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Schriftliche Frage 7 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Er…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 7 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Er… Frage 7 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Erwerber von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall in der Erbschaftsteuer (lfd. Nummer 45, S. 506) im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzministerium.de/Con tent/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/3 0-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile &v=3) im Vergleich zum 29. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzminister ium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Fina nzen/Subventionsberichte/29-subventionsbericht. pdf?__blob=publicationFile&v=3) von 4,5 Mrd. Euro auf 8,8 Mrd. Euro, und wie kommt es, dass in der Übersicht 2 „Die 20 größten Steuervergünstigungen, Steuermindereinnahmen in Mio. Euro“ im 30. Subventionsbericht § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) mit 8,8 Mrd. Euro beziffert wird, in der Tabelle auf S. 506 ebenfalls 8,8 Mrd. Euro angegeben werden, hier jedoch auch § 28a ErbStG als Rechtsgrundlage genannt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. September 2025: Die für die Subventionsberichterstattung notwendigen Schätzungen des Subventionsvolumens für Steuervergünstigungen nach den §§ 13a und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) werden auf der Basis von amtlichen statistischen Daten mit einem Erbschaftsteuer-Simulationsmodell vorgenommen. Für den 29. Subventionsbericht lagen diesem Rechenmodell die Datensätze der Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2020 zugrunde. Das deutlich höhere Subventionsvolumen im 30. Subventionsbericht (lfd. Nr. 45 der Anlage 2) ist durch einen sehr deutlichen Anstieg des verschonten Betriebsvermögens in den Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2023 (welche die Basis der Schätzungen für den 30. Subventionsbericht bildete) gegenüber der Statistik 2020 bedingt. Die Diskrepanz hinsichtlich der ausgewiesenen Rechtsgrundlagen in Übersicht 2 und den Angaben in Anlage 2 des 30. Subventionsberichtes basiert auf einem Übertragungsfehler. Dieser wird in der Internetfassung des 30. Subventionsberichts alsbald korrigiert.

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