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Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, wie viele Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches) Kinder und Jugendliche jeweils im Jahr 2024 in Deutschland begangen haben (bitte jeweils nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln), und welche zehn Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen diesbezüglich jeweils am häufigsten vertreten waren, und, wenn ja, welche sind diese (www.bz-berlin.de/polizei/jugendlicher-sticht-maenner-nieder)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist keine Auswertung beruhend auf dem Merkmal, dass eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug genutzt wurde, möglich. Ebenfalls wird der § 224 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (StGB) nicht differenziert erfasst.

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