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Deutsche Gesellschaft für Pathologie DGP

lobbyregister / register_entry 17.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Pathologie DGP Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die DGP ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft in der Pathologie und fördert die ärztlichen Belange in dem Bestreben, der Erforschung und Abwehr von Krankheiten zu dienen. Sie entwickelt damit die Pathologie in ihrer zentralen Bedeutung für die gesamte Medizin weiter. Die DGP organisiert interdisziplinär ausgerichtete Tagungen und informiert über neueste Erkenntnisse aus Theorie und Praxis der Pathologie. Mit ihren über 1.100 Mitgliedern bietet sie eine Plattform zur Orientierung und zum wissenschaftlichen Austausch in den derzeit 16 Arbeitsgemeinschaften. Wichtig ist ebenfalls die Mitarbeit an medizinischen Leitlinien in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften im Rahmen der AWMF. In Positionspapieren, themenbezogenen Stellungnahmen oder Memoranden positioniert sich die DGP zu aktuellen Themen und informiert im Rahmen von Pressekonferenzen über die neuesten Forschungserkenntnisse. Dabei geht es um die akademische Ausbildung in der Pathologie, die Beurteilung und Abschätzung neuer Analysemethoden oder um die Qualitätssicherung in der pathologischen Diagnostik. Ihre Öffentlichkeitsarbeit richtet sich zum einen intern an die eigene Mitgliedschaft, zum anderen aber auch an öffentliche Stellen wie Ministerien, Mitglieder des Bundestages oder an die im Bereich der Gesundheitspolitik zuständigen Behörden. In der Vergangenheit hat die DGP, zusammen mit Pharmafirmen und dem Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP), Informationsveranstaltungen wie z.B. ein "Parlamentarisches Frühstück" zur "Personalisierten Krebsmedizin" organisiert. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Berücksichtigung der Fachgruppe Pathologie in der Krankenhausreform: Berücksichtigung pathologischer Leistungen in der künftigen Leistungsgruppensystematik durch Schnittstellen zur Fachgruppe Pathologie in allen Leistungsgruppen und adäquate Vergütung - Bewahrung der Ausbildungsinhalte Fächer Pathologie, Neuropathologie in Approbationsordnung für Ärzte: Ergänzung der Ableitung weiter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen aus Befunddaten der Pathologie als zu prüfende Kenntnisse; Ergänzung der allgemeinen Pathologie als Prüfungsstoff; Ergänzung der Verpflichtung der Lehrkrankenhäuser Sektionsräume vorzuhalten; Ergänzung pathologisch-anatomischer Falldemonstrationen als Angebot der Lehrkrankenhäuser im praktischen Jahr

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