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Schriftliche Frage 97 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, von wie vielen Windkraftanlagen bundesweit bei bestimmten Windlasten ein unzulässiger störender Ton ausgeht…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 97 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, von wie vielen Windkraftanlagen bundesweit bei bestimmten Windlasten ein unzulässiger störender Ton ausgeht… Frage 97 (Dr. Malte Kaufmann, AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, von wie vielen Windkraftanlagen bundesweit bei bestimmten Windlasten ein unzulässiger störender Ton ausgeht und die deshalb nur unter Auflagen betrieben werden dürften, wie dies das Umweltamt des Landkreises Göppingen nach einem Immissionsgutachten für Windkraftanlagen in Königseiche auf dem Schurwald in Uhingen-Baiereck beschlossen hatte, und wenn ja, wie viele Anlagen sind hiervon betroffen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuert temberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec k-windrad-immissionsmessung-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 20. Mai 2026: Windenergieanlagen von mehr als 50 Metern Gesamthöhe sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in zulässiger Weise betrieben werden. Die Sicherstellung dessen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. Deshalb hat die Bundesregierung keine Informationen über den Betrieb einzelner Windenergieanlagen.

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