Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland (Antwort zu Drs. 21/6439)
Text
Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland (Antwort zu Drs. 21/6439)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7085
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen
Kotré, Tobias Teich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6439 –
Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender
Aussagen der Bundesregierung über Russland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Öffentliche Äußerungen hochrangiger Vertreter der Bundesregierung prägen
die außenpolitische Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland in
besonderer Weise und wirken sowohl auf die diplomatischen Beziehungen als
auch auf die innenpolitische Meinungsbildung ein.
In jüngerer Zeit haben führende Regierungsmitglieder, darunter
Bundeskanzler Friedrich Merz sowie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann
Wadephul, im Kontext des Ukraine-Krieges wiederholt Äußerungen getätigt,
in denen Russland in stark generalisierender Weise charakterisiert wird.
So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz am 19. Februar 2026 in einem
Interview auf die Frage, ob eine Normalisierung der deutsch-russischen
Beziehungen künftig wieder möglich sei, er halte dies „für nahezu ausgeschlossen“ und
weiter: „Wenn ich mir dieses Regime anschaue und diesen blindwütigen
Terror, habe ich wenig Hoffnung.“ In diesem Zusammenhang bezog er sich
zudem auf ein Werk des französischen Autors Astolphe de Custine aus dem
19. Jahrhundert („La Russie“, 1839), in dem Russland als ein Land „tiefster
Barbarei“ beschrieben wird, und stellte fest, dass dies auch dem
gegenwärtigen Zustand entspreche und sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern werde
(www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-land-in-einem-zustand-der-tiefsten-barbar
ei-kanzler-merz-%C3).
Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul erklärte am 31. März 2026 im
Rahmen eines informellen Treffens der EU-Außenminister in Kiew: „(W)ohin
auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei“, und
führte im selben Zusammenhang aus, Sicherheit in Europa sei „nicht mit,
sondern nur gegen Putins Russland möglich“ (www.auswaertiges-amt.de/de/news
room/2762518-2762518).
Derartige Formulierungen werfen nicht nur Fragen nach ihrer tatsächlichen
Grundlage und ihren möglichen Auswirkungen auf die langfristigen
diplomatischen Beziehungen zu Russland auf, sondern auch nach ihrer Wirkung auf
die Wahrnehmung Deutschlands als Akteur bei der Findung einer
Friedenslösung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zugleich stehen sie im Kontext einer öffentlichen Debatte über
pauschalisierende Zuschreibungen, insbesondere deren Rolle bei der Verstärkung von
Vorurteilen und der Begünstigung von Diskriminierung gegenüber russischen
Staatsangehörigen sowie Personen russischer Herkunft in Deutschland (was in
der Öffentlichkeit auch russischsprachige Ukrainer betrifft). In diesem
Zusammenhang wird vermehrt auch der Begriff der „Russophobie“ verwendet
(www.hrw.org/de/news/2022/06/01/ukraine-krieg-fuehrt-zu-hassverbrechen-d
eutschland).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Russland führt seit über vier Jahren einen brutalen Angriffskrieg gegen die
Ukraine, der einen eklatanten Bruch des Völkerrechts darstellt. Dabei nimmt
Russland den Tod von Zehntausenden Soldaten und Zivilisten in Kauf. Einem
Bericht der Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in der
Ukraine (HRMMU) zufolge wurden alleine im Monat Mai 2026 274 Zivilisten
in der Ukraine durch russische Angriffe getötet und weitere 1 763 verletzt, die
höchste Zahl seit April 2022. Insgesamt wurden seit Februar 2022 mehr als
62 000 ukrainische Zivilisten getötet oder verletzt.
Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs für ein rasches Ende des Kriegs sowie einen dauerhaften
und gerechten Frieden für die Ukraine ein, der auch entscheidend für die
Sicherheit Europas ist. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem
Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im
Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in
den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und
den G7. Die Ukraine hat sich bereits mehrfach zu einem sofortigen,
umfassenden Waffenstillstand bereit erklärt. Russland verweigert sich diesem jedoch
bislang, beharrt stattdessen auf Maximalforderungen und intensiviert gleichzeitig
seine brutalen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur und die
ukrainische Bevölkerung.
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Barbarei“,
insbesondere im außenpolitischen Kontext (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Bezieht sich die Verwendung des Begriffs „Barbarei“ durch die
Bundesregierung im Zusammenhang mit Russland auf konkrete Handlungen im
Rahmen des Ukraine-Krieges oder auf eine weitergehende
Charakterisierung des politischen Systems, staatlicher Strukturen oder
gesellschaftlicher Verhältnisse in Russland, und welche Grundlagen liegen dieser
Einordnung jeweils zugrunde?
