Schriftliche Frage 53 von Andreas Bleck (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der Kostenentwicklung beim Ausbau der Offshore- Windenergie an dem gesetzlichen Ausbauziel von mindesten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 53 von Andreas Bleck (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der Kostenentwicklung beim Ausbau der Offshore- Windenergie an dem gesetzlichen Ausbauziel von mindesten…
Frage 53 (Andreas Bleck, AfD):
Hält die Bundesregierung angesichts der Kostenentwicklung beim Ausbau der Offshore- Windenergie an dem gesetzlichen Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2045 fest, und beabsichtigt sie Änderungen am derzeit gesetzlich vorgesehenen Ausbaupfad (https://epaper.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsruec k-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-milli onen-haushalte/10833/2425182/74761826)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026:
Die Bundesregierung hält am langfristigen Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt bis 2045 fest. Der bereits in der Länder- und Verbändeanhörung veröffentlichte Referentenentwurf des novellierten Windenergieauf-See-Gesetzes sieht eine Verstetigung des Ausbaupfads auf eine jährliche Inbetriebnahme von durchschnittlich drei Gigawatt vor, um die Lieferkette künftig kontinuierlicher auszulasten.
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