Schriftliche Frage 41 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum haben sich weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul unmittelbar zur fe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 41 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum haben sich weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul unmittelbar zur fe…
Frage 41 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Warum haben sich weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul unmittelbar zur feierlichen und vom serbischen Staat unterstützten Rückführung und Beisetzung des Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic in Belgrad (www.tagesschau.de/aus land/europa/serbien-beisetzung-mladic-kritik-eu-1 00.html) geäußert, und zieht die Bundesregierung diplomatische Konsequenzen gegenüber Serbien daraus, dass der Leichnam des bosnischserbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic, der vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) unter anderem wegen Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord, Terror, unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahmen in Zusammenhang unter anderem mit der menschenverachtenden Belagerung Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, unter militärischen Staatsfeierlichkeiten in Anwesenheit von Staatsführung Serbiens beigesetzt wurde, und wenn ja, welche (https://balkaninsight.com/2026/ 09/08/eu-leaders-condemn-shocking-glorificatio n-of-mladic-at-belgrade-funeral/btj/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. September 2026:
Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc- Strafgerichtshöfe (MICT) in Den Haag hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021 den früheren Oberbefehlshaber der bosnischen Serben wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in letzter Instanz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für die rechtliche Aufarbeitung der im Rahmen des Jugoslawienkriegs begangenen Völkerrechtsverbrechen eingesetzt. Sie erkennt die Leistungen des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und des MICT ausdrücklich an. Mit den nach langen und aufwändigen Verfahren ergangenen Urteilen wurde ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der grausamen Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien geleistet. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 9. September 2026 deutlich gemacht, dass sie die Verherrlichung von Ratko Mladic und die feierlichen Inszenierungen seiner Bestattung in Serbien mit sehr großer Irritation zur Kenntnis genommen hat. Die Bestattung mit militärischen Ehren und unter Anwesenheit hoher Regierungsvertreter ist aus Sicht der Bundesregierung nicht vereinbar mit den Erwartungen an ein europäisches Land, das EU- Beitrittskandidat ist. Diese Irritation wurde seitens des Auswärtigen Amts auch in Gesprächen mit der serbischen Seite deutlich zum Ausdruck gebracht. In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Berlin Prozesses 2018 in London verabschiedet wurde, hat sich Serbien, genauso wie die anderen Länder des westlichen Balkans, dazu bekannt, Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen anzuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen einzusetzen und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu fördern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies beim Außenministertreffen des Berlin Prozesses am 1. Oktober 2026 in Montenegro zur Sprache kommen wird.
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