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Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der Mission European Union Force Althea (Antwort zu Drs. 21/6537)

dip / drucksache 17.07.2026 · WP 21 · 21/7210 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der Mission European Union Force Althea (Antwort zu Drs. 21/6537) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7210 21. Wahlperiode 17.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6537 – Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der Mission European Union Force Althea V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 1992 engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von wechselnden NATO-Operationen im Auftrag der UN in der Balkanregion und besonders auch in Bosnien und Herzegowina (BiH). Insgesamt hat man es im Rahmen des Einsatzes zwar geschafft, die Kampfhandlungen in BiH zu beenden, jedoch existieren die politischen und innergesellschaftlichen Konfliktlinien bis heute weiter (www.deutschlandfunk.de/bosnien-herzegowina-republik a-srpska-milorad-dodik-100.html). Der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung kommt in BiH eine besondere Rolle zu. Einmal durch den jahrzehntelangen Einsatz der Bundeswehr im Land und durch das wirtschaftliche Gewicht auf dem europäischen Kontinent sowie innerhalb der Europäischen Union, aber noch viel stärker auf diplomatischer Ebene durch das Amt des Hohen Repräsentanten, welches seit August 2021 der CSU-Politiker Christian Schmidt bekleidet. Da die Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße in die Politik BiHs involviert ist, besteht ein großes Interesse, Informationen zur Haltung der Bundesregierung zu BiH, über die diplomatischen Bemühungen und über die Zukunft der Mission European Union Force (EUFOR) Althea zu erhalten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Friedensabkommen von Dayton von 1995 beendete den Krieg auf europäischem Boden mit mehr als 100.000 Kriegsopfern, unter ihnen die Opfer des Völkermords von Srebrenica. Dayton hat dem Leiden ein Ende gesetzt und die Voraussetzungen für das Zusammenleben der Menschen im Land geschaffen. Die in den Anhängen des Vertragswerks festgehaltenen Bestimmungen zur Machtteilung zwischen den einzelnen Volksgruppen, im Sinne des Vertragswerks auch als Ethnien bezeichnet, war wesentliche Bedingung für die Einigung zwischen den Vertragsparteien und prägt bis heute den politischen Alltag im Land. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das Friedensabkommen von Dayton hat im Erhalt des Friedens und der Stabilität seinen wesentlichen Zweck erfüllt. Zur Umsetzung wurden die EU-Mission EUFOR ALTHEA (seit 2004 Nachfolger der NATO-Missionen IFOR/SFOR) sowie die Institution eines Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina geschaffen, die bis heute die Verpflichtung und das Bekenntnis der internationalen Gemeinschaft für die Sicherheit in Bosnien und Herzegowina unterstreichen. Gleichzeitig hat das Friedensabkommen von Dayton mit seinen zahlreichen Mitbestimmungs-, Veto- und Blockademöglichkeiten jedoch auch dazu beigetragen, dass Bosnien und Herzegowina auch mehr als 30 Jahre nach Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton ein politisch gespaltenes Land bleibt. Das Jahr 2025 war geprägt durch fortwährende Sezessionsbestrebungen der Republika Srpska, maßgeblich in Person ihres ehemaligen Präsidenten Milorad Dodik, und der damit einhergehenden politischen Krise. Diese Krise konnte am Ende durch das engagierte Eintreten der internationalen Gemeinschaft beendet werden. Die Bundesregierung hat im Zuge der Krisenbewältigung einreiseverhindernde Maßnahmen gegen die Hauptverantwortlichen der Sezessionsbestrebungen erlassen. Diese sind weiterhin in Kraft. Zusätzlich hatte die Bundesregierung im Rahmen der EU für weitreichende Sanktionen gegen politische Mandatsträger in der Republika Srpska geworben und innerhalb des Western Balkans Investment Framework eine Einschränkung der Förderpraxis gegenüber der Republika Srpska erwirkt. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung bereits 2023 vier große Infrastrukturprojekte in der Republika Srpska beendet. Die territoriale und funktionale Integrität sowie Souveränität des Landes bleiben für die Bundesregierung oberste Priorität. Die Friedensordnung von Dayton und ihre Institutionen sind weiterhin wichtige Eckpfeiler für Stabilität und Frieden in Bosnien und Herzegowina. Eine mögliche Nachfolgeordnung von Dayton kann nur auf Basis innerstaatlicher Verständigung zwischen den politischen Akteuren erfolgen. Wesentliche Voraussetzungen hierzu sind die so genannte 5+2-Agenda, Fortschritte im EU-Beitrittsprozess sowie eine nachhaltige Stärkung des Gesamtstaates im Sinne einer tragfähigen föderalen Machtverteilung.  1. Wie unterstützt die Bundesregierung die institutionelle Stabilisierung Bosniens und Herzegowinas (BiH), insbesondere angesichts der Blockadepolitik der Republik Srpska (RS), und welche diplomatischen Konsequenzen oder Sanktionsmöglichkeiten zieht sie aus der möglichen Nähe Milorad Dodiks und Siniša Karans zu Russland (https://europeanwestern balkans.com/2026/05/08/delegation-from-republika-srpska-to-meet-puti n-on-9-may/)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Förderung von Antikorruptionsstrukturen auf kommunaler Ebene ein, und wie werden diese evaluiert, und wie fördert die Bundesregierung Antikorruptionsmaßnahmen auf nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene, und wie und nach welchen Kriterien werden diese evaluiert (bitte nach Maßnahmen Deutschlands und Europas aufgliedern)? Die Bundesregierung setzt im Rahmen gemeinsamer Projekt- und Entwicklungszusammenarbeit mit staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas Standards zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption fest und prüft diese im Verlauf. Darüber hinaus gibt es aktuell keine bilateralen konkreten Maßnahmen, die direkt auf die Korruptionsbekämpfung zielten.  3. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber nationalistischen Parteien, die zunehmend versuchen, den Dayton-Vertrag zugunsten ethnischer Abgrenzungen zu verändern, und wie möchte die Bundesregierung dem entgegenwirken? Die territoriale und funktionale Integrität sowie Souveränität des Landes bleiben für die Bundesregierung oberste Priorität. