Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor (Antwort zu Drs. 21/2004)
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Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor (Antwort zu Drs. 21/2004)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2796
21. Wahlperiode 13.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea
Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2004 –
Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Raumfahrt und die Nutzung des Weltraums sind für unser tägliches
Leben, unsere Sicherheit und den Schutz unserer Erde von großer Bedeutung –
u. a. in den Bereichen Navigation und Kommunikation, Wetter- und
Klimabeobachtung. Raumfahrttechnologien ermöglichen Lösungen für
gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimaschutz, Mobilität oder Sicherheit.
Wir stehen am Anfang einer rasanten Entwicklung. Seit einigen Jahren
schaffen Akteure aus Mittelstand und Start-ups in Europa neue Geschäftsmodelle
für die Raumfahrt und schreiten innovativ voran. Laut Prognosen von Mc
Kinsey (www.mckinsey.com/featured-insights/themes/the-space-economy-is-blast
ing-off) kann die Weltraumwirtschaft bis 2030 ein Volumen von bis zu 1 Bill.
US-Dollar erreichen. Dadurch entstehen neue Herausforderungen wie die
zunehmende Masse an Weltraummüll und die drohende Überbelegung des
niedrigen Erdorbits (Low Earth Orbit).
Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Vision für die
Europäische Weltraumwirtschaft (ESE-Vision) sowie den Entwurf des EU Space Act
(EUSA) veröffentlicht. Diese Initiativen sollen einheitliche und harmonisierte
Mindeststandards für nationale Genehmigungsverfahren in allen EU-
Mitgliedstaaten etablieren. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Privatisierung des
Weltraums und angesichts des weltweiten Wettbewerbs in der Raumfahrt ist es
dringend notwendig, dass Europa in diesem Bereich einheitlich auftritt und
eine starke gemeinsame europäische Weltraumwirtschaft bildet.
Ende August 2025 beschlossen die französische und die deutsche Regierung
in ihrer neuen Wirtschaftsagenda eine gemeinsame Weltraum-Roadmap zu
entwickeln. Dabei wurde u. a. die Wichtigkeit eines unabhängigen und
autonomen Weltraumzugangs betont, das Ziel, eine robuste europäische
„Landschaft von Weltraumhäfen“ aufzubauen, den Weltraumhafen in Französisch-
Guyana stärker gemeinsam zu nutzen sowie IRIS² (Infrastructure for
Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite) schnell voranzutreiben, um
über ein sicheres und widerstandsfähiges europäisches Satellitennetzwerk zu
verfügen.
Im November 2025 wird in Bremen dann die Ministerratskonferenz der
European Space Agency (ESA) die Entwicklung der europäischen Raumfahrt in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt vom 12. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Laut der neuen
deutschfranzösischen Wirtschaftsagenda soll eine neue Taskforce die deutsch-
französische Zusammenarbeit in diesem Bereich stärken und u. a. die Konferenz mit
vorbereiten.
Schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigte die
Bundesregierung an, Raumfahrt als Priorität zu setzen, und beschloss dafür
Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien.
1. Ist die formale Integration der Zuständigkeit für Raumfahrt in das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt so weit
vollzogen, dass eine Entscheidung über die mögliche Neuaufsetzung der
Raumfahrtstrategie getroffen werden konnte, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, bis wann ist dies geplant?
Die Integration der Zuständigkeit für Raumfahrt in das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) befindet sich derzeit in der
abschließenden Umsetzung.
Die neu geschaffene Abteilung „R – Raumfahrt und Sicherheit“ bündelt hierbei
künftig die raumfahrtbezogenen Zuständigkeiten der Bundesregierung.
Innerhalb der Abteilung wird die Unterabteilung R1 für die Raumfahrtpolitik und
Raumfahrtindustrie zuständig sein. Damit werden die organisatorischen und
fachlichen Voraussetzungen geschaffen, die Raumfahrtpolitik der
Bundesregierung kohärent weiterzuentwickeln.
