Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Erhebt die Bundesregierung Daten zur Überbelegung von Wohnraum, und, wenn ja, wie stimmen diese mit den Zahlen des Deutschen Mieterbundes überein, die zeigen, dass rund 19 Prozent der Mieterhaushalte in überbelegten Wohnungen leben, bei Familien mit drei Kindern sogar über 30 Prozent, und dabei Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationsgeschichte besonders betroffen sind, und leitet sie konkreten politischen Handlungsbedarf aus diesen Zahlen ab, und, wenn ja, welchen (Quelle: https://mieterbund.de/themen-und-positionen/studien/mietenreport-2025/)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Poschmann:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erhebt keine Daten zur Überbelegung von Wohnraum. Zur Struktur des Wohnungsbestandes, zu Wohnungsnachfrage und Wohnkostenbelastung sowie wohnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wird auf den Fünften Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 21/2170) verwiesen.
Die Wohnungspolitik des Bundes verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die Wohnraumpotenziale im Bestand bedarfsgerecht zu mobilisieren, angespannten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bedarfsorientiert bei den Wohnkosten zu unterstützen.
Auch der in der Frage zitierte Mietenreport 2025 des Deutschen Mieterbundes kommt zu dem Schluss, dass die Überbelegung von Wohnraum Ausdruck von Mangel vor allem an bezahlbaren, ausreichend großen Wohnungen ist. Eine zentrale Forderung daraus ist beispielsweise der stärkere Ausbau von Sozialwohnungen.
Im Programmjahr 2025 stehen für den Sozialen Wohnungsbau insgesamt 3,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung. Diese Mittel werden ab 2026 schrittweise erhöht auf zunächst 4 Milliarden Euro und steigen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr ab dem Programmjahr 2028. Die Länder fördern damit bedarfsgerecht bezahlbare, ausreichend große Wohnungen für Familien oder kleinere barrierefreie Sozialwohnungen.
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