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Schriftliche Frage 101 von René Bochmann (AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die teils sanierungsbedürftigen Brücken über deutschen Bundeswasserstraßen (über den Bundesver…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 101 von René Bochmann (AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die teils sanierungsbedürftigen Brücken über deutschen Bundeswasserstraßen (über den Bundesver… Frage 101 (René Bochmann, AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die teils sanierungsbedürftigen Brücken über deutschen Bundeswasserstraßen (über den Bundesverkehrswegeplan hinaus) eine Prioritätenliste zur Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus, und falls ja, wie lautet sie (bitte die beabsichtigte Reihenfolge angeben), und nach welchen Kriterien wurden diese nach Auffassung der Bundesregierung erstellt, und falls nicht, weshalb nicht, und welche anderen Möglichkeiten zur Bestandsaufnahme und Verbesserung der Gesamtsituation der teils sanierungsbedürftigen Brücken über deutschen Bundeswasserstraßen sieht die Bundesregierung (www.blaetter.de/dokumente/36-aller-b ruecken-in-deutschland-sind-sanierungsbeduer ftig; www.sbv.de/aktuelles/detail/bericht-sanierun g-der-wasserstrassen-gefaehrdet; www.bmv.de/Sh aredDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-gesamtplan entwurf.pdf?__blob=publicationFile)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Dezember 2025: Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes priorisiert die sanierungsbedürftigen Brücken über Bundeswasserstraßen (über den Bundesverkehrswegeplan hinaus) auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien: • Bauwerks- und Betriebssicherheit, • Erhalt und Ersatzinvestitionen, • Ausbau. Die Maßnahmen werden mit dem im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzrahmen umgesetzt. Die Anzahl der durchgeführten und in Bau befindlichen Brückenmaßnahmen kann dem jeweiligen Bundeshaushalt unter den Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Teil C (Bundeswasserstraßen) – Anlage zum Einzelplan 12 – entnommen werden.

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