Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7837
21. Wahlperiode 04.09.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 31. August 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 62, 63
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 90, 91, 92, 93
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 82
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 83
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 47
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 84
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 48
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 6
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 46
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 79, 80
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 87
Abgeordnete Nummer
der Frage
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 61, 67, 104
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 10, 34, 74, 75
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 78, 99
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Drucksache 21/7837 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Seite
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 27
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 32
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 37
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7837
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Seite
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Seite
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Drucksache 21/7837 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7837
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist der Anteil des Etats des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, der
konkret für die Erinnerungspolitik an das koloniale
Unrecht vorgesehen ist (Gedenken, Gedenkstätten
sowie Bildungs- und Vermittlungsarbeit), und
welche Mittel (Höhe und Titelangabe) sind im
Regierungsentwurf für die Umsetzung des für
diesen Herbst angekündigten Erinnerungskonzepts
zum Kolonialismus eingeplant?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 4. September 2026
Für die Aufarbeitung des Kolonialismus und die Weiterentwicklung
bzw. Umsetzung des vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) angekündigten Papiers zu dessen Handlungsfeldern
in diesem Bereich sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 bei
Kapitel 0452, Titel 685 18 („Globaler Süden, Aufarbeitung des
Kolonialismus“) Mittel in Höhe von bis zu 500 TEuro veranschlagt.
Für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste sind im Regierungsentwurf
zum Haushalt 2027 bei Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1
insgesamt 11.831 TEuro veranschlagt. Aus diesen Mitteln finanziert das
Deutsche Zentrum Kulturgutverluste u. a. Provenienzforschungsprojekte
zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.
2. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele der für das Referat KM 24 im
Geschäftsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien anerkannten vier
Vollzeitäquivalente sind tatsächlich besetzt (Ist-
Zustand), und inwiefern hatte die letzte
Organisationsanpassung Auswirkungen auf den Ist-
Zustand (Nachfrage zu der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/6294)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 4. September 2026
Aktuell sind 2,73 der vier VZÄ bei Referat KM 24 besetzt. Eine
Nachbesetzung ist zeitnah geplant. Die letzte Organisationsanpassung hatte
keine Auswirkungen auf den Ist-Zustand.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
3. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 08/188, dass ihr seit
dem Jahr 2016 keine unzulässigen Cum-Cum-
Gestaltungen bekannt sind, zu den öffentlich bekannt
gewordenen Fällen bei der Deka Bank
(Rückzahlung von nahezu 500 Mio. Euro bis 2018
einschließlich; siehe Geschäftsbericht 2025 der Deka
Bank, S. 449, https://gb.deka.de/documents/Deka
Gruppe_Geschaeftsbericht_2025_DE_s.pdf), der
Deutschen Bank (Rückforderung von rund
600 Mio. Euro bis 2019 einschließlich; siehe
Berichterstattung auf tagesschau.de vom 20. März
2026, www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-c
um-deutsche-bank-100.html) und der SEB-DSK
Hyp (Rückforderung von rund 936 Mio. Euro;
siehe Berichterstattung in Finanz-Szene vom
18. Juni 2025, https://finanz-szene.de/banking/mil
liarden-spiel-die-irren-cum-cum-dimensionen-a
m-beispiel-der-deutschen-seb/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. September 2026
Auf Grundlage der Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern und den
Obersten Finanzbehörden der Länder zum Stichtag 31. Dezember 2025
wurden keine Verfahren zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer aus
Cum/Cum-Gestaltungen gemeldet, die Zeiträume nach 2016 zum
Gegenstand haben.
Gleichwohl zeigen die zitierten Quellen, dass die Finanzverwaltung
Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung umfassend prüft.
Nach den Angaben im zitierten Geschäftsbericht der Deka-Bank wurde
die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Aktienhandelsgeschäften
über den Dividendenstichtag für die Jahre 2013 bis 2018 ohne
inhaltliche Prüfung der Geschäfte insgesamt versagt. Aus den Angaben im
Geschäftsbericht geht nicht hervor, dass durch die Deka-Bank bis in das
Jahr 2018 Cum/Cum-Gestaltungen durchgeführt wurden. Es wurden
durch die Finanzverwaltung die Voraussetzungen geschaffen, um eine
inhaltliche Prüfung der Geschäfte vorzunehmen.
Die in den weiteren Quellen genannten Rückforderungsbeträge
erstrecken sich laut der Berichterstattung auf Zeiträume bis 2016. Im Übrigen
kann der Berichterstattung entnommen werden, dass sich die Prüfungen
der Finanzverwaltung nicht auf bestimmte Zeiträume beschränken,
sondern der inhaltliche und zeitliche Umfang der Prüfungen weit gefasst
wird und auch die Zeiträume nach 2016 im Hinblick auf Gestaltungen
zur Umgehung der Dividendenbesteuerung betrachtet werden. Aber
auch hier sind bislang keine Cum-/Cum-Gestaltungen bekannt
geworden.
Darüber hinaus soll durch den vorgestellten Aktionsplan „Steuer- und
Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ des Bundesministeriums
der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz künftig der Grau-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
bereich aggressiver Steuergestaltung noch stärker in den Blick
genommen und dabei auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen
insbesondere im Bereich der Dividendengestaltungen geprüft werden.
4. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Aus welchen Erwägungsgründen wird seitens der
Bundesregierung die Neuaufstellung eines
gemeinsamen Zentrums zur Bekämpfung von
Steuer- und Wirtschaftskriminalität, unter
Einbeziehung der vorhandenen Ermittlungsbehörden bei
der Steuerfahndung bzw. Zollfahndung geplant
(www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/P
ressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-
16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html),
wenn derzeitig die aus dem bereits vorhandenen
System Transactional Network Analysis Tool
(TNA), an dessen europaweitem Datenaustausch
die Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem
1. Januar 2021 teilnimmt, gewonnenen Daten
weder auf Bundes- noch auf Länderebene
aufgezeichnet werden bzw. nicht zu Ermittlungs- oder
Präventionszwecken genutzt werden (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/7434), und
welche Verbesserungen werden sich durch die
Ermittlungstätigkeit eines neuen gemeinsamen
Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität,
insbesondere bei der Anwendung im Deliktbereich
der sog. Umsatzsteuerkarussellgeschäfte,
gegenüber der bereits betriebenen Beteiligung am TNA
ergeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 28. August 2026
Das Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität wird
als zentrale Koordinierungsstelle etabliert, um die Zusammenarbeit
zwischen Bundes- und Landesbehörden zu stärken und komplexe,
grenzüberschreitende Fälle effektiver zu bearbeiten. Es konzentriert sich auf
schwere, organisierte Steuer- und Finanzkriminalität. Nach dem
erfolgreichen Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums wird
dieses Zentrum beim Zoll angesiedelt, um die operative Schlagkraft zu
erhöhen. Im Zentrum koordinieren Steuerfahnderinnen und -fahnder aus
den Ländern sowie Ermittler und Analysten der Bundesbehörden
wichtige Verfahren und tauschen Erkenntnisse und Expertise aus. Dadurch
bündeln wir die Analyse, Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche
und Steuerkriminalität. Zudem beabsichtigen wir die
Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung zu erweitern, was die Mechanismen im
Kampf gegen Steuerkriminalität stärkt und die Effizienz der
Strafverfolgung steigert. Die aus dem bereits vorhandenen TNA-Tool gewonnenen
Daten werden auf Bundes- sowie auf Länderebene zu Ermittlungs- oder
Präventionszwecken genutzt.
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5. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Warum werden von der Bundesregierung im
Kreditfinanzierungsplan für das Jahr 2027 gemäß
dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027),
innerhalb der insgesamt eingeplanten
Bruttokreditaufnahmen in Höhe von 487,86 Mrd. Euro anteilig
Bruttokreditaufnahmen in Höhe von ca. 277 Mrd.
Euro mit einer Laufzeit von weniger als vier
Jahren vorgesehen, in diesen enthalten in Höhe von
199,03 Mrd. Euro mit einer unterjährigen Laufzeit
(Quelle: Haushaltsgesetz 2027 auf
Bundestagsdrucksache 21/7300, Kreditfinanzierungsplan,
S. 62), obwohl durch diese kurzen
Kreditlaufzeiten von unter vier Jahren, bzw. unter einem Jahr,
erhöhte Risiken durch entsprechende
Prolongationskosten bzw. steigende Zinssätze bestehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. September 2026
Die Finanzierung des Bruttokreditbedarfs erfolgt auf Basis einer jährlich
aktualisierten Emissionsstrategie, die Kosten- und Risikoaspekte sowie
Anforderungen an den Marktauftritt eines Benchmark-Emittenten
berücksichtigt.
Kurzlaufende Instrumente erlauben eine flexible Ausweitung des
Finanzierungsvolumens und haben in der Regel die geringsten Kosten,
erhöhen aber das Refinanzierungsrisiko. Langlaufende Instrumente bieten
dem Emittenten höhere Sicherheit über den Verlauf künftiger Kosten,
führen aber auch in der Regel zu höheren Kosten.
Die Emissionsstrategie findet in diesem Spannungsverhältnis ein für den
Emittenten angemessenes Gleichgewicht und berücksichtigt dabei
zudem die Nachfrage in den einzelnen Laufzeitsegmenten. Die Strategie
wird unter Berücksichtigung der weiteren Marktentwicklung und ggfs.
zu aktualisierender Finanzierungsbedarfe im Herbst finalisiert, die
Veröffentlichung der Emissionsplanung für das Jahr 2027 erfolgt dann im
Dezember 2026.
6. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten (geplanten) Maßnahmen folgen
aus der in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/7389
erwähnten Zielformulierung, nach der sich die
Bundesregierung im Bereich der Messung von
Vermögensungleichheit „für mehr Transparenz im
internationalen Austausch und verbesserte
Datensysteme“ ausspricht (bitte Vorhaben der
Bundesregierung oder geplante Thematisierung in
internationalen Gremien mit jeweiligem Zeitplan
nennen)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 1. September 2026
Mehr Transparenz im internationalen Austausch und verbesserte
Datensysteme stellen zentrale Voraussetzungen für die adäquate Erfassung von
Vermögenswerten und damit einer verbesserten Messung von
Vermögensungleichheit dar. Sollten internationale Gremien zukünftig konkrete
Maßnahmen vorschlagen, die zu einer besseren Messung von
Vermögensungleichheit beitragen, wird die Bundesregierung diese prüfen.
7. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Welche steuerbegünstigten Zwecke nach den
§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Stiftung
Hof Hasemann Bramsche im beim
Bundeszentralamt für Steuern geführten
Zuwendungsempfängerregister hinterlegt (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 14
auf Bundestagsdrucksache 21/7573)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. September 2026
Auf das Zuwendungsempfängerregister (ZER), das auf der Internetseite
des Bundeszentralamts für Steuern (zer.bzst.de) einsehbar ist, wird
verwiesen.
8. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Auf welchen zuletzt erteilten Freistellungs-,
Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheid nach
§ 60a der Abgabenordnung geht nach Kenntnis
der Bundesregierung die im
Zuwendungsempfängerregister ausgewiesene Steuerbegünstigung der
Stiftung Hof Hasemann zurück (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
21/7573)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. September 2026
Die Durchführung des Besteuerungsverfahrens und die Entscheidung im
konkreten steuerlichen Einzelfall obliegt nach den Grundsätzen der
Finanzverfassung den Finanzbehörden der Länder. Im Übrigen wird auf
das Zuwendungsempfängerregisters (ZER), das auf der Internetseite des
Bundeszentralamts für Steuern (https://zer.bzst.de) einsehbar ist,
verwiesen.
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9. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern plant die Bundesregierung eine
gesetzliche Anpassung für Anbieter von
Bildungsleistungen, die durch die Umsatzsteuerbefreiung nach
§ 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes keine
Vorsteuer abziehen können und dadurch
potenziell finanzielle Nachteile haben, und wie könnte
eine konkrete und langfristige Regelung aussehen,
die mit europäischem Recht vereinbar wäre?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. September 2026
Die Bundesregierung plant derzeit keine gesetzliche Anpassung des § 4
Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Die Mehrwertsteuer-
Systemrichtlinie (MwStSystRL) sieht für die Umsatzsteuerbefreiung von
Bildungsleistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe i und j
MwStSystRL worauf § 4 Nummer 21 UStG beruht, nicht die
Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten dem Unternehmer das Recht
einräumen, sich für eine Besteuerung seiner Umsätze zu entscheiden.
10. Abgeordneter
Thomas Stephan
(AfD)
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im ersten Halbjahr
2026 speziell mit Blick auf die Einhaltung des
2026 gestiegenen gesetzlichen Mindestlohns
durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurden
daraufhin Ermittlungs- beziehungsweise
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. September 2026
Die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls trägt im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch umfangreiche Prüfungs- und
Ermittlungsverfahren sowie die konsequente Ahndung von Verstößen
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei
und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Im
Fokus steht dabei auch die effiziente und wirkungsvolle Durchsetzung
des Mindestlohns.
Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der alle in Frage
kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages gemäß § 2 Absatz 1 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes umfasst. Sie prüft u. a., ob
Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung
angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder
wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung
erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die
Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. ausbeuterische
Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die Prüfung, ob ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung des
Mindestlohns nachkommt, ist also eines von mehreren Prüffeldern der
FKS.
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Die Anzahl der durch die FKS im ersten Halbjahr 2026 durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen sowie die Anzahl der eingeleiteten Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren sind auf der Homepage des Zolls
veröffentlicht: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sch
warzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/stati
stikveroeffentlichung_node.html
Eine Korrelation der Anzahl der Prüfungen in einem Zeitraum zu der
Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im gleichen Zeitraum
führt zu keinem tragfähigen Bewertungsansatz. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass die Einleitung eines Verfahrens nicht zwingend im Jahr
der Prüfung erfolgt und weiterhin nicht jede Prüfung ein
Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Andersherum beruht nicht jedes
Ermittlungsverfahren auf einer vorangegangenen Prüfung.
11. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Versteht die Bundesregierung die
Zuckergetränkesteuer, auf die sie sich mit dem Kabinettbeschluss
vom 6. Juli 2026 zu dem Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans des
Bundes 2026 bis 2030 verständigt hat,
vornehmlich als Maßnahme der Prävention, mit der eine
Lenkungswirkung hin zu einem niedrigeren
Zuckergehalt in Getränken verbunden sein soll, oder
als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung, mit
der möglichst hohe Steuereinnahmen erzielt
werden sollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. September 2026
Die Bundesregierung greift mit der geplanten Zuckergetränkesteuer eine
Empfehlung aus dem ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit
vom 30. März 2026 auf. Ein Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer wird
derzeit durch die Bundesregierung erarbeitet. Da die Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind, können
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Festlegungen mitgeteilt werden.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
12. Abgeordneter
Dr. Bernd
Baumann
(AfD)
Welche dienstrechtlichen, disziplinarrechtlichen
oder sicherheitsüberprüfungsrechtlichen
Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das
Bundesministerium des Innern und für Heimat aus
den jüngst öffentlich gewordenen
Zeugenaussagen und Vorwürfen gegen den Vorsitzenden des
Hauptpersonalrats bei der Bundespolizei, Sven
Hüber, hinsichtlich seiner konkreten Tätigkeit als
Politoffizier bei den DDR-Grenztruppen (u. a. im
Hinblick auf die Durchsetzung des Schießbefehls
sowie mutmaßliche Misshandlungen von
Flüchtlingen), und inwieweit waren dem Dienstherrn
diese konkreten Vorwürfe bei der Einstellung
sowie bei späteren Beförderungen in den gehobenen
bzw. höheren Polizeivollzugsdienst bereits
bekannt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 3. September 2026
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]).
Die Fragen beziehen sich auf einen einzelnen Bundesbeamten. Dies gilt
auch, soweit dienstrechtliche Entscheidungen zu diesem Beamten oder
seiner Stelle berührt sind.
Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten sowie auf sie
bezogene dienstrechtliche Entscheidungen müssen innerhalb der
Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist
ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen
Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung
vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten
Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass
Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch
nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl.
BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich
seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand
parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die
beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken
insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen
des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.
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13. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie viele Gewalttaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 jeweils in oder auf
dem Gelände von Krankenhäusern in Deutschland
begangen (bitte für jedes Bundesland die
Gesamtzahl der Gewalttaten sowie die bundesweite
Gesamtzahl angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
14. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie viele Personen sind im Rahmen des
Familiennachzugs jährlich im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 31. Juli 2026 nach Deutschland
gekommen, und welche drei Staatsangehörigkeiten
wurden bei diesen Personen am häufigsten
festgestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. September 2026
Die erfragten Angaben zu den Jahren 2020 bis 2024 sind im Rahmen der
jährlichen Migrationsberichte der Bundesregierung öffentlich frei
verfügbar und können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.b
amf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migra
tionsbericht.html?nn=283640.
Hinweis: Angaben für 2020 bis 2021 finden sich u. a. im
Migrationsbericht 2021, Tabelle 3–40 und für 2022 bis 2024 u. a. im
Migrationsbericht 2024, Tabelle 3–48.
Entsprechende Angaben für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor.
15. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird die Bundesregierung die
Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur
Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften
abschließen und veröffentlichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. August 2026
Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet an der zeitnahen
Finalisierung der notwendigen Unterlagen, insbesondere an der
erforderlichen Förderrichtlinie. Sobald dies abgeschlossen ist, erfolgt umgehend
eine Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt. Geplant ist die
Veröffentlichung im Herbst.
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16. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was versteht die Bundesregierung unter dem
verwendeten Begriff eines „Finanzrahmens“
(Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/7120) für die im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten 10 Mrd.
Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. August 2026
Der Pakt ist ein Eckpunktepapier, das die Bundesregierung auf einen
umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der
Zivilen Verteidigung verpflichtet und die Koordination von Bund, Ländern
und Kommunen verbessern soll.
Der Bund wird dafür bis zum Jahr 2029 insgesamt zehn Mrd. Euro in
den Bevölkerungsschutz investieren, was damit den vorgesehenen
Finanzrahmen darstellt. Es handelt sich um die Finanzmittel aus den
einschlägigen Haushaltsgesetzen bzw. der mittelfristigen Finanzplanung,
soweit es um Jahre geht, für die es noch kein Haushaltsgesetz gibt.
Diese Mittel fließen nicht als Pauschaltransfer an Länder oder
Kommunen, sondern werden überwiegend durch den Bund selbst gebunden und
zwar durch eigene Beschaffungen, eigene Infrastrukturmaßnahmen und
gezielte Förderprogramme in klar definierten Teilbereichen.
17. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie oft haben Strafverfolgungsbehörden des
Bundes (inklusive Bundespolizei, Bundeskriminalamt
und Zoll) im Jahr 2025 das sogenannte Account-
Cloning (nach MüKoStPO/Rückert,
2. Aufl. 2023, StPO § 100b Rn. 38–40a)
durchgeführt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?“
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. September 2026
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung,
dass die Frage nicht, auch nicht eingestuft, beantwortet werden kann.
Die erbetenen Auskünfte sind besonders geheimhaltungsbedürftig und
berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zolls stehen.
Schon die grundsätzliche Angabe, ob bzw. welche Maßnahmen im
Bereich der informationstechnischen Überwachung genutzt wurden/
werden, lässt Rückschlüsse auf taktische und technische Fähigkeiten
bzw. Fähigkeitslücken der vorstehend genannten Behörden zu. Dies
könnte zu einer Änderung des Verhaltens des polizeilichen Adressaten
führen, wodurch eine Informationserhebung auf technischen Wegen
erschwert bis unmöglich werden könnte. Dies ist jedoch nicht hinnehmbar,
da die Gewinnung von Informationen durch eine IT-gestützte
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendig ist für die gesetzliche
Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenab-
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wehr, vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Organisierten
Kriminalität und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf
die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung der
vorstehend genannten Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht
ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko
des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden
kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]).
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen zurückstehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Marcel Emmerich auf
Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen.
18. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag
31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten,
Reichsbürger, Selbstverwalter und Personen des
Spektrums verfassungsschutzrelevanter
Delegitimierung des Staates zugelassen (bitte nach
Personengruppen aufschlüsseln), und plant die
Bundesregierung hiergegen vorzugehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. September 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember
2024 auf
– rechtsextremistische Personen: 2.996,
– Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“: 932 und
– Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“: 124
erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister
registriert.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch
nicht vor.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im
Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem
Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet
wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern
erhobenen Informationen dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vollzug des Waffengesetzes
Aufgabe der Länder ist. Um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden
bei Entzug und Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken,
findet regelmäßig die durch das Bundesministerium des Innern (BMI) initi-
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ierte Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ unter Beteiligung von
Vertretern der Innenministerien, Verfassungsschutzbehörden und
Waffenbehörden statt.
Die begleitende Statistik wurde hinsichtlich der Verfahrensweise
vereinheitlicht und erfolgt stichtagsbezogen. Ergänzend wird auf den Beitrag
„Zahlen zur Entwaffnung 2024“ des BMI, veröffentlicht auf der
Internetseite des BMI, hingewiesen (Link: www.bmi.bund.de/SharedDocs/te
xtbaustein/DE/sicherheit/zahlen-entwaffnung-rex-2024.html).
Ungeachtet der oben genannten Zuständigkeit der Länder hat die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbart,
das Waffenrecht zu evaluieren und u. a. auch unter der Maßgabe
fortzuentwickeln, noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere
Extremisten nicht legal Waffen besitzen. Die der Fortentwicklung
vorausgehende Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.
19. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Nachnutzungskonzepte für die
beschlagnahmten bundesweiten Liegenschaften des
verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg e. V. und
seiner Teilorganisationen gibt es, und wie sieht
der zeitliche Rahmen für mögliche
Nachnutzungskonzepte aus (www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/kurzmeldungen/DE/2024/07/izh.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. August 2026
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 24. Juli 2024 das
„Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten
Teilorganisationen verboten. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um
die „Islamische Akademie Deutschland e. V.“, den „Verein der Förderer
einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e. V.“, das „Zentrum
der Islamischen Kultur e. V.“ in Frankfurt (Main), die „Islamische
Vereinigung Bayern e. V.“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin
e. V.“. Beschlagnahmt wurde hierbei jegliches Vereinsvermögen des
IZH und der genannten Teilorganisationen. Die mit Vollzug des
Vereinsverbots durchgeführten Beschlagnahmen stellen zunächst lediglich eine
Sicherungsmaßnahme dar, die das Vereinsvermögen dem Zugriff der
Verbotsbehörde – hier dem BMI – erhalten und verhindern soll, dass im
Verlauf eines Klageverfahrens nach einem Verbot, Vereinsvermögen
beiseitegeschafft und der Einziehung nach § 11 des Vereinsgesetzes
entzogen wird. Da das Verbot streitbefangen ist und eine Entscheidung des
zuständigen Bundesverwaltungsgerichts noch nicht ergangen ist, stellt
sich die Frage einer möglichen Anschlussnutzung derzeit nicht.
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20. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung dazu gebildet, welcher Staat die Sabotage an
den Nord-Stream-Pipelines am 26. September
2022 in Auftrag gegeben hat, nachdem der
3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem
Beschluss vom 10. Dezember 2025 (Az. StB
60/25, Rn. 25) ausgeführt hat, es gebe „dringende
Gründe für die Annahme, dass die Sabotagetat
durch einen fremden Staat initiiert und gesteuert
wurde“, und es sei „hochwahrscheinlich“, dass
der Beschuldigte seine Tatbeiträge „in
fremdstaatlichem Auftrag“ erbracht habe, und falls ja,
welche Auffassung ist dies, und seit wann besteht
sie, und falls nein, aus welchen Gründen und auf
welcher Rechtsgrundlage hält es die
Bundesregierung für entbehrlich oder unzulässig, sich hierzu
vor Abschluss des Verfahrens eine Auffassung zu
bilden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. August 2026
Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg
erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten. Im
Übrigen kommentiert und bewertet die Bundesregierung die
Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nicht.
21. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Steht nach Auffassung der Bundesregierung die
sogenannte Third-Party-Rule, auf die sie die
Verweigerung von Auskünften u. a. in ihrer Antwort
auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten
Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache
20/4141 sowie in der Antwort zu den Fragen 3,
17, 18 und 51 der Großen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12284
gestützt hat, auch der Weitergabe von Erkenntnissen
innerhalb der Bundesregierung sowie an deutsche
Strafverfolgungsbehörden entgegen, und auf
welche Rechtsgrundlage stützt sie diese
Auffassung gegebenenfalls?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Bei der Third-Party-Rule handelt es sich um eine allgemein anerkannte
Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und
Nachrichtendienstbereich (vgl. auch BVerfG-Beschluss 2 BvE 2/15 vom
13. Oktober 2016, Rz. 162 bis 166). Sie besagt, dass ausgetauschte
Informationen ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte
weitergeben werden dürfen. Dabei bestimmt der Informationsgeber, wen
er als „Dritten“ ansieht (vgl. oben genannte Fundstelle). Diese
Verhaltensregel gilt grundsätzlich auch innerhalb der Bundesregierung sowie
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im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an deutsche
Strafverfolgungsbehörden.
22. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wie hoch war der Anteil der männlichen
Tatverdächtigen (TV) nach Staatsangehörigkeit bei
Vergewaltigungen (bitte für die Jahre 2014, 2020 und
2025 die neun häufigsten Staatsangehörigkeiten
der TV angeben), und wie erklärt die
Bundesregierung ggf., dass der Anteil männlicher
Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen in den
vergangenen Jahren (insbesondere derjenigen mit
deutscher Staatsangehörigkeit) merklich gesunken
ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 der Abgeordneten Dr. Christina Baum
auf Bundestagsdrucksache 21/5159)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. September 2026
Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten
bei Vergewaltigungen nach den neun häufigsten Staatsangehörigkeiten
war für die Jahre 2014, 2020 und 2025 wie folgt:
Jahr Staatsangehörigkeit Anteil männlicher TV
bei Vergewaltigung
(PKS-Schlüssel 111700)
an allen TV der
jeweiligen Staatsangehörigkeit
in Prozent
2014 Deutschland 99,5
Türkei 100
Marokko 100
Afghanistan 100
Bulgarien 100
Rumänien 100
Italien*) 100
Polen*) 100
Serbien*) 100
Somalia*) 100
2020 Deutschland 98,6
Syrien 99,5
Türkei 99,0
Afghanistan 100
Irak 99,4
Rumänien 99,3
Italien 100
Polen 97,6
Iran 98,7
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Jahr Staatsangehörigkeit Anteil männlicher TV
bei Vergewaltigung
(PKS-Schlüssel 111700)
an allen TV der
jeweiligen Staatsangehörigkeit
in Prozent
2025 Deutschland 98,1
Syrien 99,7
Türkei 99,6
Afghanistan 100
Irak 98,8
Rumänien 99,5
Bulgarien 97,9
Ukraine 97,7
Polen 99,2
*) Mit jeweils sieben Tatverdächtigen.
Zum 1. Januar 2018 wurde die Rechtsgrundlage und damit auch die
Erfassungsmethodik bei der Erfassung von sogenannten
Gruppenvergewaltigungen geändert. Damit sind die Daten der Vorjahre nicht exakt
vergleichbar (vgl. Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1054 bzw. hinsichtlich des Begriffs
der „Gruppenvergewaltigung“ die Vorbemerkung der Bundesregierung
zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6858).
Unter Zugrundelegung der Daten ab 2018 (vgl. Schriftliche Frage 10 der
Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 21/5159)
ist nicht festzustellen, dass der Anteil männlicher Tatverdächtiger bei
Gruppenvergewaltigungen in den vergangenen Jahren (insbesondere
derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit) merklich gesunken ist. So
lag der Anteil der männlichen deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024
auf gleichem Niveau wie 2018 (jeweils bei 93,6 Prozent).
23. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst,
wie hoch der Anteil der nicht-männlichen
Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen bzw.
