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RELX Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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RELX Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland suchen wir den Dialog über aktuelle politische und legislative Entwicklungen mit Relevanz für die Geschäftsbereiche und Tochterunternehmen der RELX Deutschland GmbH. Als Anbieter qualitativ hochwertiger Inhalte, anspruchsvoller Analyse- und Entscheidungssysteme und professioneller Messen und Events in unterschiedlichsten Sektoren möchten wir die Perspektive der Praxis in aktuelle politische Debatten sowie in Diskussionen über Chancen und Herausforderungen konkreter Gesetzgebungsvorhaben einbringen. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung eines konsequenten und effektiven Urheberrechtsschutzes, z.B. bei der Regulierung von künstlicher Intelligenz oder von E-Lending, der Ermöglichung eines angemessenen Zugangs zu Daten der öffentlichen Hand und ihrer effektiven Nutzung sowie der sachgerechten steuerlichen Behandlung von Werbeartikeln. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu konkreten Regelungsvorhaben geführt, die als Rahmenbedingungen für unsere unternehmerische Tätigkeit von Bedeutung sind. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Im Zuge dessen werden auch Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kriminalitätsbekämpfung; Internetpolitik; Cybersicherheit; Urheberrecht; Industriepolitik; Zivilrecht; Digitalisierung; Pflege; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kommunikations- und Informationstechnik; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Sicherstellung von Urheberrechtsschutz und Rechtssicherheit bei Implementierung des EU AI Acts: Der EU AI Act ist die erste weltweit verbindliche horizontale Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI), die einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung und den Einsatz von KI-Systemen in der EU schafft. Als Unternehmen, das sowohl Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Werke als auch Entwickler von Systemen künstlichen Intelligenz ist, ist es für uns wichtig, dass die Umsetzung ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz gewährleistet und eine angemessene Transparenz bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht. Darüber hinaus muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass Begriffe wie etwa "hohes Risiko" klar definiert sind, und Klarheit über die mit den verschiedenen Risikostufen verbundenen Verpflichtungen besteht. - Ermöglichung eines angemessenen Zugangs zu Daten der öffentlichen Hand und ihrer effektiven Nutzung: Wir begrüßen, dass der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand für die Forschung durch ein Forschungsdatengesetz verbessert werden soll. Zu unterscheiden ist dabei u.a. aber zwischen Forschungsdaten, die aus der öffentlich finanzierten Forschung stammen, und industriellen und proprietären Daten. Solche Daten, die das Ergebnis privater Investitionen sind, dürfen nicht der Pflicht zur Datenweitergabe unterliegen. Ein besserer Zugang zu Daten sollte zudem nicht auf Kosten einer Schwächung bestehender Rechte, wie etwa des Datenschutzes oder des geistigen Eigentums, erfolgen. Auch sollten künftige Rechtsvorschriften nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was verhältnismäßig und realistisch geteilt werden kann. Wichtig ist auch, dass Daten tatsächlich effektiv genutzt werden können. - Beibehaltung von Lizenzen als geeignetes Mittel zur Ermöglichung des sog. E-Lendings: E-Lending ist im wissenschaftlichen Verlagswesen bereits weit verbreitet und in der Regel Bestandteil von Lizenzverträgen zwischen Verlagen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Forschungseinrichtungen und Firmenkunden. Die zwischen den Parteien ausgehandelten Lizenzvereinbarungen ermöglichen es, die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Dies sollte auch in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. - Sachgerechte steuerliche Behandlung von Werbeartikeln: Anpassung der Wertgrenze für Aufzeichnungspflicht für Streu-Werbeartikel an die wirtschaftliche Entwicklung, da die derzeitige Grenze angesichts Inflation, höherer Rohstoff- und Energiepreise und geopolitischer Herausforderungen nicht mehr angemessen erscheint. Sachgerechte Abgrenzung höherwertiger Werbeartikel von Geschenken und Vermeidung der Diskriminierung gegenüber anderen Werbeformen. - Erhalt des Budgets für das Auslandsmesseprogramm: Erhalt des Budgets für das Auslandsmesseprogramm im Bundeshaushaltsgesetz 2027

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