Eine Entscheidung über eine mögliche Neuaufsetzung der Raumfahrtstrategie
wird im Anschluss an die vollständige Integration und Funktionsaufnahme der
neuen Strukturen getroffen.
2. Welche Bundesministerien und anderen Organisationen, Verbände oder
Unternehmen sollen in der – in der deutsch-französischen
Wirtschaftsagenda angekündigten – Taskforce für die deutsch-französische
Raumfahrtkooperation beteiligt werden?
Die beim deutsch-französischen Ministerrat beschlossene Taskforce wird vom
Bundeskanzleramt (BKAmt) und dem Elysee-Palast unter Einbindung der
jeweiligen Fachressorts geführt.
3. Wie viele Haushaltsmittel sind in den kommenden vier Jahren für die
Raumfahrt vorgesehen (inklusive Sondervermögen, KTF [
Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“] und Projekte in anderen
Bundesministerien; bitte nach Jahren und Bundesministerien auflisten)?
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sind die folgenden Werte
vorgesehen.
BMFTR 137 Mio. Euro (davon 50 Mio. Euro im
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK)
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
(BMWE)
1 287 Mio. Euro
Bundesministerium für
Verkehr (BMV)
345 Mio. Euro (davon 123 Mio. Euro für die
meteorologischen Programme, die im BMV‑
Haushalt verbleiben)
Nicht berücksichtigt ist die institutionelle Förderung des Deutschen Zentrums
für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR). Für die Ansätze aus BMWE und BMV
(bis auf die meteorologischen Programme) ist eine Überführung in den
Einzelplan 30 (BMFTR) mit der Bereinigungssitzung vorgesehen, um die Bündelung
der raumfahrtbezogenen Zuständigkeiten im BMFTR auch im Bundeshaushalt
klar abzubilden.
4. Welche konkreten zusätzlichen Projekte und Maßnahmen für den
Raumfahrtsektor sind ab Ende November 2025 vorgesehen, und zu welchen
verbindlichen Zeitpunkten sollen diese umgesetzt werden (bitte
abellarisch mit Projektbezeichnung, geplantem Starttermin, Meilensteinen,
verantwortlichen Ressorts und geplantem Budget aufstellen)?
Konkrete Aussagen sind erst nach Abschluss der European Space Agency
(ESA) Ministerratskonferenz 2025 sowie des noch laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens möglich.
5. Welche inhaltlichen und finanziellen Schwerpunkte plant die
Bundesregierung, bei der European-Space-Agency-Ministerratskonferenz im
November 2025 zu setzen, auch in Anbetracht der finanziellen Aussagen
des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius anlässlich des
BDI-Weltraumkongresses (BDI = Bundesverband der Deutschen
Industrie) am 25. September 2025 (vgl. www.bmvg.de/de/presse/rede-pistoriu
s-3-bdi-weltraumkongress-berlin-5997822)?
Der Fokus wird neben Erhalt und Ausbau technologischer Spitzenpositionen
vor allem die Einleitung des Paradigmenwechsels hin zu wettbewerblichen,
nutzer- und anwendungsorientierten Ansätzen bei den Startdienstleistungen
sein.
6. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
Planungen und Aktivitäten der USA im Bereich Raumfahrt auf die deutsche
und europäische Raumfahrt, und wie will sie diesen begegnen, z. B. in
Bezug auf das Raumfahrtprogramm Artemis?
Der Prozess in den USA zur Positionierung in der Raumfahrt läuft gegenwärtig
noch. Jedenfalls gilt: Die USA und Deutschland verbindet seit Jahrzehnten eine
enge Partnerschaft in der Raumfahrt, sowohl in der bilateralen
Zusammenarbeit, als auch innerhalb der North Atlantic Treaty Organization (NATO), im
Rahmen der Kooperationen zwischen der European Space Agency (ESA) und
der National Aeronautics and Space Administration (NASA) sowie durch enge
privatwirtschaftliche Verbindungen. Diese haben auch weiterhin großen Wert.
