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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 04.09.2026 · WP 21 · 21/7837 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7837 21. Wahlperiode 04.09.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 62, 63 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 90, 91, 92, 93 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 82 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 83 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Abgeordnete Nummer der Frage Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 47 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 84 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 48 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 46 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 79, 80 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 87 Abgeordnete Nummer der Frage Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 61, 67, 104 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 10, 34, 74, 75 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 78, 99 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Drucksache 21/7837 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Seite Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 27 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 37 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7837 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Seite Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Drucksache 21/7837 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7837 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist der Anteil des Etats des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, der konkret für die Erinnerungspolitik an das koloniale Unrecht vorgesehen ist (Gedenken, Gedenkstätten sowie Bildungs- und Vermittlungsarbeit), und welche Mittel (Höhe und Titelangabe) sind im Regierungsentwurf für die Umsetzung des für diesen Herbst angekündigten Erinnerungskonzepts zum Kolonialismus eingeplant? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. September 2026 Für die Aufarbeitung des Kolonialismus und die Weiterentwicklung bzw. Umsetzung des vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) angekündigten Papiers zu dessen Handlungsfeldern in diesem Bereich sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 bei Kapitel 0452, Titel 685 18 („Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus“) Mittel in Höhe von bis zu 500 TEuro veranschlagt. Für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 bei Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 insgesamt 11.831 TEuro veranschlagt. Aus diesen Mitteln finanziert das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste u. a. Provenienzforschungsprojekte zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. 2. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der für das Referat KM 24 im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien anerkannten vier Vollzeitäquivalente sind tatsächlich besetzt (Ist- Zustand), und inwiefern hatte die letzte Organisationsanpassung Auswirkungen auf den Ist- Zustand (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6294)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. September 2026 Aktuell sind 2,73 der vier VZÄ bei Referat KM 24 besetzt. Eine Nachbesetzung ist zeitnah geplant. Die letzte Organisationsanpassung hatte keine Auswirkungen auf den Ist-Zustand. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/188, dass ihr seit dem Jahr 2016 keine unzulässigen Cum-Cum- Gestaltungen bekannt sind, zu den öffentlich bekannt gewordenen Fällen bei der Deka Bank (Rückzahlung von nahezu 500 Mio. Euro bis 2018 einschließlich; siehe Geschäftsbericht 2025 der Deka Bank, S. 449, https://gb.deka.de/documents/Deka Gruppe_Geschaeftsbericht_2025_DE_s.pdf), der Deutschen Bank (Rückforderung von rund 600 Mio. Euro bis 2019 einschließlich; siehe Berichterstattung auf tagesschau.de vom 20. März 2026, www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-c um-deutsche-bank-100.html) und der SEB-DSK Hyp (Rückforderung von rund 936 Mio. Euro; siehe Berichterstattung in Finanz-Szene vom 18. Juni 2025, https://finanz-szene.de/banking/mil liarden-spiel-die-irren-cum-cum-dimensionen-a m-beispiel-der-deutschen-seb/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026 Auf Grundlage der Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern und den Obersten Finanzbehörden der Länder zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden keine Verfahren zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer aus Cum/Cum-Gestaltungen gemeldet, die Zeiträume nach 2016 zum Gegenstand haben. Gleichwohl zeigen die zitierten Quellen, dass die Finanzverwaltung Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung umfassend prüft. Nach den Angaben im zitierten Geschäftsbericht der Deka-Bank wurde die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag für die Jahre 2013 bis 2018 ohne inhaltliche Prüfung der Geschäfte insgesamt versagt. Aus den Angaben im Geschäftsbericht geht nicht hervor, dass durch die Deka-Bank bis in das Jahr 2018 Cum/Cum-Gestaltungen durchgeführt wurden. Es wurden durch die Finanzverwaltung die Voraussetzungen geschaffen, um eine inhaltliche Prüfung der Geschäfte vorzunehmen. Die in den weiteren Quellen genannten Rückforderungsbeträge erstrecken sich laut der Berichterstattung auf Zeiträume bis 2016. Im Übrigen kann der Berichterstattung entnommen werden, dass sich die Prüfungen der Finanzverwaltung nicht auf bestimmte Zeiträume beschränken, sondern der inhaltliche und zeitliche Umfang der Prüfungen weit gefasst wird und auch die Zeiträume nach 2016 im Hinblick auf Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung betrachtet werden. Aber auch hier sind bislang keine Cum-/Cum-Gestaltungen bekannt geworden. Darüber hinaus soll durch den vorgestellten Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz künftig der Grau- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bereich aggressiver Steuergestaltung noch stärker in den Blick genommen und dabei auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen insbesondere im Bereich der Dividendengestaltungen geprüft werden. 4. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Aus welchen Erwägungsgründen wird seitens der Bundesregierung die Neuaufstellung eines gemeinsamen Zentrums zur Bekämpfung von Steuer- und Wirtschaftskriminalität, unter Einbeziehung der vorhandenen Ermittlungsbehörden bei der Steuerfahndung bzw. Zollfahndung geplant (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/P ressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07- 16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html), wenn derzeitig die aus dem bereits vorhandenen System Transactional Network Analysis Tool (TNA), an dessen europaweitem Datenaustausch die Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2021 teilnimmt, gewonnenen Daten weder auf Bundes- noch auf Länderebene aufgezeichnet werden bzw. nicht zu Ermittlungs- oder Präventionszwecken genutzt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/7434), und welche Verbesserungen werden sich durch die Ermittlungstätigkeit eines neuen gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität, insbesondere bei der Anwendung im Deliktbereich der sog. Umsatzsteuerkarussellgeschäfte, gegenüber der bereits betriebenen Beteiligung am TNA ergeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. August 2026 Das Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität wird als zentrale Koordinierungsstelle etabliert, um die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden zu stärken und komplexe, grenzüberschreitende Fälle effektiver zu bearbeiten. Es konzentriert sich auf schwere, organisierte Steuer- und Finanzkriminalität. Nach dem erfolgreichen Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums wird dieses Zentrum beim Zoll angesiedelt, um die operative Schlagkraft zu erhöhen. Im Zentrum koordinieren Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern sowie Ermittler und Analysten der Bundesbehörden wichtige Verfahren und tauschen Erkenntnisse und Expertise aus. Dadurch bündeln wir die Analyse, Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche und Steuerkriminalität. Zudem beabsichtigen wir die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung zu erweitern, was die Mechanismen im Kampf gegen Steuerkriminalität stärkt und die Effizienz der Strafverfolgung steigert. Die aus dem bereits vorhandenen TNA-Tool gewonnenen Daten werden auf Bundes- sowie auf Länderebene zu Ermittlungs- oder Präventionszwecken genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Warum werden von der Bundesregierung im Kreditfinanzierungsplan für das Jahr 2027 gemäß dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027), innerhalb der insgesamt eingeplanten Bruttokreditaufnahmen in Höhe von 487,86 Mrd. Euro anteilig Bruttokreditaufnahmen in Höhe von ca. 277 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von weniger als vier Jahren vorgesehen, in diesen enthalten in Höhe von 199,03 Mrd. Euro mit einer unterjährigen Laufzeit (Quelle: Haushaltsgesetz 2027 auf Bundestagsdrucksache 21/7300, Kreditfinanzierungsplan, S. 62), obwohl durch diese kurzen Kreditlaufzeiten von unter vier Jahren, bzw. unter einem Jahr, erhöhte Risiken durch entsprechende Prolongationskosten bzw. steigende Zinssätze bestehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. September 2026 Die Finanzierung des Bruttokreditbedarfs erfolgt auf Basis einer jährlich aktualisierten Emissionsstrategie, die Kosten- und Risikoaspekte sowie Anforderungen an den Marktauftritt eines Benchmark-Emittenten berücksichtigt. Kurzlaufende Instrumente erlauben eine flexible Ausweitung des Finanzierungsvolumens und haben in der Regel die geringsten Kosten, erhöhen aber das Refinanzierungsrisiko. Langlaufende Instrumente bieten dem Emittenten höhere Sicherheit über den Verlauf künftiger Kosten, führen aber auch in der Regel zu höheren Kosten. Die Emissionsstrategie findet in diesem Spannungsverhältnis ein für den Emittenten angemessenes Gleichgewicht und berücksichtigt dabei zudem die Nachfrage in den einzelnen Laufzeitsegmenten. Die Strategie wird unter Berücksichtigung der weiteren Marktentwicklung und ggfs. zu aktualisierender Finanzierungsbedarfe im Herbst finalisiert, die Veröffentlichung der Emissionsplanung für das Jahr 2027 erfolgt dann im Dezember 2026. 6. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten (geplanten) Maßnahmen folgen aus der in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/7389 erwähnten Zielformulierung, nach der sich die Bundesregierung im Bereich der Messung von Vermögensungleichheit „für mehr Transparenz im internationalen Austausch und verbesserte Datensysteme“ ausspricht (bitte Vorhaben der Bundesregierung oder geplante Thematisierung in internationalen Gremien mit jeweiligem Zeitplan nennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. September 2026 Mehr Transparenz im internationalen Austausch und verbesserte Datensysteme stellen zentrale Voraussetzungen für die adäquate Erfassung von Vermögenswerten und damit einer verbesserten Messung von Vermögensungleichheit dar. Sollten internationale Gremien zukünftig konkrete Maßnahmen vorschlagen, die zu einer besseren Messung von Vermögensungleichheit beitragen, wird die Bundesregierung diese prüfen. 7. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Welche steuerbegünstigten Zwecke nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Stiftung Hof Hasemann Bramsche im beim Bundeszentralamt für Steuern geführten Zuwendungsempfängerregister hinterlegt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/7573)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026 Auf das Zuwendungsempfängerregister (ZER), das auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (zer.bzst.de) einsehbar ist, wird verwiesen. 8. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Auf welchen zuletzt erteilten Freistellungs-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheid nach § 60a der Abgabenordnung geht nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuwendungsempfängerregister ausgewiesene Steuerbegünstigung der Stiftung Hof Hasemann zurück (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/7573)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026 Die Durchführung des Besteuerungsverfahrens und die Entscheidung im konkreten steuerlichen Einzelfall obliegt nach den Grundsätzen der Finanzverfassung den Finanzbehörden der Länder. Im Übrigen wird auf das Zuwendungsempfängerregisters (ZER), das auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (https://zer.bzst.de) einsehbar ist, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung für Anbieter von Bildungsleistungen, die durch die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes keine Vorsteuer abziehen können und dadurch potenziell finanzielle Nachteile haben, und wie könnte eine konkrete und langfristige Regelung aussehen, die mit europäischem Recht vereinbar wäre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026 Die Bundesregierung plant derzeit keine gesetzliche Anpassung des § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Die Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie (MwStSystRL) sieht für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe i und j MwStSystRL worauf § 4 Nummer 21 UStG beruht, nicht die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten dem Unternehmer das Recht einräumen, sich für eine Besteuerung seiner Umsätze zu entscheiden. 10. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im ersten Halbjahr 2026 speziell mit Blick auf die Einhaltung des 2026 gestiegenen gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurden daraufhin Ermittlungs- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. September 2026 Die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls trägt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch umfangreiche Prüfungs- und Ermittlungsverfahren sowie die konsequente Ahndung von Verstößen entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Im Fokus steht dabei auch die effiziente und wirkungsvolle Durchsetzung des Mindestlohns. Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der alle in Frage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages gemäß § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes umfasst. Sie prüft u. a., ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Die Prüfung, ob ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nachkommt, ist also eines von mehreren Prüffeldern der FKS. