Facebook Germany GmbH
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Facebook Germany GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zweck der Interessenvertretung werden Treffen mit Vertretern der Bundesregierung, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Fraktionen abgehalten, um über Regelungen zu diskutieren, die die Rolle der Technologie für gesellschaftlichen Fortschritt und Wandel betreffen, insbesondere in Bezug auf: Wirtschaftspolitik – einschließlich internationaler Handel und rechtliche Rahmenbedingungen für Datenübertragung, Wettbewerbs- und Steuerregulierung, geistiges Eigentum, Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum; Innovationspolitik – einschließlich Internet-Governance, technische Standardisierung, künstliche Intelligenz, erweiterte und virtuelle Realität, Telekommunikationsregulierung, technologische Bildung; Sicherheitspolitik – einschließlich Menschenrechte, Online-Sicherheit, Sicherheitsregulierung und Überwachung, Cybersicherheit und Verschlüsselungsdatenschutz; Medienregulierung – einschließlich Inhaltsregulierung, Inhaltsmoderation, Inhaltsranking, Jugendschutz, Regulierung digitaler Werbung, Transparenzregulierung und Nutzerrechte. Der Zweck der Interessenvertretung besteht darin, eine praktische Branchenperspektive auf die Auswirkungen vorgeschlagener Gesetze darzulegen und, wenn möglich, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, Verordnungsentwürfe an bestehende globale Regulierungsrahmen anzupassen. Im Rahmen dessen werden Veranstaltungen ausgerichtet und besucht und es erfolgt eine Abstimmung mit Branchenverbänden. Dabei vertritt die Facebook Germany GmbH zugleich die Interessen der mit ihr verbundenen Unternehmen.
Interessenbereiche: Digitalisierung; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Binnenmarkt; Werbung; Internetpolitik; EU-Gesetzgebung; Meinungs- und Pressefreiheit; E-Commerce; Kommunikations- und Informationstechnik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Massenmedien
Regelungsvorhaben:
- Änderungen des EU KI-Gesetzes zur Stärkung der Kohärenz mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften: Es wird eine Pause bei der Umsetzung des EU KI-Gesetz und eine bessere Kohärenz mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften (Urheberrechtsrichtlinie und Digitale-Dienste-Gesetz) gefordert, damit künftige Innovationen im Bereich KI in Europa nicht gestoppt werden. Außerdem wird eine Verlängerung des Durchsetzungsverfahrens gefordert.
- Änderungen des EU Digital Networks Acts zum Erhalt von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Es wird für eine ausgewogene Regulierung der verschiedenen Akteure innerhalb des Internet-Ökosystems plädiert, die auf die jeweiligen spezifischen Funktionen der Akteure zugeschnitten ist, um sicherzustellen, dass Europa innovativ und wettbewerbsfähig bleibt.
- Änderungen der Verfahrensverordnung zur DSGVO zur Vereinfachung des Durchsetzungssystems der DSGVO: Es wird für eine Reihe von Verfahrensregeln eingetreten, die den Unternehmen, gegen die ermittelt wird, das uneingeschränkte Recht auf Anhörung einräumen und gleichzeitig das Durchsetzungssystem der DSGVO vereinfachen und straffen, um mehr Klarheit für alle Parteien zu schaffen.
- Einführung eines einheitlichen, EU-weiten Regulierungsmodells zum Schutz junger Menschen online: Befürwortung einer EU-seitigen Regulierung, die folgendes vorschreiben würde: eine Altersverifikation auf zentraler Ebene, wie etwa im Betriebssystem; Elternzustimmung für jüngere Jugendliche zum Download; und spezifischere dienstbezogene Schutzmaßnahmen auf Anbieterebene.
- Reform des Bundesdatenschutzgesetzes u.a. durch Zentralisierung der Datenschutzbehörden und höhere Transparenzanforderungen bei Verwaltungsmaßnahmen: Es wird für die Zentralisierung der Datenschutzbehörden, für höhere Transparenzanforderungen bei Verwaltungsmaßnahmen sowie für eine Erweiterung des Mandats der Datenverarbeitungsvereinbarung eingetreten, um Innovationen zu fördern und die Industrie bei der Implementierung neuer datengesteuerter Technologien zu unterstützen.
- Änderung des deutschen Standpunkts zur künftigen Nutzung des oberen 6-GHz-Bands (6425-7125 MHz): Es wird die Nutzung von WLAN im oberen 6-GHz-Band befürwortet.
- Vereinfachung der Digitalgesetzgebung (insbesondere KI Verordnung, DSGVO, ePrivacy Richtlinie) im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens: Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU durch Vereinfachung und Entbürokratisierung zentraler digitalrechtlicher Regelwerke im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens. Ziel ist die gezielte Anpassung der KI Verordnung, der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie zur Klarstellung von Pflichten, Reduktion administrativer Belastungen und Stärkung der Rechtssicherheit.
- Änderungen am EU Regulierungsrahmen für KI: Es wird dafür plädiert, die von der EU Kommission veröffentlichten begleitenden Erläuterungen und Durchführungsverordnungen zum KI Gesetz, zur DSGVO und zum Digital Service Act – namentlich den AI Code of Practice, die GPAI Guidelines und die Transparency Templates – zu überarbeiten und zu harmonisieren.
- Aussetzung oder Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens zum EU Digital Fairness Act: Es wird für eine Aussetzung oder Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens zum EU Digital Fairness Act eingetreten, da der aktuelle Entwurf des EU-Gesetzes zur digitalen Fairness zu regulatorischen Überschneidungen führen, Innovation hemmen und unnötige Belastungen für Verbraucher und Unternehmen in Europa verursachen würde.
- Änderungen der EU-CSAM-Verordnung zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit und der Wahrung der Grundrechte: Es wird für einen ausgewogenen Ansatz eingetreten, der den Schutz von Kindern gewährleistet und zugleich die Privatsphäre sowie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) wahrt. Darüber hinaus wird eine stärkere Fokussierung auf Präventionsarbeit sowie eine Verlängerung der Geltungsdauer der diesbezüglichen e-Privacy-Ausnahmeregelung befürwortet.
- Entwicklung praktischer und wirksamer Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Es wird dafür eingetreten, dass die geplanten Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der Rechteinhaber schützt und gleichzeitig Nutzerrechte und Innovation bewahrt.
- Einführung von Ausnahmen von der EU-Batterie-Verordnung im Rahmen des Umwelt-Omnibus: Befürwortung spezifischer Ausnahmen für Wearables-Technologien aufgrund des geringen Batteriekapazitäten, Sicherheitsüberlegungen und der unverhältnismäßigen und unbeabsichtigten Folgen für aufkommende Technologien in der EU.
- Änderung des Jugendschutzgesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet: Es wird für Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet eingetreten, die einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, eine Altersverifikation auf Ebene des Betriebssystems vorsehen und die Einbindung und Entscheidungsbefugnis der Eltern ermöglichen.
- Praxistaugliche und DSGVO-konforme Entwicklung des Gesetzes gegen digitale Gewalt: Es wird eine gesetzliche Regelung befürwortet, die Betroffenen von digitaler Gewalt eine effektive Rechtsdurchsetzung ermöglicht und hierfür einen Rahmen für gerichtlich angeordnete Auskunftserteilungen schafft, der mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar ist.
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Keine Relationen.