Gruppenvergewaltigungen ist, die ihren
Geschlechtseintrag zuvor von männlich zu weiblich bzw. divers
geändert haben, und wenn ja, welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung ggf. hieraus, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Straftaten werden auf Bundesebene in der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasst. Gemäß der Richtlinien
für die Führung der PKS ist diese eine Zusammenstellung aller der
Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter
Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Dementsprechend werden neben dem aktuellen Geschlecht (nur m/w) in
der PKS als Massenstatistik keine Informationen zu
Geschlechtsänderungen registriert. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine
Änderung der Erfassungsmethodik derzeit nicht notwendig.
24. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Bundesbehörden nutzten den
Kartendienst von HERE, und welche jährlichen
Lizenzkosten sind damit verbunden (bitte die 13
Bundesbehörden mit dem höchsten Anteil und die
jeweiligen Lizenzkosten einzeln angeben)?
25. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welche Zwecke wird der Kartendienst HERE
in den nutzenden Bundesbehörden jeweils
benötigt (z. B. Verkehrsplanung, Verkehrssteuerung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 24 und 25 hinsichtlich der Nutzung sowie
der damit verbundenen Kosten und Zwecke des Kartendienstes von
HERE als dienstliches Arbeitsmittel betrifft solche Informationen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in
eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Die konkrete Nennung
der genutzten Dienste von HERE könnte weitgehende Rückschlüsse auf
die Fähigkeiten, Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen insbesondere
der deutschen Sicherheitsbehörden ermöglichen. Diese sind im Hinblick
auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Durch
die Preisgabe einer möglichen Nutzung bestünde zudem die Gefahr, den
Anbieter als Angriffsfläche gezielten Ausforschungsversuchen
auszusetzen. Des Weiteren könnten so eventuell auch Informationen erlangt
werden, die eine Identifizierung von Mitarbeitenden ermöglichen. Die
Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden
Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage
nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang
genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine
Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten
zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes
bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche spezifische
Vorgehensweisen und Fähigkeiten ziehen. Dies könnte folgenschwere
Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur
Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der
Nachrichtendienste des Bundes, der von außen- und sicherheitspolitischer
Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ist, nicht mehr sachgerecht
erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung
der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden
empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die
Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung
und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung
für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Hieraus ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des
angefragten Sachverhalts zu werten.
26. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern prüft das Bundesministerium des
Innern derzeit mögliche Maßnahmen, um sowohl
den polizeilichen als auch den
nachrichtendienstlichen Informationsaustausch im Fall der
Übernahme eines Landesinnenministeriums durch eine
in dem jeweiligen Bundesland als gesichert
rechtsextrem eingestufte Partei gegen die
mögliche missbräuchliche Verwendung vor Daten zu
sichern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Das Bundesministerium des Innern äußert sich nicht zu hypothetischen
Sachverhalten.
27. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen
zu ergreifen, um eine weitere Verfestigung und
Ausbreitung krimineller Clanstrukturen in
Sachsen und insbesondere im Raum Leipzig zu
verhindern, und wenn ja, welche und innerhalb welchen
Zeitraums (www.lvz.de/lokales/leipzig/kriminell
e-familienclans-aus-syrien-werden-in-sachsen-akt
iver-schwerpunkt-leipzig-OOCYJBYMSNDBPK
6COTHLCOA3OA.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 3. September 2026
Die Bekämpfung von Kriminalität, die von Angehörigen oder
Mitgliedern krimineller Clanstrukturen begangen wird, ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von
Bund und Ländern wahrgenommen wird.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und die allgemeine
polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Dies
gilt auch für Maßnahmen wie einer Verhinderung einer Verfestigung
oder Ausbreitung krimineller Clanstrukturen im Freistaat Sachsen und
insbesondere im Raum Leipzig.
Der Bund leistet im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag zur
Bekämpfung von Clankriminalität. Dies betrifft insbesondere die
Aufgaben des Bundeskriminalamtes bei der Bekämpfung der
länderübergreifenden und internationalen Kriminalität sowie die Zusammenarbeit
und den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden der Länder.
Ein wesentlicher Baustein hierbei ist auch der von der Bundesregierung
am 25. Februar 2026 beschlossene gemeinsame Aktionsplan vom
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen und
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur effektiveren
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Finanz- und
Rauschgiftkriminalität. Kriminelle Clanstrukturen finanzieren und
verfestigen sich häufig gerade durch die Investition inkriminierter
Vermögenswerte in legale Strukturen. Der Aktionsplan setzt genau hier mit
dem Ansatz „Follow the Money” an: Kriminellen Netzwerken soll die
wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.
Als zentrales gesetzgeberisches Element befindet sich derzeit das
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Es sieht
u. a. die Einführung eines administrativen
Vermögensermittlungsverfahrens vor: Bei Vermögenswerten, deren Herkunft begründeten Zweifeln
unterliegt, kann die Zollverwaltung künftig unabhängig von einem
laufenden Strafverfahren Auskunft über die Herkunft verlangen und die
Vermögenswerte bei ausbleibender oder nicht überzeugender Erklärung
sichern. Ergänzend werden die Zusammenarbeit zwischen Zoll und
Bundeskriminalamt sowie die personelle Ausstattung des
Bundeskriminalamts im Bereich der Finanzermittlungen und Geldwäschebekämpfung
gestärkt.
Zu dem Phänomenbereich der Clankriminalität steht die
Bundesregierung mit den Ländern im regelmäßigen Austausch. Soweit sich aus der
Entwicklung der Kriminalitätslage ein bundesweiter oder
länderübergreifender Handlungsbedarf ergibt, werden erforderliche Maßnahmen
im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten geprüft und umgesetzt.
28. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist die Prüfung, ob Bundesregierung und/oder ihre
nachgeordneten Behörden möglichen
strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu
Personen und Unternehmen – in den sog. Epstein-
Files nachgehen, mittlerweile abgeschlossen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und liegen der
Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor,
die dazu führen, dass man nunmehr eine eigene
Auffassung zu dem Inhalt der Aussagen des
polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, der
andeutete, dass es auch Bezüge zu russischen
Geheimdiensten geben könnte, hat (vgl. Antworten
der Bundesregierung auf meine Schriftlichen
Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache
21/4186)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. August 2026
Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten
„Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten
Bezügen nach Deutschland vor.
Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten
auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll
zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl die Polizei- als
auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven
Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten „Epstein
Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl
haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor
geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So wurde
das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt
(BKA) gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden
Deutschlandbezügen einzubinden. Weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit den
„Epstein-Files“ nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug
zu Deutschland werden fortlaufend geprüft.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im
Sinne der Fragestellung vor.
29. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen liegt die auch im Zuge der
Sondersitzung des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages zum Anschlag auf den
Berliner CSD am 4. August 2026 den Fraktionen durch
die Bundesregierung zugesagte Chronologie des
Behördenhandels im Kontext des Attentats bisher
noch nicht vor, und bis wann wird die
Bundesregierung die Chronologie vorlegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. September 2026
Die in Rede stehende Chronologie des Behördenhandelns wird derzeit
innerhalb der Bundesregierung bearbeitet. Die Erstellung und
abschließende Abstimmung des Dokuments ist aufgrund der erforderlichen
Koordinierung der Beiträge einer Vielzahl von Behörden auf Bundes- und
Landesebene zeitaufwendig.
Die Bundesregierung ist bemüht, die erforderlichen Abstimmungen
zeitnah abzuschließen. Die Chronologie wird dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages nach Abschluss der erforderlichen Koordinierung
dann unverzüglich zugeleitet.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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30. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Wie viele Drohnenvorfälle oder -sichtungen im
Umfeld kritischer Infrastruktur im gesamten
Bundesgebiet in den Jahren 2019 bis 2025 konnten
eindeutig russischen staatlichen oder
nichtstaatlichen Akteuren zugeordnet werden (bitte auch
die Gesamtzahl aller Drohnenvorfälle angeben),
und in wie vielen dieser Russland zugeordneten
Fälle wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren
eingeleitet oder rechtskräftige Verurteilungen
erreicht (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. September 2026
Eine strukturierte Erfassung von Drohnensachverhalten wird seitens des
Bundeskriminalamtes (BKA) seit Januar 2025 vorgenommen. Daher
liegen erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Daten vor. Die
Bundesregierung ist bezüglich der vom BKA erhobenen Zahlen nach
sorgfältiger Abwägung zur Auffassung gelangt, dass diese erbetenen Angaben
nicht in offener Form erfolgen können. Gegenstand der Frage sind
solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren.
Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die
Methodik, den genauen Erkenntnisstand und die Bearbeitungsschwerpunkte
des BKA möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit des BKA
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Deshalb ist die Information
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums
des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer
Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt.1
Was die weiteren Fragen zu einer quantitativen Aufschlüsselung der
Sachverhalte angeht, teilt die Bundesregierung mit, dass eine solche
nicht vorliegt. Die Bewertung der jeweiligen Urheberschaft erfolgt
vielmehr einzelfallbezogen, gegebenenfalls auch in der Zusammenarbeit
von Bundes- und Landesbehörden im Austausch. Soweit sich daraus ein
weiterer Bearbeitungsbedarf ergibt, erfolgt die Befassung regelmäßig
durch die zuständigen Landesbehörden. Verfahren im
fragegegenständlichen Sinne fallen zunächst in die dortige Zuständigkeit. Zu Verfahren,
die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit
der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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31. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung,
insbesondere dem Bundesamt für
Verfassungsschutz, zur extremismusbezogenen Einordnung
von Jewhen Konowalez vor, der als Führer der
Ukrainischen Militärorganisation (UVO) und der
Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN)
für einen radikalen ukrainischen Nationalismus
stand und politische Gewalt sowie terroristische
Anschläge als Mittel des politischen Kampfes
befürwortete und dessen Organisationen bzw. aus
ihnen hervorgegangene Strukturen später
teilweise mit dem nationalsozialistischen Deutschland
kollaborierten und an schweren Gewaltverbrechen
beteiligt waren, und wie bewertet die
Bundesregierung Personen oder
Personenzusammenschlüsse in Deutschland, die sich positiv auf
Jewhen Konowalez, die UVO oder die OUN
beziehen (z. B. durch öffentliche Befürwortung,
Verherrlichung, Würdigung, Unterstützung,
Identifikation mit deren politischen Zielen oder
propagandistische Bezugnahme), im Hinblick auf
mögliche rechtsextremistische oder gewaltorientierte
Bestrebungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
rechtsextremistischen oder gewaltorientierten Bestrebungen von Personen oder
Personenzusammenschlüsse in Deutschland vor, die sich positiv auf Jewhen
Konowalez, die Ukrainische Militärorganisation (UVO) oder die
Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) beziehen.
32. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Sind Behörden des Bundes wie das
Bundeskriminalamt (BKA) oder das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) an den Arbeiten
zur Rekonstruktion und zur Behebung der
Schäden des Hackerangriffs auf die IT-Systeme der
Berliner Senatsverwaltung beteiligt (vgl.
Hackerangriff in Berlin hat ernste Folgen, in: Frankfurter
Rundschau, 21. August 2026, S. 4), und liegen
der Bundesregierung bereits Erkenntnisse über
die mutmaßlichen Täter und ihre Motive vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. September 2026
Grundsätzlich äußert sich die Bundesregierung nicht zu
Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Ergänzend
können die folgenden Informationen mitgeteilt werden: Das
Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt die Ermittlungen des Landeskriminalamtes
Berlin in einer beratenden, koordinierenden und vermittelnden Funktion.
Vorabfassung - w
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht mit
der Senatsverwaltung im Austausch und unterstützt beratend.
33. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Ist die Bundesregierung bereit, die deutschen
Beiträge zum Solidaritätsmechanismus des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) davon
abhängig zu machen, dass andere Mitgliedstaaten
ihren Verpflichtungen zur Registrierung unerlaubt
eingereister Personen in EURODAC (European
Asylum Dactyloscopy Database) nachkommen,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 4. September 2026
Die Europäische Kommission wird zum 15. Oktober 2026 Texte für den
zweiten Solidaritätszyklus vorlegen. Die Bundesregierung wird sodann
die Texte gründlich auswerten und alle möglichen Optionen prüfen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich
die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen
(BVerfGE 124, 78 [120 f.]).
34. Abgeordneter
Thomas Stephan
(AfD)
Wie viele Chancenkarten (www.guide-german
y.com/de/moving/work-permit-routes/chancenkar
te-job-seeker) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von Januar bis Juni 2026
an qualifizierte Drittstaatsangehörige erteilt, und
wie viele dieser Personen konnten innerhalb der
gesetzlichen Suchfrist erfolgreich in ein reguläres
Arbeitsverhältnis vermittelt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 2. September 2026
Im Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2026 wurden 7.983 Visa
nach § 20a Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
(Chancenkarten-Visum) erteilt.
Im Inland wurde ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) im
Zeitraum von Januar bis Juni 2026 2.370 Personen erstmalig eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 3 AufenthG (Chancenkarte) erteilt.
Zudem wurde im genannten Zeitraum 86 Personen eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 5 Satz 2 AufenthG (Folge-Chancenkarte)
erteilt.
Im Übrigen wird hinsichtlich des zweiten Teils der Frage auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/692 verwiesen.
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35. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Welches verfassungsrechtliche Verständnis des
Begriffs des deutschen Volkes legt die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen
von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier
vom 25. August 2026 zu „völkischer
Abschottung“ zugrunde, insbesondere mit Blick auf den in
Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
ausdrücklich verwendeten Begriff der „deutschen
Volkszugehörigkeit“, und anhand welcher
Kriterien grenzt sie diesen von einem ausschließlich
ethnisch oder abstammungsbezogen definierten
Volksbegriff ab?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. September 2026
Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen eines anderen
Verfassungsorgans grundsätzlich nicht und weist im Übrigen darauf hin, dass
die Erörterung abstrakter Rechtsfragen nicht vom parlamentarischen
Frage- und Informationsrecht umfasst ist.
36. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Welche detaillierten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung, insbesondere dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, aus der
MedCOI-Auskunft der European Union Agency
for Asylum (EUAA) vom 25. März 2026 zur
Verfügbarkeit der Behandlung von Schlafapnoe
(G47.3) in Togo, insbesondere zur Verfügbarkeit
von CPAP-Geräten (aufgeführt in der
Erkenntnismittelliste Togo (EML 1113) des
Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Stand:
17. Juni 2026), vor, und welche Konsequenzen
ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung
aus diesen Erkenntnissen für die asyl- und
aufenthaltsrechtliche Beurteilung von Fällen
togolesischer Staatsangehöriger, die aufgrund einer
Schlafapnoe auf eine CPAP-Therapie angewiesen
sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. September 2026
Nach MedCOI-Erkenntnissen (Medical Country of Origin Information)
von Anfang 2026 kann Schlafapnoe in Togo nicht behandelt werden.
CPAP-Geräte stehen aktuell nicht zur Verfügung. Daher ist im Einzelfall
zu prüfen, ob durch die Nichtbehandelbarkeit der Erkrankung eine
schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes im
Rückkehrfall droht und die Feststellung eines krankheitsbedingten
Abschiebungsverbotes gemäß § 60 VII des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in
Betracht kommt.
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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
37. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche rechtsstaatlichen Aspekte, die der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul im Solinger Tageblatt vom 29. Juni
2026 angesprochen hat, lassen sich in Indien noch
verbessern, und wie arbeitet die Bundesregierung
an einer Verbesserung dieser Fragen mit ihren
indischen Partnern (www.auswaertigesamt.de/de/ne
wsroom/2775888-2775888)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. September 2026
Deutschland und Indien führen einen kontinuierlichen, offenen
Austausch über die gemeinsamen demokratischen Werte, einschließlich
Rechtsstaatlichkeit. Diese sind auch Gegenstand des
Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien.
38. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fehlen der Bundesregierung relevante
Informationen über die Angriffe der USA auf Venezuela im
Januar 2026 sowie der USA und Israels auf Iran
im Februar 2026, um zu einer völkerrechtlichen
Bewertung zu kommen, und wenn ja, bezüglich
welcher offenen Fragen, und sind die USA
respektive die USA und Israel nach Auffassung der
Bundesregierung in beiden oben genannten Fällen
ihrer Pflicht nachgekommen, vor dem UN-
Sicherheitsrat „darzulegen, warum die Maßgaben des
Rechts des bewaffneten Konflikts ihres Erachtens
zum Zeitpunkt einer konkret getroffenen
Entscheidung erfüllt waren“ (vgl. Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/5966), und wenn nein, wie
beeinflusst dieses Versäumnis die Bewertung der
Bundesregierung bezüglich der
Völkerrechtskonformität der Angriffe?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 4. September 2026
Der in der genannten Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in Bezug
genommene Artikel 51 Satz 2 der Charta der Vereinten Nationen lautet:
„Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts
trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; […]“. Mit Blick auf die
eigene Kommunikation von Bewertungen nutzt die Bundesregierung das
ihr eingeräumte außenpolitische Ermessen.
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39. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Studentenvisa für iranische Studierende
werden bzw. wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2026 bearbeitet (bitte nach erteilt und
noch in Bearbeitung auflisten), und wie lange
beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit an der
deutschen Botschaft in Teheran?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. September 2026
An der Botschaft Teheran wurden im Jahr 2026 bis zum Eingang Ihrer
Anfrage 1.090 Anträge auf ein nationales Visum zu Studienzwecken
abschließend bearbeitet. Die Zahl der Anträge, die sich in Bearbeitung
befinden, wird statistisch nicht erfasst.
Die Bearbeitungszeit nach Abgabe des Antrags hängt von den
Umständen des Einzelfalls ab und kann daher stark variieren. Sie hängt u. a.
davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine
weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die
Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen der Behörden im
Inland erfolgt sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten haben daher
wenig Aussagekraft und werden statistisch nicht ermittelt.
40. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in
einem mir bekannt gewordenen Fall eines
Deutschen, der seine Ehefrau nachziehen lassen will,
seit Ende Juni 2024, als ihm von der deutschen
Botschaft in Dhaka (Bangladesch) bestätigt
wurde, dass sein Anliegen auf Familiennachzug
registriert worden sei und die Wartezeit bis zu zwei
Jahre dauern könne (mit Ausnahme von
Beschäftigungsvisa, die innerhalb von zwei bis drei
Monaten erteilt würden), immer noch kein Termin
zur Visumbeantragung erteilt und ihm stattdessen
auf mehrfache Nachfrage vom Auswärtigen Amt
mitgeteilt wurde, dass die derzeitige Wartezeit
zwischen Registrierung und tatsächlichem Termin
in Dhaka bei zwei Jahren und fünf Monaten liege
(vgl. auch Petition 3-21-05-0052-018499), vor
dem Hintergrund, dass es auch im
Visumhandbuch des Auswärtigen Amts (Kapitel
Familiennachzug, Punkt 2.2.) heißt, dass beim
Familiennachzug zu Deutschen Artikel 6 des
Grundgesetzes eine besondere Schutzwirkung entfalte, was
nach meiner Einschätzung mit solch langen
Wartezeiten nicht vereinbar ist, zumal eine
Benachteiligung gegenüber der deutlich schnelleren
Erteilung von Beschäftigungsvisa hinzukommt (bitte
begründen, auch in Bezug auf diese
Benachteiligung), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung oder hat sie bereits ergriffen, um
diese überlangen Wartezeiten beim
Familiennachzug (nicht nur, aber insbesondere auch) in Dhaka
effektiv und schnellstmöglich zu reduzieren (bitte
darlegen)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. September 2026
Die Nachfrage nach Visa an der Botschaft Dhaka ist in den letzten
Jahren massiv gestiegen. Die höheren Wartezeiten im Bereich
Familienzusammenführung im Vergleich zu anderen Visakategorien resultieren aus
dem deutlich höheren Antragsaufkommen und Prüfaufwand in dieser
Kategorie. Zudem ist die Botschaft an gesetzliche Fristen zur Vergabe
von Terminen für die Bearbeitung von Anträgen innerhalb von jeweils
drei Wochen im beschleunigten Fachkräfteverfahren gebunden (§ 31a
AufenthV).
Das Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und
Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren. Dazu zählt in
bestimmten Visakategorien die Auslagerung der Antragsannahme an einen
externen Dienstleister. Zudem wird die Botschaft seit Anfang des Jahres
durch eine teilweise Verlagerung der Antragsbearbeitung an das
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt, Wodurch
Bearbeitungskapazitäten frei werden, die dann gezielt u. a. für die
Bearbeitung von Visa zum Familiennachzug genutzt werden. Auch wurde die
Botschaft Dhaka personell verstärkt.
Durch diese Maßnahmen konnte die Zahl der bearbeiteten nationalen
Visumanträge um fast 60 Prozent im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr
2019 erhöht werden. Dieser Trend, von dem insbesondere der
Familiennachzug profitiert, setzt sich fort.
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41. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Mit welcher Begründung macht die
Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer
Anfragen zu Wartezeiten beim Familiennachzug
keine genauen Angaben zur Wartezeit (in
Wochen) mehr, wenn diese über 52 Wochen beträgt
(vgl. etwa Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984),
obwohl ihr solche Angaben möglich sind und das
Auswärtige Amt solche Angaben gegenüber
Betroffenen durchaus macht, wie ein mir
vorliegender Einzelfall zeigt (vgl. auch Petition
3-21-05-0052-018499: Mitteilung des
Auswärtigen Amts, dass die Wartezeit in Bangladesch zwei
Jahre und fünf Monate betrage), und obwohl sie
solche Angaben gegebenenfalls mit dem Hinweis
versehen könnte, dass die Bundesregierung sie
aus bestimmten Gründen für nur bedingt belastbar
hält (bitte unter Berücksichtigung der
verfassungsrechtlichen Verankerung des
parlamentarischen Fragerechts und sich daraus ergebender
Verpflichtungen begründen), und wie lang genau
(in Wochen) ist die Wartezeit zur Vorsprache bei
der Beantragung von Visa für den
Familiennachzug derzeit in den Ländern, in denen diese Zeit
mehr als 52 Wochen beträgt, nach Kenntnis des
Auswärtigen Amts, die sich nach meiner
Auffassung in zumutbarer Weise durch eine einfache
Abfrage der infrage kommenden Botschaften
ermitteln lässt (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984; bitte
zumindest für die 14 Länder mit den längsten
Wartezeiten auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. September 2026
Bei Wartezeiten handelt es sich stets um rechnerische
Momentaufnahmen, die durch das Verhältnis der vorhandenen Registrierungen auf den
Termin-Wartelisten der Visastellen und deren Bearbeitungskapazitäten
ermittelt werden. Beides unterliegt insbesondere bei Wartelisten mit sehr
vielen Registrierungen großen Schwankungen, die eine seriöse Angabe
der Wartezeiten erschweren.
Zudem können Doppel- oder Fehlregistrierungen zu künstlich
verlängerten Wartelisten führen. Auch das Nicht-Erscheinen von Antragstellern
zu Terminen erschwert den Abbau der Termin-Wartelisten in nicht
unerheblichem Maße.
Die Angabe von Wartezeiten, die über 52 Wochen hinausgehen, ist
daher regelmäßig nicht belastbar möglich. Interne Systeme zur Erfassung
und Monitoring der Wartezeiten im Auswärtigen Amt geben lange
Wartezeiten daher ebenfalls nur mit „über 52 Wochen an“. Sofern einzelnen
Antragsstellern Richtwerte über eine zu erwartende Wartezeit mitgeteilt
werden, unterliegen diese den gleichen Unsicherheiten.
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42. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern plant die Bundesregierung, die
Kapazitäten zur Bearbeitung der derzeit noch offenen
Visumanträge an der Deutschen Botschaft Teheran
(https://taz.de/Iranische-Studierende/!6207002/) –
etwa durch die Unterstützung bzw. Übernahme
von Verfahren durch andere deutsche
Auslandsvertretungen wie der Botschaft in Eriwan (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache
21/5846) – so zu erhöhen, dass insbesondere
Anträge auf Visa für iranische Ärztinnen und Ärzte
nach § 16d des Aufenthaltsgesetzes und auf
Studentenvisa rechtzeitig zum Wintersemester
2026/27 bearbeitet bzw. entschieden werden
können, und nach welchen Kriterien werden die
verschiedenen Visumkategorien bei der Bearbeitung
derzeit priorisiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. September 2026
Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in Iran ist der Betrieb in der
Visastelle der Botschaft Teheran weiterhin stark eingeschränkt.
Zusätzlich beeinträchtigt wurde die Arbeit in der Visastelle durch eine
politische Entscheidung der iranischen Seite, durch die die Zahl der
Entsandten in der Visastelle drastisch reduziert werden musste. Im Laufe des
Jahres war der Dienstbetrieb der Botschaft Teheran auf Grund der
Sicherheitslage temporär eingestellt. Seit Wiederaufnahme des
Dienstbetriebs arbeiten die Zentrale des Auswärtiges Amtes und die Botschaft
Teheran beständig daran, die Annahme- und Bearbeitungskapazitäten für
Antragstellende auszuweiten.
Grundsätzlich gilt, dass für den Bereich der nationalen Visa hinsichtlich
Priorisierungsentscheidungen vor allem Wertungen des Gesetzgebers
sowie das gesamtstaatliche Interesse maßgeblich sind. Bei Studierenden
findet eine Priorisierung beispielsweise im Falle einer Förderung mit
deutschen öffentlichen Mitteln durch Stipendien sowie hinsichtlich
bereits erworbener akademischer Abschlüsse statt.
Die Unterstützung durch die Botschaft Eriwan erfolgte während der aus
Sicherheitsgründen vorgenommenen Einstellung des Dienstbetriebes der
Botschaft Teheran. Eine erneute Ausweitung der Antragsbearbeitung auf
andere Auslandsvertretungen ist momentan nicht vorgesehen.
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43. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Hilfsmaßnahmen und
finanziellen Mittel wird die Bundesregierung nach der
Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz,
Deutschland stehe angesichts der Flutkatastrophe
zur Unterstützung Nepals bereit (www.tagesspieg
el.de/gesellschaft/panorama/hunderte-tote-nach-st
urzflut-in-nepalretter-suchen-nach-1300-vermisst
en--darunter-auch-acht-deutsche-15983567.html),
für humanitäre Soforthilfe in Nepal und der
ebenfalls von der Katastrophe betroffenen Autonomen
Region Tibet zur Verfügung stellen, und inwiefern
stimmt sie diese Unterstützung mit den
Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union ab?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. September 2026
Nach der verheerenden Sturzflut im nepalesischen Distrikt Rasuwa und
der angrenzenden Autonomen Region Tibet am 26. August 2026 wurden
über den Disaster Response Emergency Fund der Internationalen
Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) am selben
Tag rund 1 Million CHF dem nepalesischen Roten Kreuz zur Verfügung
gestellt, um auf dringende Bedürfnisse zu reagieren, das Ausmaß der
Zerstörung zu beurteilen und Gemeinden zu identifizieren, die Hilfe
benötigen.
Über den Central Emergency Response Fund (CERF) der Vereinten
Nationen wurden weitere 2 Mio. USD für Nepal zur Verfügung gestellt.
Deutschland stattet beide Fonds seit Jahren mit Finanzmitteln aus und
gehört regelmäßig zu den größten Gebern.
Die nepalesische Regierung hat am 31. August 2026 über das EU-
Katastrophenschutzverfahren (UCPM) um Hilfsgüter zur Notversorgung und
-unterbringung evakuierter Menschen gebeten. Im Zuge dessen
entsendet die Bundesregierung über das Technische Hilfswerk (THW)
Hilfsgüter (Zeltplanen, Wasserfilter, Moskitonetze, etc.) im Wert von
500.000 Euro. Diese Hilfsgüter sollen gemeinsam mit einer Sachspende
der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft nach Nepal gebracht
werden. Die Bereitstellung und Abwicklung der deutschen Hilfeleistungen
wird durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und
Ländern in enger Zusammenarbeit mit dem Emergency Response
Coordination Centre auf EU-Ebene koordiniert.