7. Aus welchen Gründen sind im Haushalt 2025 (939 Mio. Euro) und im
Haushalt 2026 (982 Mio. Euro) weniger Geld für die ESA zugewiesen
als im Jahr 2024 (1,04 Mrd. Euro), insbesondere angesichts der
Ausrichtung der Ministerratskonferenz der ESA im November 2025 in
Deutschland?
Die Bundesregierung verweist auf das Verfahren zur Haushaltsaufstellung.
8. Wie viele Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die nächste
Finanzierungsphase der ESA bereitzustellen, und welche optionalen
Programme will Deutschland zu welcher Summe zeichnen?
Das Ziel der Bundesregierung ist es, entsprechend des Koalitionsvertrags den
deutschen Beitrag zur ESA-Ministerratskonferenz in Bremen Ende 2025 zu
erhöhen. Die Bundesregierung plant, sich in allen Programmbereichen finanziell
zu engagieren.
9. Wie steht die Bundesregierung zu dem Prinzip des „Geographic Return“
der ESA, also der Handhabung, dass die Mitgliedstaaten im Verhältnis zu
ihren Beiträgen gleichwertige Hightech-Raumfahrtaufträge an ihre
nationalen Branchen zurückerhalten, und welche Veränderungen oder
Anpassungen plant die Bundesregierung am „Geographic Return“ (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung steht dem Prinzip des „Geographic Return“ der ESA
grundsätzlich positiv gegenüber. Es stellt sicher, dass alle Mitgliedstaaten einen
starken Anreiz zum Engagement in der ESA haben, weil die Beiträge der
Mitgliedstaaten in Form von industriellen Aufträgen in einem angemessenen
Verhältnis zurückfließen und somit nationale Wertschöpfung, technologische
Kompetenz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Dieses Prinzip
ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Sichtbarkeit und
Leistungsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie im europäischen Kontext.
10. Welche strukturellen Maßnahmen hält die Bundesregierung für
notwendig, um, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, „eine effizientere
Organisation der europäischen Raumfahrtaktivitäten“ zu erreichen?
Im Rahmen von ESA- und EU-Arbeitsgruppen erarbeitet Deutschland
Vorschläge in den Bereichen Verbesserung der Programmvorbereitung, Steigerung
der Effizienz und Agilität und Verbesserung der Beschaffungsprozesse, um Zeit
bis zu den Vertragsabschlüssen zu verkürzen und den Mittelabfluss an die
Industrie zu beschleunigen.
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer EU-
Raumfahrtagentur, die gewisse Teile der Fähigkeiten und Kompetenzen von ESA,
European Union Agency for the Space Programme (EUSPA), nationalen
Raumfahrtagenturen sowie der nach EU Space Act zu schaffenden
Agency bündelt?
Mit der European Union Agency for the Space Programme (EUSPA) verfügt
die EU bereits über eine eigene Raumfahrtagentur, die zentrale Aufgaben im
Bereich der operationellen Programme (z. B. Galileo, Copernicus, GOVSAT-
COM) sowie der Markt- und Nutzerentwicklung übernimmt. Vor diesem
Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit für die
Schaffung einer weiteren EU-Raumfahrtagentur.
12. Hält die Bundesregierung eine europäische Raumstation oder eine
europäische Beteiligung an einer Raumstation für Forschung und Produktion
im Orbit für sinnvoll und notwendig (bitte begründen), und welche
generelle Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf Raumstationen,
insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Auslaufens der
International Space Station (ISS) 2029?
Exzellente Wissenschaft in der Grundlagenforschung und in der angewandten
Forschung sowie der Zugang zu Experimentierzeiten im niedrigen Erdorbit
müssen auch nach Ende der International Space Station (ISS) gewährleistet
sein. Anders als die ISS sollen Nachfolgestationen, sogenannte Commercial
LEO Destinations (CLDs), in Zukunft jedoch kommerziell betrieben werden.
Um eine Kontinuität europäischer Forschung und Technologie-
Demonstrationen im LEO (Low Earth Orbit) zu gewährleisten, unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen des ESA European Exploration Envelope Programms (E3P)
Studien, welche die verschiedenen Post-ISS Nutzungsszenarien untersuchen.
