Schriftliche Frage 26 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor, afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (nach § 22 oder § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor, afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (nach § 22 oder § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder de…
Frage 26 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung vor, afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (nach § 22 oder § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder dem Ortskräfteverfahren), die den Visumprozess erfolgreich durchlaufen haben und bei denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Ausreise von Islamabad nach Deutschland, wenn nicht mit Charterflügen, mit Linienflügen zu ermöglichen und zu finanzieren, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025:
Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. Bis dahin sind die Einreisen ausgesetzt. Die Einreise nach Deutschland ist nur mit einem gültigen Visum möglich. Angesichts der ausgesetzten Ausreisen werden derzeit keine Visa ausgegeben.
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