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Schriftliche Frage 71 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des sogenannten Nordischen Modells für Prostitution, u…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMVg nicht beantwortet werden. Im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind zum Stand 1. April 2026 insgesamt 17,5 Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst. Ein weiterer Aufwuchs bis zum Ende des Jahres ist vorgesehen..

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Schriftliche Frage 71 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des sogenannten Nordischen Modells für Prostitution, u… Frage 71 (Sascha Wagner, Die Linke): Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des sogenannten Nordischen Modells für Prostitution, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die übergroße Mehrheit der mit dem Thema Prostitution betrauten Berufs- und Fachverbände, Hilfsorganisationen, Gewerkschaften – darunter u. a. die Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – sich explizit gegen das „Nordische Modell“ positioniert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. April 2026: Der Umgang mit Prostitution in Deutschland ist ein gesellschaftlich und politisch sensibles Thema, das unterschiedliche Bewertungen hervorruft. Die Bundesregierung nimmt diese zur Kenntnis. Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Prostituierten und insbesondere die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu verbessern. Um evidenzbasiert zu entscheiden, wie dieses Ziel bestmöglich verfolgt werden kann, hat die Bundesregierung im November 2025 eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten eingesetzt. Die Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u. a. aus den Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Die Kommission wird Vorschläge zu Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen bis Ende November 2026, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sechs Monate später vorgelegt werden.

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