Darüber hinaus befindet sich die Bundesregierung im stetigen bilateralen
Austausch mit möglichen Commercial LEO Destinations-Anbietern und deren
europäischen Partnern.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines
unabhängigen Zugangs zum All für die EU, und strebt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang an, mehr Raketen in unterschiedlicher Größe zur
Verfügung zu haben, inklusive einer Rakete für bemannte Missionen?
Der unabhängige Zugang zum All ist Grundvoraussetzung für den Aufbau, den
Betrieb und die Weiterentwicklung ausnahmslos aller Elemente einer
resilienten Weltrauminfrastruktur. Die Bundesregierung legt daher besonders
Augenmerk auf die Entwicklung und den Ausbau von Startfähigkeiten für alle
Nutzlastklassen und Anwendungsfälle. Wesentliches Element hierfür ist der
europäische Trägerwettbewerb, in dem neue Akteure ertüchtigt werden sollen,
beginnend in kleineren Nutzlastklassen Startdienstleistungen zu entwickeln, um den
in den nächsten Jahren dramatisch ansteigenden Bedarf an Startmöglichkeiten
zu einem großen Teil von Europa aus zu bedienen. Perspektivisch sollen auch
Grundlagen dafür gelegt werden, bemannte Missionen unabhängig durchführen
zu können.
14. Befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich den Aufbau eines
Europäischen Moon Valleys, also einer teilweise dauerhaften Besiedelung des
Mondes zu Forschungs- und Produktionszwecken (bitte begründen)?
Die Bundesregierung evaluiert alle Möglichkeiten zur Teilhabe an einer sich
entwickelnden Weltraumforschung und -wirtschaft. Das umfasst die sich
perspektivisch ergebenden Möglichkeiten der – auch dauerhaften – Nutzung von
Basen auf anderen Himmelskörpern.
15. Inwiefern werden durch eine Startplattform in der Nordsee, deren
Aufbau die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unterstützen will, die
Genehmigungen für Raketenstarts vereinfacht, wenn auch weiterhin die
Notwendigkeit für Genehmigungen für den notwendigen Durchflug
schottischer und norwegischer Lufträume besteht?
Internationale Genehmigungen für den Überflug fremder Lufträume bleiben
notwendig und müssen bilateral oder multilateral abgestimmt werden.
16. Welche Vorteile sowie Zeit- und Kosteneinsparungen für die deutsche
und europäische Raumfahrt ergeben sich durch eine neue Startplattform
in der Nordsee gegenüber der Nutzung bereits existierender Infrastruktur
für künftige Raketenstarts, wie z. B. bei den Raketenstarts der Firmen
Isar Aerospace und HyImpulse von den Weltraumhäfen Andøya
(Norwegen) bzw. Saxavord (Schottland) schon geschehen?
Wesentliche Vorteile einer Off-Shore-Startplattform liegen in der räumlichen
Flexibilität und der Möglichkeit des Starts von dichter besiedelten Gebieten
aus, in denen ein Start von Land nicht möglich wäre.
17. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben einheitlichen
Vorschriften zur Registrierung, Versicherung etc. für Raketenstarts im
Rahmen der EU auch mit benachbarten Nicht-EU-Staaten wie Norwegen,
UK (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland) oder der
Schweiz einheitliche Regelungen zu vereinbaren?
Die Bundesregierung hat keinen Beschluss dazu gefasst, ob sie die
Notwendigkeit einheitlicher Vorschriften für Raketenstarts im Rahmen der EU oder mit
benachbarten Nicht-EU-Staaten sieht.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zusätzliches privates
Kapital für die deutsche und europäische Raumfahrt zu mobilisieren
(z. B. über Public-Private-Partnership-Modelle, Förderbanken, Garantien
oder steuerliche Anreize), und welche konkreten Zielvolumina verfolgt
sie dabei?