Der Transport der Hilfslieferungen wird derzeit vorbereitet. Im Rahmen
des UCPM unterstützt die Europäische Union den Transport der
Hilfslieferungen maßgeblich durch die Bereitstellung eines
Transportdienstleisters und beteiligt sich an den hierfür anfallenden Kosten. Hierdurch
wird eine zeitnahe und bedarfsgerechte Bereitstellung der deutschen
Hilfeleistungen in Nepal unterstützt.
Die deutsche Botschaft in Kathmandu prüft außerdem Wege der
kurzfristigen finanziellen Unterstützung lokaler
Nichtregierungsorganisationen. Hierfür hat die Bundesregierung 200.000 Euro bereitgestellt.
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44. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der möglichen Einbeziehung der
Islamischen Republik Iran in das sogenannte
Mekka-Abkommen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass nach Angaben des iranischen
Außenministeriums Vorschläge für Gespräche mir
der Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan und Iran
über die regionale Sicherheit vorliegen, während
die Bundesregierung Iran zugleich als Bedrohung
für die regionale Sicherheit einstuft (www.haaret
z.com/middle-east-news/2026-08-24/ty-article/.pr
emium/what-will-trump-do-if-iran-joins-the-saud
i-pakistani-turkish-defense-pact/000001a0-32cb-d
453-afbc-feef5c600000 sowie Pressekonferenz
des Sprechers des Außenministeriums der
Islamischen Republik Iran Esmaeil Baghaei vom
24. August 2024)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. September 2026
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
45. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Auswirkungen des Anfang August 2026 in Mekka
geschlossenen trilateralen Verteidigungspakts
(Mekka-Pakt) zwischen Saudi-Arabien, der Türkei und
Pakistan, der ein eigenständiges
sicherheitspolitisches Bündnis dreier sunnitisch geprägter, teils
atomar bewaffneter Regionalmächte begründet,
auf die deutsche und europäische Außen- und
Sicherheitspolitik, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich des
Mekka-Pakts insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis zur NATO und zur Rolle der Türkei als
NATO-Mitgliedstaat (bitte ausführen mit Blick
auf die regionale Machtbalance im Nahen und
Mittleren Osten; vgl. www.tagesschau.de/ausland/
asien/militaerpakt-tuerkei-saudi-arabien-pakistan-
100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 31. August 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 24 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache
21/7670.
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46. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Welche diplomatischen oder politischen Schritte
hat die Bundesregierung aufgrund der im August
2026 erfolgten Überführung und staatlichen
Beisetzung von Jewhen Konowalez in der Ukraine
unter Beteiligung der ukrainischen Staatsspitze
unternommen oder erwogen (z. B. Einbestellung
des ukrainischen Botschafters, diplomatische
Protestnote oder sonstige Ansprache gegenüber der
ukrainischen Regierung), der als Führer der
Ukrainischen Militärorganisation (UVO) und der
Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN)
für einen radikalen ukrainischen Nationalismus
stand und politische Gewalt sowie terroristische
Anschläge als Mittel des politischen Kampfes
befürwortete und dessen Organisationen bzw. aus
ihnen hervorgegangene Strukturen später
teilweise mit dem nationalsozialistischen Deutschland
kollaborierten und an schweren Gewaltverbrechen
beteiligt waren, und welche Auswirkungen hat
dieser Vorgang nach Auffassung der
Bundesregierung auf Art oder Umfang der deutschen
Unterstützung für die Ukraine?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. September 2026
Die Bundesregierung setzt sich für eine unabhängige und transparente
wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Sie
verurteilt jede Form von Extremismus, Antisemitismus, Antiziganismus
oder andere Formen von Rassismus und tritt entsprechenden
Äußerungen oder Verhaltensweisen ausnahmslos und nachdrücklich entgegen.
Eine kritische und ehrliche Aufarbeitung der eigenen Geschichte ist aus
Sicht der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für die
Versöhnung mit Nachbarn und stabile, friedliche und freundschaftliche
Beziehungen in der Zukunft.
Mit der Ukraine steht die Bundesregierung zu diesen Themen in einem
engen und vertrauensvollen Austausch.
Deutschland wird die Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges Russlands auch weiterhin unterstützen, solange es nötig ist.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
47. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Welche Maßnahmen haben die Marine oder das
Bundesministerium der Verteidigung zum Schutz
unterseeischer Infrastruktur in der Ostsee
aufgrund der Erkenntnisse ergriffen, die der
Äußerung des Inspekteurs der Marine zugrunde lagen,
es habe sicherlich „einen Grund, wenn russische
Unter- oder Überwassereinheiten sich über
längere Zeit im Bereich dieser Kabel aufhalten“ (vgl.
www.spiegel.de/politik/nord-stream-
gasleitungencia-warnte-bundesregierung-vor-anschlag-auf-ost
see-pipelines-a-3ab0a183-8af6-4fb2-bae4-d134de
0b3d57), und lag dieser Äußerung eine konkrete
Lagebewertung zugrunde, die gegebenenfalls
auch anderen Ressorts der Bundesregierung
zugeleitet wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 1. September 2026
Der Schutz kritischer Infrastrukturen liegt in erster Linie in der
Verantwortung der Betreiber. Die Ressortverantwortung für die
sektorübergreifenden strategischen Grundlagen und die Koordinierung der zentralen
bundesstaatlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen
liegen beim Bundesministerium des Innern.
Die Bundeswehr leistet im Verbund mit den NATO-Alliierten einen
Beitrag zur Seeraumüberwachung in der Nord- und Ostsee.
Die Äußerungen des Inspekteurs der Marine aus dem Jahr 2022 stehen
für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch
interpretiert.
48. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium
der Verteidigung bislang umgesetzt, um die
Attraktivität der Brigade Litauen insbesondere für
Soldat:innen aus denjenigen Dienstgradgruppen
und Spezialisierungen zu erhöhen, aus denen sich
bislang nicht in ausreichendem Umfang
Freiwillige gemeldet haben, um alle vorgesehenen
Dienstposten zu besetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 1. September 2026
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind u. a. die Durchführung von
Informationsveranstaltungen in der Truppe, die Einrichtung einer
Website zur Information über eine Verwendung in Litauen sowie einer
Service-Hotline, die Durchführung von Fokusreisen für Multiplikatoren,
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Unentschlossene und Interessierte, um sich vor Ort ein Bild von
Infrastruktur, Unterbringung sowie Betreuungsangeboten zu machen, die
Möglichkeit der querschnittlichen Besetzung von Dienstposten, die
Veröffentlichung eines Online-Bezügerechners für Grundgehalt und
Zulagen durch das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit
dem Bundesverwaltungsamt, der Versand von Flyern über die
Bezügeabrechnung mit QR-Codes zu weiterführenden Informationen.
Darüber hinaus ist das Magazin „Brigade Litauen“ mit 50.000
Exemplaren im Druck, das auf die Zielgruppe abgestimmt ist, und eine
Erweiterung der App „Bw-Newsradar“ befindet sich in Umsetzung, um über die
App auch Inhalte zur Brigade Litauen bereitzustellen.
Zudem sind als Maßnahmen für mitreisende Familienangehörige
beispielsweise die Grundschule und Sekundarstufen 1 und 2 (bis Stufe 11)
sowie eine Nachmittagsbetreuung an der Deutschen Schule Vilnius
eingerichtet und das Angebot und die Aufnahmekapazitäten zum 1.
September 2026 erweitert worden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 56
auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
49. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung in einer
Gesamtbetrachtung die kumulativen Wirkungen des
Zusammenspiels von Systemdienlicher
Anschlussleistung, dem Instrument zur regionalen
Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten,
EEG-Anpassungen, Baukostenzuschüssen sowie
der Netzentgeltreform AgNes (z. B.
Einspeisenetzentgelte) auf die Einnahmesituation und
Engpassentlastung von Erneuerbare-Energien-
Projekten (z. B. neu zu errichtende Wind- und
Solarparks, Hybridprojekte Wind/PV +
Batteriespeicher, Batteriespeicherprojekte, Rechenzentren mit
EE), und wie will sie sicherstellen, dass diese
nicht in ihrer Summe Projekt-Finanzierungen
unwirtschaftlich machen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. September 2026
Die genannten Instrumente verfolgen mit der räumlichen Steuerung des
Erneuerbare- Energien-Zubaus, der effizienten Nutzung bestehender und
zukünftiger Netzkapazitäten und der Netzfinanzierung unterschiedliche
Ziele. Insgesamt hat die Bundesregierung mit den Gesetzentwürfen zur
EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket ein ausgewogenes
Gesamtpaket geschnürt, das das Bekenntnis zum dynamischen Ausbau
erneuerbarer Energien mit dem Fokus auf Kosteneffizienz und
Systemdienlichkeit vereint. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Instru-
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mente im Sinne einer kosteneffizienten Ausgestaltung der Energiewende
gut ergänzen können. Im Hinblick auf Netzentgeltfragen ist stets die
Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als allein zuständige
Regulierungsbehörde zu wahren und zu respektieren. Im Übrigen sei auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 auf
Bundestagsdrucksache 21/7509, S. 50 f. verwiesen.
50. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller,
dass die gesetzlich verankerten
Füllstandsverpflichtungen für deutsche Gasspeicher
abgeschafft werden sollten, und durch welche
alternativen Mechanismen plant sie gegebenenfalls,
die Einspeicherung von Erdgas sowie die
Vorsorge für Mangellagen künftig versorgungssicher zu
gewährleisten (www.deutschlandfunk.de/bundesn
etzagentur-will-vorgaben-zur-gaspeicher-fuellstae
nden-abschaffen-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. September 2026
Die Bundesregierung hat die Auffassung des Präsidenten der
Bundesnetzagentur zur Kenntnis genommen. Die Rechtslage sieht vor, dass die
Füllstandsvorgaben gemäß § 35i des Energiewirtschaftsgesetzes zum
31. März 2027 außer Kraft treten werden.
Die Bundesregierung plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve.
51. Abgeordneter
Marc Bernhard
(AfD)
Wie viele Arbeitsplätze und Produktionsstandorte
in der Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie
wurden vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7281 die drei genannten als
Branchen mit den größten
Energieeffizienzpotenzialen benennt, obwohl diese Branchen bereits
seit 2023 verstärkt von Standortschließungen und
-verlagerungen betroffen sind, seit dem Jahr 2023
in Deutschland abgebaut beziehungsweise ins
Ausland verlagert, und wurde diese Entwicklung
bei der Festlegung der genannten
Einsparpotenziale berücksichtigt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. September 2026
Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten und Betriebe in der
Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie ist in folgender Tabelle dargestellt
(Quelle Statistisches Bundesamt):
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Beschäftige Betriebe
2023 2025 2023 2025
WZ08-10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 585.321 599.788 5.559 5.484
WZ08-11 Getränkeherstellung 62.591 65.895 553 587
WZ08-10
+
WZ08-11
Summe 647.912 665.683 6.112 6.071
WZ08-20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 346.882 342.066 1.725 1.705
WZ08-171 Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier,
Karton und Pappe 37.221 33.690 172 159
Zur Zahl der Standortverlagerungen ins Ausland liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Bundesregierung legt keine Einsparpotentiale für die Lebensmittel-,
Chemie- und Papierindustrie fest. Die angesprochene Studie ist
öffentlich einsehbar (www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichte
n/deutsche-industrie-kann-40-prozent-endenergie-und-29-milliarden-eur
o-pro-jahr-einsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnah
men/#fancybox-38216-2), Fragen zur Erstellung und Methodik obliegen
den Autoren. Grundsätzlich tragen Energieeffizienzmaßnahmen zur
Sicherung des Industriestandorts bei, da sie Energiekosten senken und so
auch die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
52. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Entwicklung der Kosten für
Windenergieanlagen, Kabel und Logistik beim Ausbau der
Offshore-Windenergie in Deutschland in den
vergangenen fünf Jahren vor, und welche Auswirkungen
hat diese Kostenentwicklung nach Einschätzung
der Bundesregierung auf die Wirtschaftlichkeit
des weiteren Offshore-Windenergieausbaus
(https://epaper.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsruec
k-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-milli
onen-haushalte/10833/2425182/74761826)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. August 2026
Allgemeine Kostensteigerungen seit dem russischen Angriffskrieg auf
die Ukraine haben auch zu erhöhten Kosten für Windenergieanlagen,
Kabel und Logistik für den Ausbau der Offshore-Windenergie geführt.
Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetz reagiert die
Bundesregierung auf das veränderte Marktumfeld durch einen angepassten
Investitionsrahmen. Zusätzlich werden die Systemkosten der Offshore-
Windenergie durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von
Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Aktuelle technische
Innovationen beispielsweise im Bereich der Netzanschlüsse werden weitere
Effizienzsteigerungen und damit Kostensenkungen ermöglichen.
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53. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Hält die Bundesregierung angesichts der
Kostenentwicklung beim Ausbau der Offshore-
Windenergie an dem gesetzlichen Ausbauziel von
mindestens 70 Gigawatt installierter Leistung bis zum
Jahr 2045 fest, und beabsichtigt sie Änderungen
am derzeit gesetzlich vorgesehenen Ausbaupfad
(https://epaper.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsruec
k-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-milli
onen-haushalte/10833/2425182/74761826)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. August 2026
Die Bundesregierung hält am langfristigen Ausbauziel von mindestens
70 Gigawatt bis 2045 fest. Der bereits in der Länder- und
Verbändeanhörung veröffentlichte Referentenentwurf des novellierten
Windenergieauf-See-Gesetzes sieht eine Verstetigung des Ausbaupfads auf eine
jährliche Inbetriebnahme von durchschnittlich drei Gigawatt vor, um die
Lieferkette künftig kontinuierlicher auszulasten.
54. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zu Ursache und Folgen des im Juli 2026 erfolgten
Bruchs eines Rotorblattes einer
Windenergieanlage im Offshore-Windpark „He Dreiht“ vor,
insbesondere im Hinblick auf Gefahren durch in
die Nordsee gelangte Teile für die Sicherheit der
Seeschifffahrt und die Meeresumwelt (https://epa
per.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsrueck-zeitung/1
3-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-millionen-haush
alte/10833/2425182/74761826)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. August 2026
Die Ursachen sind noch nicht bekannt. Die betroffene
Windenergieanlage wurde nach Feststellung des gebrochenen Rotorblatts
abgeschaltet, um weitere Schäden zu vermeiden. Ein etwa 20 Meter langes
Teilstück des Rotorblattes, das in der Nähe der Baustelle im Wasser trieb,
wurde von der Bundespolizei geborgen (Pressemitteilung der
Bundespolizei vom 27. Juli 2026, abrufbar unter: www.presseportal.de/blaulich
t/pm/70260/6321911). Nach bisherigen Beobachtungen sind einzelne
Bruchstücke herabgefallen, im Meer gelandet und vermutlich
unmittelbar gesunken oder vertrieben worden. Es wurde bereits mit der Bergung
begonnen. Für die Sicherheit der Schifffahrt ist seit Baubeginn um das
Baufeld eine Sicherheitszone von 500 Meter eingerichtet.
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55. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Wirtschaftlichkeit von Offshore-
Windenergieprojekten vor, die ohne Förderung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz realisiert werden, und
welche Auswirkungen hat die aktuelle
Kostenentwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung
auf die Realisierbarkeit weiterer solcher Projekte
in Deutschland (https://epaper.rhein-zeitung.de/p/
rhein-hunsrueck-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpar
k-fuer-1-1-millionen-haushalte/10833/2425182/7
4761826)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. September 2026
Offshore-Windenergie befindet sich derzeit in einem herausfordernden
Marktumfeld. Die Bundesregierung plant eine Novelle des
Windenergieauf-See-Gesetzes (WindSeeG), mit der auf das veränderte Marktumfeld
sowie die Kostendynamik reagiert wird durch einen angepassten
Investitionsrahmen, der sowohl marktliche Realisierung als auch nachrangig
eine Förderung ermöglicht.
In den Jahren 2023 bis 2025 wurden Projekte bezuschlagt, die keine
Förderung erhalten. Diese Projekte befinden sich überwiegend noch in der
Genehmigungsphase. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projekte sind
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen und liegen der
Bundesregierung nicht vor.
56. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Geht die Bundesregierung nach wie vor von einer
Realisierung des Projekts „Concrete Chemicals“
bzw. „Brandenburg eSAF“ auf dem Gelände der
Raffinerie PCK in Schwedt aus, und wann rechnet
sie mit den nächsten konkreten Schritten zur
Realisierung, insbesondere im Hinblick auf einen
Ersatz für den abgewickelten Projektpartner Zaffra
(siehe www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenbur
g/zukunftsprojekt-in-schwedt-wackelt-brandenbur
g-halt-an-kerosin-plan-fest-15953417.html) und
die fehlende Zustimmung aller PCK-
Gesellschafter zur Nutzung des PCK-Geländes (bitte für alle
Gesellschafter – Rosneft, Shell und ENI – einzeln
den Stand darstellen; siehe www.nordkurier.de/re
gional/brandenburg/pck-woidkes-taskforce-
bleibtergebnislos-4682871)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. September 2026
Die Bundesregierung steht im Austausch mit dem
Zuwendungsempfänger und den Gesellschaftern des Joint Venture Zaffra. Letztere teilen
u. a. mit, dass die Entscheidung bezüglich Zaffra die Eigentums- und
Organisationsstruktur des Joint Venture Zaffra betrifft und weder eine
technische noch eine strategische Bewertung des Projekts Brandenburg
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eSAF darstellt. Grundsätzlich sind Gesellschafterwechsel im Rahmen
einer Zuwendung möglich, sofern die neue Gesellschafterkonstellation
die zuwendungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Hinsichtlich der Frage nach der Zustimmung der Gesellschafter der PCK
Schwedt (Rosneft Deutschland, Shell und ENI) verweist die
Bundesregierung auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta
Connemann zu der Mündlichen Frage 65 des Abgeordneten Christian
Görke (Die Linke) in der Fragestunde am 20. Mai 2026 (siehe
Plenarprotokoll 21/79, S. 9499). Seitdem liegen der Bundesregierung keine
neuen Erkenntnisse vor.
57. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist die Versorgungssicherheit mit Gas
gewährleistet, sollte es zu Angriffen, Unfällen oder
Sabotagen an Engpässen der
Versorgungsinfrastruktur (Leitungen, Terminals,
Abnahmestationen) kommen, und welche Vorkehrungen trifft die
Bundesregierung zur redundanten Absicherung
der Gasversorgung für einen solchen Fall?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. September 2026
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet bei der Störung der
Versorgung Maßnahmen zu ergreifen. Kommt es zu Störungen bei der
Infrastruktur werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um
Unterbrechungen zu verhindern oder möglichst kurz zu halten. Dazu ergreifen
sie netzbezogene oder marktbezogene Maßnahmen (Einsatz von
Ausgleichsleistungen, vertragliche Regelungen, Einsatz von Speichern). Die
Netzbetreiber haben die Infrastruktur so aufgebaut, dass ein Ausfall
wichtiger Komponenten durch andere Systeme übernommen werden
kann (z. B. redundante Regelungstechnik, Ringnetz etc.). Bei sehr
schwerwiegenden Ereignissen, die zu einer erheblichen Gefährdung der
Versorgung führen (Ausrufung der Notfallstufe), sind Maßnahmen durch
den Bundeslastverteiler zu ergreifen. Um die Resilienz weiter zu
verstärken, plant die Bundesregierung den Aufbau einer strategischen
Gasreserve für den Winter 2027/2028. Diese soll künftig als weiteres
Instrument im Notfall zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zur
Verfügung stehen.
58. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um
wie viel die Kosten der mit 2 Mrd. Euro
geförderten Direktreduktionsanlage der thyssenkrupp
Steel Europe AG, die zur Stahlherstellung mit
Wasserstoff notwendig ist, die ursprünglich
eingeplanten knapp 3 Mrd. Euro nach aktuellen
Schätzungen übersteigen werden (www.tagesschau.de/
wirtschaft/unternehmen/thyssenkrupp-gruener-um
bau-transformation-100.html), und wenn ja, mit
welchen Kosten ist nach Einschätzung der
Bundesregierung zu rechnen, und hat der Bund seit
Beginn des Projekts zusätzliche Förderzusagen
gemacht, die über die bereits bewilligten 2 Mrd.
Euro hinausgehen?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. September 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am
27. Juli 2023 für das Projekt „tkH2Steel“ knapp 2 Mrd. Euro für den
Bau und Betrieb einer Direktreduktionsanlage sowie zwei
nachgeschalteten Einschmelzern bewilligt (30 Prozent davon in Kofinanzierung
durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen). Das Projekt befindet sich
in der Umsetzung. Der Zuwendungsempfänger (thyssenkrupp Steel
Europe AG) trägt die unternehmerische Verantwortung für die
zweckentsprechende Umsetzung des Projekts, die auch den Bau und die
Finanzierung der Direktreduktionsanlage beinhaltet. Das BMWE äußert sich
nicht zu möglichen Kostensteigerungen beim Bau der Anlagen, da dies
eine privatwirtschaftliche Angelegenheiten ist, die unternehmerische
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft. Der Bund hat seit Beginn des
Projekts keine zusätzlichen Förderzusagen gemacht, die über die bereits
bewilligten 2 Mrd. Euro hinausgehen.
59. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages, nach der die Gewerbeordnung (GewO)
auch bei privaten Arbeitsvermittlungsagenturen
mit Sitz im Ausland Anwendung findet, sofern
die Agentur in Deutschland regelmäßig
Geschäftsbeziehungen zu Arbeitgebenden pflegt und
entgeltlich auf den Abschluss von
Arbeitsverträgen hinwirkt (vgl. www.bundestag.de/resource/bl
ob/1194210/EU-6-081-26-WD-6-042-26-WD-3-2
026-07-01_Arbeitsvermittlungsagenturen.pdf),
und in wie vielen Fällen haben Gewerbeämter
nach Kenntnis der Bundesregierung private
Arbeitsvermittlungsagenturen mit Sitz im Ausland
hinsichtlich einer möglichen Unzuverlässigkeit im
Sinne von § 35 GewO überprüft (bitte jährliche
Daten seit 2015 ausweisen; bitte jeweils auch
angeben, wie oft die Überprüfungen zu einer
Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Absatz 1 GewO
geführt haben; falls in diesem Zeitraum keine
Überprüfungen stattfanden, bitte erläutern, warum
aus Sicht der Bundesregierung keine
Überprüfungen stattfanden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 1. September 2026
Die Frage, ob die Gewerbeordnung (GewO) auch dann Anwendung
findet, wenn keine (Zweig-)Niederlassung in Deutschland besteht, ist in
Literatur und Praxis umstritten. Aus Sicht der Bundesregierung sprechen
Gründe dafür, dass der Anwendungsbereich der GewO vom Gesetzgeber
im Grundsatz räumlich umfassend ausgestaltet wurde und mithin keiner
Beschränkung auf Vorgänge unterliegt, die sich vollständig oder
wenigstens teilweise auf deutschem Staatsgebiet abspielen. Zwar wird der
Anwendungsbereich durch das völkerrechtlich fundierte Erfordernis einer
echten, substanziellen Verbindung eines Sachverhalts zur hiesigen
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Rechtsordnung begrenzt. Soweit dieser Bezug vorhanden ist, dürfte der
räumliche Anwendungsbereich der GewO aber grundsätzlich eröffnet
sein. Ob ein hinreichender Bezug zur deutschen Rechtsordnung besteht,
ist im Einzelfall zu entscheiden.
Der Vollzug der GewO obliegt den zuständigen Landesbehörden. Der
Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, in wie vielen
Fällen Gewerbeämter private Arbeitsvermittlungsagenturen mit Sitz im
Ausland überprüft haben und wie oft Überprüfungen zu einer
Untersagung nach § 35 GewO geführt haben.
60. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Mit welchem Ergebnis wurde der Dialogprozess
zwischen der Bundesregierung und der
Paketbranche sowie den entsprechenden
Arbeitnehmervertretern zur Umsetzung der 20-Kilogramm-
Grenze, der laut Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD bis zum 30. Juni 2026
durchgeführt werden sollte, abgeschlossen, und
bis wann will die Bundesregierung die seit dem
1. Januar 2025 überfällige Verordnung zur
Konkretisierung der im Grundsatz in § 73 Absatz 2
des Postgesetzes normierten 20-Kilogramm-
Grenze für das 1-Personen-Handling bei der
Paketzustellung dem Deutschen Bundestag zuleiten,
sodass – wie im oben genannten Koalitionsvertrag
versprochen – die in diesem Bereich Beschäftigen
tatsächlich besser geschützt werden als dies
aktuell der Fall ist, wodurch das regelmäßige Heben
von Paketen mit einem Gewicht von über 20
Kilogramm durch eine Person nachweislich akute
gesundheitliche Probleme entstehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 4. September 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt – wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen – zur pragmatischen Umsetzung einer
Gewichtsgrenze für die Zustellung von Paketen einen Branchendialog
durch und wertet aktuell die im Branchendialog bisher gewonnenen
Erkenntnisse und abgegebenen Stellungnahmen aus.
61. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch für
Sanierungen im Gebäudebestand die Anforderungen an
den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN4108-2
im Gebäudemodernisierungsgesetz zu verankern,
und soll die Förderung für baulichen Hitzeschutz
im Wohnungsbestand noch in dieser Wahlperiode
ausgeweitet werden?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. August 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft
getreten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Anforderungen an ein
bestehendes Gebäude bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau
von Außenbauteilen zu ändern.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bereits heute
Maßnahmen zum baulichen Hitzeschutz förderfähig, beispielsweise der
sommerliche Wärmeschutz mit Sonnenschutzvorrichtungen oder
Dämmmaßnahmen. Zudem wird in Nichtwohngebäuden auch die
Kältetechnik zur Raumkühlung gefördert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
62. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage
(z. B. beihilferechtliche Notifizierung bei der
Europäischen Kommission, Kabinettsbeschluss,
zwischenstaatliche Vereinbarung im Rahmen des
IPCEI-Designprozesses) ist der von der
Bundesregierung angekündigte Ausschluss von
Kernspaltungstechnologien aus der deutschen Beteiligung
am Important Project of Common European
Interest (IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“
verankert, und in welcher Form wird bei
technologisch für Fusion und Kernspaltung gleichermaßen
nutzbaren Fördergegenständen (z. B.
Materialforschung, Brennstoffkreislauftechnologien)
sichergestellt, dass die Förderung auf fusionsbezogene
Anwendungen beschränkt und gegenüber
Kernspaltungsanwendungen eindeutig abgegrenzt
wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 14. August 2026
Mit dem Beitritt zum Important Project of Common European Interest
(IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“ verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, deutschen Unternehmen den Zutritt zum europäischen
Fusionssektor zu erleichtern. Im Beitrittsschreiben zum IPCEI erklärt die
Bundesregierung daher, dass im Rahmen des IPCEI potentielle Projekte und
relevante Wirtschaftspartner mit dem Ziel, Fusionstechnologien und die
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten zu fördern, identifiziert
und deren Teilnahme am IPCEI geprüft werden sollen.
Für die Umsetzung des IPCEI wird zunächst auf Ebene der
Mitgliedstaaten ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem
interessierte Unternehmen Vorschläge für IPCEI-Projekte einreichen können.
Im Anschluss folgt die Prüfung und Bewertung der Projekte durch die
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Bundesregierung, die ausschließlich daran ausgerichtet ist, das im
Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode verankerte Ziel zu erreichen, dass
das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland errichtet wird. Dies
schließt die Fördergegenstände und die mit dem jeweiligen Projekt
geplanten Anwendungen ein.
63. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des
Kompetenzzentrums Internationale
Wissenschaftskooperationen (KIWi) über den bisherigen
Förderzeitraum hinaus fortzuführen und
gegebenenfalls auszuweiten, und wenn nein, warum
nicht??
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 2. September 2026
Gemäß dem aktuellen Stand des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das
Jahr 2027 geht die Bundesregierung von einer Weiterförderung des
Kompetenzzentrums Internationale Wissenschaftskooperation (KIWi)
über den bisherigen Förderzeitraum hinaus aus. Konkrete Angaben sind
aufgrund des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens noch nicht
möglich.
64. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie gedenkt die Bundesregierung, die
angekündigten „mindestens 18 Milliarden Euro“ (www.b
mftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20
25/09/260925-haushalt-26-1-lesung.html)
Investitionen in die sechs Schlüsseltechnologien der
Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
aufzuschlüsseln, und wie verteilen sich die hierfür
vorgesehenen Mittel jeweils konkret auf die
einzelnen Schlüsseltechnologien (bitte um möglichst
detaillierte Aufstellung der Mittel pro
Schlüsseltechnologie)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 3. September 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) sieht aktuell für die Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
über die gesamte Legislaturperiode (LP) hinweg erhebliche Mittel aus
dem Einzelplan 30, dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaschutz (SVIK) sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor.
Die für die Umsetzung der HTAD bereitgestellten Mittel sind für die
Finanzierung der von der Bundesregierung eingebrachten
Flaggschiffmaßnahmen sowie weiterer Maßnahmen mit direktem Bezug zu den Zielen
der HTAD vorgesehen.
Für die Förderung der Schlüsseltechnologien stellt das BMFTR über die
gesamte Dauer der 21. LP rund
– 2,8 Mrd. Euro für Künstliche Intelligenz
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– 2,2 Mrd. Euro für Quantentechnologien
– 0,8 Mrd. Euro für Mikroelektronik
– 2,9 Mrd. Euro für Biotechnologie
– 4,8 Mrd. Euro für Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, davon
○ 2,4 Mrd. Euro für Fusion (davon ca. 0,8 Mrd. Euro aus
institutioneller Förderung)
○ 2,4 Mrd. Euro für übrige klimaneutrale Energieerzeugung
– 1,7 Mrd. Euro für klimaneutrale Mobilität einschließlich
Batterietechnologie
zur Verfügung, sowie weitere Mittel für übergreifende Themen, denn
Forschungsförderung mit zahlreichen technologiegetriebenen und für
die HTAD relevanten Vorhaben findet im Rahmen der untenstehenden
strategischen Forschungsfelder (SF) statt. In dieser LP ist eine
Förderung in folgenden Höhen in den SF vorgesehen. Die unten genannten
Mittel kommen in Summe schwerpunktmäßig der HTAD zugute.
– SF Luft- und Raumfahrt 5,7 Mrd. Euro
– SF Gesundheitsforschung 3,0 Mrd. Euro
– SF Sicherheits- und Verteidigungsforschung 2,1 Mrd. Euro
– SF Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung 2,8 Mrd. Euro
– SF Geistes- und Sozialwissenschaften 0,6 Mrd. Euro.
65. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Wann wird der Gesetzentwurf für ein nationales
Weltraumgesetz aus dem Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
spätestens vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 57 auf
Bundestagsdrucksache 21/6731)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 1. September 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat
einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz erarbeitet.
Dieser muss nun im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des
Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der
Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht
vorgegriffen werden kann.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
66. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern wird die Evaluation zur elektronischen
Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) aus Artikel 7a
des Gesetzes zur Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im
Gewaltschutzgesetz unter dem Gesichtspunkt der
Wirksamkeit die Häufigkeit der Alarmmeldungen
bei mobilen Schutzzonen sowie die Anzahl der
notwendigen Polizeieinsätze diesbezüglich
ausgewertet, vor dem Hintergrund, dass beide
Kenngrößen nicht von der Gemeinsamen
Überwachungsstelle der Länder statistisch erfasst werden
(https://taz.de/Gewaltschutz-mit-GPS-Sender/!62
05487/?&utm_econtactid=CWOLT00003683099
7&utm_crmid=), und inwiefern wird die
Wirksamkeit der eAÜ dahingehend untersucht, ob
nach Beendigung der eAÜ-Maßnahme ein
erneuter Übergriff gegen die Person, zu deren Schutz
die eAÜ zuvor angelegt wurde, stattgefunden hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 1. September 2026
Nach Artikel 9 Satz 1 des am 9. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl.
2026 I Nr. 198) verkündeten Gesetzes zur Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz hat
die Bundesregierung die Regelungen dieses Gesetzes drei Jahre nach
dem Inkrafttreten (1. Juli 2027) zu überprüfen.
Nach Satz 2 dieses Artikels ist Ziel der Evaluierung festzustellen, ob die
neuen Möglichkeiten für Anordnungen des Familiengerichts geeignete
Instrumente zur Durchbrechung wiederkehrender Gewalt in
Paarbeziehungen sowie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und von Gewalt
gegen Frauen sind.
Die Bundesregierung wird die Evaluierung entsprechend dieser
gesetzlichen Vorgaben durchführen und hierbei auch untersuchen, ob es in einer
erheblichen Anzahl von Fällen nach der Beendigung einer
elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu Verstößen gegen ein Betretungs-,
Aufenthalts- oder Näherungsverbot oder zu Gewalttaten des Täters
gegenüber dem Opfer gekommen ist. Die Bundesregierung wird bei der
Planung der Evaluierung nach diesen Vorgaben prüfen, anhand welcher
Methoden auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten die
vorgegebenen Evaluierungsziele erreicht werden können. Dabei wird sie
insbesondere entsprechend den Vorgaben der Arbeitshilfe der
Bundesregierung für die Evaluierung von Regelungsvorgaben (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Methoden/Downloads/Evaluie
rung.pdf?__blob=publicationFile&v=3) prüfen, ob gegebenenfalls neben
der Heranziehung bereits verfügbarer Daten aus amtlichen Statistiken
eine zusätzliche Datenerhebung durch weitere Methoden, etwa durch
wissenschaftlich begleitete Interviews oder schriftliche Befragungen,
erforderlich sein wird.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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67. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum wird nun durch die Bundesregierung eine
Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des
Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen
geprüft (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/7523), nachdem die
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zuvor in der
Regierungsbefragung vom 8. Juli 2026 auf meine Frage
nach einer derartigen Änderung des Mietrechts
zugunsten selbstständiger Kühlungsmaßnahmen
von Mieterinnen und Mietern erklärte, eine solche
Regelung sei nicht in der Planung
(Plenarprotokoll 21/88, S. 10762), und erwägt die
Bundesregierung darüber hinaus Pflichten der
Vermieterseite zum Hitzeschutz in Mietwohnungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 1. September 2026
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob regulatorischer
Anpassungsbedarf bestellt. Wie es Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bereits in
der Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 angesprochen
hat, stehen auch Fragen des Hitzeschutzes für Mieterinnen und Mieter
zur Diskussion. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz prüft derzeit einer Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des
Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen. Nach Abschluss
dieser fachlichen Prüfung wird die etwaige Ausgestaltung zunächst
regierungsintern beraten werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
68. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung angesichts der
Ergebnisse des Ausbildungsreports des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, wonach sich etwa jeder
zweite junge Mensch in Ausbildung psychisch belastet
fühlt, Maßnahmen einleiten, um die psychische
Gesundheit von Auszubildenden zu stärken, und
wenn ja, welche (www.tagesschau.de/wirtschaft/d
gb-ausbildungsreport-106.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 3. September 2026
Die konkrete Schaffung und Gewährleistung attraktiver und
gesundheitsförderlicher Ausbildungsbedingungen im Rahmen der dualen Aus-
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bildung liegt in erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen
Ausbildungsbetriebe.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht darüber hinaus Überwachungs-
und Fürsorgepflichten vor. So obliegt den zuständigen Stellen (z. B. den
Kammern) die Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte und der
Ausbilderinnen und Ausbilder.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die persönliche und fachliche
Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte
gegeben sind und keine Gefährdung der Auszubildenden – etwa für ihre
Gesundheit – besteht.
Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
ist allerdings kein spezifisches Thema der beruflichen Bildung. Sie ist
eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hat sich die Koalition darauf
verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu
verankern. Damit wird erstmals ein längerfristiger Rahmen für ein
gesamtgesellschaftliches Engagement zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die mentale Gesundheit junger Menschen in Deutschland
geschaffen.
Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und
Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern
sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren
Fachkräften. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung,
Jugendhilfe und Gesundheit zukünftig besser miteinander zu verzahnen.
Anfang 2027 wird ein Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“ seine Arbeit aufnehmen.
69. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Personen hat die Staatssekretärin im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Dr. Petra Bahr als Mitglieder
für die am 3. September 2026 stattfindende erste
Sitzung der Strategischen Koordinierungsrunde
für den Konsultationsprozess zur zweiten Stufe
der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
eingeladen (https://table.media/assets/berlin/26_0
8_20_kinder-und-jugendhilfe.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 1. September 2026
Im Rahmen des Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wird sich das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. mit
Vertretungen der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der
Wohlfahrtsverbände, der Wissenschaft und Vertretungen der Fachverbände
austauschen.
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70. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Wer wurde zur ersten Sitzung der strategischen
Koordinierungsrunde für den
Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der Strukturreform der
Kinder- und Jugendhilfe am 3. September 2026
eingeladen, und wann soll nach bestehenden
Planungen der Konsultationsprozess abgeschlossen
sein?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 1. September 2026
Im Rahmen des Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wird sich das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. mit
Vertretungen der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der
Wohlfahrtsverbände, der Wissenschaft und Vertretungen der Fachverbände
austauschen.
71. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Auf welchen Annahmen über die Zahl der
Betroffenen beruhen die Einsparungen und
Mehrausgaben, die im Entwurf eines
Haushaltsbegleitgesetzes für die Abschaffung des
Kindersofortzuschlags, im Kinderzuschlag, im Wohngeld und in
den Systemen der Grundsicherung angenommen
werden (Bundesratsdrucksache 442/26, S. 3; bitte
Änderungen für die jeweiligen gesetzlichen
Systeme einzeln angeben), und wie verhält sich diese
Prognose zu der Aussage der Bundesregierung,
sie könne die Zahl der Kinder im Sofortzuschlag
nicht ausweisen (Antwort auf meine Schriftliche
Frage 103 auf Bundestagsdrucksache 21/7180)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. September 2026
Nach aktueller Rechtslage wird der Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro
dem Höchstbetrag des Kinderzuschlags hinzugerechnet. Die
Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen der Abschaffung des
Sofortzuschlags im Kinderzuschlag ergäben, dass unter Zugrundelegung der
aktuellen Regelbedarfe 25.000 Familien aus dem Kinderzuschlags–
Bezug fallen. Hiervon wechseln 10.000 Familien in den Bezug nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), für andere Familien läuft die
Leistung mit zunehmendem Einkommen früher aus. Insgesamt ergeben
sich rund 300 Mio. Euro Minderausgaben im Bundeshaushalt
Die Einsparungen im Wohngeld in Höhe von 40 Mio. Euro, wobei
davon die Hälfte auf den Bund und die Hälfte auf die Länder entfällt, sind
eine Folge der schätzungsweise 7.000 in den SGB II-Bezug
wechselnden Familien, die sonst neben dem Kinderzuschlag auch Wohngeld
bezogen hätten.
Die geschätzten fiskalischen Auswirkungen auf die Haushaltsausgaben
durch die Abschaffung des Sofortzuschlags lassen aufgrund der Syste-
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matik zur Berechnung des Kinderzuschlags keine Aussage zur Anzahl
der Kinder im Sofortzuschlag zu. Bei der Ermittlung des individuellen
Anspruchs auf Kinderzuschlag wird der Höchstbetrag zuzüglich des
Sofortzuschlags gegebenenfalls um das anrechenbare Einkommen der
Eltern oder des Kindes gemindert. Bei dieser Minderung wird jedoch nicht
zwischen dem Sofortzuschlag und dem Höchstbetrag des
Kinderzuschlags unterschieden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
72. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025
sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026
jeweils in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder
in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr) gearbeitet (bitte
zusammengefasst für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die
Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 31. August 2026
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit Abend- und Nachtarbeit
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse
liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor.
Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit Abendarbeit1)
Region 20232)
in 1.000
20232)
in
Prozent
20243)
in 1.000
20243)
in
Prozent
20254)
in 1.000
20254)
in
Prozent
Deutschland 9.794 25,3 9.811 25,2 9.573 24,6
Früheres Bundesgebiet 7.955 25,1 7.954 25,0 7.797 24,4
Neue Länder mit Berlin 1.839 26,0 1.856 26,2 1.776 25,2
Sachsen 499 27,8 490 27,4 488 27,5
1) Arbeit zwischen 18 und 23 Uhr.
2) Zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023.
3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024.
4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Vorabfassung - w
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Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit Nachtarbeit1)
Region 20232)
in 1.000
20232)
in
Prozent
20243)
in 1.000
20243)
in
Prozent
20254)
in 1.000
20254)
in
Prozent
Deutschland 3.589 9,3 3.637 9,4 3.373 8,7
Früheres Bundesgebiet 2.837 8,9 2.883 9,1 2.659 8,3
Neue Länder mit Berlin 752 10,6 754 10,6 713 10,1
Sachsen 219 12,2 211 11,8 200 11,3
1) Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr.
2) Zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023.
3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024.
4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025.
