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Schriftliche Frage 173 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das voraussichtliche Auslaufen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ im Lichte des Koalitionsvert…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 173 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das voraussichtliche Auslaufen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ im Lichte des Koalitionsvert… Frage 173 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das voraussichtliche Auslaufen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ im Lichte des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, in dem vereinbart wurde, dass „Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt“ werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. August 2025: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Rahmen der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau Mittel für altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Die Regierungsentwürfe zum Bundeshaushalt 2025 und 2026 sehen ein schrittweises, deutliches Aufwachsen der Programmmittel für den sozialen Wohnungsbau vor, von 3,5 Mrd. Euro im Programmjahr 2025 auf 4 Mrd. Euro im Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung 5 Mrd. Euro im Jahr 2027 und je 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2028 und im Jahr 2029. Im Mietwohnungsneubau des sozialen Wohnungsbaus wurden im Jahr 2024 bereits 61 Prozent der Wohnungen barrierefrei gebaut. Durch die Aufstockung der Mittel wird entsprechend mehr barrierefreier – und damit altersgerechter – Wohnraum entstehen. Aufgrund beschränkt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel sind daneben in den Regierungsentwürfen zum Bundeshaushalt 2025 und 2026 keine weiteren Haushaltsmittel für die Fortführung des Programms „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen. Ergänzung Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 21/982 Wie häufig kam es in den Netzen der DB InfraGO AG Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg, Frankfurt, Berlin, München, Köln, Düsseldorf jeweils zu Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen im Jahr 2023, 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025? nachträglich ergänzt: Die Auswertung von Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen für einzelne Städte ist nach Auskunft der DB AG nicht möglich. Die DB AG hat die folgenden netzweiten Fristüberschreitungen angegeben (Quelle: Beschlüsse der BNetzA vom 18. Dezember 2024 und 3. April 2025): Anmerkungen zu den Abbildungen: „ZvF“ steht für „Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen“. „Pro“ ist der jeweilige Kalenderwochenwert. „Per“ ist der kumulierte Wert von 01.01.20xx bis zum Abschluss der im Per-Wert genannten Kalenderwoche. Das „Letztdokument“ ist die finale Version des ZvF-Endstücks. Darin sind auch etwaige Kundenwünsche nachgepflegt und der finale Stand ist erreicht. Berlin, den 8. August 2025 Übersicht bewilligter und ausgezahlter Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderung Breitband seit 25.03.2025 (Datenstand: 29.07.2025 ) Bundesland bewilligte Bundesmittel in der Gigabitförderung 2.0 bewilligte Bundesmittel (Gesamt) Mittelabfluss im Weiße-Flecken-Programm Mittelabfluss im Graue-Flecken-Programm Mittelabfluss in der Gigabitförderung 2.0 Mittelabfluss (Gesamt) BB 13.660.000,00 € 13.660.000,00 € 12.618.114,54 € 169.029,00 € 1.411.386,16 € 14.198.529,70 € BE - € - € - € - € 40.055,40 € 40.055,40 € BW 4.196.800,00 € 4.196.800,00 € 70.428.470,08 € 15.074.144,00 € 855.462,96 € 86.358.077,04 € BY 26.170.418,50 € 26.170.418,50 € 14.685.455,67 € 1.219.074,81 € 821.946,96 € 16.726.477,44 € HB - € - € - € - € - € - € HE 3.457.500,00 € 3.457.500,00 € 5.703.837,32 € 7.699.976,85 € 761.456,56 € 14.165.270,73 € HH - € - € - € - € - € - € MV 59.500,00 € 59.500,00 € 58.721.694,57 € - € - € 58.721.694,57 € NI 1.100.000,00 € 1.100.000,00 € 11.799.215,14 € - € 42.748,52 € 11.841.963,66 € NW 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 45.650.648,95 € 5.623.312,43 € 3.700.612,10 € 54.974.573,48 € RP 3.290.000,00 € 3.290.000,00 € 9.199.628,69 € 1.251.452,86 € 18.690,07 € 10.469.771,62 € SH - € - € 12.832.626,56 € - € 99.055,60 € 12.931.682,16 € SL 400.000,00 € 400.000,00 € - € - € 64.859,37 € 64.859,37 € SN 2.800.000,00 € 2.800.000,00 € 49.337.107,93 € 250.060,29 € 111.624,75 € 49.698.792,97 € ST - € - € 8.176.382,72 € - € 42.143,85 € 8.218.526,57 € TH 1.980.434,70 € 1.980.434,70 € 17.807.509,26 € 470.071,34 € 134.459,09 € 18.412.039,69 € Gesamt 59.314.653,20 € 59.314.653,20 € 316.960.691,43 € 31.757.121,58 € 8.104.501,39 € 356.822.314,40 € Anlage zu Frage 130 Anlage 1 zu Frage 139 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Zuwendung) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Bremen Senatsverwaltung Bremen Radschnellweg Bremen: Förderung der Baukosten des 2. Teilabschnitts "Osterdeich" 01.03.2026 30.12.2027 90 2.790.062,00 3.100.069,00 Baukosten 1,3 Finanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen: Förderzusagen seit Amtsantritt Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Bayern Stadt Fürth Die Stadt Fürth plant den Umbau der Leyher Straße zur Fahrradstraße mit Anliegerverkehr frei zwischen der Ritterstraße und der Flößaustraße. Dazu sind bauliche und verkehrsrechtliche Anpassungen notwendig. Die beidseitig bestehenden und mit dem Gehweg höhengleichen Radfahrstreifen (nicht auf der Fahrbahn) sind mit rd. 1,0 m viel zu schmal, was zu Konflikten mit Fußgängern führt. Die Fahrgasse soll 4,60 m bis 5,0 m breit werden. Die Fahrradstraße wird über die Kreuzung Kaiserstraße bevorrechtigt. Zudem soll eine richtlinienkonforme Abgrenzung zu Längs- und Senkrechtparkständen erfolgen. Die Maßnahme ist im 2022 aufgestellten Radverkehrskonzept der Stadt Fürth enthalten. Der Radverkehrsanteil in der Leyher Straße überwiegt. Die Stadt Fürth ist wegen der aktuellen Haushaltslage aufsichtlich verpflichtet, ein Haushaltssicheurngskonzept zu fahren. Sie ist deshalb auch Empfänger von Stabilisierungshilfen, weshlab der Fördersatz von 90 % in diesem Einzelfall gerechtfertigt ist. (Vergleichbar mit Regelungen der VV S&L zur Kohleregion) 31.03.2025 31.12.2025 90 87.000,00 97.000,00 Fahrradstraße 0,45 Bayern Gemeinde Weyarn Zur Attraktivitätssteigerung werden an elf Standorten im Gemeindegebiet 54 nicht überdachte Fahrradstellplätze errichtet. Die Maßnahme ist verkehrlich in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 33.650 € von denen 17.820 € zuwendungsfähig sind. 01.01.2025 31.12.2027 75 13.365,00 17.820,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 54 Bayern Gemeinde Kirchseeon Zur Attraktivitätssteigerung werden an