Tagesordnung Das Land Baden-Württemberg lehnt den Gesetzentwurf ab. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung, um die Übernahme von kommunalen Altschulden durch den Bund zu ermöglichen, wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in die föderale Ordnung. Die Kommunen sind Teil der Länder. Langfristig und dauerhaft für solide kommunale Finanzen zu sorgen, ist vorrangig Aufgabe der Länder. Hierzu gehört auch die Entschuldung übermäßig verschuldeter Kommunen und die Vermeidung eines erneuten Schuldenaufbaus. Die angedachte Schuldenübernahme des Bundes ginge zulasten der Länder, die ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kommunen bisher nachgekommen sind. Sie würde daher falsche Anreize für die Zukunft setzen. Anstelle der angedachten Altschuldenübernahme sollte der Bund durch ihn veranlasste Kosten bei den Ländern und Kommunen kompensieren. Dies gilt sowohl für die Einführung neuer beziehungsweise die Erhöhung bereits bestehender Standards als auch im Hinblick auf Rechtsakte der Europäischen Union. Denn die kommunalen Haushalte sind in erheblichem Maß von Vollzugsaufgaben geprägt und belastet, die durch die Bundesgesetzgebung veranlasst sind. Der Bund ist in der Pflicht, für die von ihm bei den Kommunen verursachten Kosten auch für eine entsprechend auskömmliche dauerhafte Finanzierung Sorge zu tragen. Anlage 2 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 5 der Tagesordnung Der Freistaat Bayern begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzes, die teils unter erheblichem finanziellen Druck stehenden Kommunen zu entlasten. Er lehnt allerdings den hierfür von der gegenwärtigen Bundesregierung vorgesehenen Weg ab. Die einseitige Fokussierung auf Liquiditätskredite ist aufgrund der unterschiedlichen Belastungsstrukturen der Kommunen nicht für eine bedarfsgerechte Unterstützung geeignet. Angesichts der naturgemäß enormen Schwankung von Kassenkrediten erscheint auch die angedachte Stichtagsregelung wenig sachgerecht. Ungeachtet dessen widerspricht die Schaffung eines Finanzierungstatbestandes für den Bund dem klaren Ziel nach Trennung der Finanzierungsverantwortung innerhalb des Bundesstaats und stellt einen durchgreifenden Eingriff in die grundgesetzliche Kompetenzverteilung dar. Ein solcher Schritt ist isoliert, das heißt abseits einer grundlegenden, strukturellen Reform der Bund-Länder- und Länder-Länder- Finanzbeziehungen und insbesondere einer Rückkehr zu einem gerechten Finanzausgleichssystem, nicht denkbar. Anlage 3 Erklärung von Minister Robert Crumbach (Brandenburg) zu Punkt 5 der Tagesordnung Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen stellen fest, dass das für die ostdeutschen Länder wichtige Thema der aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) resultierenden Lasten in der Begründung des Gesetzentwurfes angesprochen wird, ohne eine in die Zukunft gerichtete Lösung dieser Problematik zu skizzieren. Die Mitfinanzierung gesetzlicher Renten stellt eine enorme Belastung für die Haushalte der ostdeutschen Länder dar. Bisher haben die ostdeutschen Länder in den Jahren 1991 bis 2024 rund 72 Milliarden Euro für die Versorgungsleistungen nach dem AAÜG aufgewendet. Die finanziellen Belastungen der ostdeutschen Länder aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen sind trotz der in 2020 beschlossenen Erhöhung der Bundesbeteiligung am Zusatzversorgungssystem des AAÜG um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent weiterhin hoch. Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen betonen, dass es sich bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungsrenten der ehemaligen DDR um ein Thema des Rentenrechts handelt, das in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Daher ist die vollständige Übernahme der AAÜG-Lasten durch den Bund geboten. Die ostdeutschen Länder fordern daher die Bundesregierung erneut auf, einen weiteren Entlastungsschritt im Rahmen eines konkreten Stufenplans bis zu einer vollständigen Übernahme der sich aus dem AAÜG ergebenden Lasten vorzunehmen. Anlage 4 Erklärung von Minister Robert Crumbach (Brandenburg) zu Punkt 5 der Tagesordnung Das Land Brandenburg begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundes, die Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen zu schaffen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Bundes werfen jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere ermöglicht er mittelbar Eingriffe in die kommunale Finanzwirtschaft durch bundesrechtliche Vorgaben zum Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder und greift damit in ganz erheblicher Weise in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein. Gemäß Artikel 143h Absatz 2 und 4 Grundgesetz werden die Länder im Ergebnis verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Bund geeignete haushaltsrechtliche und kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die künftig übermäßige kommunale Liquiditätskredite verhindern sollen. Dazu sollen die Länder vor Erlass der Regelungen das Einvernehmen mit dem Bund herstellen und dem Bund regelmäßig