Quelle: Statistisches Bundesamt
73. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante
Bündelung und Zentralisierung der Mittel des
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), und setzt
sie sich dafür ein, die regionalen Steuerungs- und
Entscheidungskompetenzen der Länder zu
erhalten sowie im nationalen und den regionalen
Partnerschaftsplänen ein verbindliches Budget für die
bisherigen ESF+-Maßnahmen vorzusehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. September 2026
Die Bundesregierung unterstützt die im Vorschlag der Europäischen
Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen
Union 2028 bis 2034 angelegte Zusammenlegung verschiedener Fonds
in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP). Aus
Sicht der Bundesregierung führt der Vorschlag nicht zu einer
Zentralisierung des Europäischen Sozialfonds, sondern ermöglicht in Form der
Regionalkapitel eine an regionalen Bedarfen orientierte Umsetzung von
beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen. Im aktuellen
Verhandlungsstand hat die Bundesregierung hierzu weiterhin erreicht, dass die
Regionen direkt und bilateral mit der Europäischen Kommission über
ihre Kapitel im NRPP verhandeln können.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur NRPP-Verordnung
sehen eine horizontale Mindestquote für die sozialen Ziele der Union
vor. Die Bundesregierung unterstützt diese, wobei die Höhe der
Mindestquote für Soziales Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum
MFR ist und im Rahmen einer Gesamteinigung über die
Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festgelegt wird. Die Aufteilung
der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPPs auf die
verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen, soweit nicht
für bestimmte Politikbereiche Mindestbudgets und Mindestquoten
festgelegt sind. Dies umfasst auch die Umsetzung der Mindestquote für
soziale Ziele im NRPP. Aktuell laufen die Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern zur Vorbereitung der
Förderperiode 2028 bis 2034.
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74. Abgeordneter
Thomas Stephan
(AfD)
Wie viele Zustimmungen zur Beschäftigung nach
der Westbalkan-Regelung (www.arbeitsagentu
r.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkan
regelung) wurden im ersten Halbjahr 2026 durch
die Bundesagentur für Arbeit erteilt, und wie viele
entsprechende Anträge von Arbeitgebern mussten
im gleichen Zeitraum aufgrund der
Kontingentsgrenze abgelehnt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 3. September 2026
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 hat die Bundesagentur für Arbeit
(BA) 25.411 erstmalige Zustimmungen nach § 26 Absatz 2 der
Beschäftigungsverordnung (sog. Westbalkanregelung) erteilt. Ablehnungen
aufgrund der Kontingentgrenze (50.000 Zustimmungen der BA jährlich)
wurden nicht erteilt.
75. Abgeordneter
Thomas Stephan
(AfD)
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
Fluchthintergrund, die im ersten Halbjahr 2026 direkt aus
einem Integrationskurs (www.bmas.de/DE/Arbei
t/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zu
r-Arbeitsmarktintegration-von-Gefluechteten/turb
o-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechtete
n.html) in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung vermittelt werden konnten, und wie
stellt sich diese Quote im Vergleich zum Vorjahr
dar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 3. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
76. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Empfehlung der Alterssicherungskommission, die
Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln
vor dem Hintergrund der wachsenden regionalen
und sozialen Unterschiede in der Entwicklung der
Lebenserwartung (vgl. Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/5099), insbesondere unter dem
Aspekt, dass sozioökonomisch benachteiligte
Menschen unterdurchschnittlich von
Lebenserwartungsgewinnen profitieren und damit häufig
eine geringere Rentenbezugsdauer aufweisen, und
sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine
Kopplung der Regelaltersgrenze an die
Lebenserwartung bestehende soziale Ungleichheiten im
Alter (z. B. hinsichtlich der Rentenbezugsdauer)
weiter verschärft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 1. September 2026
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Regelaltersgrenze
an die Lebenserwartung zu koppeln. Dabei plädiert die Kommission
dafür, die Regelaltersgrenze entsprechend den tatsächlichen Änderungen in
der Lebenserwartung nach den Periodensterbetafeln für die
Gesamtbevölkerung anzuheben. Sie hat zu den Auswirkungen dieses
Reformansatzes auf verschiedene Bevölkerungsgruppen in ihrem Bericht
ausgeführt, dass diese Regelung wegen der großen Heterogenität von
Gesundheit und Lebenserwartung sowie deren Zusammenhängen mit
Bildungsstand, Berufsgruppen, Einkommen und Erwerbsverläufen individuell
unterschiedlich wirke. Belastungen im Erwerbsverlauf seien vor allem
durch Gesundheitsprävention und Rehabilitationsmaßnahmen zu
adressieren. Zudem solle Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen
Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von
gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, die
Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit
umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen bleibt abzuwarten.
77. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Wie viele aktiv Versicherte in der Deutschen
Rentenversicherung haben zuletzt in den 16
Bundesländern Altersteilzeit in Anspruch genommen,
und wie hoch war der Anteil an allen aktiv
Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im
jeweiligen Bundesland (bitte einzeln für jedes
Bundesland angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. September 2026
Die angefragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Altersteilzeitbeschäftigte und deren Anteil an allen aktiven
Versicherten in den jeweiligen Bundesländern zum Stand
31. Dezember 2024
Wohnort/Bundesland Anzahl
der Versicherten
in Altersteilzeit
Anteil
der Versicherten
in Altersteilzeit
an allen aktiv
Versicherten im
jeweiligen
Bundesland in Prozent
Schleswig-Holstein 5.689 0,43
Hamburg 3.233 0,34
Niedersachsen 32.531 0,86
Bremen 1.905 0,58
Nordrhein-Westfalen 46.228 0,55
Hessen 19.876 0,68
Rheinland-Pfalz 12.842 0,70
Baden-Württemberg 49.305 0,94
Bayern 60.418 0,95
Saarland 3.437 0,79
Berlin 5.433 0,30
Brandenburg 6.818 0,60
Mecklenburg-
Vorpommern
2.584 0,38
Sachsen 10.955 0,60
Sachsen-Anhalt 5.058 0,52
Thüringen 4.819 0,53
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Eigenberechnungen
78. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unternimmt oder plant die Bundesregierung vor
dem Hintergrund ihrer Verpflichtungen aus der
UN-Behindertenrechtskonvention sowie des
Benachteiligungsverbots nach Artikel 3 Absatz 3
Satz 2 des Grundgesetzes, konkrete Schritte, um
eine sichere glutenfreie Verpflegung in
öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen zu
unterstützen, und wenn ja, welche, und wie arbeitet sie für
dieses Ziel mit den Ländern zusammen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 4. September 2026
Die Verpflegung in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich
nicht pauschal auf Bundesebene regeln. Kindertagesstätten, Schulen,
Pflege-Einrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Justizvollzugsanstalten, Behör-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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denkantinen, Mensen u. Ä. unterfallen verschiedenen Zuständigkeiten.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat entwickelten Qualitätsstandards für die
Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. adressieren im
Interesse eines möglichst inklusiven Angebots auch das Thema
glutenfreie Ernährung. Auch das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
informiert ausführlich rund um das Thema.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
79. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Wann wird das von der Bundesregierung geplante
KI-Sicherheitsinstitut seine Arbeit voraussichtlich
aufnehmen können (vgl. Experten werben für
KI‑Sicherheitsinstitut in Berlin, in: Tagesspiegel,
21. August 2026, S. 30), und welche Kriterien
werden für seinen Standort entscheidend sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 31. August 2026
Die mit dem Aufbau des deutsche KI-Sicherheitsinstituts befassten
Institutionen (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung,
Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und Bundesnetzagentur) haben ihre Arbeit sowohl
organisatorisch-konzeptionell als auch inhaltlich-fachlich unmittelbar nach
Bekanntgabe des NSR-Beschlusses aufgenommen.
Bei der Wahl des künftigen Standorts des KI-Sicherheitsinstituts spielen
verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Nähe zur
Bundesregierung und weiteren wichtigen Entscheidungsträgern.
80. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Welche Rolle spielt das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bei
der Anbahnung der Übernahme des deutschen KI-
Unternehmens Aleph Alpha durch das kanadische
KI-Unternehmen Cohere (vgl. www.spiegel.de/wi
rtschaft/kuenstliche-intelligenz-cohere-chef-gome
z-sieht-deutschland-als-ki-gewinner-afc53dd9c-5
876-40db-b474-85709c0768de), und welchen
Beitrag für die digitale Souveränität Deutschlands
wird nach Auffassung der Bundesregierung das
dergestalt fusionierte Unternehmen leisten
können?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 3. September 2026
Im Dezember 2025 haben Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und
sein kanadischer Amtskollege Evan Solomon die deutsch-kanadische
Digitalallianz initiiert. In Umsetzung dieser Digitalallianz haben im
Februar 2026 die beiden Minister am Rande der Münchner
Sicherheitskonferenz eine gemeinsame Absichtserklärung zum Thema KI unterzeichnet
und darin die Schaffung der „Sovereign Technology Alliance“
beschlossen. Im Rahmen dieser internationalen KI-Allianz sollen politische und
technologische Lösungen vorangetrieben werden, welche die
Verbreitung einer sicheren und verantwortungsvollen Technologie
beschleunigen. Durch diese Bemühungen werden die Souveränität der Teilnehmer
und ihre wirtschaftlichen Chancen in strategischen Sektoren gestärkt.
In diesem Kontext ist die angestrebte Partnerschaft von Cohere und
Aleph Alpha zu sehen, die von Seiten des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) politisch begleitet wird, um die
digitale Souveränität bei KI in Deutschland und Europa zu stärken.
Digitale Souveränität ist notwendig, um Handlungsfähigkeit zu stärken und
Abhängigkeiten sowie Verwundbarkeiten zu reduzieren. Dies wiederum
sind Bedingungen für Resilienz, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit.
Der angestrebte Zusammenschluss zwischen Cohere und Aleph Alpha
ist nach Einschätzung des BMDS für Deutschland von hohem
geostrategischen wie auch wirtschaftspolitischen Wert, weil das neue
Unternehmen mit starker deutscher Verwurzelung für mehr Wettbewerbsfähigkeit
und Souveränität für Deutschland bei der Entwicklung von KI-
Produkten, insbesondere für die öffentliche Hand, sorgen kann. Zudem sind die
Aktivitäten für den Bund Ausdruck eines digitalpolitischen und
souveränen Schulterschlusses mit Kanada in Zeiten geopolitischer
Unsicherheiten und zunehmender Volatilität bisher sicher geglaubter Allianzen.
81. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie
sich Medienberichten zufolge in EU-
Verhandlungen unterstützend zu Vorschlägen gezeigt hat, von
der Einführung verbindlich wirkender Privacy
Signals zur Einwilligung beziehungsweise
Ablehnung von Online-Tracking abzusehen, und was ist
der Bundesregierung zur Einmischung seitens des
Alphabet-Konzerns (Google) in diese laufenden
Verhandlungen bekannt, insbesondere auch
bezüglich möglicher Gespräche mit der
Bundesregierung zum Thema Cookies (https://netzpoliti
k.org/2026/online-tracking-deutschland-und-goog
le-wollen-cookie-banner-retten/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 4. September 2026
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die
Vorschläge der Europäischen Kommission zum Digital Omnibus bezieht,
hier die Einfügung eines neuen Artikels 88b in die Datenschutz-Grund-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
verordnung. Sie verweist dazu auf die laufenden Verhandlungen im Rat.
Die Bundesregierung hat zu Artikel 88b der Datenschutz-
Grundverordnung bisher keine Änderungen vorgeschlagen, jedoch auf eine
eingehende Prüfung der Auswirkungen dieses Vorschlages auf alle beteiligten
Kreise – insbesondere auch die Verbraucher – gedrängt. Der
Bundesregierung ist die Positionierung von Google zu dem von der
Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b der Datenschutz-Grundverordnung
bekannt. Zum Zweck ihrer eigenen Positionierung führt die
Bundesregierung laufend Gespräche mit allen beteiligten Kreisen
(Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Verbraucherverbände, Datenschützer,
Zivilgesellschaft).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
82. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie viele öffentlich zugängliche WC-Anlagen
standen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2012 bis 2025 jeweils an den
Bundesautobahnen zur Verfügung, und bei wie vielen
dieser WC-Anlagen war die Nutzung (z. B.
aufgrund von Defekten, Wartungsarbeiten oder aus
sonstigen Gründen) nicht möglich (bitte die
Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 1. September 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung „Toilettenanlagen an
Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Behandlung kommunaler Abwässer“ vom 24. Juli 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/7329 verwiesen.
83. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Kann die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der
Bundesregierung garantieren, dass der Baustart
für den zweigleisigen Ausbau der Strecke
Lübbenau–Cottbus wie geplant bis zum Dezember 2026
erfolgt, und wird der Streckenabschnitt im Falle
einer Verzögerung des Baustarts dennoch nach
Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2026
gesperrt werden (siehe www.deutschebahn.com/d
e/presse/presse-regional/pr-berlin-de/aktuell/press
einformationen/DB-vergibt-Grossauftrag-fuer-de
n-zweigleisigen-Ausbau-der-Strecke-Luebbenau-
Cottbus-13567962#)?
Vorabfassung - w
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 1. September 2026
Nach Angaben der DB InfraGO AG befindet sich das
Schieneninfrastrukturvorhaben „Strecke Lübbenau–Cottbus“ im Plansoll und es gibt
keine Anzeichen dafür, dass die Sperrpause und damit der Baustart im
Gleis verschoben werden muss.
84. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine weitere
Konkretisierung des Begriffs „hochfrequentierte
Schulwege“, der in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung bereits
definiert wurde, durch die Bundesländer nötig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 4. September 2026
Als unbestimmter Rechtsbegriff ist der „hochfrequentierte Schulweg“
im Einzelfall durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auszulegen.
Insofern ist eine einzelfallbezogene Konkretisierung durch die mit den
örtlichen Verhältnissen vertrauten Straßenverkehrsbehörden erforderlich
und auch sachgerecht.
85. Abgeordnete
Julia Schneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Umsetzungsschritte bei der
Erstellung des „bundesweiten einheitlichen
Baumkatasters“ (siehe: Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/6203) sind bereits erfolgt und noch geplant,
und wann soll das Baumkataster öffentlich
gemacht werden (bitte Schritte und Zeitplan
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 1. September 2026
Die Bundesans
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Bearbeitung von Studentenvisa für iranische Studierende an der Botschaft in Teheran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Beauftragung der Sabotage der Nord-Stream-Pipeline (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung von BKA und BSI an der Aufklärung des Hackerangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Eingeladene Mitglieder der Koordinierungsrunde zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Zustimmungen und Ablehnungen nach der Westbalkan-Beschäftigungsregelung im ersten Halbjahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)