Zahlreiche Maßnahmen werden bereits implementiert. Eine davon ist die in der
Raumfahrtstrategie genannte zunehmende Nutzung von Ankerkundenmodellen,
die unternehmerische Sicherheit gewähren und damit gleichzeitig den Zugang
zu privatem Kapital erleichtern.
19. Welche spezifischen Instrumente setzt die Bundesregierung ein, um
Start-ups im Raumfahrtsektor zu unterstützen (z. B. Zugang zu
öffentlichen Aufträgen, Testinfrastrukturen, Frühphasenfinanzierung,
Bürokratieabbau), und wie bewertet sie die Wirksamkeit der bislang ergriffenen
Maßnahmen?
Bei der Durchführung der deutschen Raumfahrtprogramme profitieren
Startups von verschiedenen Instrumenten. Beispielsweise wird es Start-ups
ermöglicht, die Testinfrastrukturen in Lampoldshausen für Triebwerkstests zu nutzen.
Es werden Forschung- und Entwicklungsaktivitäten auch von Start-ups
gefördert, welche unter anderem die Nutzung von Testkampagnen beinhalten. Im
Programm START werden Startmöglichkeiten vor allem für Start-ups
finanziert. Diese Instrumente wirken positiv für Start-ups.
20. Plant die Bundesregierung, den Space Innovation Hub mit ähnlichen
Freiheitsgraden auszustatten wie die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND), wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?
Der Space Innovation Hub ist ein rechtlich nicht selbstständiger Teil der
Aufgabenwahrnehmung, die der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V. nach dem Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz
übertragen ist. Das Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz beinhaltet andere
Regelungen als das SPRIND-Freiheitsgesetz, aufgrund dessen die
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH tätig ist.
21. Auf welche Weise will die Bundesregierung Forschungsinstitutionen und
Hochschulen stärker in die deutsche und europäische Raumfahrtpolitik
einbinden, insbesondere im Hinblick auf den Transfer von
Forschungsergebnissen in industrielle Anwendungen sowie die Nachwuchsförderung?
Für die Einbindung von Forschungsinstitutionen und Hochschulen in die
Raumfahrtpolitik nutzt die Bundesregierung themenbezogene
Gesprächsrunden, wie zum Beispiel den SpaceTech Roundtable gemeinsam mit dem Startup-
Verband, sowie etablierte Austauschplattformen wie die INNOspace-Initiative
und den Space Innovation Hub.
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit innovative
Lösungen mittels Künstlicher Intelligenz (KI) und Satellitendaten bei
Ausschreibungen besser berücksichtigt werden und so mehr Chancen für
technologische Downstream-Start-ups zu schaffen?
Die Bundesregierung fördert KI- und Satellitendatenlösungen durch gezielte
Förderprogramme und -maßnahmen, bessere ministerielle Koordination und
strategische Einbindung in EU- und ESA-Vergaben.
Es gibt zahlreiche Fördermaßnahmen der Raumfahrtagentur, die innovative
Ideen von Start-ups und andere Unternehmen unterstützen und damit auch
deren Chancen bei Ausschreibungen verbessern.
Der Space Innovation Hub bietet Möglichkeiten zum Austausch von
öffentlichen Bedarfsträgern und Vertretern der Industrie, die Schwierigkeiten
insbesondere auch von Start-ups mit öffentlichen Ausschreibungen beheben können
und öffentliche Bedarfsträger für Angebote und Probleme von Start-ups
sensibilisieren. Die Fokussierung des Space Innovation Hubs impliziert, dass dabei
auch insbesondere Unternehmen mit innovativen Lösungen berücksichtigt
werden.
Die EO-Lab-Plattform bietet deutschen Einrichtungen für Wissenschaft und
Forschung einen einfachen und effizienten Zugang zu Erdbeobachtungsdaten,
eine virtuelle Arbeitsumgebung für die Prozessierung dieser Daten sowie
umfangreiches Informationsmaterial und Schulungen.
