Schriftliche Frage 55 von Martin Reichardt (AfD): Von wie vielen in den Jahren 2020 bis 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
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Schriftliche Frage 55 von Martin Reichardt (AfD): Von wie vielen in den Jahren 2020 bis 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige d…
Frage 55 (Martin Reichardt, AfD):
Von wie vielen in den Jahren 2020 bis 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung bzw. gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangenen Körperverletzungen hat die Bundesregierung Kenntnis (www.nzz.ch/international/schwulenhas s-islamismus-und-realitaetsverweigerung-in-neuk oelln-ld.1586497), und wie viele dieser Körperverletzungen hatten den Tod der Opfer (www.lsv d.de/de/ct/3826-Hass-auf-Schwule-Islamistischer- Angriff-auf-homosexuelles-Paar-in-Dresden) zur Folge (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juli 2025:
In der Fallzahlenanwendung LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten) des Bundeskriminalamts (BKA) wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Auch eine gesonderte Auswertung von Straftaten gegen die in Ihrer Frage genannten Gruppierungen ist nicht möglich, da bei der Erfassung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zu Tatopfern keine Angaben zu deren sexueller Orientierung bzw. Identität erfasst werden. Vielmehr wird das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt gestellt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. den Unterthemenfeldern [UTF] „Sexuelle Orientierung“ „Geschlechtsbezogene Diversität“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet (das UTF „Sexuelle Orientierung“ wurde zum 1. Januar 2001 im KPMD-PMK und das UTF „Geschlechtsbezogene Diversität“ zum 1. Januar 2022 eingeführt). In den entsprechenden Themenfeldern wurden bei den Tatverdächtigen in den Jahren 2020 bis 2024 bei Körperverletzungsdelikten folgende Staatsangehörigkeiten von den Ländern ermittelt, die aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmenden sind: Deliktskategorie: Körperverletzungen, Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ (TV = Tatverdächtiger) Tabelle: Tatzeit 2020, Stichtag: 31. Januar 2021 Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan 2 Bangladesch 2 Deutschland 46 Eritrea 1 Estland 1 Griechenland 1 Irak 2 Staatsangehöriger TV Anzahl Kosovo 1 Kroatien 1 Libanon 1 nicht erfasst 1 Pakistan 1 Polen 4 Portugal 1 Russland 1 staatenlos 1 Syrien, Arabische Republik 3 Türkei 8 unbekannt 3 Summe 81 Tabelle: Tatzeit 2021, Stichtag: 31. Januar 2022 Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan 2 Algerien 1 Deutschland 52 Griechenland 2 Irak 4 Iran, Islamische Republik 1 Kosovo 2 Kroatien 1 Lettland 3 Österreich 1 Polen 5 Rumänien 3 Spanien 2 staatenlos 1 Syrien, Arabische Republik 11 Ungarn 1 Summe 92 Deliktskategorie: Körperverletzungen, Unterthemenfeld „geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder „sexuelle Orientierung“ Tabelle: Tatzeit 2022, Stichtag: 31. Januar 2023 Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan 3 Bulgarien 2 Deutschland 106 Irak 1 Iran, Islamische Republik 2 Italien 1 Kosovo 1 Luxemburg 1 Moldau, Republik 2 Niederlande 1 Polen 2 Portugal 1 Rumänien 1 Staatsangehöriger TV Anzahl Russland 5 Serbien und Montenegro 1 Slowakei 2 Spanien 1 Syrien, Arabische Republik 5 Türkei 11 Ukraine 2 unbekannt 2 Summe 153 Tabelle: Tatzeit 2023, Stichtag: 31. Januar 2024 Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan 5 Algerien 2 Bulgarien 1 Deutschland 106 Eritrea 1 Griechenland 1 Irak 1 Jordanien 3 Jugoslawien 1 Kongo 1 Kroatien 2 Libanon 2 Litauen 1 Pakistan 3 Polen 2 Rumänien 1 Russland 4 Serbien 2 Somalia 2 Spanien 1 Sri Lanka 1 Syrien, Arabische Republik 7 Tunesien 2 Türkei 10 Ukraine 4 unbekannt 2 Venezuela 1 Summe 169 Tabelle: Tatzeit 2024, Stichtag: 31. Januar 2025 Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan 7 Albanien 2 Algerien 1 Bosnien und Herzegowina 1 Bulgarien 4 Côte d'Ivoire 1 Deutschland 113 Griechenland 1 Indien 1 Staatsangehöriger TV Anzahl Irak 4 Italien 1 Jemen 1 Kamerun 1 Kasachstan 1 Libanon 2 Polen 3 Portugal 3 Rumänien 1 Russland 1 Somalia 2 staatenlos 1 Sudan 3 Syrien, Arabische Republik 6 Tunesien 2 Türkei 4 Ukraine 3 unbekannt 2 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Summe 173 Opfer im Sinne des bundesweit einheitlichen KPMD-PMK sind gemäß den Ausführungen der Ausfüllanleitung „natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten.“ Das BKA erfasst in seiner Fallzahlenanwendung ausschließlich natürliche Personen, die zum einen durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und zum anderen auch als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt in der Meldung des Landes mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden systembedingt anonymisiert als Opfer erfasst. Bei einem vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm verletzt wurden, werden in der Fallzahlenanwendung des BKA nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der Meldung des Landes als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden. Im Rahmen der Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Mitgliedern der LSBTIQ-Bewegung bzw. Angehörigen sexueller Minderheiten wurden folgende Schädigungsgrade bei den Opfern erfasst: Deliktskategorie: Körperverletzungen, UTF „sexuelle Orientierung“ Tabelle: Tatzeit 2020, Stichtag: 31. Januar 2021 Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 74 schwer verletzt 3 Summe 77 Tabelle: Tatzeit 2021, Stichtag: 31. Januar 2022 Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 111 Schädigungsgrad Anzahl schwer verletzt 3 Summe 114 Deliktskategorie: Körperverletzungen, UTF „geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder „sexuelle Orientierung“ Tabelle: Tatzeit 2022, Stichtag: 31. Januar 2023 Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 181 schwer verletzt 7 Summe 188 Tabelle: Tatzeit 2023, Stichtag: 31. Januar 2024 Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 197 schwer verletzt 6 Summe 203 Tabelle: Tatzeit 2024, Stichtag: 31. Januar 2025 Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 238 schwer verletzt 10 Summe 248
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