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PauseAI Germany

lobbyregister / register_entry 28.01.2026 · Original ↗

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PauseAI Germany Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. PauseAI Germany vertritt gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, und EU-Institutionen die Interessen der Zivilgesellschaft im Bereich der sicheren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Das Ziel der Interessenvertretung ist die Förderung politischer Maßnahmen, insbesondere eines internationalen Abkommens, für eine sichere und kontrollierbare Entwicklung fortgeschrittener KI-Systeme. Die Interessenvertretung umfasst folgende Tätigkeiten: 1) Direkte Kontaktaufnahme mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments zu Fragen der KI-Regulierung und KI-Sicherheit 2) Einreichung von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im Bereich Künstliche Intelligenz 3) Teilnahme an öffentlichen Konsultationsverfahren zu KI-bezogenen Politikmaßnahmen auf Bundes-, und EU-Ebene 4) Bereitstellung wissenschaftlich fundierter Informationen und Policy-Empfehlungen für politische Entscheidungsträger 5) Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zur koordinierten Interessenvertretung gegenüber politischen Institutionen Andere Aktivitäten: - Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsveranstaltungen - Demonstrationen und öffentliche Aktionen - Social Media und Pressearbeit - Wissenschaftliche Informationsverbreitung Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" Regelungsvorhaben: - Internationales Abkommen für eine sichere und kontrollierbare Entwicklung fortgeschrittener KI-Systeme: PauseAI Germany fordert ein völkerrechtliches Verbot der Superintelligenz-Entwicklung, aufzuheben nur bei breitem wissenschaftlichem Konsens über sichere Entwicklung und starker öffentlicher Zustimmung. Konkret wird gefordert: 1) Internationale KI-Sicherheitsbehörde (analog IAEA) für Genehmigung von Trainingsläufen und Sicherheitsbewertungen 2) Technische Schwellenwerte für die Entwicklung genehmigungspflichtiger Systeme 3) Unabhängige Sicherheitsprüfungen vor Deployment 4) Internationale Verifikationsmechanismen Deutschland soll sich auf EU- und UN-Ebene für ein solches Abkommen einsetzen.

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