Entsorgung ausgedienter Windindustrieanlagen (Antwort zu Drs. 21/2972)
Text
Entsorgung ausgedienter Windindustrieanlagen (Antwort zu Drs. 21/2972)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3531
21. Wahlperiode 02.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mathias Weiser, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2972 –
Entsorgung ausgedienter Windindustrieanlagen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Presseartikel „Wohin mit dem Müll? – Das deutsche Dilemma mit dem
Windrad-Schrott“ (DIE WELT, 7. November 2025) beleuchtet erneut die
Entsorgungsproblematik von Windindustrieanlagen mit einer durchschnittlichen
Lebensdauer von etwa 20 Jahren. In Deutschland sind derzeit mehr als 30 000
Anlagen installiert, davon über 10 000 älter als 20 Jahre. Das
Umweltbundesamt (UBA) prognostiziert bis 2040 589 000 Tonnen CFK-Abfall (CFK =
carbonfaserverstärkter Kunststoff), 835 000 Tonnen Stahl und 5,5 Millionen
Tonnen Beton, wobei für CFK keine industrielle Verwertungslösung existiert und
wegen der giftigen Wirkungsbestandteile nur als Sonderabfall
kostenaufwendig entsorgt werden kann (ebd.).
Der Fall der Roth International GmbH (Schwandorf) steht exemplarisch für
die großen Schwierigkeiten, welche die Entsorgung von Windindustrieanlagen
verursachen. Gegen den Inhaber und einen Mitarbeiter wird seit August 2025
wegen mutmaßlich illegaler Verbringung von mindestens 700 Tonnen Abfall
(darunter Glasfaserreste aus Windindustriepropellern) in 21 Fällen nach
Tschechien ermittelt (ebd.).
Die Staatsanwaltschaft Weiden i. d. OPf. und das Zollfahndungsamt München
sind beteiligt. Die Firma erhielt zuvor eine stille Beteiligung der Bayerischen
Beteiligungsgesellschaft (BayGB) sowie 2,1 Mio. Euro Regionalförderung
2023 von der Bezirksregierung Oberpfalz und wurde im Juli 2025 liquidiert
(ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 30. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Windindustrieanlagen (Onshore und Offshore) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland installiert, und wie
viele davon haben ein Alter von
a) mehr als 15 Jahren,
b) mehr als 20 Jahren,
c) mehr als 25 Jahren
(bitte nach Bundesländern, Anlagentyp und Leistungsklasse, wie z. B.
weniger als 2 Megawatt [MW], 2 bis 4 MW, mehr als 4 MW,
aufschlüsseln)?
Für Windenergieanlagen an Land und in den Küstengewässern sind
grundsätzlich die Bundesländer zuständig, weshalb regelmäßig die Informationen
dort vorliegen. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind aktuell
12 Windenergieanlagen in der Größenklasse > 4 MW mit einer Leistung von
insgesamt 60 MW installiert, die vor 15 Jahren bis einschließlich 20 Jahren in
Betrieb genommen wurden.
In der folgenden Tabelle werden jene Windenergieanlagen an Land gelistet, die
zum Stichtag 1. Dezember 2025 seit 15 bis einschließlich 20 Jahren in Betrieb
waren.
Bundesland Leistungsklasse Anzahl Summe Leistung in MW
Baden-Württemberg < 2 MW 17 20
Baden-Württemberg 2 bis 4 MW 90 181
Bayern < 2 MW 37 41
Bayern 2 bis 4 MW 111 223
Berlin 2 bis 4 MW 1 2
Brandenburg < 2 MW 181 227
Brandenburg 2 bis 4 MW 796 1.625
Bremen < 2 MW 2 2
Bremen > 4 MW 4 20
Bremen 2 bis 4 MW 18 40
Hamburg < 2 MW 1 0
Hamburg > 4 MW 2 12
Hessen < 2 MW 57 60
Hessen 2 bis 4 MW 47 97
Mecklenburg-Vorpommern < 2 MW 41 44
Mecklenburg-Vorpommern 2 bis 4 MW 189 401
Niedersachsen < 2 MW 259 235
Niedersachsen > 4 MW 14 89
Niedersachsen 2 bis 4 MW 726 1.517
Nordrhein-Westfalen < 2 MW 198 202
Nordrhein-Westfalen 2 bis 4 MW 249 508
Rheinland-Pfalz < 2 MW 75 85
Rheinland-Pfalz > 4 MW 1 8
Rheinland-Pfalz 2 bis 4 MW 239 496
Saarland < 2 MW 5 7
Saarland 2 bis 4 MW 14 30
Sachsen < 2 MW 24 21
Sachsen 2 bis 4 MW 105 215
Sachsen-Anhalt < 2 MW 119 154
Sachsen-Anhalt > 4 MW 4 24
Sachsen-Anhalt 2 bis 4 MW 563 1.170
Schleswig-Holstein < 2 MW 53 21
Schleswig-Holstein > 4 MW 8 43
Bundesland Leistungsklasse Anzahl Summe Leistung in MW
Schleswig-Holstein 2 bis 4 MW 303 694
Thüringen < 2 MW 16 14
Thüringen 2 bis 4 MW 100 202
In der folgenden Tabelle sind jene Windenergieanlagen an Land gelistet, die
zum Stichtag 1. Dezember 2025 seit 20 bis einschließlich 25 Jahren in Betrieb
waren.