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, die dazu beitragen, ethnische Abgrenzung zu überwinden und die von ethnonationalistischen Parteien verfolgte ethnische Aufteilung vieler Staatsfunktionen auf die drei „konstituierenden Völker“ abzubauen, die im Friedensabkommen von Dayton angelegt ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob der Dayton-Vertrag einen langfristigen Frieden in BiH und dem Westbalkan festigen und den Friedensprozess weiter voranbringen kann und ob sie die Unterzeichnung und Aufteilung, wie im Dayton-Vertrag geregelt, auch jetzt noch unterstützen würde, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, was wären die Änderungen, die die Bundesregierung beansprucht hätte, um einen langfristigen Frieden zu ermöglichen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Forderungen einer neuen Verfassung, und will sie diese unterstützen, und wenn ja, wie? Die aktuell geltende Verfassung für Bosnien und Herzegowina ist in Annex IV des Friedensabkommens von Dayton geregelt. Aus Sicht der Bundesregierung muss jegliche Anpassung bzw. Neufassung der verfassungsmäßigen Ordnung in Bosnien und Herzegowina ein Produkt innerstaatlicher Abstimmungen und Kompromisse sein. Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Beitritt zur EU unter den gegebenen verfassungsmäßigen Umständen nicht möglich. Eine entsprechend notwendige Reform der Verfassung im Rahmen des EU- Beitrittsprozesses wird die Bundesregierung eng begleiten. Ausarbeitung und Details obliegen den politischen Entscheidungsträgern in Bosnien und Herzegowina. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen betreffend die weiterhin bestehende ethnisch basierte Struktur des politischen Systems, inklusive der „Drei-Völker-Logik“, vor, und wenn ja, wie lauten diese? a) Wenn ja, welche Auswirkungen sieht sie auf demokratische Teilhabe von Minderheiten? Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in Urteilen zu mehreren Verfahren die Beeinträchtigungen im Wahlrecht festgestellt, die andere als die drei konstituierenden Völker betreffen (insbesondere Juden, Roma und andere Bürgerinnen und Bürger, die sich mit keinem der drei konstituierenden Völker identifizieren). Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren Partnern im Europarat für die Umsetzung der Urteile ein, auch im Zuge der notwendigen Anpassung von Verfassungs- und Wahlrecht im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses. b) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach einer Verfassungsreform, die ethnische Diskriminierung (z. B. „Drei- Völker-Prinzip“) überwindet, und wurden oder werden seitens der Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um die Blockade des Reformprozesses zu überwinden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zusammen mit ihren Partnern, insbesondere innerhalb der EU, unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen, um ethnische Diskriminierungen zu verhindern. Bei den Verhandlungen zum EU-Beitritt wird dies eine bedeutende Rolle spielen.  7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Situation von Frauen in Bosnien und Herzegowina vor, und wenn ja, wie lauten diese? Im April 2026 haben die Vereinten Nationen (VN) das „Country Gender Equality Profile Bosnia and Herzegovina“ veröffentlicht (abrufbar unter: https://bosn iaherzegovina.un.org/en/316611-country-gender-equality-profile-bosnia-and-he rzegovina). Darin werden als besondere Herausforderungen vor allem identifiziert: Geringe politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse; geschlechtsspezifische Gewalt und unzureichende Unterstützung; geringe wirtschaftliche Teilhabe und hohe Belastung durch unbezahlte Pflegearbeit.  8. Hat die Bundesregierung eine Position zur notwendigen Verfassungsreform (z. B. Umsetzung des Sejdić-Finci-Urteils), und wenn ja, welche, und unternimmt sie diplomatische Schritte, um diese zu unterstützen, und wenn ja, welche? Nach Einschätzung der Bundesregierung bleibt eine Reform der Verfassung von Bosnien und Herzegowina erstrebenswert, um Blockademöglichkeiten zu verringern und die Funktionalität des Staates zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 5 und 6a verwiesen.  9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu möglichen Gefahren hinsichtlich der Auswirkungen vor, die Milorad Dodiks Gesetzespakete auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien und auf die staatliche Gerichtsbarkeit haben, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Reaktionen hat die Bundesregierung gegenüber Banja Luka mögliche Reaktionen auf die Verabschiedung des oben genannten Gesetzespakets geäußert? Die Bundesregierung hat die Gesetzgebung der Nationalversammlung der Republika Srpska kritisch verfolgt, insbesondere das sogenannte „Foreign Agents Law“ („Gesetz über das Sonderregister und die Veröffentlichung der Arbeit gemeinnütziger Organisationen“), das Nichtregierungsorganisationen und Medien im Land vor große Herausforderungen gestellt hätte. Dieses Gesetz wurde in der Zwischenzeit im Februar 2026 vom Verfassungsgericht der Republika Srpska für nichtig erklärt, nachdem das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und für nichtig erklärt hatte. Diese Entscheidung ist als positives Signal hinsichtlich der Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards und der Anerkennung der Jurisdiktion des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina in der Republika Srpska zu werten. In verschiedenen diplomatischen Gesprächen und öffentlichen Statements hatte sich die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern deutlich gegen die Verabschiedung derartiger Gesetzgebung ausgesprochen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass bereits die Ankündigung ihrer Einführung zu Verunsicherung und Selbstzensur bei betroffenen Nichtregierungsorganisationen und Medien geführt hat. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen zwischen der Republik Srpska (RS) und Russland sowie Initiativen zu solchen, und wenn ja, von welchen? Der frühere Präsident der Republika Srpska Milorad Dodik sucht – u. a. durch regelmäßige Treffen mit dem russischen Staatspräsidenten Putin – die Nähe Russlands. Konkrete Kooperationen zwischen Republika Srpska und Russland sind der Bundesregierung nur in begrenztem Umfang bekannt, beispielsweise der durch die Republika Srpska finanzierte Bau eines orthodoxen Zentrums für Spiritualität in Banja Luka. Es gibt russische Investitionen in die Ölindustrie in Bosnien und Herzegowina, darunter in die Raffinerie in Bosanski Brod; Gazprom ist Eigentümer von Tankstellen in Bosnien und Herzegowina. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen zwischen der Republik Srpska (RS) und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Initiativen zu solchen, und wenn ja, von welchen? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Unterstützt die Bundesregierung Sanktionen gegen Milorad Dodik oder Akteure der RS? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, welche Alternativen werden verfolgt? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach den Neuwahlen in Ungarn neue Sanktionen gegen Vertreter der RS angestrebt werden, und wird sie sich auf internationaler und/oder europäischer Ebene dafür einsetzen, dass neue Sanktionen verhängt werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Liegen der Bundesregierung Belege über etwaige Desinformationskampagnen russischer oder serbischer Akteure im Einflussgebiet der RS vor, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung beobachtet ausländische Informationsmanipulation. Hierzu gehört auch die Verbreitung von Desinformation im Westbalkan. Grundsätzlich gilt: Verschiedene Staaten versuchen mittels Desinformation bzw. gezielter Informationsmanipulation, Einfluss auszuüben. Insbesondere Russland nutzt dies, um seine geopolitischen Interessen durchzusetzen. Einen Überblick gibt die Studie „Monitoring Influence and Disinformation Campaigns in the Western Balkans“ (MEDWEB) des Institute for Strategic Dialogue (abrufbar unter: https://isdgermany.org/monitoring-influence-disinforma-tion-campaigns-in-the- western-balkans-mediweb/). 15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zum Stand der EU- Beitrittsverhandlungen mit BiH? Die Bundesregierung unterstützt Bosnien und Herzegowina im Rahmen des leistungsbasierten EU-Beitrittsprozesses. Sie setzt sich für die formelle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina ein. Auf diesem Weg bleiben u. a. die Stärkung der Demokratie, Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, Bekämpfung von Korruption sowie von organisierter Kriminalität wesentlich. a) Welche Fortschritte sieht sie seit 2022? Die Bundesregierung verweist zur Bewertung der Reformfortschritte von Bosnien und Herzegowina im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen auf die Länderberichte der Europäischen Kommission, welche sie in ihrer Bewertung vollumfänglich unterstützt. b) Welche Bereiche bewertet sie als besonders reformbedürftig? Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. c) In welchen Bereichen werden Rückschritte wahrgenommen? Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. 16. Welche Rolle misst Deutschland der EUFOR-Mission Althea für Stabilität im Land bei? a) Welche militärischen und zivilen Aufgaben hält sie für prioritär? Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet. Kernauftrag der EU-Mission Operation EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds. Hierfür ist ihre Präsenz im Land gegenwärtig unabdingbar. Zur Erfüllung dieses Auftrages nimmt EUFOR ALTHEA Beratungs- und Beobachtungsaufgaben wahr sowie unterstützt und koordiniert bei der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Darüber hinaus leistet die Operation Aufklärungsarbeit über Gefahren, die von Minen ausgehen. Die Bundesregierung unterstützt die Schwerpunktsetzung von Operation EUFOR ALTHEA im Rahmen dieser ineinandergreifenden Aufgaben. b) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte politische Akteure in RS relevant für die Mission, und welche Auswirkungen haben Wahlen auf die Verlängerung des Mandats? Politische Entscheidungsträger in der Republika Srpska stellen regelmäßig Verfassungsintegrität und -ordnung von Bosnien und Herzegowina infrage. Dies hat das Potenzial, Sicherheit und Stabilität in Bosnien und Herzegowina und in der Region zu gefährden. Trotz Amtsenthebung des ehemaligen Präsidenten der Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, wird der Sezessionskurs von den dortigen Eliten fortgesetzt. Vor dem Hintergrund des so weiterhin bestehenden Konfliktpotentials bleibt Operation EUFOR ALTHEA als Garant für Sicherheit und Stabilität in Bosnien und Herzegowina entscheidend. Die im Oktober 2026 anstehenden Wahlen könnten ein neues politisches Momentum bringen. Eine Beurteilung, inwieweit sich eine damit verbundene politische Entwicklung auf eine mögliche Verlängerung des Mandates auswirken könnte, ist zu diesem Zeitpunkt verfrüht. c) Liegen der Bundesregierung Einschätzungen oder Szenarien vor, unter denen die Bundesregierung von einer Verlängerung der EUFOR- Mission Althea abraten würde? Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Bosnien und Herzegowina fortlaufend. Ob eine Fortführung der Operation notwendig ist, wird sowohl im Rahmen der jährlichen Mandatsverlängerung durch den Bundestag als auch bei strategischen Überprüfungen im EU-Rahmen bewertet. 17. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen zu möglichen Szenarien für die Zukunft des Office of the High Representative (OHR) vor, und wenn ja, wie lauten diese? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) Wenn ja, für wie notwendig hält sie die Beibehaltung seiner Vollmachten? Der Einsatz der Vollmachten des Hohen Repräsentanten stellt einen integralen Bestandteil der ihm zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen dar, die aufgrund der Darstellungen in der Vorbemerkung weiterhin relevant sind. b) Wenn ja, hat die Bundesregierung eine Position dazu, unter welchen Voraussetzungen sie die Abwahl des Hohen Repräsentanten fordern und keine neue Wahl verlangen würde (Absetzung und Abzug des OHR)? c) Wenn ja, welche Begründung liegt der Bundesregierung vor, ein OHR weiterhin in BiH zu behalten? Die Fragen 17b und 17c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung vor betreffend den generellen Einfluss Serbiens, Nordmazedoniens, Montenegros, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Chinas, Russlands und der Türkei auf BiH (bitte jeweils für die einzelnen Staaten darstellen und dabei jeweils auf Soft und Hard Powers eingehen)? Die Bundesregierung steht mit den Regierungen der genannten Staaten auch zu Fragen der Westbalkanpolitik im Austausch. Serbien und die Republika Srpska sind politisch eng verknüpft. Sie haben im Juni 2024 eine „Allserbische Erklärung“ verabschiedet, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Wirtschaft wie auch zwischen den Regierungen und Parlamenten zu verstärken. Die bestehende Kooperation zwischen Serbien und der Republika Srpska kontrastiert mit den Beziehungen von Serbien zur gesamtstaatlichen Regierung von Bosnien und