Schriftliche Frage 28 von Kerstin Przygodda (AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung (LSBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere) bzw. gegen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 28 von Kerstin Przygodda (AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung (LSBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere) bzw. gegen…
Frage 28 (Kerstin Przygodda, AfD):
Von wie vielen im Jahr 2024 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung (LSBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere) bzw. gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangene Körperverletzungen durch deutsche Straftäter, die keine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, (https://bayern-gege n-gewalt.de/gewalt-infos-und-einblicke/gewalt-ge gen/lsbtiq/) hat die Bundesregierung Kenntnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2025:
In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten, wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass bei erfassten Straftätern mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht automatisiert festgestellt werden kann, ob eine weitere Staatsangehörigkeit vorliegt. Folglich ist eine Beantwortung im Sinne der Frage nicht möglich, da eine eindeutige Differenzierung zwischen alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit und Mehrstaatlichkeit nicht möglich ist. Hilfsweise wurde in der Fallzahlenanwendung des BKA für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität eine Abfrage mit den Parametern Tatzeit: „2024“, Deliktskategorie: „Körperverletzungsdelikte 1.2“, Unterthemenfeld (UTF) „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder UTF „Sexuelle Orientierung“, Staatsangehörigkeit mindestens eines Tatverdächtigen: „Deutschland“ und Stichtag: „31. Januar 2025“ durchgeführt. Im Jahr 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) wurden 89 politisch motivierte Körperverletzungsdelikte mit Nennung der Unterthemenfelder „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder „Sexuelle Orientierung“, festgestellt, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
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