Bericht zu Umsetzung und Wirkung erstatten. Im Fall einer nicht vollständigen Umsetzung der Regelungen sind Sanktionen vorgesehen, zum Beispiel Zahlungen des jeweiligen Landes an den Bund. Aus Sicht des Landes Brandenburg bestehen gegen derartig weitreichende Regelungen erhebliche Bedenken. Anlage 5 Erklärung von Ministerin Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-Vorpommern) zu Punkt 5 der Tagesordnung Das Land Mecklenburg-Vorpommern erkennt an, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen geschaffen werden sollen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden und werden große Anstrengungen unternommen, um hoch verschuldeten Kommunen zu helfen und die kommunalen Kassenkredite zurückzuführen. Dafür wurde insbesondere das Sondervermögen „Kommunaler Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen. Diesem Fonds wurden erste Beträge bereits in 2018 und 2019 sowie seit 2020 jährlich 50 Millionen Euro zugeführt. Die Mittel werden eingesetzt, um einerseits die negativen kommunalen Haushaltssalden und andererseits die die kommunalen Haushalte stark belastenden Wohnungsbaualtschulden abzubauen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass es sich bei den in der Gesetzesbegründung bereits genannten Länderprogrammen nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt und auch der „Kommunale Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung fällt. Daher wird erwartet, dass im weiteren Verfahren, insbesondere bei der einzelgesetzlichen Umsetzung, die Entschuldungsmaßnahmen des Landes sowohl in Bezug auf den Abbau negativer kommunaler Haushaltssalden als auch auf die Reduzierung der Wohnungsbaualtschulden Berücksichtigung finden wird. Anlage 6 Erklärung von Minister Christian Meyer (Niedersachsen) zu Punkt 5 der Tagesordnung Das Land Niedersachsen begrüßt die mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommende Bereitschaft des Bundes, sich konstruktiv an der Lösung des Problems der übermäßigen Verschuldung der Kommunen zu beteiligen. Es appelliert an alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, ihren Beitrag zu einem zügigen Gelingen dieses wichtigen Vorhabens zu leisten, und geht davon aus, dass die Länder bei der Erarbeitung der noch ausstehenden Umsetzungsmaßnahmen frühzeitig und angemessen beteiligt werden. Das Land Niedersachsen hält es für konsequent, zusätzlich auch laufende Entschuldungsprogramme zu berücksichtigen. Dabei muss allerdings eine Berücksichtigung aller länderspezifisch aufgelegten Entschuldungsprogramme unabhängig von ihrer jeweiligen inhaltlichen wie auch zeitlichen Ausgestaltung gewährleistet sein, soweit es sich um Programme handelt, die eine Entlastung der Kommunen von den Folgen übermäßiger Verschuldung zum Ziel haben und bereits mit Wirkung vor dem 31. Dezember 2024 in Kraft getreten sind. Insbesondere hier erscheint eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Ländern bei der Erarbeitung der weiteren Schritte als angezeigt. Ferner ist das Land Niedersachsen der Überzeugung, dass die mit dem Gesetzesentwurf einhergehenden Eingriffsrechte und Administrationspflichten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken sind. Anlage 7 Erklärung von Minister Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) zu Punkt 5 der Tagesordnung Das Land Schleswig-Holstein hat sich in der Vergangenheit auf Bundesebene dafür eingesetzt, einen bundesweiten Altschuldentilgungsfonds, insbesondere für Kommunen, einzurichten. Die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzentwurfs wird daher unterstützt. Bedauerlicherweise leidet der Gesetzentwurf jedoch an wesentlichen Mängeln, die bereits mehrfach vorgetragen wurden. Wesentliche Aspekte werden weiterhin ausgeblendet. So sind die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam zu betrachten, um bundesweite Verzerrungen zu vermeiden. Ferner finden die bisherigen finanziellen Anstrengungen der Länder im Rahmen von Entschuldungsprogrammen sowie anderweitige finanzielle Maßnahmen zum Abbau kommunaler Schulden zulasten der Landesverschuldung nicht hinreichend Berücksichtigung. So dürfte die Verschuldung der Landesebene unter anderem in kausalem Zusammenhang mit der Ausstattung der Kommunen zur Sicherung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit stehen. Anlage 8 Umdruck 3/2025 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1053. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 12 Zweite Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung (Drucksache 95/25) II. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 15 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Verteidigungsindustrie“ (Drucksache 66/25, Drucksache 66/1/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel (Gesetzgebung) (Drucksache 98/25, Drucksache 98/1/25) Punkt 16 Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 109/25) Punkt 17 Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache 114/25, Drucksache 114/1/25) III. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 18 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 107/25)]

Relationen