Bundesland Leistungsklasse Anzahl Summe Leistung in MW
Baden-Württemberg < 2 MW 148 154
Baden-Württemberg 2 bis 4 MW 14 28
Bayern < 2 MW 116 117
Bayern 2 bis 4 MW 15 30
Brandenburg < 2 MW 882 1.222
Brandenburg 2 bis 4 MW 294 590
Bremen < 2 MW 3 1
Bremen > 4 MW 1 5
Bremen 2 bis 4 MW 14 29
Hamburg < 2 MW 8 6
Hessen < 2 MW 155 185
Hessen 2 bis 4 MW 13 27
Mecklenburg-Vorpommern < 2 MW 308 374
Mecklenburg-Vorpommern 2 bis 4 MW 106 216
Niedersachsen < 2 MW 1133 1.552
Niedersachsen > 4 MW 3 17
Niedersachsen 2 bis 4 MW 384 776
Nordrhein-Westfalen < 2 MW 818 989
Nordrhein-Westfalen 2 bis 4 MW 121 243
Rheinland-Pfalz < 2 MW 259 331
Rheinland-Pfalz 2 bis 4 MW 56 116
Saarland < 2 MW 25 34
Sachsen < 2 MW 192 254
Sachsen 2 bis 4 MW 61 122
Sachsen-Anhalt < 2 MW 650 903
Sachsen-Anhalt > 4 MW 1 5
Sachsen-Anhalt 2 bis 4 MW 225 462
Schleswig-Holstein < 2 MW 287 394
Schleswig-Holstein 2 bis 4 MW 74 152
Thüringen < 2 MW 166 220
Thüringen 2 bis 4 MW 30 60
Schließlich sind in der folgenden Tabelle jene Windenergieanlagen an Land
gelistet, die zum Stichtag 1. Dezember 2025 seit mehr als 25 Jahren in Betrieb
waren.
Bundesland Leistungsklasse Anzahl Summe Leistung in MW
Baden-Württemberg < 2 MW 64 42
Bayern < 2 MW 59 40
Brandenburg < 2 MW 273 179
Bremen < 2 MW 13 6
Hamburg < 2 MW 15 11
Hessen < 2 MW 171 102
Mecklenburg-Vorpommern < 2 MW 330 223
Niedersachsen < 2 MW 1114 803
Bundesland Leistungsklasse Anzahl Summe Leistung in MW
Nordrhein-Westfalen < 2 MW 485 257
Rheinland-Pfalz < 2 MW 132 87
Saarland < 2 MW 3 1
Sachsen < 2 MW 287 231
Sachsen-Anhalt < 2 MW 303 287
Schleswig-Holstein < 2 MW 254 171
Thüringen < 2 MW 114 79
2. Wie viele Windindustrieanlagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2020 bis 2025 jeweils stillgelegt bzw. rückgebaut,
welche Mengen an Abfall (in Tonnen), aufgeschlüsselt nach Materialien,
fielen dabei an, und wie hoch werden die Entsorgungskosten geschätzt?
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden in den Jahren
2020 bis Ende November 2025 folgende Rückbauten bei Windenergieanlagen
an Land registriert.
Jahr der Stilllegung Anzahl Summe Leistung in MW
2020 213 223
2021 293 301
2022 316 304
2023 487 592
2024 627 751
2025 415 566
Bezüglich der dabei entstandenen Abfallmengen ist festzuhalten, dass
Schätzungen dazu nur unter erheblichem Aufwand durchgeführt werden können und
die Ergebnisse selbst dann nur eine grobe Einschätzung ermöglichen würden.
Die Entsorgungskosten sind projektspezifisch, sodass keine Aussagen für die in
Frage stehenden Windenergieanlagen getroffen werden können. Für
Kostenschätzungen für den Rückbau insgesamt wird auf das Kapitel 2.2.3 im UBA-
Text 117/2019 (www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-eines-k
onzepts-massnahmen-fuer-einen) verwiesen.
3. Wie viele Rückbauvorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Jahre von 2026 bis 2030 konkret geplant, genehmigt oder in
Vorbereitung (bitte nach Bundesländern, Anlagentyp und Betreiber [z. B.
Energieversorger, Privatbetreiber] aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2026 bis 2030 ist ein Offshore-Rückbauvorhaben im
Genehmigungsverfahren. Hierbei handelt es sich um den Windpark „alpha ventus“ mit
12 Windenergieanlagen,sechs Anlagen vom Typ Senvion 5M REpower und
sechs Anlagen vom Typ Adwen AD 5-116. Die Anlagen haben je eine Leistung
von 5 MW. Genehmigungsinhaberin ist eine Stiftung und Betreiber ist ein
Unternehmen.
Zu Rückbauvorhaben von küstennahen Windenergieanlagen auf See- oder
Windenergieanlagen an Land liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor, weil diese nur von den Bundesländern erfasst werden.
4. Welche durchschnittliche technische Lebensdauer (in Jahren) wird vom
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, vom Umweltbundesamt oder, nach Kenntnis der
Bundesregierung, vom Bundesverband WindEnergie (BWE) für die einzelnen
Bauteile angenommen, einschließlich
a) Turm und Fundament,
b) Gondel und Maschinenhaus,
c) Rotorblätter,
d) elektrische und elektronische Komponenten,
und auf welchen technischen Studien, Verschleißanalysen oder
Herstellerangaben beruhen diese Werte?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Daten, aufgeschlüsselt nach
Anlagenkomponenten, vor.
5. Welche genauen Mengenprognosen (in Tonnen) mit Jahresschritten von
2025 bis 2040 liegen dem Bundesumweltministerium bezüglich der bei
Rückbau anfallenden Abfälle aus Windindustrieanlagen vor,
aufgeschlüsselt nach
a) CFK (carbonfaserverstärkte Kunststoffe),
b) GFK (glasfaserverstärkte Kunststoffe),
c) Stahl und sonstige Metalle (einschließlich Kupfer),
d) Beton und Fundamentmaterialien,
e) Elektro- und Elektronikschrott,
f) Harze, Lacke, Gummi, Holz, Keramik und sonstige Verbundstoffe
(bitte Quellen wie UBA-Studien, BWE-Prognosen, Fachverbände,
eigene Modellrechnungen und zugrunde liegende Annahmen, z. B.
Repowering-Raten angeben, im Falle fehlender Mengenprognosen bitte
entsprechend begründen)?