neun Standorten im Gemeindegebiet 45 nicht überdachte Fahrradstellplätze errichtet. Die Maßnahme ist verkehrlich in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 17.600 € von denen 14.850 € zuwendungsfähig sind 01.01.2025 31.12.2025 75 11.138,00 14.850,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 45 Bayern Landeshauptstadt München Die Landeshauptstadt München plant den Ausbau der beidseits entlang der Karl-Theodor-Straße bestehenden rd. 1,50 m breiten und zu schmalen Radwegen zwischen der Schleißheimer Straße und dem Bonner Platz auf rd. 800 m Länge. Dabei werden die Radwege auf eine Breite von je 2,30 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen ausgebaut. Um den Platz dafür zu bekommen, werden teils Fahrspuren zurückgenommen und Senkrechtparkstände in Längsparker umgewandelt. Die getrennte Führung des Fußgängers wird beibehalten. Die Maßnahme ermöglicht eine durchgehende Radverbindung zwischen der Belgradstraße durch Schwabing zur Ackermannstraße und zum Olympiapark. Sie wird Teil des städtischen Radwegenetzes. 01.06.2025 31.12.2028 75 2.025.000,00 2.700.000,00 straßenbegleitender Radweg 0,8 Bayern Landkreis Erding Der Landkreis beabsichtigt den Neubau eines unselbstständigen kombinierten Geh- und Radwegs an der Kreisstraße ED 26 zwischen Kögning und Eldering in der Gemeinde Steinkirchen. Der Radweg wird am Bauanfang auf einer Länge von ca. 130 m aufgrund jahrelangen erfolglosen Grunderwerbs nicht in Regelbreite von 2,50 m, sondern in einer Breite von 2 m ausgeführt. Die Maßnahme ist mit Polizei und Verkehrsbehörde abgestimmt. Der Fußverkehr ist in diesem Abschnitt sehr gering. Der geplante Geh- und Radweg ist Teil Bestandteil des Alltagsradnetz Bayern zwischen Taufkirchen Vils und Steinkirchen. 01.06.2025 31.12.2025 75 815.250,00 1.087.000,00 straßenbegleitender Radweg 0,8 Bayern Gemeinde Tapfheim Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung einer jederzeit öffentlich zugänglichen überdachten Fahrradabstellanlage mit 32 Stellplätzen an der Grundschule Tapfheim. Die Abstellanlage ist in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 48.464,45 € von denen 38.400 € unter Anwendung der Pauschalen je Stellplatz förderfähig sind. 01.07.2025 01.07.2026 75 28.800,00 38.400,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 32 Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Anlage 2 zu Frage 139 Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" - bestätigte Maßnahmen seit Amtsantritt Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Bayern Freistaat Bayern Vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten plant die Realisierung eines innerörtlichen Radweges an der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See im Landkreis Ostallgäu auf einer Länge von ca. 1,29 km in bituminöser Bauweise. An einer kurzen Engstelle ist platzbedingt eine gemeinsame Führung unumgänglich. Ebenso erfordern die naturschutzrechtlichen und ökologischen Vorgaben auch die Anlage eines Fußgängerstegs zur Trennung des Radverkehrs. Die Maßnahme beginnt an der Einmündung "Am Sonnenhang" und endet an der Einmündung "Höhenweg". Die Verkehrsmenge auf der St 2008 beträgt gemäß Verkehrszählung 2021 2.604 Kfz/24 h. Im September 2020 wurde ein Radverkehrsaufkommen von rd. 508 Radfahrern/Spitzenstunde gezählt. Der Radweg ist sowohl Bestandteil der Radverbindung Eisenberg - Rieden am Forggensee, des Radverkehrsnetz Bayern, Teil des landkreisweiten Radnetzplans und Teil des Bodensee - Königseeradwegs sowie weiterer lokaler Netze. Die grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts wurde im Rahmen der Voranfrage des StMB vom 08.04.2025 seitens des BALM am 15.05.2025 bestätigt. 01.07.2025 01.07.2026 75 3.657.738,00 4.876.984,00 straßenbegleitender Radweg 1,29 Bayern Freistaat Bayern Vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten plant die Realisierung eines innerörtlichen Radweges an der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See im Landkreis Ostallgäu auf einer Länge von ca. 1,29 km in bituminöser Bauweise. An einer kurzen Engstelle ist platzbedingt eine gemeinsame Führung unumgänglich. Ebenso erfordern die naturschutzrechtlichen und ökologischen Vorgaben auch die Anlage eines Fußgängerstegs zur Trennung des Radverkehrs. Die Maßnahme beginnt an der Einmündung "Am Sonnenhang" und endet an der Einmündung "Höhenweg". Die Verkehrsmenge auf der St 2008 beträgt gemäß Verkehrszählung 2021 2.604 Kfz/24 h. Im September 2020 wurde ein Radverkehrsaufkommen von rd. 508 Radfahrern/Spitzenstunde gezählt. Der Radweg ist sowohl Bestandteil der Radverbindung Eisenberg - Rieden am Forggensee, des Radverkehrsnetz Bayern, Teil des landkreisweiten Radnetzplans und Teil des Bodensee - Königseeradwegs sowie weiterer lokaler Netze. Die grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts wurde im Rahmen der Voranfrage des StMB vom 08.04.2025 seitens des BALM am 15.05.2025 bestätigt. 01.10.2025 01.10.2026 75 1.278.511,00 1.704.681,00 baulich getrennter Gehweg im Rahmen eines Radverkehrvorhabens 0,19 Bayern Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach Das StBA Amberg-Sulzbach beabsichtigt parallel an der St 2149 den Lückenschluss des Radweges zwischen Marienthal und Stefling. Der Radweg ist Bestandteil der Verbindung Nittenau - Regenstauf und ist im Radverkehrsnetz Bayern enthalten. Der Antrag betrifft lediglich das 80 m lange und ca. 3,50 m breite Stahlbetonbrückenbauwerk über den Regen und die hierfür erforderliche 2,7 km lange Baustraße um die Baustelle zu erreichen. Die Straßenbauarbeiten für den planfestgestellten Radweglückenschluss sollen ab 2027 erfolgen. Hierfür wird ein separater Förderantrag nach dem Sonderprogramm Stadt und Land gestellt. 01.10.2025 30.11.2027 75 4.011.104,74 5.348.139,65 Radwegebrücke/-unterführung 1 Bayern Stadt Spalt Die Stadt Spalt hat in 2024 mit Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn der Regierung von Mittelfranken ein Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben. Als investive Maßnahme hieraus wird nun die Ausschilderung der Alltagsradwege für das Gesamtgebiet der Stadt Spalt ausgeführt lfd. Nr. 386 (Nr. 527 RMF). In diesem Zusammenhang beantragt die Stadt Spalt jetzt die Förderung des Radverkehrskonzeptes aus dem Sonderprogramm Stadt und Land. 05.08.2024 01.10.2024 75 4.739,85 6.319,80 Radverkehrskonzept 1 Bayern Stadt Spalt Die Stadt Spalt beabsichtigt die wegweisende Ausschilderung von 18 Radhauptnetz-Verbindungen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Spalt. Gemäß Radverkehrskonzept sollen mit dieser Investition bestehende Lücken an allen wichtigen Radverbindungen mit Bedeutung für den Alltagssowie Freizeitradverkehr geschlossen werden. Durch optimierte Routen- und Wegführungen (z. B. Verlagerung Schulweg) werden die Verkehrssicherheit erhöht, bessere Voraussetzungen zur Erhöhung des Radverkehrsanteils geschaffen und so die Mobilitätswende und Klimaschutz befördert. Ziel der Stadt Spalt ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils von 13% (2024) auf 25% (2034). Es handelt sich um eine investive Maßnahme aus dem Radverkehrskonzepts lfd. Nr. 385 (Nr. 526 RMF) für das eine Förderung aus dem Sonderprogramm Stadt und Land beantragt wurde. 