Schriftliche Frage 91 von Enrico Komning (AfD): Inwiefern muss die Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windkrafträdern an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Text
Schriftliche Frage 91 von Enrico Komning (AfD): Inwiefern muss die Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windkrafträdern an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter…
Frage 91 (Enrico Komning, AfD):
Inwiefern muss die Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windkrafträdern an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter und der enthaltenden Faserverbundstoffe, im Rahmen der Genehmigungsverfahren geklärt sein (Abfallwirtschaftskonzept), und welche Methoden der Wiederverwendung oder Entsorgung werden in Genehmigungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. akzeptiert, und welche nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 14. Januar 2026:
Die Frage der Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windenergieanlagen an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter und der enthaltenen Faserverbundstoffe, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen, da die Anlagen selbst nicht dem immissionsschutzrechtlichen Abfallbegriff unterfallen. Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Windenergieanlagen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Relationen
- asked ← Enrico Komning (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung