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Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens (Antwort zu Drs. 21/5090)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5462 · Antwort · Original ↗

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Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens (Antwort zu Drs. 21/5090) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5462 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Awet Tesfaiesus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5090 – Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber- Verfahrens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wichtige Auszeichnung, mit der seit vielen Jahren unabhängige Buchhandlungen für ihr Engagement gewürdigt werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit von Buchhandlungen von großer Bedeutung. Denn als Ort der Begegnung und des Austausches verbinden sie durch ihre Kurationen, Lesungen sowie Buchempfehlungen Leserschaft mit Autorinnen und Autoren. Zur Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises wird eine regelmäßig wechselnde, unabhängige Jury eingesetzt, um die Vielfalt der Branche abzubilden. Mit Presseberichten vom 3. März 2026 in der „Süddeutschen Zeitung“ (www. sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutscher-buchhandlungspreis-verfas sungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderung-extremismus-li.3396299) wurde bekannt, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei Vorschläge der unabhängigen Jury von der Liste der möglichen Preisträgerinnen und Preisträger entfernen ließ, die bereits mehrfach für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden. In einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Kultur und Medien kündigte BKM Dr. Wolfram Weimer an, er werde bei etwaigen Hinweisen des Verfassungsschutzes so „bei allen Preisgeldern in Zukunft verfahren.“ Vor diesem Hintergrund bedarf es einer gründlichen Aufklärung der Fragen, welche sich unter anderem auch aus dem Ausschluss der drei Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis im Rahmen des sog. Haber- Verfahrens ergeben. Vor allem zu den juristischen Aspekten und Fragen, die sich im Kontext stellen, hat die fragestellende Fraktion bereits eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4634). Es steht außer Frage, dass staatliche Fördermittel und Preise nicht in die Hände von Extremistinnen und Extremisten gehören. Um das sicherzustellen, braucht es aber ein transparentes und rechtssicheres Verfahren. Die Praxis der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 17. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vergabe von Preisen und Fördermitteln sowie der Prüfung der Förderwürdigkeit ist im Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien darüber hinaus mit besonderer Transparenz und Rechtssicherheit umzusetzen. Denn Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sind grundgesetzlich verbriefte Rechte: Kunst und Kultur müssen frei und unabhängig agieren können. Dieser Grundsatz darf durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und seine kulturpolitischen Entscheidungen nicht gefährdet werden. Eine mögliche Einflussnahme der Bundesregierung auf die Vergabe von Preisen muss ausgeschlossen werden.  1. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die betroffenen Buchhandlungen über deren Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sog. Haber-Verfahrens im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht? Die Geheimhaltungsinteressen der Sicherheitsbehörden sind insofern höher zu gewichten als das Bemühen um Transparenz gegenüber den Betroffenen, da nicht auszuschließen ist, dass bei Ablehnung Rückschlüsse auf vorliegende Erkenntnisse gezogen werden können und somit das Aufklärungsinteresse und die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig gefährdet wird.  2. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die drei Buchhandlungen darüber informiert, welche konkreten Informationen das Vorliegen ,,verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ aus Sicht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) begründen? a) Wenn nein, warum nicht? Da das BKM nicht verfügungsberechtigt ist bezüglich der vorliegenden verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse, ist es nicht befugt, diese an unbefugte Dritte zu offenbaren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. b) Wie bewertet die Bundesregierung, dass es in diesem Fall weder den drei Buchhandlungen noch einem Gericht möglich ist, die Informationen zu überprüfen? Die angesprochenen Sachverhalte unterliegen der gerichtlichen Überprüfung. Zum Inhalt und zur Reichweite dieser laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung nicht.  