04.08.2025 30.06.2026 75 17.250,00 23.000,00 Sonstige (Beschilderung) Berlin Bezirksamt Berlin Lichtenberg Herstellung einer Fahrradstraße in der Hentigstraße - Cäsarstraße - und dem Römerweg zwischen der Dönhoffstraße und der Treskowallee. Es handelt sich um die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme. Bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen. 01.07.2025 30.11.2025 75 256.500,00 342.000,00 Fahrradstraße 1,1 Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick Der Bezirk Treptow-Köpenick beabsichtigt, entlang der "Hermann-Dorner-Allee" zwischen "Auf dem Oktogon" und "Eisenhutweg" eine Radverkehrsanlage zu Lasten des rechten Fahrstreifens einzurichten. 01.08.2025 14.11.2025 75 56.250,00 75.000,00 straßenbegleitender Radweg als Radfahrstreifen 0,33 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Brandenburg Gemeinde Wustermark Mit Antrag vom 17.12.2020, Aktualisierung vom 30.07.2021 sowie Aktualisierung der Finanzierung vom 17.07.2024 hat die Gemeinde Wustermark den Neubau eines Radweges entlang der K 6305 von Priort nach Buchow-Karpzow beantragt. Der geplante Radweg wird als Radweg vom Kern (Kirche) des Ortsteils Buchow-Karpzow bis zum Bahnhof Priort geführt. Der Radweg soll in einer Breite von 2,00 - 2,50 m in Asphalt hergestellt werden. Die Ausbaubreite von 2 m ist auf wenige Teile aufgrund der baulichen Gegebenheiten bedingt. Die Ausbaulänge beträgt 2.150 m. Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes der Gemeinde Wustermark und des Landkreises Havelland. 01.07.2025 30.06.2027 75 2.231.000,00 2.974.666,67 straßenbegleitender Radweg 2,15 Brandenburg Stadt Wittstock/Dosse Mit Antrag vom 22.01.2025 hat die Stadt Wittstock/Dosse den Neubau eines Radweges entlang der K 6825 von Wittstock nach Zaatzke beantragt. Der geplante Radwege entlang der K 6825 verbindet die Stadt Wittstock/Dosse mit den Ortsteilen der Gemeinde Heiligengrabe, einschließlich Zaatzke. Der Radweg soll in einer Breite von 2,50 m in Asphalt parallel zur K 6825 hergestellt werden. Die Ausbaulänge des Radweges beträgt 4.100 m. Der geplante Radweg ist Bestandteil der Radverkehrsstrategie der Stadt Wittstock/Dosse und Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Landkreis Ostprignitz-Ruppin. 01.09.2025 31.12.2026 75 809.489,14 1.079.318,85 straßenbegleitender Radweg 4,1 Brandenburg Stadt Königs Wusterhausen Mit Antrag vom 14.03.2025 beantragt die Stadt Königs Wusterhausen die Errichtung einer Beleuchtungsanlage für den1.600 m langen Radweg an der B 179 in Königs Wusterhausen. Der Radweg verbindet die Wohngebiete Am Nottefließ, Königspark, Bergstraße und die Ortsteile Diepensee sowie Deutsch Wusterhausen. Die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage ist eine deutliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer und schulpflichtige Kinder. Gefördert wird die Beleuchtungsanlage vom Nottekanal bis zur Luckenwalder Straße auf einer Ausbaulänge von 900 m, wo 28 Beleuchtungsmasten errichtet werden. 01.07.2025 31.12.2025 90 120.657,39 134.063,77 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 28 Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Mit Antrag vom 26.03.2021, Aktualisierungen vom 14.02.2022 und 08.04.2025 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark Fördermittel für den Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der K 6907 von Ferch bis zum Bahnhof Ferch/Lienewitz beantragt. Der geplante 2,50 m breite Radweg für den Zweirichtungsverkehr wird südlich der K 6907 als straßenbegleitender Radweg hergestellt. Die Ausbaulänge beträgt 2.568 m. Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 01.07.2025 30.06.2027 75 3.629.313,75 4.839.085,00 eigenständiger Radweg 2,56 Brandenburg Landkreis Havelland Mit Antrag vom 30.03.2021 hat der Landkreis Havelland Fördermittel für den Neubau eines Radweges entlang der K 6320 zwischen Semlin und der B 102 beantragt. Der geplante Radweg schließt eine Lücke zwischen Semlin und dem nach Hohennauen führenden fahrbahnbegleitenden Radweg an der B 102. Die Ausbaulänge beträgt 3.219 m. Der Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Asphalt gebaut. Der Radweg dient dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr und ist ein wichtiger Bestandteil des "Havelländischen Radwegkonzeptes". 01.09.2025 31.12.2025 75 1.627.650,17 2.170.200,22 eigenständiger Radweg 3,21 Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Radweg entlang der A26 West: Ausbau des Radweges am Francooper Hinterdeich und Neuenfelder Hinterdeich. Die Wegeverbindung wird durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in Asphalt im Zuge der Maßnahme A26 West hergestellt. Die Flächen der Wegeverbindungen liegen aktuell im allgemeinen Verwaltungsvermögen (AGV) und werden für die Radwegenutzung in das Verwaltungsvermögen des Bezirkes Harburg (zuständige für Unterhalt) übertragen. Für diese Grundstückübertragung fallen die in Spalte M aufgeführten Investitionsosten an. Der Streckenabschnitt befindet sich im ländlichen Raum außerorts mit einem sehr geringen Fußverkehrsaufkommen. Eine gemeinsame Führung ist daher anforderungsgerecht. 01.03.2024 31.07.2028 75 566.250,00 755.000,00 eigenständiger Radweg 6,5 Mecklenburg- Vorpommern Stadt Neustadt-Glewe Neubau einer innerörtlichen gemeinsamen Fuß- und Fahrradbrücke mit einer Länge von 16,35 m und einer Breite von 3,00 m zwischen den Geländern über den Eldefreilauf. 01.01.2025 31.12.2025 75 638.036,58 850.715,45 Radwegebrücke/-unterführung 1 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Mecklenburg- Vorpommern Barlachstadt Güstrow Der erste Abschnitt umfasst den Ausbau vom Pfaffenbruch bis zur Brücke Sumpfseegraben als Fahrradstraße mit einer Länge von 125 m und einer Breite von 3,00 m mit einem Pflastersystem. 01.01.2025 31.12.2025 75 75.000,00 100.000,00 Fahrradstraße 0,125 Mecklenburg- Vorpommern Barlachstadt Güstrow Der zweite Abschnitt umfasst den Ausbau des Radweges auf einer Länge von 180 m mit einer Breite von 2,67 m mit einem Pflstersystem und ist ein Lückenschluss von der Brücke Sumpfseegraben bis zur Fahrradstraße Schwarzer Weg. (Anschluss am MV 117). 01.01.2025 31.12.2025 75 120.000,00 160.000,00 eigenständiger Radweg 0,18 Mecklenburg- Vorpommern Barlachstadt Güstrow Ausstattung der Radverkehrsanlage mit 10 anforderungsgerechten Straßenleuchten. 