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Schriftliche Frage 69 von Lea Reisner (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Deutschland beheimatete Nichtregierungsorganisationen, insbesondere im Bereich Entwicklungszusammenar…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 69 von Lea Reisner (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Deutschland beheimatete Nichtregierungsorganisationen, insbesondere im Bereich Entwicklungszusammenar… Frage 69 (Lea Reisner, Die Linke): Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Deutschland beheimatete Nichtregierungsorganisationen, insbesondere im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Friedensschaffung/Konfliktlösung, Völkerverständigung, im Ausland mit oder ohne gesetzliche Grundlage in ihrer Arbeit eingeschränkt werden, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juli 2025: Die Tatsache, dass die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in einigen Ländern – teilweise gesetzlich – eingeschränkt wird, ist der Bundesregierung bekannt. Die international als „shrinking spaces“ bezeichnete Einschränkung der Handlungsräume für zivilgesellschaftliche Organisationen erfolgt derzeit insbesondere durch restriktive NGO-Gesetzgebungen sowie die Einstufung von NGOs als feindliche Organisationen. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass steuerliche Hürden errichtet werden oder über hohe Abgaben die operative Arbeit von Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt oder ganz unterbunden wird. Hinzu kommen kriegs- und krisenbedingte Einschränkungen. Die Bundesregierung erhebt keine Bestandslisten zu den einzelnen Einschränkungen und den jeweils betroffenen Organisationen.

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