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Schriftliche Frage 26 von Manuel Krauthausen (AfD): Wie viele Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Anzahl der polizeilich erfassten…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Manuel Krauthausen (AfD): Wie viele Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Anzahl der polizeilich erfassten… Frage 26 (Manuel Krauthausen, AfD): Wie viele Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Anzahl der polizeilich erfassten minderjährigen Mordopfer in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1672 08/umfrage/kinder-und-jugendliche-mordopfer-un ter-18-jahren-in-deutschland/) ihre Töchter getötet, und wie hoch ist der Anteil dieser Täter mit Migrationshintergrund über zwei Generationen (bitte zum einen nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und zum anderen dem jeweiligen ausländerrechtlichem Status aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. September 2025: Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird weder eine differenzierte Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung „Tochter-Vater“ noch ein „Migrationshintergrund“ erfasst. Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung wird immer die engste Beziehung erfasst. Wenn mehrere Tatverdächtige an der Tat beteiligt sind, müssen erfasste männliche Tatverdächtige nicht zwingend die Väter sein (vgl. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2024, Kapitel 4.4.5, www.bka.de/DE/Aktuell eInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS 2024/Interpretationshilfen/interpretationshilfen_node.html). Zusätzlich werden mehrere Rechtsgutverletzungen in einem Handlungskomplex immer zu der Handlung zusammengefasst, die mit der höchsten Strafe bedroht ist. Eltern können somit an der Tat beteiligt sein und unter „Mord § 211 StGB“ erfasst werden, ohne getötet zu haben (vgl. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2024, 4.4.2, www.bka.de/DE/AktuelleInformatio nen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Interpr etationshilfen/interpretationshilfen_node.htm). Vor diesem Hintergrund liegen keine validen Daten im Sinne der Fragestellung vor.

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