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Schriftliche Frage 170 von René Bochmann (AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den tatsächlichen jährlichen Finanzbedarf für Erhalt, Ersatz sowie Aus- und Neubau der Bundeswasserst…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 170 von René Bochmann (AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den tatsächlichen jährlichen Finanzbedarf für Erhalt, Ersatz sowie Aus- und Neubau der Bundeswasserst… Frage 170 (René Bochmann, AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den tatsächlichen jährlichen Finanzbedarf für Erhalt, Ersatz sowie Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen in den Jahren 2027 bis 2030, und welche konkreten Erhaltungs-, Ersatz-, Aus- oder Neubaumaßnahmen können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Haushaltsmittel einschließlich der Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ nicht, nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden (bitte die Gesamtzahl der nötigen Maßnahmen angeben und die elf Maßnahmen mit der höchsten Investitionssumme namentlich auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 11. September 2026: Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung von 2028 bis 2030 werden zur Stärkung der Investitionen in den Erhalt der Wasserstraßen investive Titel aus dem Einzelplan 12 in das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verlagert und dort gebündelt. Die Haushaltsmittel für die Erhaltung der Bundeswasserstraßen können damit um 232 Mio. Euro p. a. im SVIK erhöht werden. Dadurch können im Jahr 2027 die geplanten Maßnahmen wie vorgesehen finanziert werden. Baumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen werden im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 im Einzelplan 12, Kapitel 1203, Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB), Teil C dargestellt. Die Anlage VWIB Teil C wird derzeit aufgrund der vorgesehenen Verlagerung von Wasserstraßeninvestitionen in das SVIK angepasst. Vorhaben, die dort nicht aufgenommen sind, werden entsprechend der Priorisierung und der verfügbaren Haushaltsmittel zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

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