01.01.2025 31.12.2025 75 14.550,00 19.400,00 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 10 Mecklenburg- Vorpommern Hanse- und Universitätsstadt Rostock Aufstellen von 6 Fahrradbügeln (beidseitige Nutzung) sowie einer Überdachung und Aufstellen von 7 abschließbaren Fahrradboxen Anmerkung Mail vom 02.05.2025: Die beantragte Finanzhilfe bezieht sich nur auf die Fahrradbügel (6 Stück mit 12 Stellplätzen) und die Überdachung. Die Fahrradboxen werden über das EU-Programm NXTLVL Parking gefördert. 01.04.2025 31.12.2025 75 41.250,00 55.000,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 12 Niedersachsen Gemeinde Bohmte Die Gemeinde plant gem. ihrem RVK den Ausbau des gem. GRW entlang der Wehrendorfer Straße (L85) zwischen "Bremer Straße" (L81) und "Clamorstraße. 08.09.2025 31.03.2026 75 168.839,52 225.119,36 straßenbegleitender Radweg 0,26 Niedersachsen Region Hannover Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung entlang des Stichkanals Hannover-Linden (Trassenlänge: 7,4km) zwischen Lohnde und Letter gem. dem Handlungskonzept Radverkehr der Region Hannover. 15.01.2025 20.05.2026 75 922.309,50 1.229.746,00 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 174 Niedersachsen Stadt Friesoythe Neubau eines 2,5m breiten gem. GRW im Zuge des Oldenburger Rings (L831), als Lückenschluss zwischen "Hinter der Burgwiese" und "Böseler Straße"; inkl. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2027 90 419.367,02 465.963,36 straßenbegleitender Radweg 1,45 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Niedersachsen Stadt Friesoythe Ausbau der Gemeindestraße "Neuland" als Bestandteil der Radhauptverbindung zwischen dem nördlichen und westlichen Stadtgebiet und dem Ortsteil Altenoythe, Ausbaubreite 4m zzgl. beidseitigem 0,5m Bankett, gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2026 90 63.445,98 70.495,54 eigenständiger Radweg 0,25 Niedersachsen Stadt Friesoythe Einrichtung einer Fahrradstraße in der "Tecklenburger Straße" zwischen "Hinter der Burgwiese" und "Finkenweg" gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2026 90 112.626,43 125.140,48 Fahrradstraße 0,35 Niedersachsen Stadt Friesoythe Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße in der "Tecklenburger Straße". 01.01.2026 31.12.2026 90 56.377,25 62.641,39 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 20 Niedersachsen Stadt Friesoythe Ausbau des gem. GRW in der "Altenoyther Straße auf eine Breite von 2,5m, gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2026 90 266.937,84 296.597,61 straßenbegleitender Radweg 0,6 Niedersachsen Stadt Friesoythe Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung im Zuge des Ausbaus des gem. GRW entlang der "Altenoyther Straße". 01.01.2026 31.12.2026 90 49.328,81 54.809,79 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 15 Niedersachsen Stadt Wolfenbüttel Ausbau des gem. GRW mit Zweirichtungsradverkehr zw. OT Fümmelse und Gewerbegebiet "Am Rehmanger" als zukünftige Hauptroute auf eine Breite von 3m zzgl. 0,5m beidseitigem Bankett, gem. des akt. erstellten RVK der Stadt Wolfenbüttel. 01.07.2025 30.06.2026 75 117.331,74 156.442,33 eigenständiger Radweg 0,15 Niedersachsen Stadt Pattensen Neubau einer Dunkel-LSA als gesicherte Querungsstelle für Radfahrende im Bereich des Knotenpunktes Gestorfer Straße (L460) / Zum Calenberg (L460) / Hauptstraße (K204) / Calenberger Straße (K202) gem. RVK Springe - Pattensen zur Schulwegsicherung (Grundschule ab 2024) und Lückenschluss des Radwegnetzes. 14.02.2025 30.06.2026 90 58.376,42 64.862,69 betriebliche Maßnahmen (getrennte Ampelphasen/Grünphasen) 1 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Niedersachsen Stadt Pattensen Ausbau des einseitigen gem. GRW mit Zweirichtungsradverkehr auf eine Breite von 3m im Zusammenhang mit dem Neubau der Querungsstelle an der sog. "Domänenkreuzung Schulenburg" gem. RVK Springe - Pattensen zur Schulwegsicherung und Lückenschluss des Radwegnetzes. 14.02.2025 30.06.2026 90 53.746,57 59.718,41 straßenbegleitender Radweg 0,36 Niedersachsen Stadt Bückeburg Ausbau des einseitigen Zweirichtungsradweges entlang der Rintelner Straße zw. KV Rintelner Str./Georgstraße/Steinberger Straße und "Carolinenweg" gem. RVK der Stadt Bückeburg auf eine geplante Breite von 3m. 01.06.2025 31.12.2027 75 387.900,13 517.200,00 straßenbegleitender Radweg 0,8 Niedersachsen Samtgemeinde Jümme Neubau einer Dunkel-LSA am Knotenpunkt Leeraner Str./Buxbarger Weg im OT Filsum als Teil des Radverkehrsnetzes der Gemeinde Filsum. 01.08.2025 01.10.2025 75 191.911,59 255.882,13 Knotenpunkt 1 Niedersachsen Stadt Damme Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Kirchplatz in Damme mit bis zu 20 Stellplätzen gem. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Damme. 01.03.2026 30.05.2026 75 59.625,00 79.500,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 20 Niedersachsen Flecken Harsefeld Neubau des gem. GRW (Breite:2,5 m) entlang der K77 als Lückenschluss zw. Einmündung Wirtschaftsweg/Klein Hollenbeck und Ortseinfahrt Hollenbeck gem. Radwegekonzept des Landkreis Stade. 01.09.2025 31.12.2026 75 582.457,37 776.609,83 straßenbegleitender Radweg 0,96 Niedersachsen Stadt Damme Errichtung einer Fahrradstraße in der Rottinghauser Straße gem. RVK der Stadt Damme im Abschnitt zw. Südring und Ortsrand Clemes-August- Dorf/Auf der Netel. 01.04.2026 31.08.2026 75 70.380,00 93.840,00 Fahrradstraße 1,9 Rheinland-Pfalz VG Wallmerod Ausbau der Nebenanlagen der L 317 als gemeinsamer Geh- und Radweg als Lückenschluss. Die eingetragenen Kosten betreffen nur den Anteil des Radweges. 01.07.2025 01.07.2026 75 38.003,00 50.670,00 straßenbegleitender Radweg 0,222 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Rheinland-Pfalz Gemeinde Grafschaft Herstellung eines Radweges als Verbindung von Grafschaft-Birresdorf zur Landesgrenze nach NRW. 01.07.2025 01.07.2026 75 318.157,00 424.209,00 eigenständiger Radweg 0,665 Rheinland-Pfalz Kreis Trier-Saarburg Laut vorliegendem Verkehrskonzept sollen an 46 verschiedenen Standorten 410 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. 01.07.2025 01.12.2026 90 490.902,00 545.447,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 410 Rheinland-Pfalz Kreis Trier-Saarburg Laut vorliegendem Verkehrskonzept sollen an 46 verschiedenen Standorten 202 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Form von Sammelschließanlagen entstehen. 01.07.2025 01.12.2026 90 727.200,00 808.000,00 Abstellanlage (Fahrradbox) 202 Rheinland-Pfalz OG Hauenstein Errichtung von 12 Fahrradboxen an 2 Schienenhaltepunkten. 