3. Inwieweit beruht die Wortwahl in außenpolitischen Stellungnahmen der
Bundesregierung zum Ukraine-Krieg auf abgestimmten
Kommunikationslinien mit ukrainischen Stellen, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die damalige stellvertretende ukrainische Verteidigungsministerin
Hanna Maliar in der Sendung „Maybrit Illner“ vom 14. September 2023
den Ukraine-Krieg als „einen Krieg der östlichen Barbaren gegen die
westliche Zivilisation“ bezeichnete?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Eine Abstimmung von Kommunikationslinien im Sinne der Fragestellung hat
nicht stattgefunden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die getätigte Aussage, Sicherheit in
Europa sei „nicht mit, sondern nur gegen Russland möglich“,
insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich hierbei um eine situative
Einschätzung oder um eine langfristige außen- und sicherheitspolitische Leitlinie
handelt?
Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur Bedrohung durch Russland
geäußert. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3567 verwiesen.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Verwendung generalisierender
Begriffe in ihrer öffentlichen Kommunikation zum Ukraine-Krieg als
vereinbar mit der Rolle Deutschlands als potenzieller diplomatischer
Akteur im Kontext einer künftigen Beilegung des Konflikts?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
6. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verwendung
pauschalisierender oder zugespitzter Begriffe in ihren öffentlichen
Äußerungen zum Ukraine-Krieg, dass entsprechende Aussagen von russischer
Seite propagandistisch aufgegriffen und genutzt werden können, und
welche Auswirkungen erwartet sie hiervon auf die Bemühungen um eine
Beilegung des Konflikts?
7. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit den
Grundsätzen einer differenzierten Außenpolitik vereinbar, Staaten oder gar ganze
Gesellschaften pauschal als unveränderlich zu charakterisieren, und
welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von derartigen
öffentlichen Äußerungen auf die langfristigen diplomatischen Beziehungen
zur Russischen Föderation?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition des Begriffs
„Russophobie“ erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese (bitte auch die Quellen
nennen, auf die sich die Bundesregierung hierbei stützt)?
9. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Instrumentalisierung
des Begriffs der „Russophobie“ durch Russland vor, und wenn ja, wie
äußert sich diese (bitte begründen und Fallbeispiele nennen)?
Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Die russische Führung instrumentalisiert Aussagen und Stellungsnahmen der
Bundesregierung regelmäßig für ihre Propaganda-, Desinformations- und
Diffamierungskampagnen und erhebt dabei wiederholt den unbegründeten
Vorwurf angeblicher „Russophobie“. Die Bundesregierung macht sich diesen
Begriff nicht zu eigen und weist derartige Vorwürfe ausdrücklich zurück. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
10. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
generalisierenden Zuschreibungen gegenüber Russland und der
Verstärkung von Vorurteilen oder Diskriminierung gegenüber russischen
Staatsangehörigen sowie deutschen Staatsangehörigen mit russischem
Migrationshintergrund in Deutschland?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung.
Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 wird verwiesen. Darüber hinaus lehnt
die Bundesregierung jede Form der Diskriminierung unter anderem aufgrund
von Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, aus rassistischen Gründen oder
der ethnischen Herkunft ab. Sie setzt sich für die Normen und Werte des
Grundgesetzes ein.
11. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen russische
Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit russischem
Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Russischen
Föderation in Deutschland, richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in
Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Deliktart und Jahren
aufschlüsseln), und welche über die statistisch erfassten Straftaten hinausgehenden
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in
welchem Umfang russlandbezogene Ressentiments oder Diskriminierungen
in Deutschland seit 2022 zugenommen haben?
12. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen ukrainische
Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit ukrainischem
Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der
Ukraine in Deutschland richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland
erfasst (bitte jeweils nach Zuordnung zur Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nur teilweise vor. Die im
Anhang befindlichen Fallzahlen bedürfen daher der folgenden Einordnung:
Politisch motivierte Straftaten im Sinne der Fragestellung werden im Rahmen
des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter
Kriminalität (KPMD‑PMK) registriert. Im Rahmen des KPMD‑PMK werden
politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst.
Dabei wird auch das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder
Person), welches direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel
genannt. Es kann dabei auch das bundesweit festgelegte Unterangriffsziel
„Diplomatische Vertretung“ erfasst werden. Eine weitere Differenzierung mittels
Katalogwerten z. B. nach unterschiedlichen Staaten erfolgt nicht, weshalb eine
entsprechende automatisierte Auswertung nicht möglich ist.