Herzegowina. Nordmazedonien und Montenegro unterhalten stabile diplomatische Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina und arbeiten beispielsweise im Rahmen des Berlin Prozesses zusammen. Nordmazedonien ist truppenstellende Nation im Rahmen der EUFOR-Mission. Die Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen aufgrund ihrer Rolle im Rahmen des Dayton Friedensabkommens eine wichtige Rolle als Sicherheitsgarant in Bosnien und Herzegowina, auch als Mitglied des Friedensimplementierungsrates. Das Vereinigte Königreich hat den Westbalkan als sicherheitspolitische Priorität definiert und hat sich als Vorsitz des Berlin Prozess 2025 hochranging für Sicherheitsthemen im Westbalkan engagiert. Es ist in Bosnien und Herzegowina insbesondere diplomatisch und sicherheitspolitisch aktiv. Als Garant des Friedensabkommens von Dayton ist das Vereinigte Königreich Mitglied des Friedensimplementierungsrates. Die Volksrepublik China ist in Bosnien und Herzegowina in Infrastruktur und Energiesektor investiert und unterhält im Land zwei Konfuzius-Institute. Bosnien ist Mitglied im 14+1 Austauschformat mittel-osteuropäischer Staaten mit China. In Bosnien und Herzegowina wird auch über Vor- und Nachteile chinesischer Infrastrukturprojekte debattiert, so verlangt Bosnien und Herzegowina inzwischen vertraglich eine Beteiligung einheimischer Arbeitskräfte. Russland nutzt seit Jahren die komplexen politischen und ethnischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina, um seinen Einfluss im Land und der Region zu stärken und die von der Regierung des Gesamtstaates angestrebte Annäherung an EU und NATO zu erschweren. Dabei pflegt Russland insbesondere enge Beziehungen zu russlandfreundlichen Akteuren in der serbischen Teilrepublik Republika Srpska und nutzt auch wirtschaftliche Verflechtungen (insbesondere im Bereich der Energie), um die von westlichen Staaten geförderten Integrationsprozesse auf dem Westbalkan zu stören. Die Türkei ist Bosnien und Herzegowina kulturell und religiös eng verbunden, es herrscht reger Besuchsverkehr. Ankara unterstützt die euroatlantische Annäherung von Bosnien und Herzegowina und beteiligt sich substanziell an EU- FOR ALTHEA. 19. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des wachsenden Einflusses Chinas in BiH? a) Welche Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen? b) Welche möglichen Risiken sieht die Bundesregierung? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. In der China-Strategie von 2023 hat die Bundesregierung festgehalten: „Wichtig ist, dass auch EU- Beitrittskandidaten ihren Umgang mit China so gestalten, dass gesamteuropäische Interessen und EU-Recht nicht konterkariert werden; dabei werden wir sie unterstützen“ (Kapitel 2, S. 17). 20. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Menschenrechte in BiH insgesamt, und wo sieht sie gegebenenfalls Fortschritte, aber auch Rückschritte? Nach Auffassung der Bundesregierung bleibt die Menschenrechtslage in Bosnien und Herzegowina von strukturellen Herausforderungen geprägt. Ethnische Spannungen und Fragmentierungen erschweren umfassende Reformen und die Umsetzung internationaler Standards. Die Rechte ethnischer Minderheiten bei der Ausübung politischer Ämter sind trotz des EGMR-Urteils im Fall Sejdic- Finci weiterhin unzureichend geschützt. Roma und andere Minderheiten erfahren soziale Ausgrenzung, auch geschlechterbasierte Gewalt bleibt problematisch. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 7 und 21 verwiesen. Zudem bestehen wirtschaftliche Abhängigkeiten von Medienunternehmen von politiknahen Geschäftsleuten sowie gezielte Diffamierungskampagnen gegen Medienschaffende. 21. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Frauenrechte in BiH insgesamt und wo sieht sie gegebenenfalls Fortschritte, aber auch Rückschritte? Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Frauenrechte in Bosnien und Herzegowina kontinuierlich und erkennt Fortschritte sowie Herausforderungen. Fortschritte bestehen in der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und der Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für Parlamentswahlen, die noch nicht voll umgesetzt wird (derzeit de facto circa 25 Prozent). Zudem wurden rechtliche Grundlagen im Bereich häuslicher Gewalt verbessert, jedoch fehlt eine einheitliche gesamtstaatliche Regelung und effektive Implementierung. Rückschritte bestehen insbesondere bei der Arbeitsmarktdiskriminierung und häuslicher Gewalt, wobei die Strafverfolgung oftmals unzureichend ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu Fortschritten im Bereich der Kriegsverbrechensaufarbeitung vor, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Probleme bestehen bei Ermittlungen und Gerichtsbarkeit? In ihrem im Jahr 2025 erschienen Bericht „War Crimes Processing in Bosnia and Herzegowina (2004 bis 2023)“ berichtet die OSZE von signifikanten Fortschritten der Justiz in Bosnien und Herzegowina bei der Bearbeitung von Fällen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Land. Diese Fälle nehmen die Ressourcen der Justiz sehr in Anspruch, in vielen Fällen droht Verjährung. Zum Teil werden Verdächtige von Nachbarländern, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht nach Bosnien und Herzegowina ausgeliefert. 23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Versöhnungsinitiativen bei, und welche Programme fördert Deutschland konkret? Die Bundesregierung misst Versöhnungsinitiativen einen großen Wert bei und fördert Projekte, die in diesem Bereich wirken – darunter Projekte mit jungen Menschen, Projekte zur Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt im Krieg sowie Schüleraustauschprogramme. Das Thema Versöhnung spielt auch im Rahmen des Berlin-Prozesses eine wichtige Rolle. 24. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor über den Umgang politischer Parteien in BiH mit Genozidleugnung, Geschichtsrevisionismus und Hasspropaganda, und wenn ja, wie lauten diese? Nach Beobachtung der Bundesregierung werden die Verbrechen infolge des Krieges 1992 bis 1995 in Bosnien und Herzegowina nur selten in ihrer Gänze geleugnet. Immer wieder wird, insbesondere durch Politiker der Republika Srpska, aber gezielt relativiert und beispielsweise die gerichtliche Einstufung des Massenmords in Srebrenica als Genozid abgelehnt. 25. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor betreffend den Einfluss Serbiens auf politische Akteure in RS, und wenn ja, wie lauten diese? