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Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland (Antwort zu Drs. 21/6439)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7085 · Antwort · Original ↗

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Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland (Antwort zu Drs. 21/6439) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7085 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Kotré, Tobias Teich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6439 – Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Öffentliche Äußerungen hochrangiger Vertreter der Bundesregierung prägen die außenpolitische Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise und wirken sowohl auf die diplomatischen Beziehungen als auch auf die innenpolitische Meinungsbildung ein. In jüngerer Zeit haben führende Regierungsmitglieder, darunter Bundeskanzler Friedrich Merz sowie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, im Kontext des Ukraine-Krieges wiederholt Äußerungen getätigt, in denen Russland in stark generalisierender Weise charakterisiert wird. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz am 19. Februar 2026 in einem Interview auf die Frage, ob eine Normalisierung der deutsch-russischen Beziehungen künftig wieder möglich sei, er halte dies „für nahezu ausgeschlossen“ und weiter: „Wenn ich mir dieses Regime anschaue und diesen blindwütigen Terror, habe ich wenig Hoffnung.“ In diesem Zusammenhang bezog er sich zudem auf ein Werk des französischen Autors Astolphe de Custine aus dem 19. Jahrhundert („La Russie“, 1839), in dem Russland als ein Land „tiefster Barbarei“ beschrieben wird, und stellte fest, dass dies auch dem gegenwärtigen Zustand entspreche und sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern werde (www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-land-in-einem-zustand-der-tiefsten-barbar ei-kanzler-merz-%C3). Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul erklärte am 31. März 2026 im Rahmen eines informellen Treffens der EU-Außenminister in Kiew: „(W)ohin auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei“, und führte im selben Zusammenhang aus, Sicherheit in Europa sei „nicht mit, sondern nur gegen Putins Russland möglich“ (www.auswaertiges-amt.de/de/news room/2762518-2762518). Derartige Formulierungen werfen nicht nur Fragen nach ihrer tatsächlichen Grundlage und ihren möglichen Auswirkungen auf die langfristigen diplomatischen Beziehungen zu Russland auf, sondern auch nach ihrer Wirkung auf die Wahrnehmung Deutschlands als Akteur bei der Findung einer Friedenslösung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zugleich stehen sie im Kontext einer öffentlichen Debatte über pauschalisierende Zuschreibungen, insbesondere deren Rolle bei der Verstärkung von Vorurteilen und der Begünstigung von Diskriminierung gegenüber russischen Staatsangehörigen sowie Personen russischer Herkunft in Deutschland (was in der Öffentlichkeit auch russischsprachige Ukrainer betrifft). In diesem Zusammenhang wird vermehrt auch der Begriff der „Russophobie“ verwendet (www.hrw.org/de/news/2022/06/01/ukraine-krieg-fuehrt-zu-hassverbrechen-d eutschland). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Russland führt seit über vier Jahren einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der einen eklatanten Bruch des Völkerrechts darstellt. Dabei nimmt Russland den Tod von Zehntausenden Soldaten und Zivilisten in Kauf. Einem Bericht der Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in der Ukraine (HRMMU) zufolge wurden alleine im Monat Mai 2026 274 Zivilisten in der Ukraine durch russische Angriffe getötet und weitere 1 763 verletzt, die höchste Zahl seit April 2022. Insgesamt wurden seit Februar 2022 mehr als 62 000 ukrainische Zivilisten getötet oder verletzt. Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs für ein rasches Ende des Kriegs sowie einen dauerhaften und gerechten Frieden für die Ukraine ein, der auch entscheidend für die Sicherheit Europas ist. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7. Die Ukraine hat sich bereits mehrfach zu einem sofortigen, umfassenden Waffenstillstand bereit erklärt. Russland verweigert sich diesem jedoch bislang, beharrt stattdessen auf Maximalforderungen und intensiviert gleichzeitig seine brutalen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur und die ukrainische Bevölkerung.  1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Barbarei“, insbesondere im außenpolitischen Kontext (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Bezieht sich die Verwendung des Begriffs „Barbarei“ durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit Russland auf konkrete Handlungen im Rahmen des Ukraine-Krieges oder auf eine weitergehende Charakterisierung des politischen Systems, staatlicher Strukturen oder gesellschaftlicher Verhältnisse in Russland, und welche Grundlagen liegen dieser Einordnung jeweils zugrunde?  