Schriftliche Frage 6 von David Schliesing (DIE LINKE): Wie bzw. in welchem Umfang wurde die seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem 1. Juli 2024 verknüpf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 6 von David Schliesing (DIE LINKE): Wie bzw. in welchem Umfang wurde die seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem 1. Juli 2024 verknüpf…
Frage 6 (David Schliesing, Die Linke):
Wie bzw. in welchem Umfang wurde die seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem 1. Juli 2024 verknüpfte Kulturförderung mit der Einhaltung von Mindeststandards bei der Entlohnung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer kontrolliert (bitte Anzahl der Einrichtungen und Projekte, die zu mindestens 50 Prozent durch den BKM finanziert werden, und die Anzahl der durchgeführten Kontrollen angeben), und welche Ergebnisse hatten die Kontrollen im Detail (bitte entsprechend nach Jahr, Anzahl der geförderten Einrichtungen und Projekte sowie Anzahl von Fällen, die die Mindeststandards unterschritten, auflisten)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Juli 2025:
Ab dem 1. Juli 2024 verknüpft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seine Kulturförderung mit der Einhaltung von Mindeststandards bei der Entlohnung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Honoraruntergrenzen wird durch die Aufnahme in die Zuwendungsbescheide/Förderverträge Gegenstand des Förderverhältnisses. Bereits bei der Antragstellung sind von den Zuwendungsempfängern Angaben zu den Berechnungsgrundlagen zu machen, sodass hier eine Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsbehörde erfolgt. Zudem wird die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung überprüft. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ziel verfolgen, die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu stärken (Zeile 3904–3905) und die Honoraruntergrenzen als Förderauflagen fortzuführen (Zeile 3828–2829). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wird auch vor diesem Hintergrund ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung dieser Förderauflage legen.
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