23. Welche Maßnahmen zur Stärkung des Downstream-Sektors in
Deutschland, also zur breiteren Nutzung der vorhandenen Raumfahrtdaten durch
deutsche und europäische Unternehmen, plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will die Nutzung von Raumfahrtdaten durch
Unternehmen stärken, indem sie Start-ups fördert, den Zugang zu Satellitendaten
erleichtert und die Zusammenarbeit mit ESA und EUSPA intensiviert.
Mit der Nationalen Anwendungsstrategie hebt die Bundesregierung die
vielfältigen Potenziale der Satellitendaten der Programme Copernicus und Galileo
sowie der meteorologischen Programme von EUMETSAT – zum Beispiel auch
durch den Einsatz von Schlüsseltechnologien wie Quantencomputing und
künstlicher Intelligenz. So wird die Digitalisierung des Landes vorangetrieben
und ein wichtiger Beitrag zur europäischen Souveränität geleistet.
Zur Stärkung des Downstream Sektors werden die bereits bestehenden
erfolgreichen INNOspace-Netzwerke als Plattform für branchenübergreifende
Zusammenarbeit zwischen der Raumfahrt- und Nichtraumfahrtbranche weiter
ausgebaut. Speziell im Bereich Erdbeobachtung gibt es gezielte nationale
Fördermaßnahmen zur Datennutzung. Über die Copernicus Netzwerkbüros wird der
Austausch zwischen Unternehmen und Nutzern (zum Beispiel öffentlicher
Dienste) gestärkt.
Über die nationalen Plattformen CODE-DE und EO-Lab unterstützt die
Bundesregierung insbesondere deutsche Behörden, Forschungseinrichtungen und
Unternehmen beim Zugang zu nationalen Missionen sowie bei der
Verarbeitung von Erdbeobachtungsdaten.
24. Wann wird die Bundesregierung sich offiziell bezüglich des EU Space
Acts positionieren?
25. In welchen Aspekten sieht die Bundesregierung die größten Vor- und
Nachteile des von der Kommission vorgeschlagenen EU Space Acts, und
welche Auswirkung sollte der EU Space Act auf die deutsche
Raumfahrtindustrie nach Ansicht der Bundesregierung haben?
Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung ist in enger Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten und
bringt sich aktiv in die Ratsarbeitsgruppensitzungen zu dem Thema ein.
Diesem Prozess kann nicht vorgegriffen werden.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen
Ausnahmeregelungen des EU Space Acts für den Verteidigungsbereich, und sieht sie
hier die Gefahr einer generellen Marktfragmentierung durch weite
Sicherheitsausnahmen?
Nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 des Vertrags über die Europäische Union fällt
die nationale Sicherheit in die alleinige Verantwortung der einzelnen
Mitgliedstaaten. Die Europäische Union kann deshalb keine Legislativakte in diesem
Bereich erlassen.
27. Plant die Bundesregierung, den Entwurf für ein eigenes deutsches
Weltraumgesetz zu veröffentlichen, wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und
welche Behörde sollte die Umsetzung übernehmen?
Im BMFTR wird aktuell eine Wiederaufnahme des Vorhabens eines nationalen
Weltraumgesetzes geprüft.
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Nachhaltigkeit im
Weltraum zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung und
Beseitigung von Weltraumschrott, und inwiefern beteiligt sich
Deutschland an der Forschung, Entwicklung oder Finanzierung entsprechender
Technologien und Standardisierungen?
Aus dem nationalen Raumfahrtprogramm werden Forschungs- und
Entwicklungsprojekte und Systemkompetenz zur aktiven Weltraummüllbeseitigung
sowie zum sogenannten In-Orbit-Servicing gefördert, um Satelliten zum Beispiel
nachtanken zu können und somit die Lebensdauer der Satelliten zu verlängern.
Nationale Weltraummissionen unterliegen den Anforderungen des DLR für
Produktsicherung, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Weltraummissionen, die
Maßnahmen zur Vermeidung von Weltraumschrott vorschreiben.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Ausgestaltung – sowie durch
eine sogenannte In-kind-Beistellung auch technologisch und finanziell – an der
EU ISOS-Pilotmission, welche durch die Etablierung von IOS-Fähigkeiten in
Europa die Nachhaltigkeit im All unterstützt.