3. Hatten die betroffenen Buchhandlungen im Laufe des Prüfverfahrens die Möglichkeit, zu den „Erkenntnissen“ des Verfassungsschutzes Stellung zu beziehen, wenn ja, an welcher Stelle, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  4. Stimmt es, dass den drei betroffenen Buchhandlungen in einer vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu verantwortenden E-Mail vom 10. Februar 2026 mitgeteilt wurde, sie seien „von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, obwohl die Jury anderweitig geurteilt hatte und der Ausschluss von der Vergabe des Buchhandlungspreises durch den Beauftragten bereits beschlossen war, und wenn ja, warum wurde diese Begründung gewählt? Bei dem Schreiben handelt es sich – wie auch bei den Preisvergaben in den Vorjahren – um eine standardisierte Absage mit einer einheitlichen Textvorlage. Staatsminister Dr. Wolfgang Weimer war, wie in solchen Fällen üblich, nicht damit befasst. Die betreffende Mail ging an alle 368 Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten.  5. Wurde die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises über die Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  6. Wurden die Partner des Deutschen Buchhandlungpreises, die Kurt Wolff Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, über die Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  7. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Entscheidung getroffen, die drei Buchhandlungen von der Liste der Juryempfehlungen zu streichen? Beim Deutschen Buchhandlungspreis handelt es sich um eine Maßnahme der staatlichen Leistungsverwaltung. Ein subjektives Recht des Einzelnen auf die Gewährung einer Auszeichnung besteht grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn die Jury eine Empfehlung für bestimmte Preisträger ausgesprochen hat und es sachliche Gründe gibt, von dieser Empfehlung abzuweichen. Die Entscheidung des BKM, den Juryempfehlungen in diesen drei Fällen nicht zu folgen, erfolgte letztlich aus Gründen des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung Die Gewährung von Förderungen für Organisationen/Einzelpersonen, zu denen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, steht im Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (vgl. Z. 2716 bis 2718 KoaV) und nicht im Einklang mit der auf die Stärkung der Inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gerichteten Politik der Bundesregierung.  8. Wenn eine Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 6. März 2026 zu entnehmen ist (www.faz.net/ak tuell/feuilleton/debatten/weimer-unterliess-nachfrage-beim-verfassungss chutz-110849496.html), stichprobenhaft stattfand, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher konkreten Kriterien wurde die Stichprobe ausgewählt?  9. Wenn „konkrete Hinweise“ (www.sueddeutsche.de/kultur/ kulturkampfwirbel-um-buchhandlungspreis-weimer-sagt-verleihung-ab-dpa.urn-news ml-dpa-com-20090101-260310-930-795643) Anlass zu einer Überprüfung gaben, woher kamen diese Hinweise, und seit wann lagen sie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung des Haber-Verfahrens erfolgte in den drei Einzelfällen auf Grundlage konkreter, öffentlich zugänglicher Anhaltspunkte. 10. Hat der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien neben den drei von der Liste der Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichenen Buchhandlungen weitere Buchhandlungen mit dem sog. Haber-Verfahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen lassen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)? Das Verfahren wurde beim Deutschen Buchhandlungspreis 2025 nur in den betreffenden drei Einzelfällen angewandt. Eine darüber hinausgehende bzw. generelle Überprüfung aller von der Jury vorgeschlagenen 118 Buchhandlungen fand nicht statt. 11. Wann lagen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis vor? a) Wann wurde das sog. Haber-Verfahren veranlasst? b) Wann lag die Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz vor? c) Wann wurde die Streichung der drei Buchhandlungen von der Liste der Juryempfehlungen veranlasst? Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet. Die Empfehlungen der Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025 lagen im Herbst 2025 vor. Im Anschluss hat BKM in den betreffenden drei Einzelfällen aufgrund konkreter Anhaltspunkte jeweils das sog. Haber-Verfahren eingeleitet. Die Antworten des Bundesamts für Verfassungsschutz lagen im Laufe des Winters 2025/2026 vor. Auf dieser Grundlage hat BKM letztlich entschieden, den Juryempfehlungen ausnahmsweise in diesen drei Einzelfällen nicht zu folgen. 