Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Antwort zu Drs. 21/6372)
Text
Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Antwort zu Drs. 21/6372)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6602
21. Wahlperiode 22.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6372 –
Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen
deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen
ausländischer Strafverfolgungsbehörden wird über mutmaßliche Kriegsverbrechen
während des Bosnienkrieges berichtet (www.welt.de/politik/ausland/article6a
0d4891f540d04af2889687/sarajevo-menschen-safaris-im-bosnien-krieg-
jetztermittelt-oesterreich-gegen-wochenend-scharfschuetzen.html). Dabei stehen
insbesondere Vorwürfe im Raum, wonach ausländische Freiwillige oder
nichtreguläre Kämpfer während der Belagerung Sarajevos gezielt Gewalt gegen
Zivilisten ausgeübt haben sollen. Medienberichten zufolge führen Behörden in
Österreich und Italien hierzu Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen
und weiterer schwerer Straftaten.
Der Bosnienkrieg sowie die Belagerung Sarajevos zählen zu den schwersten
bewaffneten Konflikten Europas seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die
strafrechtliche und historische Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen
sowie die Analyse transnationaler Gewalt- und Unterstützungsstrukturen
besitzen nach Auffassung der Fragesteller auch weiterhin sicherheits- und
rechtspolitische Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf heutige
Auslandskämpfer-, Extremismus- und Gewaltphänomene mit grenzüberschreitenden
Bezügen.
Darüber hinaus werfen aktuelle Berichte (vgl. www.abendzeitung-muenche
n.de/bayern/toeten-als-vergnuegen-hier-sollen-zivilisten-auf-menschenjagd-ge
wesen-sein-darunter-auch-deutsche-art-1095214) Fragen hinsichtlich
möglicher Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden über Beteiligungen
deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland ansässiger Personen oder
grenzüberschreitender paramilitärischer, gewaltorientierter beziehungsweise krimineller
Netzwerke auf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu mutmaßlichen
Kriegsverbrechen ausländischer Freiwilliger oder nichtregulärer
Kämpfer während des Bosnienkrieges, insbesondere während der Belagerung
Sarajevos, vor?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413, zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache
18/818 und zu den Fragen 2 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen,
letzteres mit der Ergänzung, dass Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige
und (sonstige) nicht reguläre Kämpfer keine Kriterien sind, die in den
Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA)
geführt werden.
2. Welche Bundesbehörden verfügen ggf. über Erkenntnisse zu den in
Medienberichten geschilderten Sachverhalten?
Bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
3. Liegen deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über eine mögliche
Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an den genannten Taten vor?
Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen.
4. Liegen Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung von Personen mit
Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor?
5. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Sicherheitsbehörden
oder Strafverfolgungsbehörden jemals Ermittlungen im Zusammenhang
mit den genannten Vorwürfen geführt oder geprüft?
6. Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, hat die Bundesregierung
Kenntnis darüber, wann diese Ermittlungen geführt wurden, durch welche
Behörden sie erfolgten und aus welchen Gründen sie ggf. eingestellt
wurden (vgl. Frage 5)?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über mögliche
Verbindungen der genannten Personen (vgl. Frage 4) zu
paramilitärischen, gewaltorientierten oder kriminellen Netzwerken vor?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Rekrutierungs-, Unterstützungs- oder Finanzierungsstrukturen in Deutschland
im Zusammenhang mit freiwilligen Kämpfern im ehemaligen
Jugoslawien vor?
Die Fragen 4 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
9. Bestand oder besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Informationsaustausch deutscher Behörden mit österreichischen oder
italienischen Behörden zu den aktuell bekannt gewordenen Ermittlungen?
11. Wurden deutschen Behörden durch internationale Partnerbehörden
Hinweise, Daten oder Erkenntnisse zu möglichen deutschen Tatverdächtigen
übermittelt?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von aktuellen oder abgeschlossenen
Ermittlungsverfahren anderer europäischer Staaten im Zusammenhang
mit den genannten Vorwürfen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 9, 11 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
10. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung internationale
Polizeiorganisationen oder Institutionen wie Europol, Interpol oder das
Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bei der
Aufarbeitung der genannten Sachverhalte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697
verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die genannten
Sachverhalte bis zur Schließung des Internationalen Straftribunals für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY) zum 31. Dezember 2017 nicht Gegenstand von ICTY-
Verfahren.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten
Auslandskämpfern, ausländischen Freiwilligen oder sonstigen nichtregulären
Kämpfern im Bosnienkrieg allgemein vor?
13. Welche historischen Erkenntnisse oder archivierten Vorgänge deutscher
Sicherheitsbehörden bestehen zu ausländischen Freiwilligen oder
paramilitärischen Strukturen im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 und auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf
Bundestagsdrucksache 14/6413 verwiesen.
14. Welche sicherheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus möglichen transnationalen Gewalt- und
Unterstützungsstrukturen während der Jugoslawienkriege für heutige Auslandskämpfer-,
Extremismus- und Gewaltphänomene?
15. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der weiteren historischen
und strafrechtlichen Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen im
ehemaligen Jugoslawien bei?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst der strafrechtlichen Aufarbeitung von möglichen
Kriegsverbrechen eine große Bedeutung bei. Der GBA leitete bereits zahlreiche
Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen ein, darunter auch
Verfahren im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/5697 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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