Die Studie „Entwicklung von Rückbau- und Recyclingstandards für
Rotorblätter“ im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA-Texte 92/2022, www.umweltb
undesamt.de/publikationen/entwicklung-von-rueckbau-recyclingstandards-fuer)
zeigt, dass bis zum Jahr 2040 kumulativ zwischen 326 000 und 430 000 Tonnen
GFK-Abfälle aus reinen GFK-haltigen Rotorblättern in Deutschland anfallen
werden. Im gleichen Zeitraum ergeben die durchgeführten Analysen zu
erwartende Abfallmengen für faserverstärkte Kunststoffe aus Rotorblättern mit GFK-
und CFK-Anteilen von 77 000 bis 212 000 Tonnen.
Die jährlichen geschätzten Abfallmengen liegen zwischen 3 000 und
75 000 Tonnen für GFK bzw. zwischen weniger als 1 000 und 3 000 Tonnen für
CFK. Der zeitliche Verlauf der Abfallmengen zeigt einen Anstieg in beiden
Materialklassen Anfang der 2030er-Jahre. Im Vergleich zu früheren
Untersuchungen (vergleiche UBA-Texte 117/2019 „Entwicklung eines Konzepts und
Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von
Windenergieanlagen“) zeigt sich, dass die Abfallmengen geringer ausfallen werden als
ursprünglich angenommen. Diese Studie nimmt auch Abschätzungen zur
Entwicklung der Abfallmengen für weitere Materialien vor (siehe Tabellen 14 und
15 in UBA-Texte 117/2019).
6. Welche regionalen Unterschiede ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aus den Prognosen hinsichtlich der anfallenden Abfallmengen
in den nächsten zehn und 20 Jahren, insbesondere in
windindustrieintensiven Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg und Bayern?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Welche industriellen Verfahren zur Verwertung von CFK- und GFK-
Abfällen aus Windindustrieanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland zugelassen, in Betrieb oder in der Erprobung
(bitte mit Angabe von
a) Standort,
b) Betreiber,
c) Verfahrensart [z. B. Pyrolyse, Solvolyse, mechanische Zerkleinerung,
Co-Verarbeitung in Zementwerken],
d) Kapazität [Tonnen pro Jahr],
e) Genehmigungsstatus und
f) tatsächlichem Durchsatz in den Jahren von 2020 bis 2024)?
Die rohstoffliche Verwertung von GFK-Abfällen bei der
Zementklinkerherstellung im Zementwerk ist ein kommerziell etablierter Prozess. Diese erfolgt
maßgeblich im Zementwerk Lägerdorf der Firma Holcim GmbH. Dabei können
jährlich bis zu 40 000 Tonnen an aufbereiteten GFK-Abfällen verwertet werden
(Holcim GmbH 2018).
Das Recycling von carbonfaserverstärkten Kunststoffen findet kommerziell
derzeit maßgeblich mittels Pyrolyse statt. Im norddeutschen Wischhafen wird
seit dem Jahr 2001 eine Pyrolyseanlage betrieben, die im Sommer 2020 von
Mitsubishi Chemical Advanced Materials GmbH (MCAM) übernommen
wurde. Die Anlage ist nach der 4. BImSchV genehmigt. Die Jahreskapazität beträgt
1 000 bis 1 500 Tonnen an CF-haltigen Abfällen, wobei eine Erweiterung auf
etwa 4 000 Tonnen pro Jahr geplant ist und zusätzlich das Spektrum der zu
behandelnden Abfälle von CFK auf weitere faserhaltige Komposite erweitert
werden soll.
8. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur
Recyclingtechnologie für CFK- und GFK-Materialien aus Windindustrieanlagen wurden
seit 2015 mit Bundesmitteln (bitte Haushaltseinzelplan und
Haushaltstitel angeben) gefördert (bitte mit
a) Projektname und Projektkurzbeschreibung,
b) Fördersumme [gesamt und jährlich],
c) Laufzeit,
d) Projektträger und Kooperationspartner [z. B. Fraunhofer-Institut,
Universitäten],
e) erreichten Ergebnissen [z. B. Prototypen, Skalierbarkeit, Kosten-
Nutzen-Analyse], und
f) geplanter Umsetzung in die industrielle Praxis auflisten)?
Die Bundesregierung verweist auf die Anlage 1* zu dieser Antwort.
9. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Rotorblätter und andere Verbundstoffe aus Windindustrieanlagen derzeit
a) deponiert (auf welchen Deponieklassen),
b) thermisch verwertet (z. B. in Zementwerken oder
Müllverbrennungsanlagen),
c) mechanisch zerkleinert und als Ersatzbaustoff (z. B. im Straßenbau)
eingesetzt,
d) mit oder ohne Genehmigung exportiert
(bitte die Mengen [Tonnen] für die Jahre von 2020 bis 2024 und die
Zielbranchen oder Zielländer angeben)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Welche bundesrechtlichen Vorgaben regeln aktuell die Entsorgung
ausgedienter Windindustrieanlagen, insbesondere hinsichtlich
a) Rückbauplanung und Rückbaugenehmigung,
b) Abfallklassifizierung (gefährlich bzw. nicht gefährlich),
c) Transport- und Verbringungsgenehmigungen,
d) Nachweispflichten und Dokumentation der Betreiber,
e) Haftung für Umweltschäden,
und welche EU-Verordnungen (z. B. Abfallverbringungsverordnung –
VO (EG) Nummer 1013/2006) sind anzuwenden?
Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Windenergieanlagen
richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die EU-
Abfallverbringungsverordnung (EU-AbfVerbrV) ist bei grenzüberschreitender
Verbringung von Abfällen anzuwenden. Für gefährliche Abfälle gilt zudem die
Nachweisverordnung (NachwV).
Bezüglich der Rückbauplanung und -genehmigung gilt insbesondere § 5
Absatz 3 BImSchG.
11. Existieren bislang verbindliche gesetzliche Standards auf Bundes- oder
EU-Ebene speziell für die Entsorgung von Windindustrieanlagen (der
BWE erwähnt lediglich „freiwillige Standards“ der Branche, vgl.