12. Wieso unterließ es der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachzufragen, welche konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für besagte Buchhandlungen vorliegen, und wieso wendete sich der Beauftragte der Bundesregierung entgegen dem vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das Bundesministerium des Innern, um eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten? Der BKM hat es nicht unterlassen, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachzufragen. 13. Wenn „nur anlassbezogen und nur in besonders begründeten Einzelfällen“ (www.instagram.com/p/DVi1NY0itO3/?img_index=2) von Juryempfehlungen abgewichen wird, welcher Anlass bewog den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, eine Prüfung der beim Deutschen Buchhandlungspreis zur Rede stehenden Buchhandlungen mit dem sog. Haber-Verfahren zu beauftragen, und mit welcher Begründung erfolgte dies? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14. Sieht die Bundesregierung bei den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis die durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit von Kunst und Kultur gewahrt, und wenn ja, mit welcher Begründung? Ja, die den Buchhandlungen durch Artikel 5 Grundgesetz garantierten Freiheiten werden aus Sicht der Bundesregierung nicht eingeschränkt. 15. Welche anderen unabhängigen Jurys und Gremien wurden vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Identifikation und Entscheidung über die Vergabe von Preisen und Fördermitteln eingesetzt, bei denen der Beauftragte für Kultur und Medien in der Vergabe das letzte Wort hat (bitte auflisten)? Bei der Vergabe von BKM-Preisen überträgt BKM regelmäßig das Auswahlverfahren einer unabhängigen Jury von sachverständigen Persönlichkeiten. Der BKM folgt dabei grundsätzlich den Juryempfehlungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Bei durch den BKM unmittelbar vergebenen Preisen oder Förderungen liegt allerdings die Mittelverantwortung und damit bereits aus haushaltsrechtlichen Gründen stets ein Letztentscheidungsrecht bei dem BKM. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wird der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, wie in der öffentlichen Sitzung am 4. März 2026 des Ausschusses für Kultur und Medien angekündigt, von nun an so „bei allen Preisgeldern in Zukunft verfahren“ oder wird, wie am 11. März 2026 im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ verlautbart, „das Verfahren im Bereich Kultur nur in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“? Das sog. Haber-Verfahren ist kein routinemäßiges Instrument bei Kulturförderungen oder Preisvergaben. Seine Anwendung bleibt bei dem BKM auch künftig die Ausnahme und erfolgt nur anlass- und einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten. Sollten sich im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ergeben, etwa aufgrund von Hinweisen auf verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige sicherheitsrelevante Bezüge von Projektträgern oder den dahinterstehenden natürlichen Personen, würde im Einzelfall geprüft werden, ob eine Einbindung der zuständigen Sicherheitsbehörden – gegebenenfalls auch im Rahmen des Haber-Verfahrens – in Betracht kommt. 17. Ist davon auszugehen, dass die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzten, unabhängigen Jurys und Gremien für die Vergabe von Preisen und Fördermitteln das uneingeschränkte Vertrauen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genießen? Ja. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Ist die künstlerische Gestaltung von Außenfassaden nach Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Kunst zu betrachten? a) Wenn ja, ist er der Auffassung, dass die Außenfassade der Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen Kunst ist und somit von Artikel 5 GG geschützt ist? b) Wenn ja, wieso begründet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Streichung der Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen öffentlich mit einem Verweis auf die künstlerische Gestaltung der Außenfassade? c) Wenn nein, wieso nicht? 19. Ist die Aussage „Deutschland verrecke bitte“ nach Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch Artikel 5 GG als Teil einer freien Meinungsäußerung bzw. durch die Freiheit der Kunst geschützt? Die Fragen 18 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt keine abschließende Rechtsbewertung von Fassadengestaltungen oder einzelnen Aussagen wie der zitierten vor. Grundsätzlich gilt: Sowohl für die Meinungs- als auch die Kunstfreiheit besteht ein weiter Schutzbereich, der jedoch durch die von der Verfassung vorgesehenen Schranken im Einzelfall begrenzt sein kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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