01.07.2025 01.02.2026 75 21.851,00 29.135,00 Abstellanlage (Fahrradbox) 12 Rheinland-Pfalz VG Nahe-Glan Grundhafte Erneuerung des Glan-Blies-Radweges auf 2,6 km Länge. Der Radweg liegt im GRW. 01.07.2025 01.12.2026 90 997.367,00 1.108.186,00 eigenständiger Radweg 2,6 Rheinland-Pfalz Stadt Neustadt a.d. Weinstraße Herstellung einer sicheren Querungsmöglichkeit für den Radverkehr an der B 39 / K 9 zu einem Mitfahrerparkplatz. 01.07.2025 01.07.2026 90 49.500,00 55.000,00 Knotenpunkt 1 Rheinland-Pfalz OG Nackenheim Grundhafte Erneuerung des Rheinradweges auf 0,1 km Länge. Der Radweg kann auf dieser Teilstrecke nicht mehr sicher befahren werden. Der Radweg liegt im GRW und dient dem Alttagsradverkehr. 01.07.2025 01.07.2026 75 33.768,00 45.024,00 eigenständiger Radweg 0,1 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Rheinland-Pfalz Stadt Lahnstein Ausbau des Rheinuferradweges. Wird evtl. zur Pendlerradroute bzw. zu einer Verbindung zur Pendlerradroute. Die vorhandene Ausbaubreite ist für das hohe Verkehrsaufkommen viel zu gering und wird aufgrund des Radverkehrs auf 4m verbreitert (Fußverkehr ist von untergeordneter Bedeutung). 01.07.2025 01.12.2027 90 1.129.500,00 1.255.000,00 eigenständiger Radweg 2,2 Rheinland-Pfalz Stadt Gerolstein Neubau eines Radweges zwischen Prüm und Gerolstein (hier Teilabschnitt in der zuständigkeit der VG Gerolstein, seihe Nr. 123 a). Es wird nur die für Radverkehr erforderliche Breite (2,50 m) anerkannt. 01.01.2026 31.12.2026 90 3.897.000,00 4.330.000,00 eigenständiger Radweg 6,32 Sachsen Landkreis Görlitz "K 8651 - Neubau Radweg Großschönau - Jonsdorf BA 2.2", straßenbegleitender einseitiger Zweirichtungsradweg entlang der K 8651 - Lückenschluss zw. Kreuzung Jägerwäldchen und Ortseingang Jonsdorf, Ausbaubreite 2,50 m, asphaltiert. 01.01.2026 31.12.2027 85 2.986.137,12 3.513.102,49 straßenbegleitender Radweg 1,652 Sachsen Kreisfreie Stadt Chemnitz "Radweg Wüstenbrand - Küchwald BA 2.0" als Zweirichtungsradweg entlang der stillgelegten Bahnstrecke 6635, BA 2.0 zw. Station 3+175 an Röhrsdorfer Straße in Grüna und Riedstraße 5+600 bzw. dem BA 2.1, Regelbreite 4,0 m, asphaltiert. 01.01.2026 31.12.2027 75 3.427.870,89 4.570.494,53 eigenständiger Radweg 2,425 Sachsen Kreisfreie Stadt Chemnitz "Radweg Wüstenbrand - Küchwald BA 2.0- Umbau und Instandsetzung der Brückenbauwerke 2 bis 5". 01.01.2026 31.12.2027 75 1.760.695,41 2.347.593,87 Radwegebrücke/-unterführung 4 Sachsen Landkreis Leipzig „K 6523 Ausbau Hirschfeld - Zweenfurth einschl. Radweg - Lückenschluss zwischen Kreisverkehr und Kreisgrenze“ im LK Leipzig, Radweg straßenbegleitend entlang K 6523, Ausbaubreite 2,50 m, asphaltiert. 01.01.2026 31.12.2027 85 547.044,70 643.582,00 straßenbegleitender Radweg 0,99 Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig "Erstellung einer straßenbegleitenden beidseitigen Radverkehrsanlage im Rahmen der Komplexmaßnahme Dieskaustraße im BA 2025 nördlich der DB-Querung bis Kulkwitzer Straße", Regelbreite Radfahrstreifen 1,60 m (exkl. Markierung), asphaltiert. 22.04.2025 12.12.2025 85 1.647.640,52 1.938.400,62 straßenbegleitender Radweg als Radfahrstreifen 0,535 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig Im Rahmen der straßenbegleitenden beidseitigen Radverkehrsanlage auf der Dieskaustraße - BA 2025 - ist die Errichtung von 41 Radbügel geplant. 22.04.2025 12.12.2025 85 13.770,00 16.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 82 Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig "Radweg Parthenaue - Ersatzneubau Parthenbrücke" in Leipzig, Ingenieurbauwerk - Aluminium-Fachwerkbrücke, Breite: 3,00 m, Länge: 18,50 m. 01.01.2026 31.12.2027 85 1.635.938,67 1.924.633,73 Radwegebrücke/-unterführung 1 Sachsen-Anhalt Stadt Gommern Geplant ist der grundhafte Umbau einer tlw. unbefestigten Wegestruktur zwischen dem Ortsteil Vogelsang und der Kernstadt von Gommern. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der Stadt Gommern und dient der Herstellung einer umwegfreien Radverkehrsanbindung. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten. 01.01.2024 31.12.2026 90 1.369.568,79 1.521.743,10 eigenständiger Radweg 2,4 Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg Geplant ist die Errichtung einer signalisierten Querung auf der Walter-Rathenau-Straße zwischen Universitätsplatz und dem Magdeburger Ring. Die Verkehrsbelastung auf der Walter-Rathenau-Straße beträgt mehr als 21.000 Kfz/Tag. Die Querung dient der Verbindung der nördlichen Wohnbebauung mit der Innenstadt. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten. 01.01.2023 31.12.2027 90 291.600,00 324.000,00 Knotenpunkt 1 Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg Geplant ist die Errichtung einer wettergeschützten Fahrradabstellanlage im Stadtteil Neue Neustadt, um den Umstieg vom Rad auf den ÖPNV (Straßenbahn) zu erleichtern. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten. 01.01.2023 31.12.2026 90 148.172,72 164.636,35 Abstellanlage (Fahrradbügel) 42 Schleswig-Holstein Hansestadt Lübeck Die Hansestadt Lübeck möchte am Bahnhof "Lübeck-Moisling" an der Südseite eine überdachte Bike&Ride-Anlage einrichten, die 24 Fahrradbügel umfasst und jederzeit zugänglich ist. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 363.786,80 €. Allerdings sind nach der Förderrichtlinie "Stadt und Land" des Landes davon nur 43.200 € zuwendungsfähig. Die Stadt beantragt gleichzeitig eine Co-Finanzierung aus Landesmitteln über die NAH.SH. 01.09.2025 30.06.2026 75 32.400,00 43.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 48 Schleswig-Holstein Hansestadt Lübeck Das Angebot der B+R-Anlage am Bahnhof „Lübeck-Moisling“ soll durch drei Schließfächer mit Lademöglichkeit ergänzt werden. Dadurch bekommen die Nutzenden die Möglichkeit die Akkus der Pedelecs zu laden sowie Gepäck sicher zu verstauen. 01.09.2025 30.06.2026 75 4.509,80 6.013,07 Sonstige 3 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Schleswig-Holstein Gemeinde Wentorf bei Hamburg Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg möchte im Gemeindegebiet 9 Fahrradbügel und 3 Fahrradservicestationen errichten. Die Servicestationen sollen an zwei Schulen sowie einem Jugendtreff, bei dem regelmäßig ein Fahrrad Repair Café in Kooperation mit dem ADFC stattfindet, aufgestellt werden. Vier Fahrradbügel sollen ebenfalls an dem Jugendtreff und 5 Fahrradbügel an der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete aufgestellt werden. Alle Servicestationen und Fahrradbügel sind jederzeit öffentlich zugänglich. 01.07.2025 31.12.2025 75 7.650,00 10.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 18 Schleswig-Holstein Landeshauptstadt Kiel Die Landeshauptstadt Kiel möchte an der Berufsschule „RBZ Technik“ die Abstellanlagen erneuern und schon bestehende, gute Fahrradbügel überdachen. Neu angeschafft und überdacht werden 24 Fahrradbügel, die unmoderne Felgenklemmer ersetzten. Zusätzlich werden 20 bereits vorhandene Fahrradbügel überdacht. Die Fahrradbügel sind jederzeit zugänglich. 