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Schriftliche Frage 78 von Birgit Bessin (AfD): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wie viel Prozent sich die Leistung einer Windkraftanlage bei der Versetzung in den sog…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 78 von Birgit Bessin (AfD): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wie viel Prozent sich die Leistung einer Windkraftanlage bei der Versetzung in den sog… Frage 78 (Birgit Bessin, AfD): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wie viel Prozent sich die Leistung einer Windkraftanlage bei der Versetzung in den sogenannten Trudelmodus, der als Maßnahme gegen die Kollisionsgefahr mit Tieren angewandt wird, verringert, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Februar 2026: Beim sogenannten „Trudelbetrieb“ von Windenergieanlagen handelt es sich um einen Betriebszustand, bei dem in der Regel im Rahmen einer Abschaltung der Windenergieanlage durch aus dem Wind gedrehte Rotorblätter und aktive Windnachführung der Gondel die Rotordrehzahl erheblich vermindert wird. Damit werden Windlasten an der Windenergieanlage verhindert, welche bei Arretierung der Rotorblätter entstehen würden, und dieser wird daher bei Abschaltungen eingesetzt, um einen sicheren Bauzustand und die Standsicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Dieser Betrieb wird auch bei Abschaltungen als Schutzmaßnahme zur Vermeidung der Tötung oder Verletzung von Vögeln nach Anlage 1 Abschnitt 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eingesetzt. Um wieviel Prozent sich die Leistung von Windenergieanlagen im Trudelbetrieb verringert wird, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten und wäre jeweils anlagenspezifisch zu beurteilen. Soweit es sich um Abschaltungen der Windenergieanlage handelt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich die Stromerzeugung auf den Eigenbedarf der Anlage beschränkt.

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