Schriftliche Frage 24 von Stefan Keuter (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über möglicherweise strafbare Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen seit dem 20. Jul…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 24 von Stefan Keuter (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über möglicherweise strafbare Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen seit dem 20. Jul…
Frage 24 (Stefan Keuter, AfD):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über möglicherweise strafbare Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen seit dem 20. Juli 2026 in Ceuta/Spanien im Zusammenhang mit dem Massenansturm von Migranten und welche finanziellen Mittel erhielten die dort tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen, insbesondere „Mission Lifeline“ und „no name kitchen“ direkt oder indirekt aus dem Bundeshauhalt 2025 und 2026?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bundesbehörden haben keine Förderbescheide an die benannten Nichtregierungsorganisationen erteilt.
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