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Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Antwort zu Drs. 21/6372)

dip / drucksache 22.06.2026 · WP 21 · 21/6602 · Antwort · Original ↗

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Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Antwort zu Drs. 21/6372) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6602 21. Wahlperiode 22.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6372 – Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Medienberichten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden wird über mutmaßliche Kriegsverbrechen während des Bosnienkrieges berichtet (www.welt.de/politik/ausland/article6a 0d4891f540d04af2889687/sarajevo-menschen-safaris-im-bosnien-krieg- jetztermittelt-oesterreich-gegen-wochenend-scharfschuetzen.html). Dabei stehen insbesondere Vorwürfe im Raum, wonach ausländische Freiwillige oder nichtreguläre Kämpfer während der Belagerung Sarajevos gezielt Gewalt gegen Zivilisten ausgeübt haben sollen. Medienberichten zufolge führen Behörden in Österreich und Italien hierzu Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und weiterer schwerer Straftaten. Der Bosnienkrieg sowie die Belagerung Sarajevos zählen zu den schwersten bewaffneten Konflikten Europas seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die strafrechtliche und historische Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen sowie die Analyse transnationaler Gewalt- und Unterstützungsstrukturen besitzen nach Auffassung der Fragesteller auch weiterhin sicherheits- und rechtspolitische Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf heutige Auslandskämpfer-, Extremismus- und Gewaltphänomene mit grenzüberschreitenden Bezügen. Darüber hinaus werfen aktuelle Berichte (vgl. www.abendzeitung-muenche n.de/bayern/toeten-als-vergnuegen-hier-sollen-zivilisten-auf-menschenjagd-ge wesen-sein-darunter-auch-deutsche-art-1095214) Fragen hinsichtlich möglicher Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden über Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland ansässiger Personen oder grenzüberschreitender paramilitärischer, gewaltorientierter beziehungsweise krimineller Netzwerke auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen ausländischer Freiwilliger oder nichtregulärer Kämpfer während des Bosnienkrieges, insbesondere während der Belagerung Sarajevos, vor? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413, zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/818 und zu den Fragen 2 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen, letzteres mit der Ergänzung, dass Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige und (sonstige) nicht reguläre Kämpfer keine Kriterien sind, die in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt werden.  2. Welche Bundesbehörden verfügen ggf. über Erkenntnisse zu den in Medienberichten geschilderten Sachverhalten? Bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.  3. Liegen deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an den genannten Taten vor? Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen.  4. Liegen Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor?  5. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Sicherheitsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden jemals Ermittlungen im Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen geführt oder geprüft?  6. Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann diese Ermittlungen geführt wurden, durch welche Behörden sie erfolgten und aus welchen Gründen sie ggf. eingestellt wurden (vgl. Frage 5)?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über mögliche Verbindungen der genannten Personen (vgl. Frage 4) zu paramilitärischen, gewaltorientierten oder kriminellen Netzwerken vor?  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Rekrutierungs-, Unterstützungs- oder Finanzierungsstrukturen in Deutschland im Zusammenhang mit freiwilligen Kämpfern im ehemaligen Jugoslawien vor? Die Fragen 4 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  9. Bestand oder besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Informationsaustausch deutscher Behörden mit österreichischen oder italienischen Behörden zu den aktuell bekannt gewordenen Ermittlungen? 11. Wurden deutschen Behörden durch internationale Partnerbehörden Hinweise, Daten oder Erkenntnisse zu möglichen deutschen Tatverdächtigen übermittelt? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von aktuellen oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen, und wenn ja, welche? Die Fragen 9, 11 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 10. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung internationale Polizeiorganisationen oder Institutionen wie Europol, Interpol oder das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bei der Aufarbeitung der genannten Sachverhalte? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die genannten Sachverhalte bis zur Schließung des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zum 31. Dezember 2017 nicht Gegenstand von ICTY- Verfahren. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Auslandskämpfern, ausländischen Freiwilligen oder sonstigen nichtregulären Kämpfern im Bosnienkrieg allgemein vor? 13. Welche historischen Erkenntnisse oder archivierten Vorgänge deutscher Sicherheitsbehörden bestehen zu ausländischen Freiwilligen oder paramilitärischen Strukturen im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413 verwiesen. 14. Welche sicherheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichen transnationalen Gewalt- und Unterstützungsstrukturen während der Jugoslawienkriege für heutige Auslandskämpfer-, Extremismus- und Gewaltphänomene? 15. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der weiteren historischen und strafrechtlichen Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien bei? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung misst der strafrechtlichen Aufarbeitung von möglichen Kriegsverbrechen eine große Bedeutung bei. Der GBA leitete bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen ein, darunter auch Verfahren im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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