Vorbemerkungen der Fragesteller), welche Initiativen der Bundesregierung
gibt es, um solche Standards verbindlich zu machen, und wenn nein,
warum waren, sind bzw. werden solche nicht vorgesehen?
Für die Entsorgung von Windenergieanlagen gelten die allgemeinen
Anforderungen nach dem KrWG, wonach die ordnungsgemäße und schadlose Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3531 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wertung sicherzustellen ist. Für nähere Ausführungen der geltenden
Gesetzesregime verweist die Bundesregierung auf Kapitel 2 des UBA-Textes 117/2019.
12. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen
Rückbaurücklage und einer Entsorgungsrücklage für Windindustrieanlagen auf
Bundesebene (nicht Besicherungen und Pönalen bei Geboten nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz), vergleichbar mit den Rückstellungen in
der Kernenergie?
a) Wenn ja, wann, in welcher Höhe (z. B. pro MW installierter
Leistung), mit welcher Teilhabe, und mit welchen Sanktionen bei
Nichteinhaltung?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Bereits jetzt werden Rückbau und Entsorgung aus den Rückstellungen, die vom
Betreiber entsprechend der Auflagen der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zu bilden sind, sowie aus den Erlösen aus dem Verkauf der
zurückgewonnenen Rohstoffe finanziert.
Der UBA-Text 117/2019 bietet dahingehend Anhaltspunkte für die Betreiber
von Windenergieanlagen, ihre Rückstellungen für Rückbau und Recycling zu
prüfen sowie für die bauordnungsrechtlich zuständigen Länder, die
vorhandenen Berechnungsformeln zu prüfen.
Darüber hinaus ist für Offshore-Windparks in der AWZ gemäß der Anlage zu
§ 80 Absatz 3 des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie
auf See eine Rückbausicherheit in Höhe von 1 500 000 Euro pro
Windenergieanlage und 1 000 000 Euro je sonstiger Energiegewinnungsanlage, jeweils
einschließlich der zur Errichtung und zum Betrieb erforderlichen technischen und
baulichen Nebeneinrichtungen, zu leisten. Die Sicherheit wird regelmäßig
seitens des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie mit dem Ziel der
Erhaltung des realen Wertes für den Sicherungszweck überprüft.
Für Windenergie an Land sind keine Planungen für eine gesetzliche
Rückbaurücklage oder Entsorgungsrücklage auf Bundesebene geplant.
13. Welche Kontroll- und Überwachungsmechanismen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Einhaltung der Entsorgungspflichten
durch Windindustrieanlagenbetreiber sicherzustellen, wie viele
Kontrollen wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 durchgeführt, und wie
viele Verstöße wurden festgestellt, und mit welchen Konsequenzen (z. B.
Bußgelder, Strafverfahren) geahndet?
Das KrWG, die GewAbfV und die EU-AbfVerbrV enthalten zahlreiche
behördliche Eingriffsbefugnisse, darunter z. B. die Möglichkeit von
Einzelfallanordnungen nach § 62 KrWG. Die genannten Regelungen enthalten zudem
Bußgeldvorschriften, darunter § 69 KrWG und § 13 GewAbfV. Der Vollzug der
Gesetze obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern
in eigener Angelegenheit. Der Bundesregierung liegen daher keine Zahlen zur
Anzahl von Kontrollen vor.
14. Wie viele Fälle illegaler Abfallverbringung von Windindustrieabfällen
aus Deutschland ins Ausland sind dem Bundesumweltministerium, dem
Zollfahndungsamt oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden seit 2020 bekannt (bitte
Der Vollzug des Abfallverbringungsrechts obliegt den Ländern in eigener
Angelegenheit. Eine Abfrage der Länder kam zu folgendem Ergebnis:
a) Fallzahl pro Jahr,
Sieben Fälle seit dem Jahr 2020.
b) Abfallmenge [Tonnen],
Soweit bekannt 15,5 t; 153,6 t; 90 m³, 206 t, 54 Rotorenblätter.
c) Herkunftsorte in Deutschland [Bundesland, Kommune],
NRW (Brilon), Sachsen (LK Erzgebirgskreis, Jöhstadt, Dittmannsdorf) Bayern,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
d) Zielländer,
Portugal, Tschechische Republik, Polen.
e) beteiligte Unternehmen, und
Keine Angabe aus Gründen des Datenschutzes.
f) Stand der Ermittlungen [z. B. Verurteilungen, Bußgelder] angeben)?
Bei einem Verfahren ist der Stand unbekannt, ein Fall wurde an die
portugiesischen Behörden zur Ahndung weitergegeben, ansonsten laufen die
Verwaltungs-, Ermittlungs- und Strafverfahren noch.
15. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
grenzüberschreitende illegale Abfalltransporte von
Windindustrieabfällen zu verhindern, insbesondere im Rahmen der EU-
Abfallverbringungsverordnung, und welche Pläne zur Verschärfung der Meldepflichten oder
zur Einstufung von Windrad-Verbundstoffen als gefährlicher Abfall gibt
es?
Im Rahmen der Überwachung des Vollzugs der Abfallverbringung werden
Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt. Diese Kontrollen
haben keinen spezifischen Fokus auf Windindustrieabfälle. Es sind keine
Maßnahmen oder Pläne speziell für Windindustrieabfälle geplant.
16. In welcher genauen Höhe und zu welchen Zeitpunkten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung der Roth International GmbH folgende
Fördermittel gewährt:
a) stille Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayGB),
b) 2,1 Mio. Euro Regionalförderung 2023 durch die Bezirksregierung
Oberpfalz,
c) sonstige Bundes-, Landes- oder EU-Mittel (z. B. KfW-Darlehen
[KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau], GRW-Förderung [GRW =
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“], Forschungsförderung über Fraunhofer-Institut; bitte mit
Haushaltseinzelplan und Haushaltstitel, Zweckbindung,
Auszahlungsmodalitäten und aktuellem Rückzahlungsstatus angeben)?
