Schriftliche Frage 66 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 66 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200…
Frage 66 (Sören Pellmann, Die Linke):
Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200 Euro und von über 1.200 Euro (bitte nach neuen Ländern gesamt, alten Ländern gesamt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen aufschlüsseln und außerdem für 45 Versicherungsjahre angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 15. Juli 2025:
Die erfragte Anzahl der Renten wegen Alters kann in der erbetenen Differenzierung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch Zeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden. Tabelle: Anzahl der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit einem Zahlbetrag unter und über 1.200 Euro im Monat nach Höhe der Versicherungsjahre und Wohnort Wohnort Renten mit 40 und mehr Versicherungsjahren* und Rentenzahlbetrag Renten mit 45 und mehr Versicherungsjahren* und Rentenzahlbetrag unter 1.200 Euro/Monat ab 1.200 Euro/Monat unter 1.200 Euro/Monat ab 1.200 Euro/Monat Westdeutschland 1.301.137 4.345.486 576.276 3.263.187 Ostdeutschland 754.115 1.796.022 379.495 1.303.609 darunter Brandenburg 123.108 328.820 63.819 235.442 Mecklenburg-Vorpommern 90.594 206.964 45.785 143.550 Sachsen 241.704 542.955 123.839 403.814 Sachsen-Anhalt 138.358 295.680 68.689 216.572 Thüringen 128.166 285.554 63.138 210.855 * Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem SGB VI. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu hohen Rentenbeträgen. Vergleichsweise geringe Renten können auch bei 40 oder mehr Versicherungsjahren auftreten, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zelten zählen, wie z. B. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder auch Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zurechnungszeit). Auch der Umfang der Beschäftigung spielt eine Rolle (Teilzeit). Grundsätzlich kann aber aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind.
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