polradar

Frage von Kathrin Gebel (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Kathrin Gebel (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Kennt die Bundesregierung den ganzheitlichen Ansatz des spanischen Modells bei der Einbindung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) (spezialisierte Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt, standardisiertes Gefahrenprognose-Tool, detaillierte Femizid-Statistiken und öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt), und, wenn ja, hält sie diesen für auf Deutschland übertragbar, und, wenn ja, welche weiteren Maßnahmen des Programms möchte sie umsetzen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bestandteile des sogenannten Spanischen Modells sind der Bundesregierung bekannt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist die Einführung des Zwei-Komponenten-Modells, bei dem der Täter ein Sendegerät als elektronische Fußfessel und das Opfer ein Empfangsgerät auf Wunsch erhält, geplant. Damit wird bereits ein ganz zentrales Element des Spanischen Modells in Deutschland umgesetzt. Konkret heißt das: In Hochrisikofällen können Familiengerichte künftig anordnen, dass der Täter eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen muss. Gleichzeitig erhält das Opfer auf Wunsch ein mobiles Empfangsgerät – es erhält damit sofort eine Benachrichtigung, wenn sich der Täter einem festgelegten Sicherheitsbereich nähert. Der Gesetzentwurf soll noch im November vom Kabinett beschlossen werden. Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist Bestandteil eines Bündels an Maßnahmen, um den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt zu verbessern, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind und die wir nun zügig umsetzen wollen. Konkret werden wir etwa Verbesserungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren auf den Weg bringen. Wir werden den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von gravierenden Fällen häuslicher Gewalt erweitern, und wir werden den Schutz von Frauen im materiellen Strafrecht erhöhen. So sieht der Koalitionsvertrag etwa Verschärfungen beim Tatbestand der Nachstellung vor. Und nicht zuletzt arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, um den Schutz vor Gewalt noch stärker im Sorge- und Umgangsrecht zu verankern. Auch zur öffentlichen Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt ist bereits eine Informations- und Aufklärungskampagne des BMJV in der Vorbereitung. Zur Gefahrenprognose nutzen die Landespolizeien nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verschiedene Risikoanalyseinstrumente. Um Gefährdungsanalysen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen weiter zu verbessern, werden wir den Familiengerichten im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zudem die Möglichkeit geben, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Eine bundesweit einheitliche rechtliche Definition des Begriffes „Femizid“ existiert bislang noch nicht. Eine Statistik, die „Femizide“ erfassen würde, wird daher nicht geführt. Der Bundesregierung ist das Problem der unterschiedlichen Definitionen und sind die damit verbundenen Herausforderungen bekannt. Sie hat den Bedarf einer einheitlichen Begriffsbestimmung mit dem Ziel einer einheitlichen Erfassung solcher Taten erkannt. Daher wird sich ein Untergremium des Arbeitskreises „Innere Sicherheit“ der Innenministerkonferenz mit der Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Definition des Begriffs „Femizide“ befassen.

Relationen