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Schriftliche Frage 51 von Martin Reichardt (AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige der LSBTIQ- Bewe…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 51 von Martin Reichardt (AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige der LSBTIQ- Bewe… Frage 51 (Martin Reichardt, AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 durch ausländische Straftäter und Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit gegen Angehörige der LSBTIQ- Bewegung bzw. gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangene Körperverletzungen hat die Bundesregierung Kenntnis (www.nzz.ch/international/schwulenhass-islamis mus-und-realitaetsverweigerung-in-neukoelln-ld. 1586497), und wie viele dieser Körperverletzungen hatten den Tod der Opfer zur Folge (www.lsv d.de/de/ct/3826-Hass-auf-Schwule-Islamistischer- Angriff-auf-homosexuelles-Paar-in-Dresden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juli 2025: In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamts (BKA) wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Folgende Staatsangehörigkeiten wurden bei den Tatverdächtigen im Jahr 2024 bei Körperverletzungsdelikten zum Nachteil von Mitgliedern der LSBTIQ-Bewegung bzw. Angehörigen sexueller Minderheiten erfasst: Staatsangehöriger TV Anzahl Afghanistan   7 Albanien   2 Algerien   1 Bosnien und Herzegowina   1 Bulgarien   4 Côte d'Ivoire   1 Deutschland 113 Griechenland   1 Indien   1 Irak   4 Italien   1 Jemen   1 Kamerun   1 Kasachstan   1 Libanon   2 Polen   3 Staatsangehöriger TV Anzahl Portugal   3 Rumänien   1 Russland   1 Somalia   2 staatenlos   1 Sudan   3 Syrien, Arabische Republik   6 Tunesien   2 Türkei   4 Ukraine   3 unbekannt   2 Vereinigte Staaten von Amerika   1 Summe 173 Opfer im Sinne des bundesweit einheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind gemäß den Ausführungen der Ausfüllanleitung „natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten.“ Das BKA erfasst in seiner Fallzahlenanwendung ausschließlich natürliche Personen, die zum einen durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und zum anderen auch als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt in der Meldung des Landes mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden systembedingt anonymisiert als Opfer erfasst. Bei einem vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm verletzt wurden, werden in der Fallzahlenanwendung des BKA nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der Meldung des Landes als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden. Im Rahmen der Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Mitgliedern der LSBTIQ-Bewegung bzw. Angehörigen sexueller Minderheiten wurden folgende Schädigungsgrade bei den Opfern erfasst: Tatzeit „2024“, UTF „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder UTF „Sexuelle Orientierung“, Deliktskategorien „Körperverletzungsdelikte“ und Stichtag „31. Januar 2025“: Schädigungsgrad Anzahl leicht verletzt 238 schwer verletzt  10 getötet   0 Summe 248

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