Schriftliche Frage 76 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln vor…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 76 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln vor…
Frage 76 (Sarah Vollath, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln vor dem Hintergrund der wachsenden regionalen und sozialen Unterschiede in der Entwicklung der Lebenserwartung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5099), insbesondere unter dem Aspekt, dass sozioökonomisch benachteiligte Menschen unterdurchschnittlich von Lebenserwartungsgewinnen profitieren und damit häufig eine geringere Rentenbezugsdauer aufweisen, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung bestehende soziale Ungleichheiten im Alter (z. B. hinsichtlich der Rentenbezugsdauer) weiter verschärft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. September 2026:
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln. Dabei plädiert die Kommission dafür, die Regelaltersgrenze entsprechend den tatsächlichen Änderungen in der Lebenserwartung nach den Periodensterbetafeln für die Gesamtbevölkerung anzuheben. Sie hat zu den Auswirkungen dieses Reformansatzes auf verschiedene Bevölkerungsgruppen in ihrem Bericht ausgeführt, dass diese Regelung wegen der großen Heterogenität von Gesundheit und Lebenserwartung sowie deren Zusammenhängen mit Bildungsstand, Berufsgruppen, Einkommen und Erwerbsverläufen individuell unterschiedlich wirke. Belastungen im Erwerbsverlauf seien vor allem durch Gesundheitsprävention und Rehabilitationsmaßnahmen zu adressieren. Zudem solle Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bleibt abzuwarten.
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