17. Welche Prüf- und Auswahlkriterien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vor der Fördervergabe an die Roth International GmbH
angewandt, insbesondere hinsichtlich
a) wirtschaftlicher Stabilität und Bonität,
b) technischer Entsorgungskapazitäten und Referenzen,
c) Umwelt- und Genehmigungscompliance,
d) geplanter Investitionen (z. B. Halle mit 5 000 m², Lithium-Ionen-
Batterie-Anlage),
gab es vor 2022 Anhaltspunkte für wirtschaftliche oder rechtliche
Risiken, und wenn ja, welche?
18. Wurde die Förderung nach Kenntnis der Bundesregierung an konkrete
Meilensteine oder Leistungsindikatoren gekoppelt, z. B. Inbetriebnahme
einer CFK-Recyclinganlage oder einer Anlage zur Verwertung von
Lithium-Ionen-Batterien, wenn ja, welche Meilensteine wurden erreicht, und
welche Nachweise liegen vor?
19. Planen die Bundesregierung bzw., nach Kenntnis der Bundesregierung,
das Land Bayern oder die zuständigen Förderinstitutionen eine
Rückforderung der gewährten Fördermittel nach der Liquidation der Roth
International GmbH und den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und bis wann?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 16 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse
und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort
ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
20. Welche durchschnittlichen Kosten (in Euro pro Anlage) schätzt die
Bundesregierung für den Rückbau und die Entsorgung einer typischen
Onshore- Windindustrieanlage (z. B. 3 bis 6 MW), aufgeschlüsselt nach
a) Demontage und Kranarbeiten,
b) Transport,
c) Zerkleinerung und Vorbehandlung,
d) Deponierung oder Verwertung der Rotorblätter,
e) Fundamentrückbau und Flächenrekultivierung,
f) Verwaltungs- und Genehmigungskosten
(bitte Bandbreiten und Quellen angeben)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Daten, aufgeschlüsselt nach
Prozessschritten des Rückbaus, vor. Die anlagenbezogenen Rückbaukosten
liegen nach Behördenbefragungen und Herstellerangaben zwischen 4 000 Euro
und 515 000 Euro. Die durchschnittlichen Rückbaukosten ohne
Berücksichtigung der Verwertungserlöse liegen für Anlagen mit einer installierten Leistung
zwischen 0,8 MW und 2,5 MW bei 159 000 Euro, für Anlagen mit 2,6 MW bis
4,0 MW bei 201 000 Euro und für Anlagen einer installierten Leistung von
4,1 MW bis 7,6 MW bei 305 000 Euro (UBA-Text 48/2023, www.umweltbund
esamt.de/publikationen/entwicklung-eines-konzepts-massnahmen-zur-siche
rung).
21. Welche Gesamtkosten (in Milliarden Euro) prognostiziert die
Bundesregierung für den Rückbau und die Entsorgung aller bis 2030, 2035 und
2040 stillzulegenden Windindustrieanlagen, und wer (Betreiber,
Entsorgungsunternehmen, Steuerzahler via Subventionen) trägt diese Kosten
primär?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Rückbau- und
Entsorgungskosten werden primär von den Anlagenbetreibern über eine
Sicherheitsleistung getragen, die zur Erteilung der Baugenehmigung der Anlage zu
erbringen ist.
22. Welche toxikologischen und gesundheitlichen Risiken sind nach
Kenntnis der Bundesregierung mit zerkleinerten CFK- und GFK-Partikeln
verbunden, insbesondere hinsichtlich Feinstaub, Fasern und krebserregender
Wirkungen?
Kritische Fasern sind nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) solche Fasern, die einen Durchmesser < 3 μm, eine Länge von > 5 μm
und ein Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von > 3:1 haben (kritische
Dimensionen) und gleichzeitig biobeständig (Biopersistenz) sind. Fasern, die beide
Bedingungen gleichzeitig erfüllen, können in Abhängigkeit von der
Expositionshöhe krebserzeugende Wirkungen haben.
Die Exposition gegenüber carbonfaserverstärkten Verbundstoffen (CFK) oder
glasfaserverstärkten Verbundstoffen (GFK) selbst ist daher dann mit einem
gesundheitlichen Risiko für den Menschen verbunden, wenn die
Verbundwerkstoffe bzw. die darin verarbeiteten Fasern aufgrund ihrer Dimensionen in den
tiefen Bereich der Lunge eingeatmet werden können.
In Windenergieanlagen kommen meist polyacrylnitril-(PAN)-basierte
Carbonfasern zum Einsatz. Carbonfasern besitzen einen Faserdurchmesser von größer
4 µm, welcher zu groß ist, um über die Atmung in die tiefe Lunge, die
Alveolen bzw. Lungenbläschen zu gelangen.
Bei Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Schutzmaßnahmen (siehe
die Antworten zu den Fragen 22a und 22b) ist nicht von gesundheitlichen
Risiken für den Menschen durch die Entsorgung von ausgedienten
Windenergieanlagen auszugehen.
a) Welche Studien liegen zu Belastungen in der Nähe von
Zerkleinerungsanlagen, Deponien oder Verarbeitungsstätten vor?
Studien zu Belastungen in der Nähe von Zerkleinerungsanlagen, Deponien oder
Verarbeitungsstätten liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Welche Schutzmaßnahmen sind vorgeschrieben?
Grundsätzlich müssen die allgemeinen Staubschutzmaßnahmen am
Arbeitsplatz entsprechend der Gefahrstoffverordnung eingehalten werden (Anhang 1,
Nummer 2.3, GefStoffV). Eine Spezifizierung der Schutzmaßnahmen am
Arbeitsplatz erfolgt entsprechend der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung
durch den Arbeitgeber (§ 6 GefStoffV). Stoff- und tätigkeitsbezogene Regeln
für den Arbeitsplatz konkretisieren die technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) der Reihe 500.
Für CFK-Herstellung und -Bearbeitung hat die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) jeweils eigene Orientierungshilfen für die
Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Schutzmaßnahmen veröffentlicht
(„Bearbeitung von CFK Materialien. Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen
(FB HM-074). Ausg. 03/2024“ und „Herstellung von CFK Bauteilen.
Orientierungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei der Serienfertigung
(FB HM-092). Ausg. 3/2025“).
23. Unter welchen technischen und genehmigungsrechtlichen Bedingungen
dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Rotorblätter in
Entsorgungsanlagen mitverbrannt werden?
Für die Verbrennung von Rotorblättern gelten die allgemeinen
Anforderungen an die Genehmigung, die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen; insbesondere
die Anforderungen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV), der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von
Abfällen (17. BImSchV) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der
Luft (TA Luft).
a) Welche Emissionen (z. B. Dioxine, Schwermetalle) entstehen dabei
in welcher Menge, und wie werden diese überwacht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die potenziell
entstehenden Mengen an Emissionen aus der Verbrennung von Windenergieanlagen vor.
Die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen werden entsprechend den
Anforderungen der 17. BImSchV fortlaufend überwacht.
b) Welche Schutzmaßnahmen für Anwohner bestehen oder sind
geplant?
Derzeit sind keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich oder geplant.
Anlage 1
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 21/2972 der AfD zum Thema „Entsorgung ausgedienter Windindustrieanlagen.“
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
1 EPL 16
1601/
544 01
Untersuchungen zu Möglichkeiten und Grenzen der Entsorgung
Carbonfaser-verstärkter Kunststoffabfälle in thermischen Prozessen unter
Berücksichtigung möglicher Risiken im Umgang mit den
prozessspezifischen Reststoffen
Faserverstärkte Kunststoffe (mit Carbonfasern oder Glasfasern) werden
aufgrund ihrer Materialeigenschaften
bevorzugt im Leichtbau, z.B. in Rotorblättern für Windkraftanlagen oder
im Automobil- und Flugzeugbau eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass
ab 2030 steigende Mengen an zu entsorgenden CFK (und GFK)-
Materialien anfallen, wie eine Recherche des CUTEC-Institutes im
Rahmen eines Sachverständigengutachtens ergab.
Eine stoffliche oder energetische Verwertung von Carbonfaser-verstärkten
Kunststoffabfällen konnte aufgrund ihrer Materialeigenschaften bisher
nicht umfänglich realisiert werden. Die Eignung von CFK-Abfällen für
eine thermische Behandlung ist nicht abschließend geklärt. Neuere
Untersuchungen zur Behandlung von CFK-Abfällen in der SAVA
Brunsbüttel belegen, dass die zurückbleibenden Carbonfasern in der
Schlacke aufgrund ihrer Abmessungen (teilweise Durchmesser < 3 µm)
Asbestfasern ähneln und z.T. in Kategorie 3 der krebserzeugenden Stoffe
gemäß TRGS 905 eingestuft werden müssen. Hier stellt sich die Frage,
inwieweit dies den hohen Behandlungstemperaturen in
Sonderabfallverbrennungsanlagen geschuldet ist. Hierbei können offenbar
kleinere, alveolengängige Fasern entstehen. Grundsätzlich besteht daher
die Gefahr eines potenziellen Gesundheitsrisikos im Umgang mit
Carbonfaser-haltigen Schlacken und Stäuben aus der Abfallverbrennung,
was untersucht werden muss.
Die spezielle Problematik von CFK-Abfällen soll als Einsatzstoff in
Abfallverbrennungsanlagen verschiedenen Typs
(Hausmüllverbrennungsanlagen, Sondermüllverbrennungsanlagen,
Pyrolyseanlagen) überprüft und ggf. Unterschiede zwischen den
Gesamt:
327.529
Jahr 1:
71.043
Jahr 2:
54.641
Jahr 3:
70.510
Jahr 4:
98.625
Jahr 5:
32.730
10.06.2016 -
10.12.2019
UBA Es wird verwiesen auf
den Abschlussbericht,
der
open-access
veröffentlicht ist:
Quicker, P.,
Stockschläder, J., &
Stapf, D. (2021).
Möglichkeiten und
Grenzen der
Entsorgung
carbonfaserverstärkter
Kunststoffabfälle in
thermischen
Prozessen
(Deutschland.
Umweltbundesamt,
ed.).
Umweltbundesamt.
https://doi.org/10.608
10/openumwelt-5607
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
Behandlungsverfahren näher untersucht werden. Detaillierte
Untersuchungen der Verbrennungsrückstände erlauben dann eine
Bewertung der verschiedenen thermischen Prozesse hinsichtlich ihrer
Eignung zur energetischen Verwertung bzw. Vorbehandlung zur
stofflichen Verwertung von CFK-Abfällen.
2 EPL 16
1601/
544 02
Entwicklung eines Konzeptes und Maßnahmen für einen
ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen (WEA) enthalten erhebliche Massen
ressourcenrelevanter Materialien, die bei Außerbetriebnahme der Anlage
bisher nicht recycelt werden. Einer hochwertigen Verwertung der
Rotorblätter stehen die hohen Kosten für Rückbau und Zerkleinerung, die
mindere Qualität der Rezyklate (zu kurze Faserlängen) sowie fehlende
Absatzwege für die Rezyklate entgegen. Ebenso bisher ungelöst ist die
hochwertige Verwertung der Gondeln inkl. der enthaltenen Seltenen
Erden. Derzeit werden ältere WEA oft ins Ausland verkauft; bei Sättigung
des Exportmarktes werden in Deutschland steigende Abfallmengen
erwartet. Bei einer Lebensdauer von ca. 20 Jahren werden ab 2020
Rücklaufmengen alleine an Rotorblättern von ca. 20.000 t/a, ab 2027 von
ca. 31.000 t/a und ab 2046 von ca. 40.000 t/a prognostiziert.
Ziel des Vorhabens ist es, optimale Rahmenbedingungen zu konzipieren,
die das hochwertige Recycling ab der Außerinbetriebnahme unterstützen.
