Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) e.V.
Text
Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) e.V. ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Sie vertritt die Belange der Pharmakologie in der Wissenschaft und in der Gesellschaft und fördert das Fachgebiet Pharmakologie in Forschung, Lehre und in seinen vielfältigen Anwendungen sowie bei Kooperationen mit anderen verwandten Fachgebieten. Die Gesellschaft ist eine wissenschaftliche Gesellschaft, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
Die Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) e.V. bringt wissenschaftliche Expertise zu pharmakologischen Fragestellungen in politische und regulatorische Prozesse ein. Hierzu beantwortet sie insbesondere Anfragen von Organen, Mitgliedern oder Beschäftigten des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung zu pharmakologischen Sachverhalten und zu Regelungsvorhaben mit pharmakologischem Bezug und nimmt gegebenenfalls fachlich Stellung. Die Interessenvertretung erfolgt auf wissenschaftlicher Grundlage und wird ehrenamtlich durch Mitglieder und Amtsträger der Gesellschaft wahrgenommen.
Interessenbereiche: Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
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