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Schriftliche Frage 6 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen…

dip / schriftliche_frage 11.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 6 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen… Frage 6 (Thomas Dietz, AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen ins Ausland, und welche zollrechtlichen Angaben müssen von Behörden erhoben werden, wenn Teile von zurückgebauten Windkraftanlagen ins Nicht-EU-Ausland exportiert bzw. verschifft werden sollen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. April 2025: Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über den Umfang von zurückgebauten Windenergieanlagen oder der Komponenten vor, die ins Ausland exportiert wurden. Für die Ausfuhr von Teilen zurückgebauter Windkraftanlagen in Drittländer sind grundsätzlich die Förmlichkeiten des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens gemäß Artikel 269 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einzuhalten. Insbesondere muss die Ausfuhranmeldung den Datenanforderungen des § 12 Absatz 3 Satz 2 der Außenwirtschaftsverordnung sowie des Anhangs В der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 entsprechen. Eine Überlassung der Waren ins Ausfuhrverfahren darf nur erfolgen, sofern etwaige Beschränkungen geprüft wurden und für die Waren keine Verbote gelten. Diese können sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben. Beispielsweise sind, sofern es sich bei der „Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen ins Ausland“ um zur Beseitigung oder Verwertung bestimmte Abfälle im Sinne der abfallrechtlichen Bestimmungen handeln sollte, im Rahmen der Zollabfertigung die nach der EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157) vorgesehenen abfallrechtlichen Dokumente anzugeben.

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