Dabei sollen verschiedene Ausgestaltungen der Produktverantwortung für
i) die gesamte Anlage und ii) nur eingegrenzt auf bestimmte Bauteile
sowie verschiedene Verantwortlichkeiten (Hersteller, Netzbetreiber,
Entsorger) vergleichend betrachtet und bewertet werden. Auch sollen
Verwertungsquoten, Garantieregelungen und auf die Lebensdauer der
Anlagen eingehende Eckpunkte einer Regelung vorgeschlagen werden.
Zur Gewährleistung des ressourcensichernden Rückbaus sind Effektivität,
Nachhaltigkeit, Höhe usw. der derzeit üblichen Mittel zur
Gesamt:
211.711,66
Jahr 1:
101.894,62
Jahr 2:
69.090,04
Jahr 3:
-
Jahr 4:
-
Jahr 5:
-
01.10.2017 -
31.05.2019
UBA Es wird verwiesen auf
den Abschlussbericht,
der openaccess
veröffentlicht ist:
Zotz, F., Kling, M., &
Langner, F. (2019).
Entwicklung eines
Konzepts und
Maßnahmen für einen
ressourcensichernden
Rückbau von
Windenergieanlagen
(Deutschland.
Umweltbundesamt,
ed.).
Umweltbundesamt.
https://doi.org/10.608
10/openumwelt-6083
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
Sicherheitsleistung zu prüfen und Empfehlungen zur finanziellen
Sicherung der Kosten des Recyclings zu treffen. Dabei sind für alle
Bestandteile der WEA verschiedene Verwertungswege u. -verfahren zu
betrachten, Optionen für Substitutionen von Schadstoffen und
Absatzwege für GFK-/CFK-Rezyklate sind in Abhängigkeit der
Qualitäten zu analysieren und zu bewerten. Dies soll unter Einbeziehung
der Betreiber von Recyclinganlagen und anderen Marktakteuren erfolgen.
3 EPL 30
3004/6
8542
KMU-innovativ - Einstiegsmodul Ressourceneffizienz: FRPcut -
Verifizierung der Umsetzbarkeit eines Wasserstrahl-Trennverfahrens für
dickwandige GFK-Großstrukturen (FKZ 033RKE009)
Gesamt:
48.352
2018:
48.351
01.05.2018 -
31.10.2018
Aquatec, Hoch-
und
Niederdrucktec
hnik, e.K.
erfolgreiche
Verifizierung des
Wasserstrahl-
Trennverfahrens mit
der vorhandenen
Technik
4 EPL 30
3004/6
8542
KuRT (Konzeptphase): KoReNaRo - Umfassendes Konzept für Recycling
und Nachnutzung von Rotorblättern aus Faserverbundmaterialien (FKZ
033R284)
Gesamt:
149.999
2021:
0
2022:
149.999
01.10.2021 -
30.06.2022
Fraunhofer-
Gesellschaft
zur Förderung
der
angewandten
Forschung
eingetragener
Verein/Fraunho
fer-Institut für
Windenergiesy
steme
Ausarbeitung eines
Konzeptes
5 EPL 30
3004/6
8542
Digital GreenTech-Robotik - Verbundprojekt RobWind: Roboterbasierte
Materialwiedergewinnung für Rotorblätter von Windenergieanlagen,
Teilprojekt 1 (FKZ 02WDG1769A)
Gesamt:
80.580
2025:
0
2026:
20.000
01.11.2025 -
31.10.2027
cp.max
Rotortechnik
GmbH &
Co.KG
laufendes Vorhaben
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
2027:
60.580
6 EPL 30
3004/6
8542
Digital GreenTech-Robotik - Verbundprojekt RobWind: Roboterbasierte
Materialwiedergewinnung für Rotorblätter von Windenergieanlagen,
Teilprojekt 2 (FKZ 02WDG1769B)
Gesamt:
458.439
2025:
0
2026:
80.000
2027:
378.439
01.11.2025 -
31.10.2027
Fraunhofer-
Gesellschaft
zur Förderung
der
angewandten
Forschung
eingetragener
Verein/Fraunho
fer-Institut für
Windenergiesy
steme
laufendes Vorhaben
7 EPL 30
3004/6
8542
Digital GreenTech-Robotik - Verbundprojekt RobWind: Roboterbasierte
Materialwiedergewinnung für Rotorblätter von Windenergieanlagen,
Teilprojekt 3 (FKZ 02WDG1769C)
Gesamt:
193.699
2025:
0
2026:
50.000
2027:
143.699
01.11.2025 -
31.10.2027
Hanseatic Rohr
GmbH
laufendes Vorhaben
8 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: ReusaBlade - Recyclingfähige Materialien für
Rotorblätter und deren Wiederverwertung; Teilvorhaben: Fertigung und
Prüfung von Rotorblattkomponenten, vor und nach der Solvolyse, sowie
der Aufbereitung der Materialien
Gesamt:
948.355
2024:
319.462
01.12.2023 -
30.11.2026
Fraunhofer-
Institut für
Windenergiesy
steme (IWES)
Zwischenergebnisse:
Parametrierung von
Versuchsanlage
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
2025:
254.676
2026ff:
374.217
9 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: ReusaBlade - Recyclingfähige Materialien für
Rotorblätter und deren Wiederverwertung; Teilvorhaben: Matrixauflösung
als praxisnahe Anwendung
Gesamt:
251.447
2024:
1.704
2025:
15.329
2026ff:
234.414
01.12.2023 -
30.11.2026
BAC
Entsorgungswir
tschaft GmbH
Zwischenergebnisse:
Parametrierung von
Versuchsanlage
10 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: ReusaBlade - Recyclingfähige Materialien für
Rotorblätter und deren Wiederverwertung; Teilvorhaben: Chemisches
Recycling von PET-basierten Kernmaterialien von Rotorblättern der
Windkraftanlagen mit dem revolPET®-Verfahren
Gesamt:
253.192
2024:
40.094
2025:
88.295
2026ff:
124.803
01.12.2023 -
30.11.2026
matterr GmbH Zwischenergebnisse:
Parametrierung von
Versuchsanlage
11 EPL 09 Verbundvorhaben: Digi-RoM - Primäre Recyclingwege für
glasfaserverstärkte Kunststoffe in Rotorblättern durch den Einsatz neuer,
Gesamt:
314.974
01.01.2025 -
31.12.2027
Universität
Bayreuth
Zwischenergebnisse:
Definition von
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
0903/6
8301