Zudem erfasst das Bundeskriminalamt zu Personen, die Opfer einer politisch
motivierten Straftat geworden sind, jeweils nur eine Staatsangehörigkeit.
Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt und sich darunter die
deutsche befindet, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen
Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Bundeslandes über
den KPMD‑PMK übernommen. Eine Auswertung nach Doppel- bzw.
Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Seit dem 1. Juni 2026
können in der Fallzahlenanwendung des BKA zwar auch mehrere
Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen bzw. Opfern abgebildet werden, eine umfassende
Beauskunftung ist jedoch erst ab dem Tatjahr 2027 möglich.
Die Anzahl der politisch motivierten Straftaten zwischen dem 1. Januar 2022
und dem 31. Dezember 2025 nach Jahr, PMK-Kategorisierung und Delikt (mit
Stichtag 30. April 2026), bei denen russische bzw. ukrainische
Staatsangehörige als Opfer gemeldet wurden, sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Aufgeführt sind dort jeweils ausschließlich die Delikte, bei denen im erfragten
Zeitraum Fälle zu verzeichnen waren.
13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einer
möglichen Vorverurteilung und Diskriminierung von Menschen
russischer Herkunft entgegenzuwirken?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Generell werden im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Maßnahmen
gefördert, die auch der Diskriminierung von Menschen russischer Herkunft
entgegenwirken. Nähere Informationen sind der Website des Bundesprogramms zu
entnehmen: www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden“.
Daneben hat die beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes Forschung zu
antislawischem Rassismus im Rahmen ihrer fachlichen Unabhängigkeit gemäß
§ 27 Absatz 3 AGG gefördert. Die Forschungsprojekte umfassen im
Förderzeitraum 2023 bis 2024 ein Projekt zum Thema „Rassistische
Diskriminierungserfahrungen und psychische Gesundheit im Alltag von Jugendlichen mit
(zugeschriebener) osteuropäischer Herkunft“, ein Projekt zum Thema
„Diskriminierung von Menschen osteuropäischer Herkunft auf dem Arbeitsmarkt:
Institutionelle und individuelle Kontexte“ sowie ein Projekt zum Thema
„Diskriminierung jenseits der Kategorien: Erfahrungen osteuropäischer Einwanderer in
urbanen Sozialräumen“.
14. Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Astolphe de
Custine sein Werk „La Russie“ im Jahr 1839 verfasste und der Bundeskanzler
zugleich äußerte, dieses „fast 200 Jahre alte Zitat [gelte] leider auch
heute noch“, davon aus, dass die von de Custine vorgenommene
Charakterisierung Russlands als „Land tiefster Barbarei“ ohne zeitliche
Unterbrechung bis in die Gegenwart fortgilt, oder nimmt sie insoweit eine
zeitliche Differenzierung vor, und wenn ja, welche (bitte begründen)?
Die Aussagen des Bundeskanzlers und des Bundesaußenministers stehen für
sich. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Anlage 1
11. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen russische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit russischem
Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland, richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in
Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Deliktart und Jahren aufschlüsseln) und welche über die statistisch erfassten Straftaten hinausgehenden
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang russlandbezogene Ressentiments oder Diskriminierungen in
Deutschland seit 2022 zugenommen haben?
12. Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen ukrainische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit ukrainischem
Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Ukraine in Deutschland richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland
erfasst (bitte jeweils nach Zuordnung zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) und Jahren aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informa�onen können nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle 1: Staatsangehörigkeit Opfer „Russische Födera�on“
2022 2023 2024 2025 Summe
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Körperverletzungen 0 5 7 0 0 2 0 8 5 0 0 0 0 17 5 2 2 0 0 8 3 2 1 0 67
Gesamtsumme 0 5 7 0 0 2 0 8 5 0 0 0 0 17 5 2 2 0 0 8 3 2 1 0 67
Anlage 1
Tabelle 2: Staatsangehörigkeit Opfer „Ukraine“
2022 2023 2024 2025 Summe
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Tötungsdelikte
vollendet
0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2
Tötungsdelikte
versucht
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Körperverletzungen 0 7 35 0 0 8 0 14 21 0 6 0 1 15 31 1 6 0 1 17 24 1 4 0 192
Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1
Gesamtsumme 0 7 35 0 0 8 0 14 22 1 6 0 1 16 31 1 6 0 1 17 25 1 4 0 196
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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