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Schriftliche Frage 105 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Kriterien mit welcher jeweiligen Wirkung hat die Bundesnetzagentur erarbeitet, die im Falle der Notfallstufe bezüglich der Gasversorg…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 105 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Kriterien mit welcher jeweiligen Wirkung hat die Bundesnetzagentur erarbeitet, die im Falle der Notfallstufe bezüglich der Gasversorg… Frage 105 (Wolfgang Wiehle, AfD): Welche Kriterien mit welcher jeweiligen Wirkung hat die Bundesnetzagentur erarbeitet, die im Falle der Notfallstufe bezüglich der Gasversorgung für die Gesamtabwägung greifen sollen und die sich auf die betroffenen Akteure, die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse beziehen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/ FAQ/start.html; „Wie entscheidet die Bundesnetzagentur in der Notfallstufe über die Verteilung von Gas?“)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Februar 2026: Die Bundesnetzagentur strebt in der Notfallstufe an, die gesamtwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen einer Mangellage minimal zu halten. Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, LNG-Einspeisung, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparungen) abhängen, die nicht pauschal vorherzusagen sind. Daher sieht die Bundesnetzagentur keine abstrakte Regelung von Abschalte-Reihenfolgen vor. Eine abstrakte Regelung würde der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht, noch kann sie im Vorfeld tragfähige Lösungen herbeiführen. Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse, in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Das Verfügungskonzept für eine etwaige Notfallstufe wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der aktuellen Stand ist unter dem nachstehenden Link abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/ start.htmlAntwort.

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