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Schriftliche Frage 43 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den meiner Ansicht nach rasanten Anstieg von Gewalttaten mittels des Tatwerkzeugs Messer, und werden hi…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 43 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den meiner Ansicht nach rasanten Anstieg von Gewalttaten mittels des Tatwerkzeugs Messer, und werden hi… Frage 43 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den meiner Ansicht nach rasanten Anstieg von Gewalttaten mittels des Tatwerkzeugs Messer, und werden hieraus konkrete Maßnahmen abgeleitet, und wenn ja, welche, um dem weiteren Anstieg der Fallzahlen vorzugreifen (vgl. Junge Freiheit https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/2 9-000-messerangriffe-pro-jahr-in-deutschland/, abgerufen am 20. April 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026: Der Innenministerkonferenz-Bericht „Ausgewählte Zahlen im Überblick“ zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 enthält ausführliche Informationen zu Messerangriffen und ist über die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) abrufbar (www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/ 2025/FächlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf). Die darin enthaltenen Daten zeigen, dass im Berichtsjahr 2025 zu insgesamt 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ in der PKS erfasst wurde. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen geringfügigen Anstieg um 0,8 Prozent (2024: 29.014). Davon entfielen 50,6 Prozent auf Gewaltkriminalität (2024: 54,3 Prozent), 47,0 Prozent auf Bedrohung (2024: 43,3 Prozent) und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung (2024: 2,4 Prozent). Bei der Gewaltkriminalität insgesamt war im Berichtsjahr 2025 ein Rückgang der Fallzahlen um 2,3 Prozent auf 212.335 Fälle (2024: 217.277) zu verzeichnen. Entsprechend dem Rückgang bei Fallzahlen der Gewaltkriminalität ist die Anzahl der hier als Messerangriffe begangenen Taten zurückgegangen (-6,1 Prozent, 14.787 Fälle; 2024: 15.741 Fälle). Der Anteil der Messerangriffe bei Gewaltkriminalität ist dabei jedoch nahezu gleichgeblieben und liegt im aktuellen Berichtsjahr bei 7,0 Prozent (-0,2 Prozentpunkte). Mit den Änderungen im Waffengesetz durch das infolge des Sicherheitspakets nach dem Angriff in Solingen ergangene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 332) sind für Bereiche, in denen typischerweise Menschenansammlungen auftreten und die Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt sind, gesetzliche Verbote des Führens sämtlicher Messer, also unabhängig von der Klingenlänge, und Verordnungsermächtigungen der Länder zur Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen eingeführt worden. So bestehen für öffentliche Veranstaltungen und im Personenfernverkehr gesetzliche Waffen- und Messerverbote; die Länder sind zudem ermächtigt worden, Waffen- und Messerverbotszonen für sämtliche Messer zum Beispiel an kriminalitätsbelasteten Orten, wie dem Bahnhofsumfeld, und im Personennahverkehr auszuweisen. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowohl regionale als auch bundesweite Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf den Bahnhöfen und in Zügen durch. Die Maßnahmen werden lageangepasst mit einer Allgemeinverfügung zum Verbot der Mitnahme von sonstigen gefährlichen Gegenständen kombiniert. Die Bilanz zum letzten bundesweiten Schwerpunkteinsätze (27. bis 29. März 2026) hat die Bundespolizei am 30. März 2026 unter https://bundespolizei.de/aktuelles/meldungen/bilan z-des-bundesweiten-schwerpunkteinsatzes veröffentlicht. Die Bundesregierung misst daneben der Präventionsarbeit bei der Bekämpfung von Messerkriminalität besondere Bedeutung zu. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat auf seiner Internetseite Verhaltenstipps veröffentlicht, wie Bürgerinnen und Bürger sich im öffentlichen Raum schützen können (www.polizei-b eratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart zu prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können (Z. 2927–2930). Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.

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