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Anzahl der durch die FKS im ersten Halbjahr 2026 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen sowie die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind auf der Homepage des Zolls veröffentlicht: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sch warzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/stati stikveroeffentlichung_node.html Eine Korrelation der Anzahl der Prüfungen in einem Zeitraum zu der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im gleichen Zeitraum führt zu keinem tragfähigen Bewertungsansatz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einleitung eines Verfahrens nicht zwingend im Jahr der Prüfung erfolgt und weiterhin nicht jede Prüfung ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Andersherum beruht nicht jedes Ermittlungsverfahren auf einer vorangegangenen Prüfung. 11. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Versteht die Bundesregierung die Zuckergetränkesteuer, auf die sie sich mit dem Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 zu dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 verständigt hat, vornehmlich als Maßnahme der Prävention, mit der eine Lenkungswirkung hin zu einem niedrigeren Zuckergehalt in Getränken verbunden sein soll, oder als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung, mit der möglichst hohe Steuereinnahmen erzielt werden sollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026 Die Bundesregierung greift mit der geplanten Zuckergetränkesteuer eine Empfehlung aus dem ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026 auf. Ein Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer wird derzeit durch die Bundesregierung erarbeitet. Da die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Festlegungen mitgeteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 12. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Welche dienstrechtlichen, disziplinarrechtlichen oder sicherheitsüberprüfungsrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern und für Heimat aus den jüngst öffentlich gewordenen Zeugenaussagen und Vorwürfen gegen den Vorsitzenden des Hauptpersonalrats bei der Bundespolizei, Sven Hüber, hinsichtlich seiner konkreten Tätigkeit als Politoffizier bei den DDR-Grenztruppen (u. a. im Hinblick auf die Durchsetzung des Schießbefehls sowie mutmaßliche Misshandlungen von Flüchtlingen), und inwieweit waren dem Dienstherrn diese konkreten Vorwürfe bei der Einstellung sowie bei späteren Beförderungen in den gehobenen bzw. höheren Polizeivollzugsdienst bereits bekannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. September 2026 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Fragen beziehen sich auf einen einzelnen Bundesbeamten. Dies gilt auch, soweit dienstrechtliche Entscheidungen zu diesem Beamten oder seiner Stelle berührt sind. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten sowie auf sie bezogene dienstrechtliche Entscheidungen müssen innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Wie viele Gewalttaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 jeweils in oder auf dem Gelände von Krankenhäusern in Deutschland begangen (bitte für jedes Bundesland die Gesamtzahl der Gewalttaten sowie die bundesweite Gesamtzahl angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. 14. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele Personen sind im Rahmen des Familiennachzugs jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Juli 2026 nach Deutschland gekommen, und welche drei Staatsangehörigkeiten wurden bei diesen Personen am häufigsten festgestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2026 Die erfragten Angaben zu den Jahren 2020 bis 2024 sind im Rahmen der jährlichen Migrationsberichte der Bundesregierung öffentlich frei verfügbar und können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.b amf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migra tionsbericht.html?nn=283640. Hinweis: Angaben für 2020 bis 2021 finden sich u. a. im Migrationsbericht 2021, Tabelle 3–40 und für 2022 bis 2024 u. a. im Migrationsbericht 2024, Tabelle 3–48. Entsprechende Angaben für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor. 15. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften abschließen und veröffentlichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026 Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet an der zeitnahen Finalisierung der notwendigen Unterlagen, insbesondere an der erforderlichen Förderrichtlinie. Sobald dies abgeschlossen ist, erfolgt umgehend eine Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt. Geplant ist die Veröffentlichung im Herbst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was versteht die Bundesregierung unter dem verwendeten Begriff eines „Finanzrahmens“ (Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7120) für die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten 10 Mrd. Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026 Der Pakt ist ein Eckpunktepapier, das die Bundesregierung auf einen umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung verpflichtet und die Koordination von Bund, Ländern und Kommunen verbessern soll. Der Bund wird dafür bis zum Jahr 2029 insgesamt zehn Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz investieren, was damit den vorgesehenen Finanzrahmen darstellt. Es handelt sich um die Finanzmittel aus den einschlägigen Haushaltsgesetzen bzw. der mittelfristigen Finanzplanung, soweit es um Jahre geht, für die es noch kein Haushaltsgesetz gibt. Diese Mittel fließen nicht als Pauschaltransfer an Länder oder Kommunen, sondern werden überwiegend durch den Bund selbst gebunden und zwar durch eigene Beschaffungen, eigene Infrastrukturmaßnahmen und gezielte Förderprogramme in klar definierten Teilbereichen. 17. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft haben Strafverfolgungsbehörden des Bundes (inklusive Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) im Jahr 2025 das sogenannte Account- Cloning (nach MüKoStPO/Rückert, 2. Aufl. 2023, StPO § 100b Rn. 38–40a) durchgeführt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?“ Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. September 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Frage nicht, auch nicht eingestuft, beantwortet werden kann. Die erbetenen Auskünfte sind besonders geheimhaltungsbedürftig und berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zolls stehen. Schon die grundsätzliche Angabe, ob bzw. welche Maßnahmen im Bereich der informationstechnischen Überwachung genutzt wurden/ werden, lässt Rückschlüsse auf taktische und technische Fähigkeiten bzw. Fähigkeitslücken der vorstehend genannten Behörden zu. Dies könnte zu einer Änderung des Verhaltens des polizeilichen Adressaten führen, wodurch eine Informationserhebung auf technischen Wegen erschwert bis unmöglich werden könnte. Dies ist jedoch nicht hinnehmbar, da die Gewinnung von Informationen durch eine IT-gestützte Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendig ist für die gesetzliche Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenab- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wehr, vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung der vorstehend genannten Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen zurückstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Marcel Emmerich auf Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen. 18. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten, Reichsbürger, Selbstverwalter und Personen des Spektrums verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates zugelassen (bitte nach Personengruppen aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung hiergegen vorzugehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf – rechtsextremistische Personen: 2.996, – Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“: 932 und – Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“: 124 erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister registriert. Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vollzug des Waffengesetzes Aufgabe der Länder ist. Um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei Entzug und Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken, findet regelmäßig die durch das Bundesministerium des Innern (BMI) initi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ierte Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ unter Beteiligung von Vertretern der Innenministerien, Verfassungsschutzbehörden und Waffenbehörden statt. Die begleitende Statistik wurde hinsichtlich der Verfahrensweise vereinheitlicht und erfolgt stichtagsbezogen. Ergänzend wird auf den Beitrag „Zahlen zur Entwaffnung 2024“ des BMI, veröffentlicht auf der Internetseite des BMI, hingewiesen (Link: www.bmi.bund.de/SharedDocs/te xtbaustein/DE/sicherheit/zahlen-entwaffnung-rex-2024.html). Ungeachtet der oben genannten Zuständigkeit der Länder hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbart, das Waffenrecht zu evaluieren und u. a. auch unter der Maßgabe fortzuentwickeln, noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten nicht legal Waffen besitzen. Die der Fortentwicklung vorausgehende Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. 19. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Nachnutzungskonzepte für die beschlagnahmten bundesweiten Liegenschaften des verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg e. V. und seiner Teilorganisationen gibt es, und wie sieht der zeitliche Rahmen für mögliche Nachnutzungskonzepte aus (www.bmi.bund.de/SharedDo cs/kurzmeldungen/DE/2024/07/izh.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die „Islamische Akademie Deutschland e. V.“, den „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e. V.“, das „Zentrum der Islamischen Kultur e. V.“ in Frankfurt (Main), die „Islamische Vereinigung Bayern e. V.“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin e. V.“. Beschlagnahmt wurde hierbei jegliches Vereinsvermögen des IZH und der genannten Teilorganisationen. Die mit Vollzug des Vereinsverbots durchgeführten Beschlagnahmen stellen zunächst lediglich eine Sicherungsmaßnahme dar, die das Vereinsvermögen dem Zugriff der Verbotsbehörde – hier dem BMI – erhalten und verhindern soll, dass im Verlauf eines Klageverfahrens nach einem Verbot, Vereinsvermögen beiseitegeschafft und der Einziehung nach § 11 des Vereinsgesetzes entzogen wird. Da das Verbot streitbefangen ist und eine Entscheidung des zuständigen Bundesverwaltungsgerichts noch nicht ergangen ist, stellt sich die Frage einer möglichen Anschlussnutzung derzeit nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, welcher Staat die Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 in Auftrag gegeben hat, nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (Az. StB 60/25, Rn. 25) ausgeführt hat, es gebe „dringende Gründe für die Annahme, dass die Sabotagetat durch einen fremden Staat initiiert und gesteuert wurde“, und es sei „hochwahrscheinlich“, dass der Beschuldigte seine Tatbeiträge „in fremdstaatlichem Auftrag“ erbracht habe, und falls ja, welche Auffassung ist dies, und seit wann besteht sie, und falls nein, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hält es die Bundesregierung für entbehrlich oder unzulässig, sich hierzu vor Abschluss des Verfahrens eine Auffassung zu bilden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026 Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten. Im Übrigen kommentiert und bewertet die Bundesregierung die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nicht. 21. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Steht nach Auffassung der Bundesregierung die sogenannte Third-Party-Rule, auf die sie die Verweigerung von Auskünften u. a. in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/4141 sowie in der Antwort zu den Fragen 3, 17, 18 und 51 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12284 gestützt hat, auch der Weitergabe von Erkenntnissen innerhalb der Bundesregierung sowie an deutsche Strafverfolgungsbehörden entgegen, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie diese Auffassung gegebenenfalls? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Bei der Third-Party-Rule handelt es sich um eine allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich (vgl. auch BVerfG-Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016, Rz. 162 bis 166). Sie besagt, dass ausgetauschte Informationen ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte weitergeben werden dürfen. Dabei bestimmt der Informationsgeber, wen er als „Dritten“ ansieht (vgl. oben genannte Fundstelle). Diese Verhaltensregel gilt grundsätzlich auch innerhalb der Bundesregierung sowie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an deutsche Strafverfolgungsbehörden. 22. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie hoch war der Anteil der männlichen Tatverdächtigen (TV) nach Staatsangehörigkeit bei Vergewaltigungen (bitte für die Jahre 2014, 2020 und 2025 die neun häufigsten Staatsangehörigkeiten der TV angeben), und wie erklärt die Bundesregierung ggf., dass der Anteil männlicher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen in den vergangenen Jahren (insbesondere derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit) merklich gesunken ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 21/5159)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten bei Vergewaltigungen nach den neun häufigsten Staatsangehörigkeiten war für die Jahre 2014, 2020 und 2025 wie folgt: Jahr Staatsangehörigkeit Anteil männlicher TV bei Vergewaltigung (PKS-Schlüssel 111700) an allen TV der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Prozent 2014 Deutschland    99,5 Türkei 100 Marokko 100 Afghanistan 100 Bulgarien 100 Rumänien 100 Italien*) 100 Polen*) 100 Serbien*) 100 Somalia*) 100 2020 Deutschland    98,6 Syrien    99,5 Türkei    99,0 Afghanistan 100 Irak    99,4 Rumänien    99,3 Italien 100 Polen    97,6 Iran    98,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Staatsangehörigkeit Anteil männlicher TV bei Vergewaltigung (PKS-Schlüssel 111700) an allen TV der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Prozent 2025 Deutschland    98,1 Syrien    99,7 Türkei    99,6 Afghanistan 100 Irak    98,8 Rumänien    99,5 Bulgarien    97,9 Ukraine    97,7 Polen    99,2 *) Mit jeweils sieben Tatverdächtigen. Zum 1. Januar 2018 wurde die Rechtsgrundlage und damit auch die Erfassungsmethodik bei der Erfassung von sogenannten Gruppenvergewaltigungen geändert. Damit sind die Daten der Vorjahre nicht exakt vergleichbar (vgl. Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1054 bzw. hinsichtlich des Begriffs der „Gruppenvergewaltigung“ die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6858). Unter Zugrundelegung der Daten ab 2018 (vgl. Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 21/5159) ist nicht festzustellen, dass der Anteil männlicher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen in den vergangenen Jahren (insbesondere derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit) merklich gesunken ist. So lag der Anteil der männlichen deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024 auf gleichem Niveau wie 2018 (jeweils bei 93,6 Prozent). 23. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, wie hoch der Anteil der nicht-männlichen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen bzw. Gruppenvergewaltigungen ist, die ihren Geschlechtseintrag zuvor von männlich zu weiblich bzw. divers geändert haben, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung ggf. hieraus, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Straftaten werden auf Bundesebene in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasst. Gemäß der Richtlinien für die Führung der PKS ist diese eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Dementsprechend werden neben dem aktuellen Geschlecht (nur m/w) in der PKS als Massenstatistik keine Informationen zu Geschlechtsänderungen registriert. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Änderung der Erfassungsmethodik derzeit nicht notwendig. 24. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Bundesbehörden nutzten den Kartendienst von HERE, und welche jährlichen Lizenzkosten sind damit verbunden (bitte die 13 Bundesbehörden mit dem höchsten Anteil und die jeweiligen Lizenzkosten einzeln angeben)? 25. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welche Zwecke wird der Kartendienst HERE in den nutzenden Bundesbehörden jeweils benötigt (z. B. Verkehrsplanung, Verkehrssteuerung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen 24 und 25 hinsichtlich der Nutzung sowie der damit verbundenen Kosten und Zwecke des Kartendienstes von HERE als dienstliches Arbeitsmittel betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Die konkrete Nennung der genutzten Dienste von HERE könnte weitgehende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen insbesondere der deutschen Sicherheitsbehörden ermöglichen. Diese sind im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Durch die Preisgabe einer möglichen Nutzung bestünde zudem die Gefahr, den Anbieter als Angriffsfläche gezielten Ausforschungsversuchen auszusetzen. Des Weiteren könnten so eventuell auch Informationen erlangt werden, die eine Identifizierung von Mitarbeitenden ermöglichen. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes, der von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ist, nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. 26. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern prüft das Bundesministerium des Innern derzeit mögliche Maßnahmen, um sowohl den polizeilichen als auch den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch im Fall der Übernahme eines Landesinnenministeriums durch eine in dem jeweiligen Bundesland als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei gegen die mögliche missbräuchliche Verwendung vor Daten zu sichern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Das Bundesministerium des Innern äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten. 27. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verfestigung und Ausbreitung krimineller Clanstrukturen in Sachsen und insbesondere im Raum Leipzig zu verhindern, und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums (www.lvz.de/lokales/leipzig/kriminell e-familienclans-aus-syrien-werden-in-sachsen-akt iver-schwerpunkt-leipzig-OOCYJBYMSNDBPK 6COTHLCOA3OA.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. September 2026 Die Bekämpfung von Kriminalität, die von Angehörigen oder Mitgliedern krimineller Clanstrukturen begangen wird, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Ländern wahrgenommen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und die allgemeine polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Dies gilt auch für Maßnahmen wie einer Verhinderung einer Verfestigung oder Ausbreitung krimineller Clanstrukturen im Freistaat Sachsen und insbesondere im Raum Leipzig. Der Bund leistet im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag zur Bekämpfung von Clankriminalität. Dies betrifft insbesondere die Aufgaben des Bundeskriminalamtes bei der Bekämpfung der länderübergreifenden und internationalen Kriminalität sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden der Länder. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist auch der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 beschlossene gemeinsame Aktionsplan vom Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur effektiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Finanz- und Rauschgiftkriminalität. Kriminelle Clanstrukturen finanzieren und verfestigen sich häufig gerade durch die Investition inkriminierter Vermögenswerte in legale Strukturen. Der Aktionsplan setzt genau hier mit dem Ansatz „Follow the Money” an: Kriminellen Netzwerken soll die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Als zentrales gesetzgeberisches Element befindet sich derzeit das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Es sieht u. a. die Einführung eines administrativen Vermögensermittlungsverfahrens vor: Bei Vermögenswerten, deren Herkunft begründeten Zweifeln unterliegt, kann die Zollverwaltung künftig unabhängig von einem laufenden Strafverfahren Auskunft über die Herkunft verlangen und die Vermögenswerte bei ausbleibender oder nicht überzeugender Erklärung sichern. Ergänzend werden die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundeskriminalamt sowie die personelle Ausstattung des Bundeskriminalamts im Bereich der Finanzermittlungen und Geldwäschebekämpfung gestärkt. Zu dem Phänomenbereich der Clankriminalität steht die Bundesregierung mit den Ländern im regelmäßigen Austausch. Soweit sich aus der Entwicklung der Kriminalitätslage ein bundesweiter oder länderübergreifender Handlungsbedarf ergibt, werden erforderliche Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten geprüft und umgesetzt. 28. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die Prüfung, ob Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Personen und Unternehmen – in den sog. Epstein- Files nachgehen, mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor, die dazu führen, dass man nunmehr eine eigene Auffassung zu dem Inhalt der Aussagen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, der andeutete, dass es auch Bezüge zu russischen Geheimdiensten geben könnte, hat (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache 21/4186)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026 Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl die Polizei- als auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten „Epstein Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So wurde das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt (BKA) gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden Deutschlandbezügen einzubinden. Weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug zu Deutschland werden fortlaufend geprüft. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 29. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen liegt die auch im Zuge der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Anschlag auf den Berliner CSD am 4. August 2026 den Fraktionen durch die Bundesregierung zugesagte Chronologie des Behördenhandels im Kontext des Attentats bisher noch nicht vor, und bis wann wird die Bundesregierung die Chronologie vorlegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026 Die in Rede stehende Chronologie des Behördenhandelns wird derzeit innerhalb der Bundesregierung bearbeitet. Die Erstellung und abschließende Abstimmung des Dokuments ist aufgrund der erforderlichen Koordinierung der Beiträge einer Vielzahl von Behörden auf Bundes- und Landesebene zeitaufwendig. Die Bundesregierung ist bemüht, die erforderlichen Abstimmungen zeitnah abzuschließen. Die Chronologie wird dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages nach Abschluss der erforderlichen Koordinierung dann unverzüglich zugeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie viele Drohnenvorfälle oder -sichtungen im Umfeld kritischer Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet in den Jahren 2019 bis 2025 konnten eindeutig russischen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren zugeordnet werden (bitte auch die Gesamtzahl aller Drohnenvorfälle angeben), und in wie vielen dieser Russland zugeordneten Fälle wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet oder rechtskräftige Verurteilungen erreicht (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. September 2026 Eine strukturierte Erfassung von Drohnensachverhalten wird seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) seit Januar 2025 vorgenommen. Daher liegen erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Daten vor. Die Bundesregierung ist bezüglich der vom BKA erhobenen Zahlen nach sorgfältiger Abwägung zur Auffassung gelangt, dass diese erbetenen Angaben nicht in offener Form erfolgen können. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand und die Bearbeitungsschwerpunkte des BKA möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Deshalb ist die Information gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt.1 Was die weiteren Fragen zu einer quantitativen Aufschlüsselung der Sachverhalte angeht, teilt die Bundesregierung mit, dass eine solche nicht vorliegt. Die Bewertung der jeweiligen Urheberschaft erfolgt vielmehr einzelfallbezogen, gegebenenfalls auch in der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden im Austausch. Soweit sich daraus ein weiterer Bearbeitungsbedarf ergibt, erfolgt die Befassung regelmäßig durch die zuständigen Landesbehörden. Verfahren im fragegegenständlichen Sinne fallen zunächst in die dortige Zuständigkeit. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zur extremismusbezogenen Einordnung von Jewhen Konowalez vor, der als Führer der Ukrainischen Militärorganisation (UVO) und der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) für einen radikalen ukrainischen Nationalismus stand und politische Gewalt sowie terroristische Anschläge als Mittel des politischen Kampfes befürwortete und dessen Organisationen bzw. aus ihnen hervorgegangene Strukturen später teilweise mit dem nationalsozialistischen Deutschland kollaborierten und an schweren Gewaltverbrechen beteiligt waren, und wie bewertet die Bundesregierung Personen oder Personenzusammenschlüsse in Deutschland, die sich positiv auf Jewhen Konowalez, die UVO oder die OUN beziehen (z. B. durch öffentliche Befürwortung, Verherrlichung, Würdigung, Unterstützung, Identifikation mit deren politischen Zielen oder propagandistische Bezugnahme), im Hinblick auf mögliche rechtsextremistische oder gewaltorientierte Bestrebungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu rechtsextremistischen oder gewaltorientierten Bestrebungen von Personen oder Personenzusammenschlüsse in Deutschland vor, die sich positiv auf Jewhen Konowalez, die Ukrainische Militärorganisation (UVO) oder die Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) beziehen. 32. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Sind Behörden des Bundes wie das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an den Arbeiten zur Rekonstruktion und zur Behebung der Schäden des Hackerangriffs auf die IT-Systeme der Berliner Senatsverwaltung beteiligt (vgl. Hackerangriff in Berlin hat ernste Folgen, in: Frankfurter Rundschau, 21. August 2026, S. 4), und liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse über die mutmaßlichen Täter und ihre Motive vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2026 Grundsätzlich äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Ergänzend können die folgenden Informationen mitgeteilt werden: Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Berlin in einer beratenden, koordinierenden und vermittelnden Funktion. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht mit der Senatsverwaltung im Austausch und unterstützt beratend. 33. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Ist die Bundesregierung bereit, die deutschen Beiträge zum Solidaritätsmechanismus des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) davon abhängig zu machen, dass andere Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen in EURODAC (European Asylum Dactyloscopy Database) nachkommen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. September 2026 Die Europäische Kommission wird zum 15. Oktober 2026 Texte für den zweiten Solidaritätszyklus vorlegen. Die Bundesregierung wird sodann die Texte gründlich auswerten und alle möglichen Optionen prüfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). 34. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Wie viele Chancenkarten (www.guide-german y.com/de/moving/work-permit-routes/chancenkar te-job-seeker) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 an qualifizierte Drittstaatsangehörige erteilt, und wie viele dieser Personen konnten innerhalb der gesetzlichen Suchfrist erfolgreich in ein reguläres Arbeitsverhältnis vermittelt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. September 2026 Im Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2026 wurden 7.983 Visa nach § 20a Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Chancenkarten-Visum) erteilt. Im Inland wurde ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 2.370 Personen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 3 AufenthG (Chancenkarte) erteilt. Zudem wurde im genannten Zeitraum 86 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 5 Satz 2 AufenthG (Folge-Chancenkarte) erteilt. Im Übrigen wird hinsichtlich des zweiten Teils der Frage auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/692 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 35. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Welches verfassungsrechtliche Verständnis des Begriffs des deutschen Volkes legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier vom 25. August 2026 zu „völkischer Abschottung“ zugrunde, insbesondere mit Blick auf den in Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausdrücklich verwendeten Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“, und anhand welcher Kriterien grenzt sie diesen von einem ausschließlich ethnisch oder abstammungsbezogen definierten Volksbegriff ab? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2026 Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen eines anderen Verfassungsorgans grundsätzlich nicht und weist im Übrigen darauf hin, dass die Erörterung abstrakter Rechtsfragen nicht vom parlamentarischen Frage- und Informationsrecht umfasst ist. 36. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Welche detaillierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aus der MedCOI-Auskunft der European Union Agency for Asylum (EUAA) vom 25. März 2026 zur Verfügbarkeit der Behandlung von Schlafapnoe (G47.3) in Togo, insbesondere zur Verfügbarkeit von CPAP-Geräten (aufgeführt in der Erkenntnismittelliste Togo (EML 1113) des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17. Juni 2026), vor, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für die asyl- und aufenthaltsrechtliche Beurteilung von Fällen togolesischer Staatsangehöriger, die aufgrund einer Schlafapnoe auf eine CPAP-Therapie angewiesen sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. September 2026 Nach MedCOI-Erkenntnissen (Medical Country of Origin Information) von Anfang 2026 kann Schlafapnoe in Togo nicht behandelt werden. CPAP-Geräte stehen aktuell nicht zur Verfügung. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Nichtbehandelbarkeit der Erkrankung eine schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rückkehrfall droht und die Feststellung eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbotes gemäß § 60 VII des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Betracht kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 37. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche rechtsstaatlichen Aspekte, die der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul im Solinger Tageblatt vom 29. Juni 2026 angesprochen hat, lassen sich in Indien noch verbessern, und wie arbeitet die Bundesregierung an einer Verbesserung dieser Fragen mit ihren indischen Partnern (www.auswaertigesamt.de/de/ne wsroom/2775888-2775888)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. September 2026 Deutschland und Indien führen einen kontinuierlichen, offenen Austausch über die gemeinsamen demokratischen Werte, einschließlich Rechtsstaatlichkeit. Diese sind auch Gegenstand des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien. 38. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlen der Bundesregierung relevante Informationen über die Angriffe der USA auf Venezuela im Januar 2026 sowie der USA und Israels auf Iran im Februar 2026, um zu einer völkerrechtlichen Bewertung zu kommen, und wenn ja, bezüglich welcher offenen Fragen, und sind die USA respektive die USA und Israel nach Auffassung der Bundesregierung in beiden oben genannten Fällen ihrer Pflicht nachgekommen, vor dem UN- Sicherheitsrat „darzulegen, warum die Maßgaben des Rechts des bewaffneten Konflikts ihres Erachtens zum Zeitpunkt einer konkret getroffenen Entscheidung erfüllt waren“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5966), und wenn nein, wie beeinflusst dieses Versäumnis die Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Völkerrechtskonformität der Angriffe? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 4. September 2026 Der in der genannten Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in Bezug genommene Artikel 51 Satz 2 der Charta der Vereinten Nationen lautet: „Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; […]“. Mit Blick auf die eigene Kommunikation von Bewertungen nutzt die Bundesregierung das ihr eingeräumte außenpolitische Ermessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Studentenvisa für iranische Studierende werden bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2026 bearbeitet (bitte nach erteilt und noch in Bearbeitung auflisten), und wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit an der deutschen Botschaft in Teheran? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2026 An der Botschaft Teheran wurden im Jahr 2026 bis zum Eingang Ihrer Anfrage 1.090 Anträge auf ein nationales Visum zu Studienzwecken abschließend bearbeitet. Die Zahl der Anträge, die sich in Bearbeitung befinden, wird statistisch nicht erfasst. Die Bearbeitungszeit nach Abgabe des Antrags hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann daher stark variieren. Sie hängt u. a. davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen der Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten haben daher wenig Aussagekraft und werden statistisch nicht ermittelt. 40. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in einem mir bekannt gewordenen Fall eines Deutschen, der seine Ehefrau nachziehen lassen will, seit Ende Juni 2024, als ihm von der deutschen Botschaft in Dhaka (Bangladesch) bestätigt wurde, dass sein Anliegen auf Familiennachzug registriert worden sei und die Wartezeit bis zu zwei Jahre dauern könne (mit Ausnahme von Beschäftigungsvisa, die innerhalb von zwei bis drei Monaten erteilt würden), immer noch kein Termin zur Visumbeantragung erteilt und ihm stattdessen auf mehrfache Nachfrage vom Auswärtigen Amt mitgeteilt wurde, dass die derzeitige Wartezeit zwischen Registrierung und tatsächlichem Termin in Dhaka bei zwei Jahren und fünf Monaten liege (vgl. auch Petition 3-21-05-0052-018499), vor dem Hintergrund, dass es auch im Visumhandbuch des Auswärtigen Amts (Kapitel Familiennachzug, Punkt 2.2.) heißt, dass beim Familiennachzug zu Deutschen Artikel 6 des Grundgesetzes eine besondere Schutzwirkung entfalte, was nach meiner Einschätzung mit solch langen Wartezeiten nicht vereinbar ist, zumal eine Benachteiligung gegenüber der deutlich schnelleren Erteilung von Beschäftigungsvisa hinzukommt (bitte begründen, auch in Bezug auf diese Benachteiligung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder hat sie bereits ergriffen, um diese überlangen Wartezeiten beim Familiennachzug (nicht nur, aber insbesondere auch) in Dhaka effektiv und schnellstmöglich zu reduzieren (bitte darlegen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. September 2026 Die Nachfrage nach Visa an der Botschaft Dhaka ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die höheren Wartezeiten im Bereich Familienzusammenführung im Vergleich zu anderen Visakategorien resultieren aus dem deutlich höheren Antragsaufkommen und Prüfaufwand in dieser Kategorie. Zudem ist die Botschaft an gesetzliche Fristen zur Vergabe von Terminen für die Bearbeitung von Anträgen innerhalb von jeweils drei Wochen im beschleunigten Fachkräfteverfahren gebunden (§ 31a AufenthV). Das Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren. Dazu zählt in bestimmten Visakategorien die Auslagerung der Antragsannahme an einen externen Dienstleister. Zudem wird die Botschaft seit Anfang des Jahres durch eine teilweise Verlagerung der Antragsbearbeitung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt, Wodurch Bearbeitungskapazitäten frei werden, die dann gezielt u. a. für die Bearbeitung von Visa zum Familiennachzug genutzt werden. Auch wurde die Botschaft Dhaka personell verstärkt. Durch diese Maßnahmen konnte die Zahl der bearbeiteten nationalen Visumanträge um fast 60 Prozent im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 erhöht werden. Dieser Trend, von dem insbesondere der Familiennachzug profitiert, setzt sich fort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 41. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Mit welcher Begründung macht die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Wartezeiten beim Familiennachzug keine genauen Angaben zur Wartezeit (in Wochen) mehr, wenn diese über 52 Wochen beträgt (vgl. etwa Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984), obwohl ihr solche Angaben möglich sind und das Auswärtige Amt solche Angaben gegenüber Betroffenen durchaus macht, wie ein mir vorliegender Einzelfall zeigt (vgl. auch Petition 3-21-05-0052-018499: Mitteilung des Auswärtigen Amts, dass die Wartezeit in Bangladesch zwei Jahre und fünf Monate betrage), und obwohl sie solche Angaben gegebenenfalls mit dem Hinweis versehen könnte, dass die Bundesregierung sie aus bestimmten Gründen für nur bedingt belastbar hält (bitte unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verankerung des parlamentarischen Fragerechts und sich daraus ergebender Verpflichtungen begründen), und wie lang genau (in Wochen) ist die Wartezeit zur Vorsprache bei der Beantragung von Visa für den Familiennachzug derzeit in den Ländern, in denen diese Zeit mehr als 52 Wochen beträgt, nach Kenntnis des Auswärtigen Amts, die sich nach meiner Auffassung in zumutbarer Weise durch eine einfache Abfrage der infrage kommenden Botschaften ermitteln lässt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984; bitte zumindest für die 14 Länder mit den längsten Wartezeiten auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2026 Bei Wartezeiten handelt es sich stets um rechnerische Momentaufnahmen, die durch das Verhältnis der vorhandenen Registrierungen auf den Termin-Wartelisten der Visastellen und deren Bearbeitungskapazitäten ermittelt werden. Beides unterliegt insbesondere bei Wartelisten mit sehr vielen Registrierungen großen Schwankungen, die eine seriöse Angabe der Wartezeiten erschweren. Zudem können Doppel- oder Fehlregistrierungen zu künstlich verlängerten Wartelisten führen. Auch das Nicht-Erscheinen von Antragstellern zu Terminen erschwert den Abbau der Termin-Wartelisten in nicht unerheblichem Maße. Die Angabe von Wartezeiten, die über 52 Wochen hinausgehen, ist daher regelmäßig nicht belastbar möglich. Interne Systeme zur Erfassung und Monitoring der Wartezeiten im Auswärtigen Amt geben lange Wartezeiten daher ebenfalls nur mit „über 52 Wochen an“. Sofern einzelnen Antragsstellern Richtwerte über eine zu erwartende Wartezeit mitgeteilt werden, unterliegen diese den gleichen Unsicherheiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 42. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Kapazitäten zur Bearbeitung der derzeit noch offenen Visumanträge an der Deutschen Botschaft Teheran (https://taz.de/Iranische-Studierende/!6207002/) – etwa durch die Unterstützung bzw. Übernahme von Verfahren durch andere deutsche Auslandsvertretungen wie der Botschaft in Eriwan (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/5846) – so zu erhöhen, dass insbesondere Anträge auf Visa für iranische Ärztinnen und Ärzte nach § 16d des Aufenthaltsgesetzes und auf Studentenvisa rechtzeitig zum Wintersemester 2026/27 bearbeitet bzw. entschieden werden können, und nach welchen Kriterien werden die verschiedenen Visumkategorien bei der Bearbeitung derzeit priorisiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2026 Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in Iran ist der Betrieb in der Visastelle der Botschaft Teheran weiterhin stark eingeschränkt. Zusätzlich beeinträchtigt wurde die Arbeit in der Visastelle durch eine politische Entscheidung der iranischen Seite, durch die die Zahl der Entsandten in der Visastelle drastisch reduziert werden musste. Im Laufe des Jahres war der Dienstbetrieb der Botschaft Teheran auf Grund der Sicherheitslage temporär eingestellt. Seit Wiederaufnahme des Dienstbetriebs arbeiten die Zentrale des Auswärtiges Amtes und die Botschaft Teheran beständig daran, die Annahme- und Bearbeitungskapazitäten für Antragstellende auszuweiten. Grundsätzlich gilt, dass für den Bereich der nationalen Visa hinsichtlich Priorisierungsentscheidungen vor allem Wertungen des Gesetzgebers sowie das gesamtstaatliche Interesse maßgeblich sind. Bei Studierenden findet eine Priorisierung beispielsweise im Falle einer Förderung mit deutschen öffentlichen Mitteln durch Stipendien sowie hinsichtlich bereits erworbener akademischer Abschlüsse statt. Die Unterstützung durch die Botschaft Eriwan erfolgte während der aus Sicherheitsgründen vorgenommenen Einstellung des Dienstbetriebes der Botschaft Teheran. Eine erneute Ausweitung der Antragsbearbeitung auf andere Auslandsvertretungen ist momentan nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 43. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Hilfsmaßnahmen und finanziellen Mittel wird die Bundesregierung nach der Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Deutschland stehe angesichts der Flutkatastrophe zur Unterstützung Nepals bereit (www.tagesspieg el.de/gesellschaft/panorama/hunderte-tote-nach-st urzflut-in-nepalretter-suchen-nach-1300-vermisst en--darunter-auch-acht-deutsche-15983567.html), für humanitäre Soforthilfe in Nepal und der ebenfalls von der Katastrophe betroffenen Autonomen Region Tibet zur Verfügung stellen, und inwiefern stimmt sie diese Unterstützung mit den Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union ab? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. September 2026 Nach der verheerenden Sturzflut im nepalesischen Distrikt Rasuwa und der angrenzenden Autonomen Region Tibet am 26. August 2026 wurden über den Disaster Response Emergency Fund der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) am selben Tag rund 1 Million CHF dem nepalesischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt, um auf dringende Bedürfnisse zu reagieren, das Ausmaß der Zerstörung zu beurteilen und Gemeinden zu identifizieren, die Hilfe benötigen. Über den Central Emergency Response Fund (CERF) der Vereinten Nationen wurden weitere 2 Mio. USD für Nepal zur Verfügung gestellt. Deutschland stattet beide Fonds seit Jahren mit Finanzmitteln aus und gehört regelmäßig zu den größten Gebern. Die nepalesische Regierung hat am 31. August 2026 über das EU- Katastrophenschutzverfahren (UCPM) um Hilfsgüter zur Notversorgung und -unterbringung evakuierter Menschen gebeten. Im Zuge dessen entsendet die Bundesregierung über das Technische Hilfswerk (THW) Hilfsgüter (Zeltplanen, Wasserfilter, Moskitonetze, etc.) im Wert von 500.000 Euro. Diese Hilfsgüter sollen gemeinsam mit einer Sachspende der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft nach Nepal gebracht werden. Die Bereitstellung und Abwicklung der deutschen Hilfeleistungen wird durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern in enger Zusammenarbeit mit dem Emergency Response Coordination Centre auf EU-Ebene koordiniert. Der Transport der Hilfslieferungen wird derzeit vorbereitet. Im Rahmen des UCPM unterstützt die Europäische Union den Transport der Hilfslieferungen maßgeblich durch die Bereitstellung eines Transportdienstleisters und beteiligt sich an den hierfür anfallenden Kosten. Hierdurch wird eine zeitnahe und bedarfsgerechte Bereitstellung der deutschen Hilfeleistungen in Nepal unterstützt. Die deutsche Botschaft in Kathmandu prüft außerdem Wege der kurzfristigen finanziellen Unterstützung lokaler Nichtregierungsorganisationen. Hierfür hat die Bundesregierung 200.000 Euro bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 44. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Einbeziehung der Islamischen Republik Iran in das sogenannte Mekka-Abkommen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des iranischen Außenministeriums Vorschläge für Gespräche mir der Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan und Iran über die regionale Sicherheit vorliegen, während die Bundesregierung Iran zugleich als Bedrohung für die regionale Sicherheit einstuft (www.haaret z.com/middle-east-news/2026-08-24/ty-article/.pr emium/what-will-trump-do-if-iran-joins-the-saud i-pakistani-turkish-defense-pact/000001a0-32cb-d 453-afbc-feef5c600000 sowie Pressekonferenz des Sprechers des Außenministeriums der Islamischen Republik Iran Esmaeil Baghaei vom 24. August 2024)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. September 2026 Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 45. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Anfang August 2026 in Mekka geschlossenen trilateralen Verteidigungspakts (Mekka-Pakt) zwischen Saudi-Arabien, der Türkei und Pakistan, der ein eigenständiges sicherheitspolitisches Bündnis dreier sunnitisch geprägter, teils atomar bewaffneter Regionalmächte begründet, auf die deutsche und europäische Außen- und Sicherheitspolitik, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich des Mekka-Pakts insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zur NATO und zur Rolle der Türkei als NATO-Mitgliedstaat (bitte ausführen mit Blick auf die regionale Machtbalance im Nahen und Mittleren Osten; vgl. www.tagesschau.de/ausland/ asien/militaerpakt-tuerkei-saudi-arabien-pakistan- 100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 31. August 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/7670. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welche diplomatischen oder politischen Schritte hat die Bundesregierung aufgrund der im August 2026 erfolgten Überführung und staatlichen Beisetzung von Jewhen Konowalez in der Ukraine unter Beteiligung der ukrainischen Staatsspitze unternommen oder erwogen (z. B. Einbestellung des ukrainischen Botschafters, diplomatische Protestnote oder sonstige Ansprache gegenüber der ukrainischen Regierung), der als Führer der Ukrainischen Militärorganisation (UVO) und der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) für einen radikalen ukrainischen Nationalismus stand und politische Gewalt sowie terroristische Anschläge als Mittel des politischen Kampfes befürwortete und dessen Organisationen bzw. aus ihnen hervorgegangene Strukturen später teilweise mit dem nationalsozialistischen Deutschland kollaborierten und an schweren Gewaltverbrechen beteiligt waren, und welche Auswirkungen hat dieser Vorgang nach Auffassung der Bundesregierung auf Art oder Umfang der deutschen Unterstützung für die Ukraine? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. September 2026 Die Bundesregierung setzt sich für eine unabhängige und transparente wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Sie verurteilt jede Form von Extremismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen von Rassismus und tritt entsprechenden Äußerungen oder Verhaltensweisen ausnahmslos und nachdrücklich entgegen. Eine kritische und ehrliche Aufarbeitung der eigenen Geschichte ist aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für die Versöhnung mit Nachbarn und stabile, friedliche und freundschaftliche Beziehungen in der Zukunft. Mit der Ukraine steht die Bundesregierung zu diesen Themen in einem engen und vertrauensvollen Austausch. Deutschland wird die Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auch weiterhin unterstützen, solange es nötig ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 47. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Welche Maßnahmen haben die Marine oder das Bundesministerium der Verteidigung zum Schutz unterseeischer Infrastruktur in der Ostsee aufgrund der Erkenntnisse ergriffen, die der Äußerung des Inspekteurs der Marine zugrunde lagen, es habe sicherlich „einen Grund, wenn russische Unter- oder Überwassereinheiten sich über längere Zeit im Bereich dieser Kabel aufhalten“ (vgl. www.spiegel.de/politik/nord-stream- gasleitungencia-warnte-bundesregierung-vor-anschlag-auf-ost see-pipelines-a-3ab0a183-8af6-4fb2-bae4-d134de 0b3d57), und lag dieser Äußerung eine konkrete Lagebewertung zugrunde, die gegebenenfalls auch anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. September 2026 Der Schutz kritischer Infrastrukturen liegt in erster Linie in der Verantwortung der Betreiber. Die Ressortverantwortung für die sektorübergreifenden strategischen Grundlagen und die Koordinierung der zentralen bundesstaatlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen liegen beim Bundesministerium des Innern. Die Bundeswehr leistet im Verbund mit den NATO-Alliierten einen Beitrag zur Seeraumüberwachung in der Nord- und Ostsee. Die Äußerungen des Inspekteurs der Marine aus dem Jahr 2022 stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. 48. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung bislang umgesetzt, um die Attraktivität der Brigade Litauen insbesondere für Soldat:innen aus denjenigen Dienstgradgruppen und Spezialisierungen zu erhöhen, aus denen sich bislang nicht in ausreichendem Umfang Freiwillige gemeldet haben, um alle vorgesehenen Dienstposten zu besetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. September 2026 Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind u. a. die Durchführung von Informationsveranstaltungen in der Truppe, die Einrichtung einer Website zur Information über eine Verwendung in Litauen sowie einer Service-Hotline, die Durchführung von Fokusreisen für Multiplikatoren, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Unentschlossene und Interessierte, um sich vor Ort ein Bild von Infrastruktur, Unterbringung sowie Betreuungsangeboten zu machen, die Möglichkeit der querschnittlichen Besetzung von Dienstposten, die Veröffentlichung eines Online-Bezügerechners für Grundgehalt und Zulagen durch das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt, der Versand von Flyern über die Bezügeabrechnung mit QR-Codes zu weiterführenden Informationen. Darüber hinaus ist das Magazin „Brigade Litauen“ mit 50.000 Exemplaren im Druck, das auf die Zielgruppe abgestimmt ist, und eine Erweiterung der App „Bw-Newsradar“ befindet sich in Umsetzung, um über die App auch Inhalte zur Brigade Litauen bereitzustellen. Zudem sind als Maßnahmen für mitreisende Familienangehörige beispielsweise die Grundschule und Sekundarstufen 1 und 2 (bis Stufe 11) sowie eine Nachmittagsbetreuung an der Deutschen Schule Vilnius eingerichtet und das Angebot und die Aufnahmekapazitäten zum 1. September 2026 erweitert worden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 49. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung in einer Gesamtbetrachtung die kumulativen Wirkungen des Zusammenspiels von Systemdienlicher Anschlussleistung, dem Instrument zur regionalen Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten, EEG-Anpassungen, Baukostenzuschüssen sowie der Netzentgeltreform AgNes (z. B. Einspeisenetzentgelte) auf die Einnahmesituation und Engpassentlastung von Erneuerbare-Energien- Projekten (z. B. neu zu errichtende Wind- und Solarparks, Hybridprojekte Wind/PV + Batteriespeicher, Batteriespeicherprojekte, Rechenzentren mit EE), und wie will sie sicherstellen, dass diese nicht in ihrer Summe Projekt-Finanzierungen unwirtschaftlich machen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. September 2026 Die genannten Instrumente verfolgen mit der räumlichen Steuerung des Erneuerbare- Energien-Zubaus, der effizienten Nutzung bestehender und zukünftiger Netzkapazitäten und der Netzfinanzierung unterschiedliche Ziele. Insgesamt hat die Bundesregierung mit den Gesetzentwürfen zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket ein ausgewogenes Gesamtpaket geschnürt, das das Bekenntnis zum dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Fokus auf Kosteneffizienz und Systemdienlichkeit vereint. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Instru- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. mente im Sinne einer kosteneffizienten Ausgestaltung der Energiewende gut ergänzen können. Im Hinblick auf Netzentgeltfragen ist stets die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als allein zuständige Regulierungsbehörde zu wahren und zu respektieren. Im Übrigen sei auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 21/7509, S. 50 f. verwiesen. 50. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, dass die gesetzlich verankerten Füllstandsverpflichtungen für deutsche Gasspeicher abgeschafft werden sollten, und durch welche alternativen Mechanismen plant sie gegebenenfalls, die Einspeicherung von Erdgas sowie die Vorsorge für Mangellagen künftig versorgungssicher zu gewährleisten (www.deutschlandfunk.de/bundesn etzagentur-will-vorgaben-zur-gaspeicher-fuellstae nden-abschaffen-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. September 2026 Die Bundesregierung hat die Auffassung des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur Kenntnis genommen. Die Rechtslage sieht vor, dass die Füllstandsvorgaben gemäß § 35i des Energiewirtschaftsgesetzes zum 31. März 2027 außer Kraft treten werden. Die Bundesregierung plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve. 51. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) Wie viele Arbeitsplätze und Produktionsstandorte in der Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie wurden vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281 die drei genannten als Branchen mit den größten Energieeffizienzpotenzialen benennt, obwohl diese Branchen bereits seit 2023 verstärkt von Standortschließungen und -verlagerungen betroffen sind, seit dem Jahr 2023 in Deutschland abgebaut beziehungsweise ins Ausland verlagert, und wurde diese Entwicklung bei der Festlegung der genannten Einsparpotenziale berücksichtigt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. September 2026 Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten und Betriebe in der Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie ist in folgender Tabelle dargestellt (Quelle Statistisches Bundesamt): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Beschäftige Betriebe 2023 2025 2023 2025 WZ08-10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 585.321 599.788 5.559 5.484 WZ08-11 Getränkeherstellung  62.591  65.895   553   587 WZ08-10 + WZ08-11 Summe 647.912 665.683 6.112 6.071 WZ08-20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 346.882 342.066 1.725 1.705 WZ08-171 Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe  37.221  33.690   172   159 Zur Zahl der Standortverlagerungen ins Ausland liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Bundesregierung legt keine Einsparpotentiale für die Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie fest. Die angesprochene Studie ist öffentlich einsehbar (www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichte n/deutsche-industrie-kann-40-prozent-endenergie-und-29-milliarden-eur o-pro-jahr-einsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnah men/#fancybox-38216-2), Fragen zur Erstellung und Methodik obliegen den Autoren. Grundsätzlich tragen Energieeffizienzmaßnahmen zur Sicherung des Industriestandorts bei, da sie Energiekosten senken und so auch die Wettbewerbsfähigkeit stärken. 52. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Kosten für Windenergieanlagen, Kabel und Logistik beim Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren vor, und welche Auswirkungen hat diese Kostenentwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Wirtschaftlichkeit des weiteren Offshore-Windenergieausbaus (https://epaper.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsruec k-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-milli onen-haushalte/10833/2425182/74761826)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026 Allgemeine Kostensteigerungen seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben auch zu erhöhten Kosten für Windenergieanlagen, Kabel und Logistik für den Ausbau der Offshore-Windenergie geführt. Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetz reagiert die Bundesregierung auf das veränderte Marktumfeld durch einen angepassten Investitionsrahmen. Zusätzlich werden die Systemkosten der Offshore- Windenergie durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Aktuelle technische Innovationen beispielsweise im Bereich der Netzanschlüsse werden weitere Effizienzsteigerungen und damit Kostensenkungen ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Hält die Bundesregierung angesichts der Kostenentwicklung beim Ausbau der Offshore- Windenergie an dem gesetzlichen Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2045 fest, und beabsichtigt sie Änderungen am derzeit gesetzlich vorgesehenen Ausbaupfad (https://epaper.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsruec k-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-milli onen-haushalte/10833/2425182/74761826)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026 Die Bundesregierung hält am langfristigen Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt bis 2045 fest. Der bereits in der Länder- und Verbändeanhörung veröffentlichte Referentenentwurf des novellierten Windenergieauf-See-Gesetzes sieht eine Verstetigung des Ausbaupfads auf eine jährliche Inbetriebnahme von durchschnittlich drei Gigawatt vor, um die Lieferkette künftig kontinuierlicher auszulasten. 54. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ursache und Folgen des im Juli 2026 erfolgten Bruchs eines Rotorblattes einer Windenergieanlage im Offshore-Windpark „He Dreiht“ vor, insbesondere im Hinblick auf Gefahren durch in die Nordsee gelangte Teile für die Sicherheit der Seeschifffahrt und die Meeresumwelt (https://epa per.rhein-zeitung.de/p/rhein-hunsrueck-zeitung/1 3-08-26/a/xxl-windpark-fuer-1-1-millionen-haush alte/10833/2425182/74761826)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026 Die Ursachen sind noch nicht bekannt. Die betroffene Windenergieanlage wurde nach Feststellung des gebrochenen Rotorblatts abgeschaltet, um weitere Schäden zu vermeiden. Ein etwa 20 Meter langes Teilstück des Rotorblattes, das in der Nähe der Baustelle im Wasser trieb, wurde von der Bundespolizei geborgen (Pressemitteilung der Bundespolizei vom 27. Juli 2026, abrufbar unter: www.presseportal.de/blaulich t/pm/70260/6321911). Nach bisherigen Beobachtungen sind einzelne Bruchstücke herabgefallen, im Meer gelandet und vermutlich unmittelbar gesunken oder vertrieben worden. Es wurde bereits mit der Bergung begonnen. Für die Sicherheit der Schifffahrt ist seit Baubeginn um das Baufeld eine Sicherheitszone von 500 Meter eingerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 55. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirtschaftlichkeit von Offshore- Windenergieprojekten vor, die ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz realisiert werden, und welche Auswirkungen hat die aktuelle Kostenentwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Realisierbarkeit weiterer solcher Projekte in Deutschland (https://epaper.rhein-zeitung.de/p/ rhein-hunsrueck-zeitung/13-08-26/a/xxl-windpar k-fuer-1-1-millionen-haushalte/10833/2425182/7 4761826)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. September 2026 Offshore-Windenergie befindet sich derzeit in einem herausfordernden Marktumfeld. Die Bundesregierung plant eine Novelle des Windenergieauf-See-Gesetzes (WindSeeG), mit der auf das veränderte Marktumfeld sowie die Kostendynamik reagiert wird durch einen angepassten Investitionsrahmen, der sowohl marktliche Realisierung als auch nachrangig eine Förderung ermöglicht. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden Projekte bezuschlagt, die keine Förderung erhalten. Diese Projekte befinden sich überwiegend noch in der Genehmigungsphase. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projekte sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen und liegen der Bundesregierung nicht vor. 56. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Geht die Bundesregierung nach wie vor von einer Realisierung des Projekts „Concrete Chemicals“ bzw. „Brandenburg eSAF“ auf dem Gelände der Raffinerie PCK in Schwedt aus, und wann rechnet sie mit den nächsten konkreten Schritten zur Realisierung, insbesondere im Hinblick auf einen Ersatz für den abgewickelten Projektpartner Zaffra (siehe www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenbur g/zukunftsprojekt-in-schwedt-wackelt-brandenbur g-halt-an-kerosin-plan-fest-15953417.html) und die fehlende Zustimmung aller PCK- Gesellschafter zur Nutzung des PCK-Geländes (bitte für alle Gesellschafter – Rosneft, Shell und ENI – einzeln den Stand darstellen; siehe www.nordkurier.de/re gional/brandenburg/pck-woidkes-taskforce- bleibtergebnislos-4682871)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. September 2026 Die Bundesregierung steht im Austausch mit dem Zuwendungsempfänger und den Gesellschaftern des Joint Venture Zaffra. Letztere teilen u. a. mit, dass die Entscheidung bezüglich Zaffra die Eigentums- und Organisationsstruktur des Joint Venture Zaffra betrifft und weder eine technische noch eine strategische Bewertung des Projekts Brandenburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. eSAF darstellt. Grundsätzlich sind Gesellschafterwechsel im Rahmen einer Zuwendung möglich, sofern die neue Gesellschafterkonstellation die zuwendungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Hinsichtlich der Frage nach der Zustimmung der Gesellschafter der PCK Schwedt (Rosneft Deutschland, Shell und ENI) verweist die Bundesregierung auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann zu der Mündlichen Frage 65 des Abgeordneten Christian Görke (Die Linke) in der Fragestunde am 20. Mai 2026 (siehe Plenarprotokoll 21/79, S. 9499). Seitdem liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 57. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Versorgungssicherheit mit Gas gewährleistet, sollte es zu Angriffen, Unfällen oder Sabotagen an Engpässen der Versorgungsinfrastruktur (Leitungen, Terminals, Abnahmestationen) kommen, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung zur redundanten Absicherung der Gasversorgung für einen solchen Fall? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. September 2026 Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet bei der Störung der Versorgung Maßnahmen zu ergreifen. Kommt es zu Störungen bei der Infrastruktur werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Unterbrechungen zu verhindern oder möglichst kurz zu halten. Dazu ergreifen sie netzbezogene oder marktbezogene Maßnahmen (Einsatz von Ausgleichsleistungen, vertragliche Regelungen, Einsatz von Speichern). Die Netzbetreiber haben die Infrastruktur so aufgebaut, dass ein Ausfall wichtiger Komponenten durch andere Systeme übernommen werden kann (z. B. redundante Regelungstechnik, Ringnetz etc.). Bei sehr schwerwiegenden Ereignissen, die zu einer erheblichen Gefährdung der Versorgung führen (Ausrufung der Notfallstufe), sind Maßnahmen durch den Bundeslastverteiler zu ergreifen. Um die Resilienz weiter zu verstärken, plant die Bundesregierung den Aufbau einer strategischen Gasreserve für den Winter 2027/2028. Diese soll künftig als weiteres Instrument im Notfall zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. 58. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um wie viel die Kosten der mit 2 Mrd. Euro geförderten Direktreduktionsanlage der thyssenkrupp Steel Europe AG, die zur Stahlherstellung mit Wasserstoff notwendig ist, die ursprünglich eingeplanten knapp 3 Mrd. Euro nach aktuellen Schätzungen übersteigen werden (www.tagesschau.de/ wirtschaft/unternehmen/thyssenkrupp-gruener-um bau-transformation-100.html), und wenn ja, mit welchen Kosten ist nach Einschätzung der Bundesregierung zu rechnen, und hat der Bund seit Beginn des Projekts zusätzliche Förderzusagen gemacht, die über die bereits bewilligten 2 Mrd. Euro hinausgehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. September 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 27. Juli 2023 für das Projekt „tkH2Steel“ knapp 2 Mrd. Euro für den Bau und Betrieb einer Direktreduktionsanlage sowie zwei nachgeschalteten Einschmelzern bewilligt (30 Prozent davon in Kofinanzierung durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen). Das Projekt befindet sich in der Umsetzung. Der Zuwendungsempfänger (thyssenkrupp Steel Europe AG) trägt die unternehmerische Verantwortung für die zweckentsprechende Umsetzung des Projekts, die auch den Bau und die Finanzierung der Direktreduktionsanlage beinhaltet. Das BMWE äußert sich nicht zu möglichen Kostensteigerungen beim Bau der Anlagen, da dies eine privatwirtschaftliche Angelegenheiten ist, die unternehmerische Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft. Der Bund hat seit Beginn des Projekts keine zusätzlichen Förderzusagen gemacht, die über die bereits bewilligten 2 Mrd. Euro hinausgehen. 59. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, nach der die Gewerbeordnung (GewO) auch bei privaten Arbeitsvermittlungsagenturen mit Sitz im Ausland Anwendung findet, sofern die Agentur in Deutschland regelmäßig Geschäftsbeziehungen zu Arbeitgebenden pflegt und entgeltlich auf den Abschluss von Arbeitsverträgen hinwirkt (vgl. www.bundestag.de/resource/bl ob/1194210/EU-6-081-26-WD-6-042-26-WD-3-2 026-07-01_Arbeitsvermittlungsagenturen.pdf), und in wie vielen Fällen haben Gewerbeämter nach Kenntnis der Bundesregierung private Arbeitsvermittlungsagenturen mit Sitz im Ausland hinsichtlich einer möglichen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 35 GewO überprüft (bitte jährliche Daten seit 2015 ausweisen; bitte jeweils auch angeben, wie oft die Überprüfungen zu einer Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Absatz 1 GewO geführt haben; falls in diesem Zeitraum keine Überprüfungen stattfanden, bitte erläutern, warum aus Sicht der Bundesregierung keine Überprüfungen stattfanden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 1. September 2026 Die Frage, ob die Gewerbeordnung (GewO) auch dann Anwendung findet, wenn keine (Zweig-)Niederlassung in Deutschland besteht, ist in Literatur und Praxis umstritten. Aus Sicht der Bundesregierung sprechen Gründe dafür, dass der Anwendungsbereich der GewO vom Gesetzgeber im Grundsatz räumlich umfassend ausgestaltet wurde und mithin keiner Beschränkung auf Vorgänge unterliegt, die sich vollständig oder wenigstens teilweise auf deutschem Staatsgebiet abspielen. Zwar wird der Anwendungsbereich durch das völkerrechtlich fundierte Erfordernis einer echten, substanziellen Verbindung eines Sachverhalts zur hiesigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Rechtsordnung begrenzt. Soweit dieser Bezug vorhanden ist, dürfte der räumliche Anwendungsbereich der GewO aber grundsätzlich eröffnet sein. Ob ein hinreichender Bezug zur deutschen Rechtsordnung besteht, ist im Einzelfall zu entscheiden. Der Vollzug der GewO obliegt den zuständigen Landesbehörden. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen Gewerbeämter private Arbeitsvermittlungsagenturen mit Sitz im Ausland überprüft haben und wie oft Überprüfungen zu einer Untersagung nach § 35 GewO geführt haben. 60. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Mit welchem Ergebnis wurde der Dialogprozess zwischen der Bundesregierung und der Paketbranche sowie den entsprechenden Arbeitnehmervertretern zur Umsetzung der 20-Kilogramm- Grenze, der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bis zum 30. Juni 2026 durchgeführt werden sollte, abgeschlossen, und bis wann will die Bundesregierung die seit dem 1. Januar 2025 überfällige Verordnung zur Konkretisierung der im Grundsatz in § 73 Absatz 2 des Postgesetzes normierten 20-Kilogramm- Grenze für das 1-Personen-Handling bei der Paketzustellung dem Deutschen Bundestag zuleiten, sodass – wie im oben genannten Koalitionsvertrag versprochen – die in diesem Bereich Beschäftigen tatsächlich besser geschützt werden als dies aktuell der Fall ist, wodurch das regelmäßige Heben von Paketen mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm durch eine Person nachweislich akute gesundheitliche Probleme entstehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 4. September 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – zur pragmatischen Umsetzung einer Gewichtsgrenze für die Zustellung von Paketen einen Branchendialog durch und wertet aktuell die im Branchendialog bisher gewonnenen Erkenntnisse und abgegebenen Stellungnahmen aus. 61. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Sanierungen im Gebäudebestand die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN4108-2 im Gebäudemodernisierungsgesetz zu verankern, und soll die Förderung für baulichen Hitzeschutz im Wohnungsbestand noch in dieser Wahlperiode ausgeweitet werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026 Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau von Außenbauteilen zu ändern. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bereits heute Maßnahmen zum baulichen Hitzeschutz förderfähig, beispielsweise der sommerliche Wärmeschutz mit Sonnenschutzvorrichtungen oder Dämmmaßnahmen. Zudem wird in Nichtwohngebäuden auch die Kältetechnik zur Raumkühlung gefördert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 62. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage (z. B. beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission, Kabinettsbeschluss, zwischenstaatliche Vereinbarung im Rahmen des IPCEI-Designprozesses) ist der von der Bundesregierung angekündigte Ausschluss von Kernspaltungstechnologien aus der deutschen Beteiligung am Important Project of Common European Interest (IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“ verankert, und in welcher Form wird bei technologisch für Fusion und Kernspaltung gleichermaßen nutzbaren Fördergegenständen (z. B. Materialforschung, Brennstoffkreislauftechnologien) sichergestellt, dass die Förderung auf fusionsbezogene Anwendungen beschränkt und gegenüber Kernspaltungsanwendungen eindeutig abgegrenzt wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 14. August 2026 Mit dem Beitritt zum Important Project of Common European Interest (IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, deutschen Unternehmen den Zutritt zum europäischen Fusionssektor zu erleichtern. Im Beitrittsschreiben zum IPCEI erklärt die Bundesregierung daher, dass im Rahmen des IPCEI potentielle Projekte und relevante Wirtschaftspartner mit dem Ziel, Fusionstechnologien und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten zu fördern, identifiziert und deren Teilnahme am IPCEI geprüft werden sollen. Für die Umsetzung des IPCEI wird zunächst auf Ebene der Mitgliedstaaten ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem interessierte Unternehmen Vorschläge für IPCEI-Projekte einreichen können. Im Anschluss folgt die Prüfung und Bewertung der Projekte durch die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung, die ausschließlich daran ausgerichtet ist, das im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode verankerte Ziel zu erreichen, dass das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland errichtet wird. Dies schließt die Fördergegenstände und die mit dem jeweiligen Projekt geplanten Anwendungen ein. 63. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des Kompetenzzentrums Internationale Wissenschaftskooperationen (KIWi) über den bisherigen Förderzeitraum hinaus fortzuführen und gegebenenfalls auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 2. September 2026 Gemäß dem aktuellen Stand des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2027 geht die Bundesregierung von einer Weiterförderung des Kompetenzzentrums Internationale Wissenschaftskooperation (KIWi) über den bisherigen Förderzeitraum hinaus aus. Konkrete Angaben sind aufgrund des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens noch nicht möglich. 64. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie gedenkt die Bundesregierung, die angekündigten „mindestens 18 Milliarden Euro“ (www.b mftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20 25/09/260925-haushalt-26-1-lesung.html) Investitionen in die sechs Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) aufzuschlüsseln, und wie verteilen sich die hierfür vorgesehenen Mittel jeweils konkret auf die einzelnen Schlüsseltechnologien (bitte um möglichst detaillierte Aufstellung der Mittel pro Schlüsseltechnologie)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 3. September 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sieht aktuell für die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) über die gesamte Legislaturperiode (LP) hinweg erhebliche Mittel aus dem Einzelplan 30, dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor. Die für die Umsetzung der HTAD bereitgestellten Mittel sind für die Finanzierung der von der Bundesregierung eingebrachten Flaggschiffmaßnahmen sowie weiterer Maßnahmen mit direktem Bezug zu den Zielen der HTAD vorgesehen. Für die Förderung der Schlüsseltechnologien stellt das BMFTR über die gesamte Dauer der 21. LP rund – 2,8 Mrd. Euro für Künstliche Intelligenz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. – 2,2 Mrd. Euro für Quantentechnologien – 0,8 Mrd. Euro für Mikroelektronik – 2,9 Mrd. Euro für Biotechnologie – 4,8 Mrd. Euro für Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, davon ○ 2,4 Mrd. Euro für Fusion (davon ca. 0,8 Mrd. Euro aus institutioneller Förderung) ○ 2,4 Mrd. Euro für übrige klimaneutrale Energieerzeugung – 1,7 Mrd. Euro für klimaneutrale Mobilität einschließlich Batterietechnologie zur Verfügung, sowie weitere Mittel für übergreifende Themen, denn Forschungsförderung mit zahlreichen technologiegetriebenen und für die HTAD relevanten Vorhaben findet im Rahmen der untenstehenden strategischen Forschungsfelder (SF) statt. In dieser LP ist eine Förderung in folgenden Höhen in den SF vorgesehen. Die unten genannten Mittel kommen in Summe schwerpunktmäßig der HTAD zugute. – SF Luft- und Raumfahrt 5,7 Mrd. Euro – SF Gesundheitsforschung 3,0 Mrd. Euro – SF Sicherheits- und Verteidigungsforschung 2,1 Mrd. Euro – SF Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung 2,8 Mrd. Euro – SF Geistes- und Sozialwissenschaften 0,6 Mrd. Euro. 65. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wann wird der Gesetzentwurf für ein nationales Weltraumgesetz aus dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt spätestens vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/6731)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 1. September 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz erarbeitet. Dieser muss nun im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht vorgegriffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 66. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern wird die Evaluation zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) aus Artikel 7a des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit die Häufigkeit der Alarmmeldungen bei mobilen Schutzzonen sowie die Anzahl der notwendigen Polizeieinsätze diesbezüglich ausgewertet, vor dem Hintergrund, dass beide Kenngrößen nicht von der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder statistisch erfasst werden (https://taz.de/Gewaltschutz-mit-GPS-Sender/!62 05487/?&utm_econtactid=CWOLT00003683099 7&utm_crmid=), und inwiefern wird die Wirksamkeit der eAÜ dahingehend untersucht, ob nach Beendigung der eAÜ-Maßnahme ein erneuter Übergriff gegen die Person, zu deren Schutz die eAÜ zuvor angelegt wurde, stattgefunden hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 1. September 2026 Nach Artikel 9 Satz 1 des am 9. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 198) verkündeten Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz hat die Bundesregierung die Regelungen dieses Gesetzes drei Jahre nach dem Inkrafttreten (1. Juli 2027) zu überprüfen. Nach Satz 2 dieses Artikels ist Ziel der Evaluierung festzustellen, ob die neuen Möglichkeiten für Anordnungen des Familiengerichts geeignete Instrumente zur Durchbrechung wiederkehrender Gewalt in Paarbeziehungen sowie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und von Gewalt gegen Frauen sind. Die Bundesregierung wird die Evaluierung entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben durchführen und hierbei auch untersuchen, ob es in einer erheblichen Anzahl von Fällen nach der Beendigung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu Verstößen gegen ein Betretungs-, Aufenthalts- oder Näherungsverbot oder zu Gewalttaten des Täters gegenüber dem Opfer gekommen ist. Die Bundesregierung wird bei der Planung der Evaluierung nach diesen Vorgaben prüfen, anhand welcher Methoden auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten die vorgegebenen Evaluierungsziele erreicht werden können. Dabei wird sie insbesondere entsprechend den Vorgaben der Arbeitshilfe der Bundesregierung für die Evaluierung von Regelungsvorgaben (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Methoden/Downloads/Evaluie rung.pdf?__blob=publicationFile&v=3) prüfen, ob gegebenenfalls neben der Heranziehung bereits verfügbarer Daten aus amtlichen Statistiken eine zusätzliche Datenerhebung durch weitere Methoden, etwa durch wissenschaftlich begleitete Interviews oder schriftliche Befragungen, erforderlich sein wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 67. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum wird nun durch die Bundesregierung eine Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen geprüft (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7523), nachdem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zuvor in der Regierungsbefragung vom 8. Juli 2026 auf meine Frage nach einer derartigen Änderung des Mietrechts zugunsten selbstständiger Kühlungsmaßnahmen von Mieterinnen und Mietern erklärte, eine solche Regelung sei nicht in der Planung (Plenarprotokoll 21/88, S. 10762), und erwägt die Bundesregierung darüber hinaus Pflichten der Vermieterseite zum Hitzeschutz in Mietwohnungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 1. September 2026 Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob regulatorischer Anpassungsbedarf bestellt. Wie es Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bereits in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 angesprochen hat, stehen auch Fragen des Hitzeschutzes für Mieterinnen und Mieter zur Diskussion. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit einer Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen. Nach Abschluss dieser fachlichen Prüfung wird die etwaige Ausgestaltung zunächst regierungsintern beraten werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 68. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse des Ausbildungsreports des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wonach sich etwa jeder zweite junge Mensch in Ausbildung psychisch belastet fühlt, Maßnahmen einleiten, um die psychische Gesundheit von Auszubildenden zu stärken, und wenn ja, welche (www.tagesschau.de/wirtschaft/d gb-ausbildungsreport-106.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 3. September 2026 Die konkrete Schaffung und Gewährleistung attraktiver und gesundheitsförderlicher Ausbildungsbedingungen im Rahmen der dualen Aus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bildung liegt in erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen Ausbildungsbetriebe. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht darüber hinaus Überwachungs- und Fürsorgepflichten vor. So obliegt den zuständigen Stellen (z. B. den Kammern) die Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte und der Ausbilderinnen und Ausbilder. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind und keine Gefährdung der Auszubildenden – etwa für ihre Gesundheit – besteht. Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist allerdings kein spezifisches Thema der beruflichen Bildung. Sie ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hat sich die Koalition darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu verankern. Damit wird erstmals ein längerfristiger Rahmen für ein gesamtgesellschaftliches Engagement zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die mentale Gesundheit junger Menschen in Deutschland geschaffen. Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren Fachkräften. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit zukünftig besser miteinander zu verzahnen. Anfang 2027 wird ein Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ seine Arbeit aufnehmen. 69. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Personen hat die Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Petra Bahr als Mitglieder für die am 3. September 2026 stattfindende erste Sitzung der Strategischen Koordinierungsrunde für den Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe eingeladen (https://table.media/assets/berlin/26_0 8_20_kinder-und-jugendhilfe.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. September 2026 Im Rahmen des Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wird sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. mit Vertretungen der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Wissenschaft und Vertretungen der Fachverbände austauschen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 70. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wer wurde zur ersten Sitzung der strategischen Koordinierungsrunde für den Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe am 3. September 2026 eingeladen, und wann soll nach bestehenden Planungen der Konsultationsprozess abgeschlossen sein? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. September 2026 Im Rahmen des Konsultationsprozess zur zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wird sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. mit Vertretungen der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Wissenschaft und Vertretungen der Fachverbände austauschen. 71. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Auf welchen Annahmen über die Zahl der Betroffenen beruhen die Einsparungen und Mehrausgaben, die im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Abschaffung des Kindersofortzuschlags, im Kinderzuschlag, im Wohngeld und in den Systemen der Grundsicherung angenommen werden (Bundesratsdrucksache 442/26, S. 3; bitte Änderungen für die jeweiligen gesetzlichen Systeme einzeln angeben), und wie verhält sich diese Prognose zu der Aussage der Bundesregierung, sie könne die Zahl der Kinder im Sofortzuschlag nicht ausweisen (Antwort auf meine Schriftliche Frage 103 auf Bundestagsdrucksache 21/7180)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. September 2026 Nach aktueller Rechtslage wird der Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro dem Höchstbetrag des Kinderzuschlags hinzugerechnet. Die Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen der Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag ergäben, dass unter Zugrundelegung der aktuellen Regelbedarfe 25.000 Familien aus dem Kinderzuschlags– Bezug fallen. Hiervon wechseln 10.000 Familien in den Bezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), für andere Familien läuft die Leistung mit zunehmendem Einkommen früher aus. Insgesamt ergeben sich rund 300 Mio. Euro Minderausgaben im Bundeshaushalt Die Einsparungen im Wohngeld in Höhe von 40 Mio. Euro, wobei davon die Hälfte auf den Bund und die Hälfte auf die Länder entfällt, sind eine Folge der schätzungsweise 7.000 in den SGB II-Bezug wechselnden Familien, die sonst neben dem Kinderzuschlag auch Wohngeld bezogen hätten. Die geschätzten fiskalischen Auswirkungen auf die Haushaltsausgaben durch die Abschaffung des Sofortzuschlags lassen aufgrund der Syste- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. matik zur Berechnung des Kinderzuschlags keine Aussage zur Anzahl der Kinder im Sofortzuschlag zu. Bei der Ermittlung des individuellen Anspruchs auf Kinderzuschlag wird der Höchstbetrag zuzüglich des Sofortzuschlags gegebenenfalls um das anrechenbare Einkommen der Eltern oder des Kindes gemindert. Bei dieser Minderung wird jedoch nicht zwischen dem Sofortzuschlag und dem Höchstbetrag des Kinderzuschlags unterschieden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 72. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026 jeweils in Sachsen, Ost- und Westdeutschland regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr) gearbeitet (bitte zusammengefasst für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 31. August 2026 Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit Abend- und Nachtarbeit können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor. Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit Abendarbeit1) Region 20232) in 1.000 20232) in Prozent 20243) in 1.000 20243) in Prozent 20254) in 1.000 20254) in Prozent Deutschland 9.794 25,3 9.811 25,2 9.573 24,6 Früheres Bundesgebiet 7.955 25,1 7.954 25,0 7.797 24,4 Neue Länder mit Berlin 1.839 26,0 1.856 26,2 1.776 25,2 Sachsen   499 27,8   490 27,4   488 27,5 1) Arbeit zwischen 18 und 23 Uhr. 2) Zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023. 3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024. 4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit Nachtarbeit1) Region 20232) in 1.000 20232) in Prozent 20243) in 1.000 20243) in Prozent 20254) in 1.000 20254) in Prozent Deutschland 3.589  9,3 3.637  9,4 3.373  8,7 Früheres Bundesgebiet 2.837  8,9 2.883  9,1 2.659  8,3 Neue Länder mit Berlin   752 10,6   754 10,6   713 10,1 Sachsen   219 12,2   211 11,8   200 11,3 1) Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. 2) Zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023. 3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024. 4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025. Quelle: Statistisches Bundesamt 73. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Bündelung und Zentralisierung der Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), und setzt sie sich dafür ein, die regionalen Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen der Länder zu erhalten sowie im nationalen und den regionalen Partnerschaftsplänen ein verbindliches Budget für die bisherigen ESF+-Maßnahmen vorzusehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. September 2026 Die Bundesregierung unterstützt die im Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2028 bis 2034 angelegte Zusammenlegung verschiedener Fonds in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP). Aus Sicht der Bundesregierung führt der Vorschlag nicht zu einer Zentralisierung des Europäischen Sozialfonds, sondern ermöglicht in Form der Regionalkapitel eine an regionalen Bedarfen orientierte Umsetzung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen. Im aktuellen Verhandlungsstand hat die Bundesregierung hierzu weiterhin erreicht, dass die Regionen direkt und bilateral mit der Europäischen Kommission über ihre Kapitel im NRPP verhandeln können. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur NRPP-Verordnung sehen eine horizontale Mindestquote für die sozialen Ziele der Union vor. Die Bundesregierung unterstützt diese, wobei die Höhe der Mindestquote für Soziales Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum MFR ist und im Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festgelegt wird. Die Aufteilung der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPPs auf die verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen, soweit nicht für bestimmte Politikbereiche Mindestbudgets und Mindestquoten festgelegt sind. Dies umfasst auch die Umsetzung der Mindestquote für soziale Ziele im NRPP. Aktuell laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern zur Vorbereitung der Förderperiode 2028 bis 2034. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Wie viele Zustimmungen zur Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung (www.arbeitsagentu r.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkan regelung) wurden im ersten Halbjahr 2026 durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt, und wie viele entsprechende Anträge von Arbeitgebern mussten im gleichen Zeitraum aufgrund der Kontingentsgrenze abgelehnt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. September 2026 Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) 25.411 erstmalige Zustimmungen nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (sog. Westbalkanregelung) erteilt. Ablehnungen aufgrund der Kontingentgrenze (50.000 Zustimmungen der BA jährlich) wurden nicht erteilt. 75. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund, die im ersten Halbjahr 2026 direkt aus einem Integrationskurs (www.bmas.de/DE/Arbei t/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zu r-Arbeitsmarktintegration-von-Gefluechteten/turb o-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechtete n.html) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten, und wie stellt sich diese Quote im Vergleich zum Vorjahr dar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 76. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln vor dem Hintergrund der wachsenden regionalen und sozialen Unterschiede in der Entwicklung der Lebenserwartung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5099), insbesondere unter dem Aspekt, dass sozioökonomisch benachteiligte Menschen unterdurchschnittlich von Lebenserwartungsgewinnen profitieren und damit häufig eine geringere Rentenbezugsdauer aufweisen, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung bestehende soziale Ungleichheiten im Alter (z. B. hinsichtlich der Rentenbezugsdauer) weiter verschärft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. September 2026 Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln. Dabei plädiert die Kommission dafür, die Regelaltersgrenze entsprechend den tatsächlichen Änderungen in der Lebenserwartung nach den Periodensterbetafeln für die Gesamtbevölkerung anzuheben. Sie hat zu den Auswirkungen dieses Reformansatzes auf verschiedene Bevölkerungsgruppen in ihrem Bericht ausgeführt, dass diese Regelung wegen der großen Heterogenität von Gesundheit und Lebenserwartung sowie deren Zusammenhängen mit Bildungsstand, Berufsgruppen, Einkommen und Erwerbsverläufen individuell unterschiedlich wirke. Belastungen im Erwerbsverlauf seien vor allem durch Gesundheitsprävention und Rehabilitationsmaßnahmen zu adressieren. Zudem solle Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bleibt abzuwarten. 77. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie viele aktiv Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung haben zuletzt in den 16 Bundesländern Altersteilzeit in Anspruch genommen, und wie hoch war der Anteil an allen aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im jeweiligen Bundesland (bitte einzeln für jedes Bundesland angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. September 2026 Die angefragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Altersteilzeitbeschäftigte und deren Anteil an allen aktiven Versicherten in den jeweiligen Bundesländern zum Stand 31. Dezember 2024 Wohnort/Bundesland Anzahl der Versicherten in Altersteilzeit Anteil der Versicherten in Altersteilzeit an allen aktiv Versicherten im jeweiligen Bundesland in Prozent Schleswig-Holstein  5.689 0,43 Hamburg  3.233 0,34 Niedersachsen 32.531 0,86 Bremen  1.905 0,58 Nordrhein-Westfalen 46.228 0,55 Hessen 19.876 0,68 Rheinland-Pfalz 12.842 0,70 Baden-Württemberg 49.305 0,94 Bayern 60.418 0,95 Saarland  3.437 0,79 Berlin  5.433 0,30 Brandenburg  6.818 0,60 Mecklenburg- Vorpommern  2.584 0,38 Sachsen 10.955 0,60 Sachsen-Anhalt  5.058 0,52 Thüringen  4.819 0,53 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Eigenberechnungen 78. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternimmt oder plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Benachteiligungsverbots nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, konkrete Schritte, um eine sichere glutenfreie Verpflegung in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen zu unterstützen, und wenn ja, welche, und wie arbeitet sie für dieses Ziel mit den Ländern zusammen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 4. September 2026 Die Verpflegung in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich nicht pauschal auf Bundesebene regeln. Kindertagesstätten, Schulen, Pflege-Einrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Justizvollzugsanstalten, Behör- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. denkantinen, Mensen u. Ä. unterfallen verschiedenen Zuständigkeiten. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entwickelten Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. adressieren im Interesse eines möglichst inklusiven Angebots auch das Thema glutenfreie Ernährung. Auch das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) informiert ausführlich rund um das Thema. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 79. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Wann wird das von der Bundesregierung geplante KI-Sicherheitsinstitut seine Arbeit voraussichtlich aufnehmen können (vgl. Experten werben für KI‑Sicherheitsinstitut in Berlin, in: Tagesspiegel, 21. August 2026, S. 30), und welche Kriterien werden für seinen Standort entscheidend sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 31. August 2026 Die mit dem Aufbau des deutsche KI-Sicherheitsinstituts befassten Institutionen (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Bundesnetzagentur) haben ihre Arbeit sowohl organisatorisch-konzeptionell als auch inhaltlich-fachlich unmittelbar nach Bekanntgabe des NSR-Beschlusses aufgenommen. Bei der Wahl des künftigen Standorts des KI-Sicherheitsinstituts spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Nähe zur Bundesregierung und weiteren wichtigen Entscheidungsträgern. 80. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Welche Rolle spielt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bei der Anbahnung der Übernahme des deutschen KI- Unternehmens Aleph Alpha durch das kanadische KI-Unternehmen Cohere (vgl. www.spiegel.de/wi rtschaft/kuenstliche-intelligenz-cohere-chef-gome z-sieht-deutschland-als-ki-gewinner-afc53dd9c-5 876-40db-b474-85709c0768de), und welchen Beitrag für die digitale Souveränität Deutschlands wird nach Auffassung der Bundesregierung das dergestalt fusionierte Unternehmen leisten können? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 3. September 2026 Im Dezember 2025 haben Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und sein kanadischer Amtskollege Evan Solomon die deutsch-kanadische Digitalallianz initiiert. In Umsetzung dieser Digitalallianz haben im Februar 2026 die beiden Minister am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz eine gemeinsame Absichtserklärung zum Thema KI unterzeichnet und darin die Schaffung der „Sovereign Technology Alliance“ beschlossen. Im Rahmen dieser internationalen KI-Allianz sollen politische und technologische Lösungen vorangetrieben werden, welche die Verbreitung einer sicheren und verantwortungsvollen Technologie beschleunigen. Durch diese Bemühungen werden die Souveränität der Teilnehmer und ihre wirtschaftlichen Chancen in strategischen Sektoren gestärkt. In diesem Kontext ist die angestrebte Partnerschaft von Cohere und Aleph Alpha zu sehen, die von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) politisch begleitet wird, um die digitale Souveränität bei KI in Deutschland und Europa zu stärken. Digitale Souveränität ist notwendig, um Handlungsfähigkeit zu stärken und Abhängigkeiten sowie Verwundbarkeiten zu reduzieren. Dies wiederum sind Bedingungen für Resilienz, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Der angestrebte Zusammenschluss zwischen Cohere und Aleph Alpha ist nach Einschätzung des BMDS für Deutschland von hohem geostrategischen wie auch wirtschaftspolitischen Wert, weil das neue Unternehmen mit starker deutscher Verwurzelung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität für Deutschland bei der Entwicklung von KI- Produkten, insbesondere für die öffentliche Hand, sorgen kann. Zudem sind die Aktivitäten für den Bund Ausdruck eines digitalpolitischen und souveränen Schulterschlusses mit Kanada in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten und zunehmender Volatilität bisher sicher geglaubter Allianzen. 81. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie sich Medienberichten zufolge in EU- Verhandlungen unterstützend zu Vorschlägen gezeigt hat, von der Einführung verbindlich wirkender Privacy Signals zur Einwilligung beziehungsweise Ablehnung von Online-Tracking abzusehen, und was ist der Bundesregierung zur Einmischung seitens des Alphabet-Konzerns (Google) in diese laufenden Verhandlungen bekannt, insbesondere auch bezüglich möglicher Gespräche mit der Bundesregierung zum Thema Cookies (https://netzpoliti k.org/2026/online-tracking-deutschland-und-goog le-wollen-cookie-banner-retten/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 4. September 2026 Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Digital Omnibus bezieht, hier die Einfügung eines neuen Artikels 88b in die Datenschutz-Grund- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. verordnung. Sie verweist dazu auf die laufenden Verhandlungen im Rat. Die Bundesregierung hat zu Artikel 88b der Datenschutz- Grundverordnung bisher keine Änderungen vorgeschlagen, jedoch auf eine eingehende Prüfung der Auswirkungen dieses Vorschlages auf alle beteiligten Kreise – insbesondere auch die Verbraucher – gedrängt. Der Bundesregierung ist die Positionierung von Google zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b der Datenschutz-Grundverordnung bekannt. Zum Zweck ihrer eigenen Positionierung führt die Bundesregierung laufend Gespräche mit allen beteiligten Kreisen (Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Verbraucherverbände, Datenschützer, Zivilgesellschaft). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 82. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele öffentlich zugängliche WC-Anlagen standen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2025 jeweils an den Bundesautobahnen zur Verfügung, und bei wie vielen dieser WC-Anlagen war die Nutzung (z. B. aufgrund von Defekten, Wartungsarbeiten oder aus sonstigen Gründen) nicht möglich (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 1. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung „Toilettenanlagen an Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer“ vom 24. Juli 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/7329 verwiesen. 83. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Kann die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung garantieren, dass der Baustart für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Lübbenau–Cottbus wie geplant bis zum Dezember 2026 erfolgt, und wird der Streckenabschnitt im Falle einer Verzögerung des Baustarts dennoch nach Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2026 gesperrt werden (siehe www.deutschebahn.com/d e/presse/presse-regional/pr-berlin-de/aktuell/press einformationen/DB-vergibt-Grossauftrag-fuer-de n-zweigleisigen-Ausbau-der-Strecke-Luebbenau- Cottbus-13567962#)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 1. September 2026 Nach Angaben der DB InfraGO AG befindet sich das Schieneninfrastrukturvorhaben „Strecke Lübbenau–Cottbus“ im Plansoll und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Sperrpause und damit der Baustart im Gleis verschoben werden muss. 84. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Konkretisierung des Begriffs „hochfrequentierte Schulwege“, der in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung bereits definiert wurde, durch die Bundesländer nötig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 4. September 2026 Als unbestimmter Rechtsbegriff ist der „hochfrequentierte Schulweg“ im Einzelfall durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auszulegen. Insofern ist eine einzelfallbezogene Konkretisierung durch die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Straßenverkehrsbehörden erforderlich und auch sachgerecht. 85. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Umsetzungsschritte bei der Erstellung des „bundesweiten einheitlichen Baumkatasters“ (siehe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6203) sind bereits erfolgt und noch geplant, und wann soll das Baumkataster öffentlich gemacht werden (bitte Schritte und Zeitplan angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 1. September 2026 Die Bundesans

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