Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Treffen die Meldungen zu, wonach es bei der Vergabe von Mitteln für den Hauptstadtkulturfonds im Jahr 2025 im Fall eines im regulären Antrag…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Treffen die Meldungen zu, wonach es bei der Vergabe von Mitteln für den Hauptstadtkulturfonds im Jahr 2025 im Fall eines im regulären Antrag…
Frage 1 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Treffen die Meldungen zu, wonach es bei der Vergabe von Mitteln für den Hauptstadtkulturfonds im Jahr 2025 im Fall eines im regulären Antragsverfahren ausgewählten Projekts einen Eingriff in die Entscheidung der Jury durch den „Gemeinsamen Ausschuss“ gab, indem die „Zurückstellung“ eines Projekts und „Änderungen“ an der Ausrichtung des Projekts gefordert wurden, und hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), vertreten durch die entsprechenden Mitglieder des Bundes im Gemeinsamen Ausschuss, Einfluss auf die durch die Jury und die Kuratorin vorgelegte Auswahl genommen, und wenn ja, was war der Anlass für diese Einflussnahme (www.sueddeutsche.de/kultur/wol fram-weimer-hauptstadtkulturfonds-li.3459052?re duced=true)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. April 2026:
Grundsätzlich werden Förderungen des Hauptstadtkulturfonds (HKF) vom Gemeinsamen Ausschuss (GA) des Landes Berlin und des BKM beschlossen. Dieser Ausschuss umfasst vier Mitglieder (zwei Vertreter des Landes Berlin, zwei Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien) als Entscheidungsgremium. Die unabhängige Jury des HKF bewertet die eingereichten Projektanträge fachlich und unabhängig. Auf dieser Basis spricht sie Empfehlungen aus, die jedoch keine abschließende Förderentscheidung darstellen. Nach den Regularien des HKF sind die Förderempfehlungen der Jury für den Gemeinsamen Ausschuss daher nicht bindend. Somit lässt sich aus dem Jury- Votum kein automatischer Förderanspruch ableiten. An diesem langen erprobten und bewährten Verfahren hat sich 2025 und 2026 nichts geändert. Vor diesem Hintergrund kann von einem „Eingriff“ im Zuge der abschließenden Förderentscheidung keine Rede sein. In der GA-Sitzung vom 16. Dezember 2025 hat der GA über die von der HKF-Jury zur Förderung empfohlenen Projekte II/2026 entschieden. Die Entscheidung zu einem von der Jury empfohlenen Projekt wurde zurückgestellt, damit die Kuratorin mit der Antragstellerin ein Gespräch zur Durchführung des Projekts führen könne. Die Antragstellerin hat nach diesem Gespräch und mithin vor einer Entscheidungsfindung des GA ihren Antrag zurückgezogen.
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