Die Bundesregierung und die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR setzen sich
in internationalen Gremien wie dem UN-Weltraumausschuss COPUOS oder
dem „Inter-Agency Space Debris Coordination Committee“ IADC für die
Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Weltraumschrott und zur
langfristigen Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten ein. In einer neu
gegründeten Expertengruppe Weltraumlage des COPUOS wird Deutschland daran
mitwirken, den internationalen Informationsaustausch bei der Koordinierung
des Weltraumverkehrs zu verbessern, um Kollisionen zwischen
Weltraumgegenständen zu verhindern.
29. Bis wann gedenkt die Bundesregierung, einen vollumfassenden Katalog
aller im Orbit befindlichen Objekte von mehr als 1 cm³
(Weltraumlagebild) unabhängig von Informationen außerhalb Europas erstellen zu
können, sind für solch ein Weltraumlagebild europäische Kooperationen
geplant, und wenn ja, welche?
Ein Zeitpunkt, bis wann ein vollumfassender Katalog vorliegt, lässt sich
aufgrund der hohen Komplexität des Themas derzeit nicht bestimmen.
Der Herausforderung wird jedoch bereits gemeinsam mit europäischen Partnern
begegnet. Deutschland überwacht im Kontext der EU SST-Partnerschaft
zusammen mit 15 europäischen Partnern den Weltraum und nimmt hier mit seiner
Verantwortung für die zentrale Datenverarbeitung und dem Bereitstellen der
zentralen Plattform für den Datenaustausch unter den Partnern eine
Schlüsselrolle ein.
30. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
Planungen und Aktivitäten der Volksrepublik China im Bereich Raumfahrt
auf die deutsche und europäische Raumfahrt, und wie will sie diesen
begegnen?
Die Bundesregierung führt ihre Raumfahrtaktivitäten unabhängig und gemäß
eigener und europäischer Interessen durch.
31. Gibt es seitens der Bundesregierung oder deutscher Institutionen
bestehende oder geplante Partnerschaften bzw. Kooperationsvorhaben mit
chinesischen Akteuren in diesem Bereich?
Seitens der Bundesregierung gibt es weder bestehende noch geplante
Partnerschaften beziehungsweise Kooperationsvorhaben mit chinesischen Akteuren im
Bereich der Raumfahrt.
32. Auf welche Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung an einer
ISS-Nachfolgelösung, wie im o. g. Koalitionsvertrag angekündigt?
Über ihre Beiträge zum ESA European Exploration Envelope Program (E3P)
beteiligt sich die Bundesregierung in einer ersten Phase zunächst an Studien zur
Nutzung zukünftiger Commercial LEO Destinations (CLDs). Die
Rahmenbedingungen des CLD-Programms der USA haben sich durch die NASA-
Direktive „Directive on Revised Commercial Low Earth Orbit (LEO) Destinations
(CLD) Phase 2 Acquisition Strategy“ verändert, sodass die Unsicherheit
darüber, welches Konsortium tatsächlich die ISS Nachfolgestation stellen wird, bis
auf Weiteres bestehen bleibt. Als Reaktion hierauf unterstützt die
Bundesregierung eine verlängerte Studienphase, um auf mögliche Post-ISS Konstellationen
vorbereitet zu sein und entsprechende europäische Beiträge und
Nutzungsmöglichkeiten vorzubereiten.
33. Welche weiteren internationalen Kooperationen strebt die
Bundesregierung in der Raumfahrt an?
Neben den bestehenden Kooperationen mit etablierten und langjährigen
Partnern wie USA, Japan, Frankreich, Italien oder Neuseeland werden Optionen
geprüft, um die bi- und multilaterale internationale Raumfahrtzusammenarbeit
zukünftig noch breiter aufzustellen. Dabei ist der Blick insbesondere auch auf
aufstrebende und neuere Raumfahrtnationen wie Indien gerichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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