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Schriftliche Frage 123/124 von Thomas Stephan (AfD): Welche Werte hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Quotient aus Erwerbs- und Rentenphase zwischen 2000 und 2025 gemäß der Empfehlung 5 d…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 123/124 von Thomas Stephan (AfD): Welche Werte hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Quotient aus Erwerbs- und Rentenphase zwischen 2000 und 2025 gemäß der Empfehlung 5 d… Frage 123 (Thomas Stephan, AfD): Welche Werte hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Quotient aus Erwerbs- und Rentenphase zwischen 2000 und 2025 gemäß der Empfehlung 5 der Alterssicherungskommission (www.b mas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/emp fehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-202 6.pdf?__blob=publicationFile&v=2); (bitte jährlich aufschlüsseln)? Frage 124 (Thomas Stephan, AfD): Welche Werte wird nach Schätzung der Bundesregierung der Quotient aus Erwerbs- und Rentenphase zwischen 2026 und 2050 annehmen gemäß der Empfehlung 5 der Alterssicherungskommission (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/S oziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bma s-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2); (bitte jährlich aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. August 2026: Die Fragen 123 und 124 werden gemeinsam beantwortet. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt solle so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Die Alterssicherungskommission führt weiter aus, dass auf Basis der aktuellen (mittleren) Annahme des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Lebenserwartung mit einer Erhöhung der Regelaltersgrenze um etwa sechs Monate alle zehn Jahre zu rechnen wäre. Der Bundesregierung liegen keine über den Bericht hinausgehenden Informationen oder Schätzungen vor. Derzeit wird die gesetzgeberische Umsetzung der Kommissionsempfehlungen vorbereitet. Den konkreten Ausgestaltungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

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