Schriftliche Frage 4 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung die in der „Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 4 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung die in der „Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der…
Frage 4 (David Schliesing, Die Linke):
Wird die Bundesregierung die in der „Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur und Kreativwirtschaft (KKW), dem öffentlichen Kulturbetrieb und Kulturberufen in Deutschland“ identifizierten sozialpolitischen Handlungsempfehlungen umsetzen, und wenn ja, wann wird dies jeweils geschehen (die geplanten Maßnahmen bitte entsprechend nach Umsetzungsbeginn auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 8. Juli 2025:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam die in Ihrer Frage genannte Studie in Auftrag gegeben, um für die in bestehenden Statistiken kaum abgebildete Gruppe der Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur und Kreativwirtschaft (KKW) erstmals spezifische Daten zu erhalten. Die Autorinnen und Autoren der Studie haben aus den von ihnen ermittelten Daten Handlungsfelder sowie mögliche Maßnahmen identifiziert, in denen nach ihrer Ansicht Verbesserungen erzielt werden sollten. Die amtierende Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ziel verfolgt, die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu stärken und hierbei die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen von Kreativen zu berücksichtigen. Dementsprechend wird die Bundesregierung an Mindestgagen und Honorarmindeststandards für selbstständige Kulturschaffende im Rahmen der Bundesförderung festhalten. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung die von den Autorinnen und Autoren angeregten möglichen Handlungsfelder und Maßnahmen zur Kenntnis und wird sie ggf. in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen. Über die Erarbeitung konkreter Maßnahmen und deren Zeitpläne entscheiden die jeweils federführend zuständigen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden im Rahmen der Regierungsberatungen ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft legen. Die Daten der genannten Studie können in diesem Prozess einen wertvollen Beitrag für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen leisten.
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