01.07.2025 30.11.2025 75 54.900,00 73.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 48 Schleswig-Holstein Gemeinde Großharrie und Gemeinde Tasdorf Die Gemeinden Großharrie und Tasdorf beabsichtigen gemeinsam den Neubau eines Radwegs umzusetzen, um die beiden Gemeinden mit einem sicheren Radweg zu verbinden. Der Radweg ist 2,045 km lang und hat eine Regelbreite von 2,5 m. Die Verbindung ist Teil des Alltags-Radnetzes im Radverkehrskonzept des Kreises Plön. 01.08.2025 01.11.2026 75 894.750,00 1.193.000,00 straßenbegleitender Radweg 2,045 Schleswig-Holstein Amt Berkenthin Im Amt Berkenthin soll ein Radweg auf einem alten Bahndamm, die die Gemeinden Kastorf, Sierksrade und Berkenthin miteinander verbindet, ausgebaut werden. Der Radweg soll auf eine Breite von 2,5 m verbreitert werden. Zusätzlich sollen erhebliche Schäden entlang der Strecke behoben werden. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetz des Landes (LRVN) 27.05.2025 31.10.2025 75 441.810,00 589.080,00 eigenständiger Radweg 1 Schleswig-Holstein Stadt Bad Segeberg In der Ziegelstraße in Bad Segeberg sollen 10 Rad- und Gehwegfurten so umgebaut werden, dass die Komplexität im Einmündungsbereich reduziert, die Sichtverhältnisse verbessert werden. Der barrierefreie und aufgepflasterte Ausbau verbessert durch klare Führung und reduzierte Abbiegegeschwindigkeit die Verkehrssicherheit. Die Führung ist als getrennter Geh- und Radweg eingerichtet. Der Radweg weist eine Breite von 2,5 m auf. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetzes Schleswig-Holstein. 01.07.2025 31.12.2026 75 402.858,33 537.144,44 Knotenpunkt 10 Schleswig-Holstein Stadt Heide In der Waldschlößchenstraße in Heide soll ein gemeinsamer Geh- und Radweg auf einer Länge von 214 m grundhaft saniert und von 2,5 m Breite auf 3,00 Breite ausgebaut werden. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein. 01.07.2025 31.12.2025 75 223.125,00 297.500,00 straßenbegleitender Radweg 0,214 Schleswig-Holstein Stadt Heide Die Stadt Heide möchte zentrumsnah eine Veloroute in der Form von Fahrradstraßen einrichten, um eine durchgängige Verbindung vom Marktplatz an den westlichen Stadtrand, wo derzeit die Batteriefabrik von Northvolt gebaut wird. Die Veloroute verläuft über die Husumer Straße entlang der Rosenstraße bis zum Hochfelder Weg. Durch die Einführung von Fahrradstraßen durch Beschilderung wird die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs heruntergesetzt und die Vorfahrtsregelung geändert. Zusätzlich werden fünf Knotenpunkte fahrradfreundlich umgestaltet. 01.07.2025 31.12.2025 75 89.250,00 119.000,00 Fahrradstraße 1,44 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Schleswig-Holstein Gemeinde Niesgrau Die Gemeinden Niesgrau und Gelting beantragen gemeinsam über das Amt Geltinger Bucht die Einrichtung von 38 Fahrradbügeln. 28 Fahrradbügel sollen in der Gemeinde Niesgrau und 10 in der Gemeinde Gelting aufgestellt werden. In der Gemeinde Niesgrau soll das Angebot in der Hauptstraße zusätzlich mit einer Ladestation für Pedelecs ergänzt werden. 15.07.2025 30.09.2025 75 9.095,54 12.127,39 Abstellanlage (Fahrradbügel) 76 Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Der Kreis Steinburg möchte den Radweg an der Kreisstraße K 67 bei der Gemeinde Sarlhusen einen straßenbegleitenden Radweg neu bauen bzw. sanieren, wo bereits Radweg vorhanden ist. Die gesamte Strecke beträgt 408 m und wird in 5 Abschnitten umgesetzt. Bei 2 Abschnitten handelt es sich um den Neubau von Radwegen mit einer Gesamtlänge von 145 m. Bei der Berechnung der Zuwendung wurden die Kosten für die Sanierung als nicht zuwendungsfähig herausgerechnet. Die Zuwendungsfähigen Kosten betragen insgesamt 193.206,51 €. Die Regelbreite des Radwegs beträgt 2,5 m. 01.07.2025 30.11.2025 75 144.904,88 193.206,51 straßenbegleitender Radweg 0,145 Thüringen Stadt Altenburg In der Stadt Altenburg stellt der Straßenzug zwischen Wettinerstraße und Theaterplatz entlang der Gabelenzstraße, dem Pauritzer Platz und der Rosa-Luxemburg-Straße eine Hauptverkehrsroute dar, die als Einbahnstraße vom Gebiet am Bahnhof zur Altstadt führt. Zur Verbesserung der aktuell schlechten Verkehrssituation für Radfahrer (keine Radverkehrsanlagen und Einbahnstraßensituation) plant die Stadt Altenburg in diesem Bereich über eine Länge von ca. 940 m die Errichtung einer Protected-Bike-Lane, eines geschützten Radfahrstreifens. Vornehmliches Ziel des Vorhabens ist es, die Durchgängigkeit für den Radverkehr aus Richtung Zentrum/Altstadt in Richtung des Areals um den Bahnhof - also entgegen der Einbahnstraßenrichtung des Individualverkehrs - zu schaffen. Da bei der Querschnittsgestaltung auch Räume für weitere Nutzungsansprüche zu berücksichtigen waren (z. B. barrierefreie Gehwege und Parkmöglichkeiten) und die zur Verfügung stehenden Verkehrsraumbreiten nur begrenzt sind, wurde ein einseitiger, geschützter Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (südlicher Bereich) geplant. Im Abschnitt zwischen der Wettiner-Straße bis einschließlich des Pauritzer Platzes konnte die Protected-Bike-Lane als 3,00 m breiter Radfahrstreifen für die Nutzung im Zweirichtungsverkehr ausgebildet werden. Im unteren Abschnitt, ab Pauritzer Platz bis Theaterplatz, wird der Radverkehr (aufgrund der noch geringeren zur Verfügung stehenden Verkehrsraumbreite) in Richtung Theaterplatz (in Einbahnstraßenrichtung) im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, während in Gegenrichtung die Protected-Bike-Lane in einer Breite von 2 m nur für den Einrichtungsverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung vorgesehen ist. Die Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr erfolgt durch das Anlegen eines 0,75 m breiten Sicherheitsstreifens mit baulichen Trennelementen in Form von Klebeborden und Fahrbahnmarkierungen. Weiterhin werden im Rahmen des Vorhabens mehrere Querungsstellen bzw. die Übergänge in angrenzende Straßenzüge unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit umgestaltet. 01.07.2025 31.12.2026 75 340.600,00 454.100,00 straßenbegleitender Radweg als Radfahrstreifen 0,94 Thüringen Landeshauptstadt Erfurt Am „Europaplatz“ in Erfurt (Ortsteil Moskauer Platz) befindet sich sowohl eine Endhaltestelle zweier Straßenbahnlinien als auch ein Busbahnhof, der von mehreren Buslinien angefahren wird (Verbindung in das Umland von Erfurt). Im Zusammenhang mit der sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindlichen Park+Ride-Anlage stellt der „Europaplatz“ einen wichtigen Umsteigepunkt auf nachhaltige Mobilität im Erfurter Norden dar, der den weiteren Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder begründet. Derzeit sind lediglich 6 überdachte Anlehnbügel und 6 abschließbare Fahrradboxen vorhanden, die jedoch seit Jahren immer zu 100 % ausgelastet sind. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, plant die Landeshauptstadt Erfurt nunmehr die Errichtung einer Sammelschließgarage für eine Kapazität von 24 Fahrrädern (als Doppelparker). Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umstieg von PKW auf nachhaltige Mobilitätsformen zu erleichtern, indem auch für hochwertige E-Bikes die Möglichkeit für eine sichere Abstellung geschaffen wird. Das Einzugsgebiet der Endhaltstelle „Europaplatz“ ist sehr groß und bietet daher vielen Menschen eine gute Option zum Umstieg. Die Fahrradsammelgarage soll als Typenlösung (Doppelparker) in den Abmessungen von ca. B/T/H: 7,50 m/2,65 m/3,05 m in unmittelbarer Nähe zu den ÖPNV-Anlagen errichtet werden. Als Gründung der Garage ist die Herstellung einer Stahlbetonplatte erforderlich, auf der die Sammelschließgarage mit Beleuchtung und Dacheindeckung mit Trapezblech errichtet wird. Sowohl die Zuwegungen als auch die Fläche in der Garage werden gepflastert. Neben der Sammelgarage wird zudem eine Fahrradservicestation errichtet. 01.08.2025 31.12.2025 75 148.400,00 197.810,00 Fahrradparkhaus 24 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Thüringen Stadt Artern Die Stadt Artern beabsichtigt, den Überbau der vorhandenen Rad- und Gehwegbrücke über die Unstrut am Rande der Gemeinde Schönfeld, die wegen des maroden und einsturzgefährdeten Zustandes ihrer Holzkonstruktion bereits gesperrt werden musste, zu erneuern. Die vorhandenen vier Widerlager der Brücke, die sich in einem noch guten baulichen Zustand befinden, können weitergenutzt werden. Ziel der Planung war es, die lichte Breite zwischen den Geländern der Brücke, die im Bestand nur 1,70 m aufweist, regelkonform auf 3,00 m zu vergrößern. Da sich der Lasteintrag in die weiter zu nutzenden Gründungsbauteile (Widerlager) gegenüber dem Lasteintrag aus der alten Holzkonstruktion nicht erhöhen durfte, entschied sich der Antragsteller dafür, die Ausführung in einer leichten Fachwerkkonstruktion aus Aluminium vorzusehen. Leider ergab die statische Vorbemessung der geplanten Ausführung mit einer lichten Breite der Brücke von 3,00 m zwischen den Handläufen, dass die vorhandenen Gründungsbauteile überlastet würden. Die Berechnung mit einer lichten Breite der Brücke von 2,50 m zwischen den Handläufen war hingegen positiv. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass mit der geplanten Überbaukonstruktion aus Aluminium die vorhandenen Widerlager trotz einer Verbreiterung der Brücke von 1,70 m auf 2,50 m zwischen den Handläufen nicht überlastet werden. Daher soll diese Variante als wirtschaftlichste Lösung zur Überbauerneuerung des Brückenbauwerkes (ca. 50 m) unter Nutzung der vorhandenen Gründungsbauteile umgesetzt werden, zuzüglich der notwendigen Anpassungen in den Zuwegungen, um die Barrierefreiheit umzusetzen. Die Rad- und Gehwegbrücke besitzt insbesondere für den Alltagsverkehr eine sehr hohe Bedeutung für die Einwohner der umliegenden Ortschaften Heldrungen, Bretleben, Reinsdorf, Schönfeld, Ringleben und Artern, die diese Brücke über die vorhandenen Radwegeverbindungen für die Wege zur Arbeit, zu öffentlichen Einrichtungen, zum Einkauf, aber auch zum kulturellen Austausch und zur Vernetzung nutzen. Zudem stellt die Brücke ein wichtiges Bindeglied zwischen den beiden überregionalen Fernradwanderwegen „Unstrut“ und „Harzvorland“ dar. 01.08.2025 31.08.2026 75 395.500,00 527.361,97 Radwegebrücke/-unterführung 1 Thüringen Stadt Römhild Die Stadt Römhild beabsichtigt mit dem Neubau eines vorrangig für den Alltagsverkehr erforderlichen selbständigen Rad-/Gehweges zwischen dem Ortsteil Zeilfeld (Anbindung an die Zuwegung zum Friedhof) und dem Ortsteil Roth (Anbindung an die Straße „Neustadt“) einen weiteren Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz der Stadt Römhild zu realisieren und die radverkehrstechnische Verbindung zur Kernstadt Römhild herzustellen. Während der mit Asphaltbefestigung geplante Ausbau der neuen, ca. 1.570 m langen Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen überwiegend als Rad-/Gehweg in einer Breite von 2,50 m (Regelbreite) bzw. 3,00 m (im Bereich der Strecken mit starker Längsneigung über ca. 430 m) vorgesehen ist, muss der Bereich unmittelbar vor dem Ortsteil Roth über ca. 119 m als Rad- /Wirtschaftsweg in einer Breite von 3,50 m hergestellt werden, um der Landwirtschaft das Erreichen der Felder zu gewährleisten. Die Mehrkosten, die aus dem Ausbau eines gemeinsamen Rad- /Wirtschaftsweges im Vergleich zu einem reinen Rad-/Gehweg entstehen, sollen nicht über das SP „S&L“ gefördert werden. Mit der Maßnahme wird die Attraktivität zur Nutzung des Rades wesentlich gesteigert, da mit dem geplanten Neubau den Radfahrenden eine Entflechtung vom Kfz-Verkehr, der auf der ortsverbindenden Landesstraße L 2673 liegt, durch eine direkte separate Verbindung beider Ortsteile auf kürzester Strecke angeboten wird. 01.08.2025 30.09.2026 90 806.500,00 896.100,00 eigenständiger Radweg 1,57 Thüringen Stadt Jena Die Stadt Jena beabsichtigt, im Rahmen des planfestgestellten Projektes zum grundhaften Um- und Ausbau der Naumburger Straße in Jena im Zusammenhang mit dem Neubau der Straßenbahn Jena-Zwätzen beidseitig auf der Bundesstraße (B 88) Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m im Bereich zwischen der Carl-Orff-Straße und der Florian-Geyer-Straße über eine Länge von ca. 1.035 m anzulegen. Der beantragte Förderumfang betrifft am Gesamtvorhaben lediglich die grundhafte Herstellung der Schutzstreifen. Die Befestigung der Schutzstreifen erfolgt analog der Fahrbahn in Asphaltbauweise. 01.09.2025 31.12.2028 75 734.900,00 979.900,00 straßenbegleitender Radweg als Schutzstreifen 1,035 Nordrhein-Westfalen Legden In der Stadt Legden sollen als Teil einer Mobilstation an der Stiege/Vikar-Entrup-Straße Fahrradabstellanlagen für 30 Radparker in Hoch- Tiefstellung mit Bügel und 21 Anlehnbügel für Einzelparker eingerichtet werden. Die Mobilstation wird sowohl nach den Förderrichtlinien Mobilitätsmanagement als auch Nahmobilität gefördert, wobei die hier in Rede stehende Maßnahme nur nach den Förderrichtlinien Nahmobilität gefördert wird. 01.05.2025 31.12.2026 75 73.200,00 97.600,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 51 Nordrhein-Westfalen Bad Oeynhausen In Bad Oeynhausen wird der Werreradweg 2500 m lang und 3 m breit zw. Allensteiner Str. und Werreknie in bituminöser Bauweise neu gebaut. Beim aktuell wassergebundenen Radweg kommt es aufgrund des großen Nutzungdrucks bei schlechter Witterung zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der Werreradweg ist von touristischer großer Bedeutung und zudem eine wichtige naturnahe Pendlerverbindung für den interkommunalen Radverkehr. 01.10.2025 31.03.2027 75 581.600,00 775.500,00 eigenständiger Radweg 2,5 Bundesland Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Kurzbeschreibung Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Finanzhilfen) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl Laufzeit Art der geförderten Maßnahmen Nordrhein-Westfalen Bocholt Die bestehende Rad-/Gehwegverbindung (nördlich und südlich der Bocholter Aa, zwischen Nevelkamp und der L 602) ist derzeit in wassergebundener Bauweise ausgebaut. Des Weiteren ist die vorhandene Wegebreite mit grob gemessenen 1,70 m bis 1,90 m für eine gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern zu schmal. Um einen möglichst hohen Komfort bei der Benutzung zu erzielen, soll der Rad/Gehweg zukünftig asphaltiert und in einer Regelbreite von 2,50 m ausgebaut werden. 01.07.2025 31.12.2025 75 482.600,00 643.500,00 eigenständiger Radweg 1,93 Nordrhein-Westfalen Borken Die rund 1,5 km lange Achse über die Straßenzüge "Steingrube / An der Nathe / Hawerkämpe" stellt bereits heute eine der wichtigsten Nord-Süd- Radverkehrsverbindungen im Stadtgebiet dar. Insbesondere Kinder und Jugendliche nutzen diese Achse, um bspw. zur Remigius-Grundschule, zur Julia-Koppers-Gesamtschule, zum Sportzentrum "Im Trier" oder zum Schwimmbad "Aquarius" zu gelangen. Eine beschlossene und inzwischen durchgeführte Machbarkeitsstudie bzgl. der Entwicklung einer Fahrradstraße auf dieser Achse kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich gute Voraussetzungen für deren Entwicklung gegeben seien. Alle sechs Knotenpunkte im Achsenverlauf würden auch nach der Realisierung einer Fahrradstraße hinreichend leistungsfähig sein. In einem ersten Abschnitt möchte die Stadt Borken daher in den Jahren 2025 und 2026 eine Fahrradstraße vom Knotenpunkt "Steingrube / Bullenkämpe" bis kurz vor der Raesfelder Straße realisieren. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 1,3 km und alle kreuzenden Straßen befinden sich in der Baulast der Stadt Borken. 01.07.2025 31.12.2026 75 694.200,00 925.600,00 Fahrradstraße 1,3 Nordrhein-Westfalen Bünde Neben der landwirtschaftlichen Nutzung wird der Weg als kurze, vom Kraftfahrzeugverkehr freie Wegeverbindung hauptsächlich von Fußgängern und Radfahrern insbesondere für den Berufs- und Freizeitverkehr genutzt. Denn als Alternativen stehen nördlich der Bahnlinie nur die Straße »Im Obrock", an der sich weder Geh- noch Radwege befinden, oder die „Südlenger Straße' (Landesstraße), an der nur teilweise Radverkehrsanlagen vorhanden sind, für Berufspendler und Schüler zur Verfügung. Neben der hohen Bedeutung im Alltagsradverkehr ist der Weg durch die Elseaue über die Grenzen der beiden Kommunen hinaus zu einem der wichtigen Radwege in Ost - Westrichtung zwischen Melle und Bad Oeynhausen geworden. Zusammenfassend verlaufen über diese Wegeverbindung folgende Radwegenetze/-verbindungen: - Radverkehrsnetz NRW - Radnetz OWL - Alltagsradwegenetz Kreis Herford - Bünder Radnetz. 01.06.2025 31.12.2025 80 532.000,00 665.000,00 eigenständiger Radweg 0,74 Nordrhein-Westfalen Castrop-Rauxel Die geplante Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich Schillerstraße erfolgt im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel und bildet den ersten Abschnitt des Gesamtprojektes "Fahrradstraße Schillerstraße - Christinenstraße". Auf verkehrsarmen Gemeindestraßen entsteht abseits des Hauptstraßennetzes eine sichere Radverkehrsverbindung u.a. zu Schulen (Adalbert-Stifter-Gymnasiums an der Schillerstraße, Elisabeth-Schule (Grundschule) an der Christinenstraße) oder auch Sport- und Freizeiteinrichtungen (Parkbad Süd, Stadtgarten). Planung der Fahrradstraße entsprechend AGFS-Leitfaden. 01.01.2025 31.12.2026 80 222.200,00 277.800,00 Fahrradstraße 0,69 Nordrhein-Westfalen Datteln Im Rahmen des Landeswettbewerbes "ways2work" erarbeitete die Stadt Datteln mit den Projektpartner St. Vincenz-Krankenhaus und Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln das Feinkonzept "Betriebliches Mobilitätsmanagement - nachhaltig mobil in Datteln". Entsprechend Nr. 5 Förderaufruf erfolgt die Förderung auf Grundlage § 14 ÖPNVG NRW, der §§ 23 und 44 LHO, der FöRi-Nah und FöRi-MM. Geplant ist die Errichtung von 508 Abstellplätzen an den Standorten St. Vincenz-Krankenhaus und Vestische Kinder- und Jugendklinik. 01.01.2025 31.12.2025 80 539.200,00 674.000,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 508 Nordrhein-Westfalen Dorsten Der Radweg rund um den Blauen See ist Bestandteil des kommunales Radwegenetzes und hat als innergemeindliche Radverkehrsverbindung für den Alltagsverkehr zwischen den Stadtteilen Holsterhausen und Hervest eine hohe Bedeutung. Darüber hinaus dient der Radweg als Wegeschleife der Römer-Lippe-Route dem überregionalen Freizeitverkehr. Der selbstständig geführte gemeinsame Rad- und Gehweg soll auf einer Länge von 1,6 km auf 3 m Breite ausgebaut und mit einer Asphaltdecke versehen werden. Die Stadt verzichtet aufgrund der zu erwartenden Frequentierung auf eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr. Die Zugänge von den Straßen Stölter Landweg und Luisenstraße sollen barrierefrei umgebaut werden. An der Luisenstraße soll für den Radverkehr der Römer-Lippe-Route die Absenkung des Hochbordes erweitert werden. 01.01.2025 03.12.2025 80 510.800,00 638.500,00 eigenständiger Radweg 1,6 Nordrhein-Westfalen Dortmund Es handelt sich um eine Qualitätsverbesserung einer zum Teil bestehenden Radwegeverbindung (Asphaltierung), aber auch um einen kompletten Neubau des G/R-Weges im Zuge eines Lückenschlusses zwischen der Franziusstraße und der Franz-Schlüter-Straße in Dortmund Huckarde. Das Projekt muss zur Eröffnung er IGA 2027 fertiggestellt sein. Damit steht dem Radfahrer eine durchgängige Verbindung abseits der Straße (eigenständiger Weg) zu, was die Verkehrssicherheit - auch im Knotenpunkt - deutlich erhöht. Durch dieses Projekt ist wird eine direkte Linienverbindung zwischen den nord-westlichen Stadtteilen/dem Hafen und der Weststadt abseits des MIV zur Verfügung gestellt. Der Weg wird 3 m breit (Asphalt) und erhält rechts und links ein jeweils 1 m breites Bankett, wovon die Hälfte eingesät (begrüntI wird). Es handelt sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wobei der Radweganteil deutlich überwiegt, da dieser für Fußgänger keine Erschließungsfunktion hat. Durch die Maßnahme erfolgt ein Lückenschluss des Emscherradweges (Landesnetz) auf Dortmunder Stadtgebiet. 01.07.2025 31.12.2027 80 2.936.000,00 3.670.000,00 eigenständiger Radweg 5,5 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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