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Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Werden Elemente des spanischen Gewaltschutzes, auf welches die Gesetzesbegründung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung verweist, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übernommen, und, wenn ja, welche (bitte möglichst konkret ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz setzen wir ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern. Als zentrales Element übernehmen wir das spanische Zwei-Komponenten-Modell für die elektronische Aufenthaltsüberwachung – und passen es an unsere deutsche Rechtslage an. Konkret heißt das: In Hochrisikofällen können Familiengerichte künftig anordnen, dass der Täter eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen muss. Gleichzeitig erhält das Opfer auf Wunsch ein mobiles Empfangsgerät – es erhält damit sofort eine Benachrichtigung, wenn sich der Täter einem festgelegten Sicherheitsbereich nähert. In Spanien hat sich dieses Modell bewährt: Seit 2009 konnten dort nachweislich zahlreiche Femizide verhindert werden. Es ist ein präventives Instrument, das wirkt – und das Schutzlücken schließt, bevor es erneut zu Gewalt kommt. So schaffen wir mehr Sicherheit für Betroffene – konkret, rechtzeitig und mit Mitteln, die sich in der Praxis bewährt haben.

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