rezyklierbarer Duromere (Vitrimere) sowie durch die Unterstützung
digitaler Methoden; Teilvorhaben: Entwicklung rezyklierfähiger
Verbundwerkstoffe auf Basis infusionsfähiger Vitrimere
2025:
84.428
2026ff:
230.546
Lehrstuhl für
Polymere
Werkstoffe
Anforderungen an
Material und Prozess
12 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: Digi-RoM - Primäre Recyclingwege für
glasfaserverstärkte Kunststoffe in Rotorblättern duch den Einsatz neuer,
rezyklierbarer Duromere (Vitrimere) sowie durch die Unterstützung
digitaler Methoden; Teilvorhaben: Entwicklung innovativer
vitrimerbasierter recycelbarer Harzsysteme
Gesamt:
100.859
2025:
5.500
2026ff:
95.359
01.01.2025 -
31.12.2027
WRD Wobben
Research and
Development
GmbH
Zwischenergebnisse:
Definition von
Anforderungen an
Material und Prozess
13 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: Digi-RoM – Primäre Recyclingwege für
glasfaserverstärkte Kunststoffe in Rotorblättern durch den Einsatz neuer,
rezyklierbarer Duromere (Vitrimere) sowie durch die Unterstützung
digitaler Methoden; Teilvorhaben: Scale-up von recyclierbaren,
vitrimerbasierten Komposit-Materialien
Gesamt:
152.280
2025:
6.196
2026ff:
146.084
01.01.2025 -
31.12.2027
BASF SE Zwischenergebnisse:
Definition von
Anforderungen an
Material und Prozess
14 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: Digi-RoM – Primäre Recyclingwege für
glasfaserverstärkte Kunststoffe in Rotorblättern durch den Einsatz neuer,
rezyklierbarer Duromere (Vitrimere) sowie durch die Unterstützung
digitaler Methoden; Teilvorhaben: Entwicklung rezyklierbarer Duromere
und eines digitalen Rotorblattzwillings
Gesamt:
305.930
2025:
85.200
2026ff:
220.730
01.01.2025 -
31.12.2027
Friedrich-
Schiller-
Universität
Jena -
Chemisch-
Geowissenscha
ftliche Fakultät
- Institut für
Zwischenergebnisse:
Definition von
Anforderungen an
Material und Prozess
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
Organische
Chemie und
Makromolekul
are Chemie
(IOMC)
15 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: Digi-RoM - Primäre Recyclingwege für
glasfaserverstärke Kunstoffe in Rotorblättern durch den Einsatz neuer,
rezyklierbarer Duromere (Vitrimere) sowie durch die Unterstützung
digitaler Methoden; Teilvorhaben: Implementierung von Sensorik für die
Verarbeitung rezyklierfähiger Verbundwerkstoffe
Gesamt:
113.429
2025:
0
2026ff:
113.429
01.01.2025 -
31.12.2027
NETZSCH
Process
Intelligence
GmbH
Zwischenergebnisse:
Definition von
Anforderungen an
Material und Prozess
16 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben:
Mikrowellenpyrolyse, Beschichtung rezyklierter Fasern und FVK-Prüfung
Gesamt:
731.111
2023:
250.000
2024:
200.000
2025:
230.000
2026ff:
51.111
01.05.2023 -
31.10.2026
Fraunhofer-
Institut für
Fertigungstech
nik und
Angewandte
Materialforsch
ung (IFAM)
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
17 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Messtechnische
Unterstützung sowie ökobilanzielle und ökonomische Bewertung der zu
entwickelnde Pyrolyseverfahren
Gesamt:
130.136
2023:
2.505
2024:
11.588
2025:
87.502
2026ff:
28.540
01.05.2023 -
31.10.2026
Institut für
Energie und
Kreislaufwirtsc
haft an der
Hochschule
Bremen GmbH
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
18 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Quasikontinuierliche
Batch-Pyrolyse
Gesamt:
304.950
2023:
18.661
2024:
128.530
2025:
100.000
2026ff:
57.758
01.05.2023 -
31.10.2026
Bioprodukt
Uthlede GmbH
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
19 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Atmosphärendruck-
Plasmaanlage und Prozessentwicklung für die trockenchemische
Aktivierung und Beschichtung von Fasergelegen
Gesamt:
172.503
2023:
11.875
2024:
131.957
2025:
11.420
2026ff:
17.250
01.05.2023 -
31.10.2026
Plasmatreat
GmbH
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
20 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Aufbereitung und
Verwertung von Synthesegas im BHKW
Gesamt:
59.995
2023:
5.000
2024:
15.622
2025:
12.979
2026ff:
26.394
01.05.2023 -
31.10.2026
ETW
Energietechnik
GmbH
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
Anlage 1
Nr.
Einzel
plan/
Titel
Projektname/Kurzbeschreibung Förder
summe Laufzeit
Projektträger/
Kooperations
partner
Ergebnisse
21 EPL 09
0903/6
8301
Verbundvorhaben: RE_SORT - Pyrolyse dickwandiger
Faserverbundwerkstoffe als Schlüsselinnovation im Recyclingprozess für
Rotorblätter von Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Entwicklung eines
Mikrowellen-Versuchsreaktors und Erforschung der CFK-
Mikrowellenpyrolyse im Durchlaufverfahren
Gesamt:
397.900
2023:
57.019
2024:
97.230
2025:
97.573
2026ff:
146.078
01.05.2023 -
31.10.2026
Fricke und
Mallah
Microwave
Technology
GmbH
Zwischenergebnisse
bei Versuchsreaktor,
Fasercharakterisierun
g und
Charakterisierung des
Pyrolyseöls
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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