Schriftliche Frage 31 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 31 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V…
Frage 31 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V), die besagt, dass einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden müssen, im Hinblick auf humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, und wird die Bearbeitung der Fälle von Afghaninnen und Afghanen mit bereits erteilter Aufnahmezusage, die jedoch noch kein Sicherheitsinterview durchlaufen haben, nun zeitnah fortgeführt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Juli 2025:
Die Bundesregierung hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V) zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung prüft derzeit den Beschluss inklusive der damit verbundenen Fragen. Die Bundesregierung befindet sich in einer fortgesetzten Prüfung, wie der Koalitionsvertrag mit Blick auf die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umgesetzt werden kann. Dies umfasst auch die damit verbundenen Ausreiseverfahren.
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