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Schriftliche Frage 140 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele bezahlbare Wohnungen (Miete unter 30 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 140 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele bezahlbare Wohnungen (Miete unter 30 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens… Frage 140 (Rocco Kever, AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele bezahlbare Wohnungen (Miete unter 30 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens) in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2023 in deutschen Großstädten zur Verfügung standen, und wenn ja, wie lauten diese, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums in Ballungsräumen bis 2030 deutlich zu erhöhen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 28. Juli 2025: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele in den genannten Jahren zur Verfügung stehende Mietwohnungen zu der genannten Mietgrenze oder darunter vermietet wurden. Aus den Mikrozensusbefragungen des Statistischen Bundesamtes geht jedoch hervor, dass 2022 67 Prozent der Hauptmieterhaushalte eine Bruttokaltmietenbelastung von unter 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens hatten. In der vorherigen Befragung 2018 lag dieser Wert bei 65 Prozent, in den Befragungen 2014 und 2010 betrug er 63 Prozent. Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Änderungen des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht, um den Neubau, insbesondere auch bezahlbaren Wohnraums, zügig zu erleichtern. Darüber hinaus plant die Bundesregierung unter anderem die Vereinfachung und vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Baugesetzbuchs. Die Förderprogramme der KfW werden zusammengeführt und vereinfacht, steuerliche Maßnahmen verbessert und die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau erhöht sowie weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen umgesetzt.

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