Schriftliche Frage 4 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt es, dass die Steuermindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent (also um 33 Prozent) ab 2032 eine Grö…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt es, dass die Steuermindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent (also um 33 Prozent) ab 2032 eine Grö…
Frage 4 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie kommt es, dass die Steuermindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent (also um 33 Prozent) ab 2032 eine Größenordnung von über 25 Mrd. Euro erreichen und damit aber über 50 Prozent des gesamten Körperschaftsteueraufkommens wegbrechen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Juli 2025:
Grundlage für die Bezifferung von Rechtsänderungen bei der Körperschaftsteuer ist die nach dem geltenden Recht festzusetzende Körperschaftsteuer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer, so wie es auch in den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ausgewiesen wird, um von den Körperschaften im Rahmen der Veranlagung angerechnete Kapitalertragsteuerzahlungen sowie durch die aus dem Aufkommen entnommene Forschungszulage gemindert ist. Das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer ist daher nicht die Bezugsgröße für die Auswirkung einer Körperschaftsteuersenkung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass in den genannten Steuermindereinnahmen von 25 Mrd. Euro neben der Körperschaftsteuer auch der Solidaritätszuschlag enthalten ist.
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