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Frage von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Welchen Prozess sieht die Bundesregierung konkret vor, um eine Standortentscheidung für das Einstein-Teleskop zu treffen, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wird die Errichtung des Einstein-Teleskops in Deutschland als europäisches Leuchtturmprojekt befürwortet. Eine wissenschaftliche Begutachtung des Vorhabens fand durch das nationale Priorisierungsverfahren für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat statt. Das Gutachtergremium hat eine Vorphase für das Einstein-Teleskop empfohlen. Diese Vorphase soll dazu genutzt werden, um das Projekt Einstein-Teleskop zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Ziel ist es, einen belastbaren Projektvorschlag sowie eine realistische Kostenschätzung für die Beteiligung Deutschlands am Gesamtprojekt zu erhalten. Es geht hierbei um die technologische und geologische Umsetzungsplanung sowie um die Abschätzung der Kosten und Risiken für Bau und Betrieb des gesamten Vorhabens an einem gewählten Standort. Den konkreten Zeitplan zu der finalen Standortentscheidung auf internationaler Ebene entwickelt das Board der Regierungsvertreter der Nationalstaaten, die am Einstein-Teleskop interessiert sind.

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