3. Inwieweit beruht die Wortwahl in außenpolitischen Stellungnahmen der Bundesregierung zum Ukraine-Krieg auf abgestimmten Kommunikationslinien mit ukrainischen Stellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die damalige stellvertretende ukrainische Verteidigungsministerin Hanna Maliar in der Sendung „Maybrit Illner“ vom 14. September 2023 den Ukraine-Krieg als „einen Krieg der östlichen Barbaren gegen die westliche Zivilisation“ bezeichnete? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Eine Abstimmung von Kommunikationslinien im Sinne der Fragestellung hat nicht stattgefunden.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die getätigte Aussage, Sicherheit in Europa sei „nicht mit, sondern nur gegen Russland möglich“, insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich hierbei um eine situative Einschätzung oder um eine langfristige außen- und sicherheitspolitische Leitlinie handelt? Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur Bedrohung durch Russland geäußert. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3567 verwiesen.  5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Verwendung generalisierender Begriffe in ihrer öffentlichen Kommunikation zum Ukraine-Krieg als vereinbar mit der Rolle Deutschlands als potenzieller diplomatischer Akteur im Kontext einer künftigen Beilegung des Konflikts? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verwendung pauschalisierender oder zugespitzter Begriffe in ihren öffentlichen Äußerungen zum Ukraine-Krieg, dass entsprechende Aussagen von russischer Seite propagandistisch aufgegriffen und genutzt werden können, und welche Auswirkungen erwartet sie hiervon auf die Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts?  7. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit den Grundsätzen einer differenzierten Außenpolitik vereinbar, Staaten oder gar ganze Gesellschaften pauschal als unveränderlich zu charakterisieren, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von derartigen öffentlichen Äußerungen auf die langfristigen diplomatischen Beziehungen zur Russischen Föderation?  8. Hat sich die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition des Begriffs „Russophobie“ erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese (bitte auch die Quellen nennen, auf die sich die Bundesregierung hierbei stützt)?  9. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Instrumentalisierung des Begriffs der „Russophobie“ durch Russland vor, und wenn ja, wie äußert sich diese (bitte begründen und Fallbeispiele nennen)? Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet. Die russische Führung instrumentalisiert Aussagen und Stellungsnahmen der Bundesregierung regelmäßig für ihre Propaganda-, Desinformations- und Diffamierungskampagnen und erhebt dabei wiederholt den unbegründeten Vorwurf angeblicher „Russophobie“. Die Bundesregierung macht sich diesen Begriff nicht zu eigen und weist derartige Vorwürfe ausdrücklich zurück. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen generalisierenden Zuschreibungen gegenüber Russland und der Verstärkung von Vorurteilen oder Diskriminierung gegenüber russischen Staatsangehörigen sowie deutschen Staatsangehörigen mit russischem Migrationshintergrund in Deutschland? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung. Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 wird verwiesen. Darüber hinaus lehnt die Bundesregierung jede Form der Diskriminierung unter anderem aufgrund von Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, aus rassistischen Gründen oder der ethnischen Herkunft ab. Sie setzt sich für die Normen und Werte des Grundgesetzes ein. 11. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen russische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit russischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland, richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Deliktart und Jahren aufschlüsseln), und welche über die statistisch erfassten Straftaten hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang russlandbezogene Ressentiments oder Diskriminierungen in Deutschland seit 2022 zugenommen haben? 12. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen ukrainische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit ukrainischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Ukraine in Deutschland richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nur teilweise vor. Die im Anhang befindlichen Fallzahlen bedürfen daher der folgenden Einordnung: Politisch motivierte Straftaten im Sinne der Fragestellung werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD‑PMK) registriert. Im Rahmen des KPMD‑PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Dabei wird auch das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt. Es kann dabei auch das bundesweit festgelegte Unterangriffsziel „Diplomatische Vertretung“ erfasst werden. Eine weitere Differenzierung mittels Katalogwerten z. B. nach unterschiedlichen Staaten erfolgt nicht, weshalb eine entsprechende automatisierte Auswertung nicht möglich ist. Zudem erfasst das Bundeskriminalamt zu Personen, die Opfer einer politisch motivierten Straftat geworden sind, jeweils nur eine Staatsangehörigkeit. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt und sich darunter die deutsche befindet, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Bundeslandes über den KPMD‑PMK übernommen. Eine Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung des BKA zwar auch mehrere Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen bzw. Opfern abgebildet werden, eine umfassende Beauskunftung ist jedoch erst ab dem Tatjahr 2027 möglich. Die Anzahl der politisch motivierten Straftaten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 nach Jahr, PMK-Kategorisierung und Delikt (mit Stichtag 30. April 2026), bei denen russische bzw. ukrainische Staatsangehörige als Opfer gemeldet wurden, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Aufgeführt sind dort jeweils ausschließlich die Delikte, bei denen im erfragten Zeitraum Fälle zu verzeichnen waren. 13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einer möglichen Vorverurteilung und Diskriminierung von Menschen russischer Herkunft entgegenzuwirken? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Generell werden im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Maßnahmen gefördert, die auch der Diskriminierung von Menschen russischer Herkunft entgegenwirken. Nähere Informationen sind der Website des Bundesprogramms zu entnehmen: www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden“. Daneben hat die beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes Forschung zu antislawischem Rassismus im Rahmen ihrer fachlichen Unabhängigkeit gemäß § 27 Absatz 3 AGG gefördert. Die Forschungsprojekte umfassen im Förderzeitraum 2023 bis 2024 ein Projekt zum Thema „Rassistische Diskriminierungserfahrungen und psychische Gesundheit im Alltag von Jugendlichen mit (zugeschriebener) osteuropäischer Herkunft“, ein Projekt zum Thema „Diskriminierung von Menschen osteuropäischer Herkunft auf dem Arbeitsmarkt: Institutionelle und individuelle Kontexte“ sowie ein Projekt zum Thema „Diskriminierung jenseits der Kategorien: Erfahrungen osteuropäischer Einwanderer in urbanen Sozialräumen“. 14. Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Astolphe de Custine sein Werk „La Russie“ im Jahr 1839 verfasste und der Bundeskanzler zugleich äußerte, dieses „fast 200 Jahre alte Zitat [gelte] leider auch heute noch“, davon aus, dass die von de Custine vorgenommene Charakterisierung Russlands als „Land tiefster Barbarei“ ohne zeitliche Unterbrechung bis in die Gegenwart fortgilt, oder nimmt sie insoweit eine zeitliche Differenzierung vor, und wenn ja, welche (bitte begründen)? Die Aussagen des Bundeskanzlers und des Bundesaußenministers stehen für sich. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Anlage 1 11. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen russische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit russischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland, richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Deliktart und Jahren aufschlüsseln) und welche über die statistisch erfassten Straftaten hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang russlandbezogene Ressentiments oder Diskriminierungen in Deutschland seit 2022 zugenommen haben? 12. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen ukrainische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit ukrainischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Ukraine in Deutschland richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Zuordnung zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) und Jahren aufschlüsseln)? Die erbetenen Informa�onen können nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle 1: Staatsangehörigkeit Opfer „Russische Födera�on“ 2022 2023 2024 2025 Summe lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e d ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e d ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e d ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e d ni ch t z uz uo rd ne n Körperverletzungen 0 5 7 0 0 2 0 8 5 0 0 0 0 17 5 2 2 0 0 8 3 2 1 0 67 Gesamtsumme 0 5 7 0 0 2 0 8 5 0 0 0 0 17 5 2 2 0 0 8 3 2 1 0 67 Anlage 1 Tabelle 2: Staatsangehörigkeit Opfer „Ukraine“ 2022 2023 2024 2025 Summe lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e Zu or dn un g ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e Zu or dn un g ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e Zu or dn un g ni ch t z uz uo rd ne n lin ks re ch ts au slä nd . I de ol og ie re lig iö se Id eo lo gi e so ns �g e Zu or dn un g ni ch t z uz uo rd ne n Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Tötungsdelikte versucht 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Körperverletzungen 0 7 35 0 0 8 0 14 21 0 6 0 1 15 31 1 6 0 1 17 24 1 4 0 192 Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Gesamtsumme 0 7 35 0 0 8 0 14 22 1 6 0 1 16 31 1 6 0 1 17 25 1 4 0 196 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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