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Netzwerke, paramilitärische Gruppen oder Waffenschmuggel in BiH? Zu rechtsextremen Netzwerken in Bosnien und Herzegowina liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor, ebenso wenig zu paramilitärischen Gruppen. Nach wie vor sind in Bosnien und Herzegowina viele nicht registrierte Waffen in Umlauf, Waffenschmuggel bleibt trotz intensiver internationaler und nationaler Bemühungen zur Registrierung und Vernichtung illegaler Waffen ein erhebliches Problem. 27. Welche Erkenntnisse liegen über islamfeindliche Radikalisierungsdiskurse vor, die Bosniakinnen und Bosniaken kollektiv stigmatisieren? Nach Einschätzung der Bundesregierung betreiben einige bosnisch-serbische nationalistische Politiker, vor allem der herrschenden Regierungskoalition, islamophobe Rhetorik. Dies lässt sich auch bei Politikern der bosnischen Kroaten beobachten. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der bosnischen Diaspora in Deutschland für politische und soziale Entwicklungen in BiH? Die Diaspora in Deutschland (ca. 350.000 bis 500.000 Personen) ist eine wichtige Brücke zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU. Sie ist oft entlang ethnischer Linien organisiert, insbesondere bei Zugehörigkeit zu religiösen Auslandsgemeinden. Wirtschaftlich hat sie einen positiven Einfluss auf das Land, vor allem durch finanzielle und andere Unterstützung ihrer Familien. Der Anteil aller Diasporaüberweisungen am BIP wird – je nach Quelle – auf 10 bis 15 Prozent geschätzt, der größte Teil kommt dabei aus Deutschland. Dazu kommen Investitionen in Immobilien, den Privatsektor, Tourismus und Dienstleistungen. Gleichzeitig besteht in der Abwanderung eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung von Bosnien und Herzegowina. 29. Welche Zusammenarbeit gibt es mit Diasporaorganisationen zur Demokratieförderung oder Versöhnungspolitik? Die Bundesregierung steht mit der Diaspora in Deutschland in engem Austausch. Konkrete Projekte im Sinne der Fragestellung werden derzeit nicht gefördert. 30. Welche Rolle nimmt Deutschland strategisch in BiH ein, und welche Prioritäten setzen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundesregierung insgesamt? Deutschland hat, bedingt durch seine Rolle als größter bilateraler Geldgeber und wichtiger europäischer und transatlantischer Partner, eine hervorgehobene Stellung in Bosnien und Herzegowina. Deutschland ist wichtigster Außenhandelspartner und größter Investor. Im kulturellen Bereich ist Deutsch nach Englisch die meistunterrichtete Fremdsprache. Deutschland ist durch seine Mittlerorganisationen sehr präsent vor Ort. Die Bundesregierung setzt sich nachhaltig für die Stärkung des Gesamtstaates, seiner funktionalen und territorialen Integrität sowie Souveränität ein. Das Friedensabkommen von Dayton und die Unterstützung seiner Institutionen bleiben Eckpfeiler deutscher Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 31. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass internationale Investitionen (auch deutsche) Nationalismen, separatistische Bestrebungen oder Korruptionsstrukturen stärken? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 32. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Sicherheitsrisiken sich für BiH durch die verstärkte Militarisierung in Serbien ergeben, und wenn ja, welche? Die derzeit stattfindende Modernisierung der serbischen Streitkräfte hat nach Einschätzung der Bundesregierung einen allgemeinen Charakter und richtet sich nicht gegen ein konkretes Nachbarland. 33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit EU- Partnern, um BiH langfristig politisch zu stabilisieren? Die EU-Mitgliedstaaten haben im März 2024 angekündigt, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung sieht den Prozess der Annäherung an die EU mit dem Ziel des Beitritts als zentralen Pfeiler zur nachhaltigen Stabilisierung und Befriedung im Land. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 15 verwiesen. 34. Hat die Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber, ob das Janitscharen-System sowie andere Aspekte der osmanischen Herrschaft in BiH in aktuellen politischen Debatten, Schulcurricula, Parteiprogrammen, Medienkommentaren und religiösen Predigten unterschiedlich interpretiert bzw. instrumentalisiert werden, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche konkreten Formulierungen in Schulbüchern existieren diesbezüglich in der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und RS? b) Wenn ja, wie unterscheiden sich diese Darstellungen von jenen in Serbien und Montenegro? c) Wenn ja, welche Parteien oder Akteure nutzen Osmanismus- oder Anti-Osmanismus-Narrative zur Mobilisierung? e) Welche Rückwirkungen haben nach gegebenenfalls vorliegender Einschätzung der Bundesregierung diese Narrative auf interethnische Spannungen? Die Fragen 34 bis 34c und 34e werden gemeinsam beantwortet. Nach Beobachtung der Bundesregierung wird die osmanische Periode in Bosnien und Herzegowina eher selten explizit im politischen Diskurs zur Mobilisierung genutzt, sie bildet einen historisch-kulturellen Hintergrund. Zum Thema der unterschiedlichen historischen Narrative in Bosnien und Herzegowina gibt es wissenschaftliche Studien, die u. a. ins Feld führen, dass die osmanische Zeit in Bosnien und Herzegowina nicht als gemeinsame Geschichte verstanden wird, sondern als Projektionsfläche für drei unterschiedliche nationale Erinnerungskulturen dient. Die Forschung betont, dass keines dieser Narrative die historische Komplexität vollständig darstellt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Welche geschichtspolitischen Interventionen deutscher Stiftungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 dokumentiert? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung. 35. Liegen der Bundesregierung Informationen über die vollständige Struktur, personelle Zusammensetzung, Finanzierung und internationale Verstrickung der Tätergruppen vor, die an der sogenannten Sarajevo Safari beteiligt waren, einschließlich der Rollen ausländischer Staatsangehöriger, ihrer Auftraggeber, Kontaktpersonen, logistischer Unterstützer und möglicher staatlicher Akteure, und wenn ja, welche? a) Welche Dokumente liegen hierzu deutschen Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung NATO-Partnern vor? b) Welche Beweise für mutmaßliche Kooperationen zwischen bosnischserbischen Kräften und ausländischen „Touristen-Scharfschützen“ sind der Bundesregierung bekannt? c) Welche Archive wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 geöffnet oder erneut gesperrt? d) Welche diplomatischen Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für weitere Ermittlungen? e) Welche Opfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung identifiziert, und welche Formen der Entschädigung werden diskutiert? Die Fragen 35a bis 35e werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen. 36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische Strategien zur Leugnung, Relativierung oder Umdeutung des Genozids von Srebrenica, sowohl durch die politische Vertretung der RS und Serbiens als auch durch Drittstaaten oder transnationale Netzwerke, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche Reden, Interviews und Social-Media-Kampagnen sind der Bundesregierung bekannt, in denen vorgenannte Strategien verfolgt werden? Die Fragen 36 und 36a werden gemeinsam beantwortet. Insbesondere Politiker der Regierungskoalition in der Republika Srpska und in Serbien vermeiden zwar weitgehend die explizite Leugnung von Verbrechen, aber relativieren und verleugnen die gerichtlich erfolgte Einstufung des Massenmordes in Srebrenica als Genozid. Dies geschah insbesondere im zeitlichen Umfeld der Ausrufung eines Srebrenica-Gedenktags durch die VN 2025, als es entsprechende Kampagnen in allen Medien der Republika Srpska, auf Plakatwänden sowie in den Medien in Serbien gab. In Serbien sehen sich Personen, die die Verbrechen in Srebrenica als Genozid bewerten, öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, öffentlich verfügbare Informationen anschaulich aufzubereiten. b) Wenn ja, welche Auswirkungen haben neuere Gesetzesinitiativen in RS zur Kriminalisierung von „Verleumdung“ auf die örtliche Genozidforschung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. c) Führte die Bundesregierung gegebenenfalls diplomatische Gespräche zu diesem Thema mit Belgrad, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung führt mit ihren serbischen und internationalen Partnern in Belgrad regelmäßig Gespräche zu Erinnerungskultur und Versöhnung. d) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet? Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren internationalen Partnern konsequent für die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ein. Die Bundesregierung unterstützt Organisationen und Projekte in der Region, die sich mit der Aufarbeitung der jüngeren Geschichte beschäftigen und sich für Versöhnung einsetzen. 37. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob kommunale Behörden in BiH Gedenkorte bewusst vernachlässigen, Straßen umbenennen, Denkmäler entfernen oder die geschichtliche Bedeutung von historisch relevanten Orten verschweigen? a) Wenn ja, welche dokumentierten Fälle liegen der Bundesregierung vor? b) Wenn ja, welche institutionellen Mechanismen ermöglichen diese Eingriffe? c) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen sowie eigene oder fremde Bewertungen der Rolle lokaler orthodoxer und paramilitärisch geprägter Veteranenverbände vor, und wenn ja, wie lauten diese? d) Welche Auswirkungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für Überlebende und Rückkehrerinnen und Rückkehrer? Die Fragen 37 bis 37d werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind in den letzten Jahren keine Fälle im Sinne der Fragestellung bezüglich des Krieges 1992 bis 1995 bekannt. 38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche strukturelle, bürokratische oder sicherheitspolitische Hindernisse, die Angehörige von Opfern oder Menschenrechtsorganisationen daran hindern, in BiH Gedenkveranstaltungen abzuhalten oder Gedenkorte zu besuchen, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, was ist zur Rolle lokaler Behörden oder Polizeikräfte bekannt? b) Wenn ja, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung kommunale Genehmigungsverfahren? c) Wenn ja, was ist bekannt zur etwaigen Einflussnahme durch paramilitärische Gruppen? Die Fragen 38 bis 38c werden gemeinsam beantwortet. Solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt. Teilweise werden auch Gedenkveranstaltungen wegen Misstrauens gegen die Behörden nicht angemeldet, was diesen wiederum die Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Lokale Behörden und Polizeikräfte nutzen dabei zum Teil rechtliche Argumente (Versammlungsrecht, Zugangsrechte zu Verbrechensorten in Privateigentum) zur Verhinderung von Veranstaltungen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse. 39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer wachsenden Rolle religiöser Institutionen (Islamische Gemeinschaft, katholische Kirche, serbisch-orthodoxe Kirche) in der politischen Meinungsbildung rund um historische Ereignisse? Religiöse Institutionen spielen traditionell eine Rolle bei der Gestaltung historischer Narrative der verschiedenen ethnischen Gruppen in Bosnien und Herzegowina. Eine steigende Rolle im Sinne der Fragestellung kann die Bundesregierung nicht beobachten a) Welche bekannten Fälle religiöser Rhetorik gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020, die die Täter-Opfer-Perspektive verzerren? Einzelne solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, sie sind aber im Allgemeinen eher subtil und insinuierend. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Verbindungen zwischen religiösen Autoritäten und politischen Eliten jeweils in FBiH und RS? Die ethnonationalistischen Parteien pflegen jeweils enge Kontakte zu den ihnen nahestehenden religiösen Autoritäten. c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Kooperationen zwischen religiösen Institutionen und extremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen, und wenn ja, welche? Nach Einschätzung der Bundesregierung bemühen sich die religiösen Institutionen in Bosnien und Herzegowina weitgehend um Abstand zu extremistischen Gruppen und Einzelpersonen. 40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die etwaige systematische Nutzung religiöser Symbole zur ethnischen Markierung von Territorien (beispielsweise über Kreuze, Fahnen, Moscheeneubauten, Kirchen auf nicht genehmigten Grundstücken oder Wiederaufbauprojekten)? a) Wenn ja, welche Fälle seit 2020 sind der Bundesregierung bekannt? b) Wenn ja, welche Gemeinden sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen? c) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Maßnahmen aus deutscher Sicht notwendig wären, um Missbrauch religiöser Symbolik als identitätspolitisches Instrument zu begrenzen? Die Fragen 40 bis 40c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur systematischen Nutzung religiöser Symbole im Sinne der Fragestellung vor. 41. Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, wie lokale Lehrplankommissionen in FBiH und RS unterschiedliche historische Ereignisse (z. B. Zweiter Weltkrieg, Jugoslawien, Kriege der 1990er- Jahre) darstellen? a) Wenn ja, welche inhaltlichen Unterschiede existieren in sechs Fächern (Geschichte, Literatur, Sozialwissenschaften, Politik, Religion, Sprache)? b) Wenn ja, welche Stereotypen oder Feindbilder sind identifizierbar? c) Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach gegebenenfalls vorliegender Einschätzung der Bundesregierung für gesellschaftliche Kohäsion? Die Fragen 41 bis 41c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die einschlägige Forschung, beispielsweise auf Studien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Georg-Eckert-Instituts. 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, den Zugang und die institutionelle Verwaltung von Archiven zu Kriegsverbrechen und historischen Minderheitenrechten? a) Welche Archive sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich? b) Welche Archive wurden nach 2020 gegebenenfalls bewusst politisiert oder manipuliert? c) Welche Aktenbestände fehlen oder sind verschwunden? Die Fragen 42 bis 42c werden gemeinsam beantwortet. Das wichtigste Archiv im Sinne der Fragestellung ist das Archiv des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, das auch digital zugänglich ist. Es gibt darüber hinaus auch Archive bosnischer Gerichte und lokaler Nichtregierungsorganisationen, die nicht durchgehend unbeschränkt zugänglich sind. Während des Krieges wurde eine Reihe von Archiven und historischen Denkmälern zerstört, nach Einschätzung der Bundesregierung häufig mit Vorsatz. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Welche Projekte unterstützt Deutschland zur Archivtransparenz? Es gab und gibt eine Vielzahl von Kooperationsprojekten deutscher Archive mit ihren Pendants in Bosnien und Herzegowina, diese werden aber nicht systematisch erfasst. 43. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Rolle historischer Diskurse bei der Mobilisierung extremistischer Gruppen in BiH vor, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche Gruppen nutzen historische Mythen zur Rekrutierung? Die Fragen 43 und 43a werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung der Bundesregierung spielen ausgeprägt extremistische Gruppierungen in Bosnien und Herzegowina derzeit keine große Rolle. Sie werden sehr aufmerksam von den nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden beobachtet. b) Wenn ja, welche Narrative sind besonders mobilisierend (z. B. „serbische Opferrolle“, „christliche Verteidigung gegen den Islam“, „albanische Kontinuität“)? Eine Hierarchisierung im Sinne der Fragestellung kann die Bundesregierung nicht feststellen. c) Wenn ja, gibt es Verbindungen zu Organisationen in Serbien oder Montenegro? Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 44. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung historischer Orte wie etwa Draža-Mihailović-Gedenken, Ustaša-Memory-Spots oder serbische mittelalterliche Festungen für Tourismus oder politische Propaganda, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 neu entstanden? b) Wenn ja, welche Finanzierung ist bekannt? c) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig? Die Fragen 44 bis 44c werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden solche Orte vereinzelt für politische Propaganda genutzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich für eine aufgeklärte Auseinandersetzung mit der Geschichte ein, auch vor dem Hintergrund einer angestrebten EU- Perspektive des Landes. 45. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Ermordung, Vertreibung oder religiöse Verfolgung von Minderheiten im Bosnienkrieg vor, die bisher nicht umfassend aufgearbeitet wurden, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche Gruppen sind besonders betroffen? b) Wenn ja, welche Hindernisse verhindern vollständige Aufarbeitung? c) Wenn ja, welche diplomatische Rolle nimmt Deutschland ein? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 46. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische Eingriffe politischer Akteure in die Arbeit historischer Institute in RS, FBiH oder BiH, und wenn ja, in welchen Instituten wurden gezielt Personen entlassen, um dessen Ausrichtung im eigenen Sinne zu beeinflussen? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 47. Liegen der Bundesregierung Beobachtungen zur Kommerzialisierung von Kriegsnarrativen, einschließlich Souvenirindustrie, geführter Kriegstouren oder museal aufgearbeiteter Kriegspropaganda vor, und wenn ja, welche Akteure profitieren wirtschaftlich? Es gibt in touristisch stark frequentierten Gebieten Bosnien und Herzegowinas, insbesondere in den historischen Stadtkernen von Sarajewo und Mostar, eine Vielzahl von Kriegs-Souvenirs; auch gibt es hierzu geführte Besichtigungstouren. Davon profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung Klein-Unternehmer wirtschaftlich. 48. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Strategien vor, die Tätergruppen der 1990er-Jahre nutzen, um ihre Verbrechen öffentlich umzudeuten, zu leugnen oder zu rechtfertigen, und welche Netzwerke liefern entsprechende Inhalte? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 49. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit muslimischen und jüdischen Friedhöfen und religiösen Stätten, die im Krieg beschädigt wurden oder heute gegebenenfalls politisch instrumentalisiert werden, und welche etwaigen Fälle von Zerstörung oder Vernachlässigung sind der Bundesregierung bekannt, und welche Gemeinden betrifft es oder werden gegebenenfalls systematisch benachteiligt? Nach dem Krieg wurden zerstörte Friedhöfe meist wieder hergestellt. Zur Vernachlässigung von Friedhöfen kommt es insbesondere dort, wo die früher ortsansässige Bevölkerung geflohen ist. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 50. Welche Beobachtungen liegen der Bundesregierung über die dauerhafte psychologische Traumatisierung von Überlebenden vor, und wie wird diese in Gedenkpolitik einbezogen, und welche Programme zur Traumabewältigung existieren, und welche fehlen nach der Einschätzung der Bundesregierung vollständig? Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina leidet unter Traumata aus dem Bosnienkrieg, die mit Verlust, Tod, Vertreibung oder Flucht zusammenhängen. Die Unterstützung bei der Traumabewältigung bleibt unzureichend, da die Programme der Behörden von Bosnien und Herzegowina den Bedarf nicht abdecken. 51. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche Praxis, Straßennamen, Schulnamen, Plätze oder öffentliche Gebäude nach verurteilten Kriegsverbrechern zu benennen, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt? b) Wenn ja, welche Reaktionen vonseiten der Bundesregierung, der EU und/oder UN gab es diesbezüglich? Die Fragen 51 bis 51b werden gemeinsam beantwortet. Derartige Fälle sind der Bundesregierung in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. 52. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob in BiH eine gemeinsame, pluralistische, nichtnationalistische Erinnerungskultur langfristig möglich ist? a) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Szenarien zur Zukunft des kollektiven Gedächtnisses vor, und wenn ja, welche? b) Werden „Memory-Modelle“ anderer Länder als Vergleich herangezogen, und wenn ja, welche? c) Welche politischen Blockaden sind nach Auffassung der Bundesregierung am stärksten für ein inklusives Erinnern hinderlich? Die Fragen 52 bis 52c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf einschlägige wissenschaftliche Studien, z. B. Nicolas Moll „Fragmented memories in a fragmented country: Memory competition and political identity building in today’s Bosnia and Herzegowina“ 2013. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. d) Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung konkret? Bei der Gestaltung der Erinnerungskultur handelt es sich um ein durchgängiges Querschnittsthema in der politischen Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Bosnien und Herzegowina. 53. Hat die Bundesregierung eine Position zu der sozialen Lage von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen nach und in BiH, insbesondere von Roma-Familien? Die soziale Lage von Rückkehrern ist gemischt. Diese kehrten in teils zerstörte oder besetzte Häuser zurück und mussten Eigentumsrechte einklagen. Die soziale Situation hängt häufig stark mit der wirtschaftlichen Lage, wie beispielsweise verfügbaren Arbeitsplätzen in der Umgebung, zusammen. a) Wie viele Mittel fließen in entsprechende humanitäre Programme? In Programme, die speziell auf Rückkehrer in Bosnien und Herzegowina zugeschnitten sind, fließen aktuell keine Mittel der Bundesregierung. b) Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnraum? Formell sind Rückkehrer anderen Bürgern gleichgestellt und haben dieselben Rechte und Ansprüche auf Sozialleistungen wie alle anderen Bürger. Vereinzelt werden insbesondere Roma strukturell benachteiligt. c) Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung konkret? Aktuell gibt es keine speziell auf Rückkehrer zugeschnittenen Projekte der Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina. 54. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit deutscher Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in BiH, und inwiefern würde sie es als Erfolg sehen, oder wo gibt es Fehlentwicklungen? Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina als erfolgreich. Auf Basis der Evaluierungen 2008 bis 2026 ergibt sich ein Durchschnittswert von 2,4 (Bewertung entspricht den Schulnoten 1 bis 6 und „gut“ für die technische bzw. finanzielle Zusammenarbeit (Details abrufbar unter der Projektevaluierungsseite der GIZ unter www.giz.de/de/ueber-uns/wirkung-evaluierung/projektevaluierungen bzw. dem Transparenzportal der KfW unter www.kfw.de/microsites/Microsite/t ransparenz.kfw.de/#/results/projects). 55. Wie unterstützt Deutschland Projekte zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Verkehr)? Die Bundesregierung fördert in Bosnien und Herzegowina Vorhaben im Bereich der beruflichen Bildung über den Regional Challenge Fund (Details abrufbar unter www.rcf-wb6.org). 56. Inwieweit unterstützt Deutschland Fraueninitiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Aufarbeitung von Kriegsverbrechen einsetzen? Die Bundesregierung fördert in Bosnien und Herzegowina seit Jahren die Arbeit von Fraueninitiativen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Unterstützung von Frauen, die während des Konflikts Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Dazu gehören Bildungsangebote, Versöhnungsprojekte, Vernetzungsinitiativen sowie Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Ebenso unterstützt die Bundesregierung Veranstaltungen zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen. 57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung gegen Frauen, LGBTQIA+-Personen und religiösen Minderheiten in BiH? Zum ersten Frageteil wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Während ein Antidiskriminierungsgesetz sowie politische Dokumente wie der Aktionsplan 2021 bis 2024 mit Blick auf die Lagen von LGBTI-Personen fortschrittliche rechtliche Maßnahmen verkörpern, bleibt deren Umsetzung oft fragmentiert und inkonsistent. Dies zeigt sich u. a. in mangelnder Strafverfolgung von Gewalt. Als religiöse Minderheit gilt in Bosnien und Herzegowina die jüdische Gemeinschaft. Es kann keine Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung festgestellt werden. Beim passiven Wahlrecht ist die Diskriminierung der Jüdinnen und Juden sowie anderer Bürgerinnen und Bürger in Bosnien und Herzegowina, die nicht den drei konstituierenden Völkern zugerechnet werden oder sich ihnen nicht zurechnen, nicht religiös begründet. 58. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Bedrohungslage von Aktivistinnen und Aktivisten für Frauenrechte, Menschenrechte und Antikorruption in BiH, und wenn ja, welche? Im Juni 2026 wurde der Bericht der VN-Sonderberichterstatterin für die Situation von Menschenrechtsverteidigern veröffentlicht (abrufbar unter: https://bos niaherzegovina.un.org/en/316758-report-special-rapporteur-situation-human-ri ghts-defenders-her-visit-bosnia-and-herzegovina). Der Bericht stellt fest, dass sich die Arbeitsbedingungen für Menschenrechtsverteidiger – insbesondere in der Republika Srpska – durch neue Gesetze verschlechtert haben. Der Bericht empfiehlt unter anderem einen besseren Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten, die Rücknahme repressiver Gesetze, Maßnahmen gegen Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPPs) sowie eine stärkere Rolle der Ombudsstelle beim Schutz der Menschenrechte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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